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Amtliche sächsische Verordnungen und Verlautbarungen. Technische Nothilfe. Las sächsische Wirtschaftsministerium erläßt eine Ver ordnung, in der es heißt: Der Fortbestand der Technischen Mothilfe ist auch im neuen Staat erforderlich. Ihr ver bleibt die Durchführung ihrer bisherigen Aufgaben auf Lem Gebiet des Schutzes der lebenswichtigen Betriebe und des Gas- und Luftschutzes. Die Aufgaben der Tech nischen Nothilfe bedürfen sorgfältiger Förderung. Auf Ersuchen des Reichsministers des Innern werden daher Me Behörden veranlaßt, der Technischen Nothilfe bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Ausgaben jede Unterstützung zu gewähren. Das sächsische Arbeits- und Wohlfahrtsministerium weist im Sächsischen Verwaltungsblatt darauf hin, daß der Reichsarbeitsminister im Einvernehmen mit dem Reichsfinanzminister bestimmt hat, daß die Angehörigen der Technischen Nothilfe bei den zur Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen er forderlichen Neueinstellungen in gleicher Weise wie die Angehörigen der SS., SA., SAR. und des St. bevor- -ugt zu berücksichtigen sind. Gewerbesteuer für das Rechnungsjahr 1933. In Ergänzung der Verordnung über die Erhebung her Gewerbesteuer für das Rechnungsjahr 1933 vom L7. September dieses Jahres hat das Gesamtministerium sn dem soeben erschienenen Sächsischen Gesetzblatt Nr. 41 Hue weitere 2. Verordnung erlassen, die drei Vergünsti gungen für die freien Berufe einschließlich der Notare vorsieht, einmal die Befreiung von der Kapitalabgabe, zum anderen die Befreiung von der sogenannten Zange Les 8 11 Abs. 3 des Gewerbesteuergesetzes und drittens, daß, wenn die freie Berufstätigkeit einschließlich der der Notare von mehreren Personen gemeinschaftlich ausgeübt wird, die Steuer von jedem Teilhaber nur anteilig zu bezahlen ist. Neichstagswahl und Volksabstimmung (Verwahrung der Stimmscheine). » In einer Verordnung der Staatskanzlei werden die Gemeindebehörden auf ß 127 der Reichsstimmordnung hingewiesen. Danach sind die bei der Reichstagswahl und Volksabstimmung abgegebenen Stimmscheine von der Gemeindebehörde des Ortes zu verwahren, wo die Stimmscheine abgegeben worden sind. Es ist nicht zu lässig, die Stimmscheine an die Gemeindebehörde zurück zuschicken, die sie ausgestellt hat, etwa zu dem Zweck, um nachzuprüfen, welche Personen von ihrem Stimmschein Zeinen Gebrauch gemacht haben. Der Reichsminister des Innern hat mitgeteilt, daß eine solche Nachprüfung der Ausnahmebewillignng nach s 167 der Reichsstimmord- nung bedarf, und daß er zurzeit nicht beabsichtigt, eine solche Nachprüfung anzuordnen. Auf seinen Wunsch wer den die Gemeindebehörden hiervon verständigt. Neugestaltung des sächsischen Wetterberichts. Die von der Sächsischen Landeswetterwarte täglich herausgegebene Wetterkarte wird vom 1. Dezember ab kn neuer Form erscheinen. Besonders wird den Bedürf nissen der Ärzteschaft und der Biologen in weitgehender Weise Rechnung getragen, indem fortlaufend die Ergeb nisse der Strahlungsmessungen, der Abkühlungsgröße und anderer wichtiger Beobachtungen mitgeteilt werden. Auch wird mit dem Wetterbericht im Laufe der Zeit eine Sammlung klimatologischen Kartenmaterials zugänglich gemacht werden, welche für Lehrzwecke besonders erwünscht erscheint. Die billige und wertvolle Veröffentlichung ist als Zeitung unter der Bezeichnung „Wetterkarte der Öffentlichen Wetterdienststelle für Sachsen, Dresden" bei jedem Postamt beziehbar und kostet monatlich 1,50 Mark zuzüglich 42 Pfg. Zustellgebühr. Änderung des Verwaltungsgesetzes. Die sächsische Regierung gibt im Sächsischen Gesetz