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Was muß der Bauer und der Getreidehandel vom Getreidefestpreis wissen? Merkblatt der Hauptabteilungenlil und iv (Handel und Genossenschaften) im sächsischen Landesbauernstand 1. Die Getreidefestpreise sind Erzeugerpreise. Sie gelten für gesunde, trockene Durchschnittsqualität. Die näheren Be stimmungen hierüber haben die Börsen erlassen. Sie bestim men das Durchfchnittsnaturalgewicht. 2. Für übernormale Naturalgcwichte gelten die börsen seitig festgesetzten Zuschläge, die unter allen Umständen zu vergüten sind. Für Untergewichte gelten die entsprechenden Abschläge. 3. Die Festpreise sind in den einzelnen Gegenden Deutsch lands verschieden. Sie sind nach Monaten gestaffelt. Der Fest preis versteht sich frei Waggon, Einladen zu Lasten des Ver käufers (Bauer) und gilt auch für kleine Mengen. 4. Uebernimmt der Landkaufmann oder die Genossen schaft die Verladung, so dürfen sie hierfür einen Abschlag vom Festpreis machen, der ortsüblich sein muß, und in Sach sen bis auf weiteres auf Grund einer Vereinbarung der Hauptabteilungen III und IV beim Landesbauernstand 10 Pf. je 50 Kilogramm'beträgt. 5. Für Ueberlagernahme darf ein Abschlag von 20 Pf je 50 Kilgramm gemacht werden, Umsatzsteuer trägt der Käu fer. Beispiele (für Kreishauptmannschaft Chemnitz errechnet): a) Drei Bauern verladen im Oktober gemeinsam 300 Zent ner Roggen. Die Einladung wird von ihnen direkt vor genommen. Der Landkaufmann oder die Genossenschaft hat hier den vollen Festpreis zu zahlen, also 7.45 RM- je 50 Kilogramm. b)Der Landkaufmann oder die Genossenschaft verlädt einen Waggon, zu dem die Ware von den Bauern bis an den Waggon geliefert wird. Abschlag 10 Pf., also Festpreis — 10 Pf. — 7.35 RM. je 50 Kilogramm. c)Der Landkaufmann oder die Genossenschaft erhält die Ware auf Lager geliefert und verlädt sie später event. nach Zusammenstellung einer Sammelladung. Abschlag 20 Pf., also Festpreis — 20 Pf. — 7.25 RM. je 50 Kilogramm. Holt der Landkaufmann oder die Genossenschaft die Ware vom Bauernhof ab, so können nach entsprechender Vereinba rung ortsübliche Rollspesen gekürzt werden. 6. Die Festpreise sind Mindestpreise. Unterschreitung oder Umgehung dieser Preise wird streng bestraft, eventuell mit Zuchthaus. Nach oben sind die Preise nicht begrenzt, bei entsprechender Konjunktur kann deshalb mehr gezahlt werden- 7. Die genannten Abschläge stellen nicht den Verdienst des Landkaufmanns oder der Genossenschaft dar, sondern die reinen Unkosten. Der Verdienst des Landkaufmanns oder der Genossenschaft ist dem Festpreis zuzuschlagen. 8. Der Verkaufspreis des Landkaufmanns oder der Ge nossenschaft regelt sich nach Angebot und Nachfrage. 9. Kaufkontrakte: Schriftlichkeit ist nicht unbedingt er forderlich, sie wird aber sehr empfohlen. 10- Minderwert: Ueber jeden Abzug wegen Minderwert, gleichgültig ob bei Kaufabschluß vereinbart oder später fest gesetzt, ist eine schriftliche Bescheinigung auszustellen, die vom Verkäufer unterzeichnet sein muß. Die Vorschrift ist bindend- Verstöße bedingen schwere Strafe. 11. Aste Kaufverträge: Kontrakte, die vor dem 1- Okto ber 1933 für spätere Lieferung abgeschlossen sind, behalten ihre Rechtsgültigkeit. Sie sind unabhängig von der Fest preisregelung von allen Kontrahenten zu erfüllen, also sowohl vom Bauern zum Landkaufmann oder Genossenschaft als auch vom Landkaufmann oder der Genossenschaft zur Mühle. Auch Geschäfte, die auf spätere Lieferung getätigt wurden, fallen hierunter. Auch die für Sachsen gültige einstweilige Regelung von Punkt 4 und 5 sowie auf Punkt 11 wird besonders verwiesen- Aus Sachsens Gerichtssälen. Den Amtskollegen erschossen. Dresden. Der seit vierzig Jahren im Dienste der Reichs post stehende Postschaffner Schaller, dem beim Postamt 7 die Aufbewahrung der Dienstpistolen für die im Dienst der Post stehenden Krastwagenführer oblag, hatte sich wegen st hrlässiger Tötung vor der Großen Strafkammer zu verantworten. Nach seiner Instruktion hatte Schaller nach Abnahme der Waffen den Ladestreifen zu entfernen und sich zu vergewissern, daß keine Patrone mehr im Lauf war. Am Abend des 23. Juni forderte der Oberpostschaffner Waurick, ans