blatt Nr. 41 ein Gesetz bekannt, durch welches das Ver- waltungskostengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Mai 1924 in einigen Punkten abgeändert wird. So können unter anderem die Verwaltungsbehörden zur Vermeidung von Härten sowohl allgemein sür bestimmte Arten von Veranstaltungen zu gemeinnützigen oder na tionalen Zwecken wie auch in besonders gearteten Einzel fällen im Voraus von Gebührenerhebung absehen. Neue (2.) Verordnung über Pächterschutz. Das Justizministerium hat im Einverständnis mit dem Wirtschaftsministerium eine weitere (2.) Verordnung über Pächterschutz im Sächsischen Gesetzblatt Nr. 41 er lassen. Dänach ML Vie Vorschriften der Reichsgesetze über Pächterschutz vom 22. April und vom 27. Oktober 1933 auch in den Fällen anzuwenden, in denen der Verpächter oder Ersteher eine anderweitige Verpachtung voraenom- men hat. Gin Schlupfwlnlel sür DentschenheHer. Die Deutschböhmen wehren sich. In Bö h misch-Zinnwald hat die Gemeinde vertretung wegen der von den Sozialdemokraten betrie benen Hetzpropaganda gegen Deutschland, die ihren Aus gangspunkt in dem dort gelegenen Erholungsheim des Arbeiter-Turn- und Sportvereins, dem sogenannten Atusheim, hat, bei der Bezirksbehörde in Teplitz-Schönau Protest erhoben und gebeten, das Heim zu schließen. Diesem Vorgehen hat sich die Genossenschaft der Gast- und Schankwirte in den Landgemeinden des Bezirks ange schlossen. Sie sieht in dem Atusheim eine Hochburg für politische Provokationen an der Grenze und einen Schlupf winkel für politisch zweifelhafte Elemente, deren Bemühen darauf abzielt, das gute Einvernehmen mit dem benach barten Sachsenlande zu trüben. Von der Gemeindevertre tung und von der genannten Genossenschaft wird das energische und rasche Vorgehen der tschechoslowakischen Gendarmerie gegen die gewissenlosen Hetzer anerkannt. MchSfland des deutschen Sandwerks oder Reichsnährstand? Eine Erklärung des Landcsausschusses des Handwerks und der Gewerbekammern. Der geschäftsführende Vorstand des Landesaus schusses des sächsischen Handwerks hat in ernster Beratung im Benehmen mit den sächsischen Gewerbekammern be schlossen, im Interesse der Erhaltung des Handwerks fol gende Feststellung den Handwerkskollegen zu unterbrei ten: Das Handwerk ist nur in seiner jetzigen Geschlossen heit lebensfähig. In der deutschen Volksgemeinschaft ist aber Lebensnotwendigkeit, das Handwerk um jeden Preis zu erhalten. Deshalb ist es undenkbar, einzelne, und zwar die stärksten Gruppen aus dem Handwerk herauszubrechen. Wenn Bäcker und Fleischer nicht mehr das starke Rück grat des deutschen Handwerks bilden, ist das übrige Hand werk als solches erledigt. Wir stellen fest, daß wir pflicht bewußt entschlossen sind, uns voll für die Erhaltung des selbständigen Handwerks einzusetzen, weil wir uns dar über klar sind, daß die deutsche Volkswirtschaft ohne ein starkes und selbständiges Handwerk undenkbar und auch nicht im Sinne unseres obersten Führers ist. Wir machen diese Feststellung, um den durch Zeitungsberichte über Herausnahme des Lebensmittelgewerbes und Überleitung in den Nährstand aufs äußerste beunruhigten Handwerks kollegen zu zeigen, daß wir ihre Sorge um die Erhaltung ihrer Selbständigkeit voll verstehen. Gerade die handwerk liche Selbständigkeit ist der wurzelechte Boden, aus dem stets die neuen Kräfte zum Segen der deutschen Volks gemeinschaft emporwachsen. Deshalb ist die Erhaltung des gesamten selbständigen Handwerks Gebot der Stunde. Vörfs. Saavel. Wirtschaft. Amtliche sächsische Notierungen vom 21. November. Dresden. Die Steigerung machte auf allen Gebieten weitere Fortschritte. Berliner Kindl gewannen 12, Schubert u. Salzer 6, Dittersdorfer Filz 4,5, Elektra 4, Radeberger Export 3,5, von Heyden 2,75, Gebler 6,75, zahlreiche andere Werte 1 bis 2 Prozent. Lediglich Sächsische Elektrizität und Straßenbahn büßten 4, Schöfserhof 2 Prozent ein. Von Rentenwerten stiegen Sachs. Kommunalsammelanleihe 1,5, ferner Leipziger, Zittauer und Zwickauer Stadtanleihen. Reichsanleihe-Altbesitz stellte sich 0,75 Prozent höher. Leipzig. Bei lebhaften Umsätzen und lebhaften Kurssteige rungen gewannen Kühltransit 4, Leipziger Riebeck 3,25, Thür. Wolle 2,5, Polyphon, Falkensteiner Gardinen und Altenbur ger Landkrast 2, Reichsbank 3,5, Sachsenboden 3,25, Sachsen bank 2, Mittweidaer Baumwollspinnerei und Niquet je 1,25 Prozent, Leipziger Feuer 3 Mark. Auch der Anlagemarkt war fest und lebhaft bei leichten Kursgewinnen. Altbesih gewannen 1,75, Neubesitz 0,35 Prozent. Leipziger Schlachtviehmarkt. Auftrieb: 146 Ochsen, 299 Bullen, 282 Kühe, 76 Färsen, 693 Kälber, 863 Schafe, 2643 Schweine. Preise: Ochsen 1. 32—35, 2. 28—31, 3. 26—27, 4 24 bis 25, Bullen 1. 30—31, 2. 28—29, 3. 25—27, 4. 22—24, Kühe 1. 29-30, 2. 25—28, 3. 21-24, 4. 13-20, Färsen 1. 30-33, 2. 25—29, Kälber 2. 36—40, 3. 32—36, 4. 26—31, 5 20—25 Schafe 1. 32—35, 2. 36—38, 3. 28—32, 4. 24—27, Schweine 1. 52, 2. 50—51, 3. 48—49, 4. 46—47, 5. 42—45, 7. 41—48 Geschäftsgang: Alles schlecht. Chemnitzer Schlachtviehmarkt. Austrieb: 194 Ochsen, 147 Bullen, 371 Kühe, 34 Färsen, 1 Fresser, 637 Kälber, 743 Schafe, 2157 SchweM. Preise: 'Ochsen äs 1. 30—33, a) 2. 27—29, b) 1. und 2. 24—25, c)20—22, Bullen a) 28—30, b) 24—26,1 c) 22—23, Kühe a) 28—31, b) 23—25, c) 16-20, d) 10—14Z Kälber b) 38—40, c) 30—36, d) 25—29, e) 20—23, Schafe a) 1. und 2. 32—33, b) 28—30, c) 24—26, d) 18—20, Schweine a) 53 bis 55, b) 50—53, c) 47—51,50, d) 43-50, g) 37—49. Geschäfts gang: Schafe langsam, das andere schlecht. Leipziger Produktenbörse. Weizen inl. 76 bis 77 Kg. 181 bis 183, Festpreis 181, Roggen hiesiger 72 bis 73 Kg. 159—160, Festpreis 148, Sommergerste inl. Brauware 180—190, In dustrie- und Futterware sowie Wintergerste zweizeilig 175 bis 180, vierzeilig 164- 170, Hafer inl. Viktoria weißer 142 bis 148, gelber 137—141, Mais La Plata 196—200, Donau 195 bis 198, Cinau. 208- 212, Erbsen inl. Viktoria 400—450. Ge schäftsgang: Weizen und Erbsen ruhig, sonstiges behauptet. Amtliche Berliner Notierungen vom 21. November. Börsenbericht. Der Ordereingang bei den Banken war wieder recht lebhaft, so daß dte Aufwärtsbewegung Weiter- Fortschritte machte. Vor allem wird begrüßt, daß sich das Interesse des Publikums nicht wahllos auf alle Märkte erstreckt,, sondern daß in erster Linie gute und ertragfähige Papiere gesucht sind. Während in den letzten Tagen das Schwergewicht mehr auf den Aktien lag, war am Berichtstag sowohl in Renten als auch in Aktien großes Geschäft zu verzeichnen. Geld war unverändert mit 4)4 Prozent zu hören. Im Verlauf lagen Aktien etwas ruhiger, da die Kulisse wettere Realisationen vornahm. Devisenbörse. Dollar 2,53—2,54; engl. Pfund 13,61 bis 13,65; holl. Gulden 169,08—169,42; Danz. 81,52—81,68; stanz. Franc 16,40—16,44; schwetz. 81,14—81,30; Belg. 58,36—58,48; Italien 22,11—22,15; schwed. Krone 70,23—70^7; dän. 60,79 bis 60,91; norweg. 68,48—68,62; tschech. 12,42—12,44; österr. Schilling 48,05—48,15; Argentinien 0,96-0,96; Spanien 34,15 bis 34,21. V Getreidegroßmarkt Berlin. Während am Berliner Platz das Roggengeschäft etwas ruhiger geworden ist, nimmt die Entlastung der entlegenen Roggenproduktionsgebiete durch Käufe der Provinz weiter ihren Fortgang. Der Bezirk um Jüterbog hat bessere Absatzverhältnisse nach Sachsen, frei Riesa sind für Roggen 160—161 Mark zu erzielen, frei Stolp münde 154, frei Stettin 155 Marl. Für Weizen ist das An gebot nicht sehr groß, aber auch weiterhin nicht besonders leicht unterzubringen. Lombardierungsmöglichkeiten sür Wetzen und Roggen bestehen noch bis zum 30. November. Roggengutscheine wurden zur baldigen Lieferung mit 124,50 bis 124,75 gezahlt, Weizenscheine mit 149 Mark. Für Jndustrie- gerste bestand etwas mehr Nachfrage, wesentlich ruhiger lag der Hasermarkt, Dezemberhafer war mit 148,50, Märzhafer mit 154 Mark angeboten. Getreide und Olsaaten je 1000 Kilogramm, sonst je 100 Kilo gramm in Reichsmark. 21. 11. 20. 11. Weiz., märk. 190 190 Pommersch — — Rogg., märk. 157 157 Pommersch — — Futtergerste — — Sommergste. 164-171 163-170 Wtrgerste 2zl. 163-172 163-172 Wtrgerste 4zl. 157-160 157-160 Hafer, märk. 143-148 143-148 Pommersch. --7 — Weizenmehl per 100 lls inkl. Sack 31,1-32,1 31,1-32,1 Roggenmehl per 100 Kg inkl. Sack 21,3-22,3 21,2-22,2 Weizkl.f.B. 11,6-11,9 11,5-11,7 21. 11. 20. ». Roggkl.f.Bln. 10,2-10,4 10,1-10,3 Raps — Leinsaat — — Viktoriaerbs. 40,0-45,0 40,0-45,0 kl. Speisecrbs. 33,0-37,0 33,0-37,0 Futtererbsen 19,0-22,0 19,0-22,0 Peluschken 17,0-18,5 17,0-18,5 Ackerbohnen 17,0-18,0 17,0-18,0 Wicken — — Lupine, blaue — i Lupine, gelbe — — Serradelle — — ' Leinkuchen 12,3* 12,3* Erdnußk. 10,3-10,6* 10,3-10,6 Trockenschn. 9,8-9,9 9,8-9,9 Sojaschrot 8,5-8,7* 8,4-8,7* Kartosfelsl. 13,7-14,2 13,5-14,2 *) Ausschließlich Monopolabgabe. Preise für Weizen und Roggen frei Berlin: für Brau-, Futter-, Sommer- und Wintergerste ab märkischer Station. Butternotierungen. (Amtliche Preisfestsetzung der Ber liner Butternotierungskommtssion.) 1. Quylität 126 Mark, 2. Qualität 120 Mark, abfallende Sorten 113 Mark je Zentner. Markenbutter auch höher. Berliner Magerviehmarkt vom Magerviehhof in Fried richsfelde. Schweine- und Ferkel markt. Austrieb: 242 Schweine und 438 Ferkel. Verlauf: Sehr ruhig, Preise wenig verändert. Es wurden gezahlt im Großhandel für: Läuserschweine, 4—5 Monate alt 28—36; Pölle, 3—4 Monate alt 19—28; Ferkel, 8—12 Wochen alt 11—19, 6—8 Wochen alt S—11, bis 6 Wochen alt 8—9 Mark je Stück. Turnen — Sport — Spiel. Spielverbot am Totensonntag. Der Führer der Sachs. Turnerschaft, Martin Schneider (Leipzig), hat veröffentlicht, daß sür sämtliche Turnermannschaften in allen Spielarten am Totensonntag Spielverbot besteht. Bereits erteilte Geneh migungen sind hinfällig geworden. Die heutige Nummer umfaßt 8 Seiten Verlag und Druck: Buchdruckerei Arthur Zschunke, Verlagsleitung: Paul Kumberg, Verantwort!, für die Schriftleitung: Hermann Lässig, für Anzeigen u. Reklamen: Erich Reiche, sämtl. in Wilsdruff. Lu? Ltollen- u. psstbseksrsi bieten rvir Lullerst preiswert in nur Luter yuslität so: I K 25 H Olttvonsl, xrokst. >Vare 1 O 88 H sllü u. bitter l K I,Ü5 bitter I O 6V H 1 N 18 Xaiser-^usrux-MekI, ßrikki^ 1 K 24 H 1 O Zü H I K 45 H 1 N 45 H I vom 1 1 78 H Rotwein s kRL 1 I 98 H ^uLerckem NS" 67» Rabatt "WW Leackten 8ie bitte ckie Auslagen unck Preise in unseren Lcbaukenstern! IKSM8 L öslk Markt 10» Markt IVO Voranzeige! Voranzeige l Lum M n u suem OKL8OLN-H.» direkt am ?08tp1at2. Zum Totenjest empfiehlt modernen llksbselimiick IN geschmackv. Ausführung und in jeder Preislage Nsk. teutritz, Gärtnerei Rosenstraße — Forsthaus sidlUet Idee keilbevülktlzenpuppen-pstienten buIUigst. 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Orumback, November 1933. ^oksnnes k^reikiAer unck krau I^osa ^eb. 8tirl Mkompsonr Mv/sn unä t^lÜLe!, alle ?re>s- iagen,stets facbxemäö bei Lianobaumstl. kUNilK, IVettinsr LtraLe vrescken-^. stimmen, keosraluf