Sckmlterfenstcr tretend, von Schaller eine Lampe, die ihm ausgehändigt wurde. Während Waurick quittierte, nahm Schaller eine der Pistolen aus dem Futteral und zog den Lauf zurück, ohne das Magazin zu ent fernen. Der sich lösende Schutz traf Waurick in den Unterleib und hatte seinen Tod zur Folge. Die Strafkammer verurteilte Schaller zu vier Monaten Gefängnis. Eine Freundin kommunistischer Lektüre. Dresden. Wegen Nichtablieferung kommunistischer Druck schriften mußten sich der Glasmacher Weitz und seine geschie dene Frau Liddy aus Pirna-Copitz vor der Großen Straf kammer verantworten. Frau Weitz war früher aktiv im Bund roter Frauen und Mädchen tätig, während ihr geschiedener Mann nur ein halbes Jahr beim Rotfrontkämpferbund ge wesen wat? Die Strafkammer sah nur die geschiedene Weitz für schuldig an und verurteilte sie zu drei Monaten Gefängnis, während der Mann freigesprochen wurde. ' X Der Raubüberfall von Löbschütz. Lommatzsch. In der Nacht zum 1. Mai 1932 wurde auf den 72jährigen Gutsauszügler Kühne und seine 76jährige Schwester in Löbschütz ein Raubiibersall verübt. Die Täter hatten sich dabei das Gesicht mit Rutz beschmiert und Masken vor die Augen gebunden. Sie fesselten und knebelten das Geschwistcr- paar, durchsuchten das Haus und erbeuteten dabei 560 Mark. Im Juli dieses Jahres konnten die Täter ermittelt werden, und zwar waren es der Mechaniker Primus aus Schänitz und der Kraftwagenführer Lehmann aus Alt-Hirschstein, die sich nun vor dem Schöffengericht zu verantworten hatten. Die Täter waren beide geständig. Das Gericht verurteilte Primus, der auch noch einige Diebstähle auf dem Gewissen hatte, zu fünf Jahren drei Monaten Zuchthaus, Lehmann zu fünf Jahren Zuchthaus. Vörie. Sandel. Wirtschaft. Amtliche sächsische Notierungen vom 11. Oktober. Dresden. Am Rentenmarkt kam cs zu weiteren teilweise recht erheblichen Steigerungen. So gewannen von Goldpfand briefen Leipziger bis zu 2,75, die Mitteldeutschen bis zu 2,25, Sachsenboden bis zu 1,75, ferner Dresdner Stadtanleihen 2,125, Reichsanleihe-Altbesitz 2,225, 6prozentige Deutsche Reichsanleihe 2 Prozent. Tie Aktienmärkte verkehrten ziemlich behauptet. Sächsische Bodenkreditanstalt stiegen 3, Peniger Patentpapier verloren 2,75 Prozent, übrige Verschiebungen geringfügig. Chemnitzer Produktenbörse. Weizen 75,5 Kg. 188, Festpreis 182, Roggen sächs. 71 Kg. 155, Festpreis 149, Sandroggen 158, Sommergerste 182—192, Wintergerste 156—162, Hafer 144 bis 148, Weizenmehl Auszug 37—38, Semmelmehl 34—35, Wei zenmehls 000, inl. 31,50—32,50, Rogacnmebl 60 Prozent 25. Welzennete 10—10,50, Roggenklsie 3,LZ—9,75, Wiesenheu lose 6, drahtgepretzt 6,75, Getreidestroh drahtgepretzt 2. Geschäfts gang: Wintergerste fester, Hafer stetig. Dresdner Schlachtviehmarkt vom 12. Okt. Auftrieb: 13 Ochsen, 2 Dullen, 6 Kühe, 457 Kälber, 107 Schafe, 285 Schweine. — Preise: Rinder, Schafe be langlos. Kälber: a) —.—; b) 40—44, 68; b) 35—40, 63; d) 30—34, 59. Schweine: a) 55, 69; b) 52—54, 69; c) 50—51, 68; d) 47—49, 66; e) 45—46, 65- Ueber Höchstnotierungs- preise bei Schweinen: 21 Schweine zu 58, 16 Schweine zu 57, 30 Schweine zu 53. Geschäftsgang: Alles mittel. Ueberstanb: 13 Ochsen, 2 Bullen, 6 Kühe, 54 Schafe. s- Amtliche Berliner Notierungen vom 11. Oktober. Börsenbericht. Die Börse war für Renten weiter fest, doch eröffneten auch Aktien überwiegend freundlicher. Ferner ging von der Befestigung der Reichsbankantcile nach der Be endigung größerer Verkäufe in den letzten Tagen ein Stim- mulus aus. Tagesgeld stellte sich auf 4)4 Prozent. Im weiteren Verband traten aus dem Aktienmarkt fast auf der ganzen Linie Befestigungen von 1—2 Prozent ein. StLper- gntscheine Gruppe I stiegen aus 870- Prozent. Der Privat- diskont kam wieder mit 30- Prozent zur Notiz. Devisenbörse. Dollar 2,78—2,79; engl. Pfund 13,00 bis 13,04; holl. Gulden 169,23—169,57; Danz. 81,69—81,85; franz. Franc 16,42—16,46; schwciz. 81,24—81,40; Belg. 58,45-58,57; Italien 22,03—22,07; fchwed. Krone 67,08—67,28; dän. 58,09 bis 58,21; norweg. 65,33—65,47; tschech. 12,44—12,46; öfterr. Schilling 48,05—48,15; Argentinien 0,96—0,96; Spanien 35,06 bis 35,14. Berliner Produktenbörse. Infolge der Schwierigkeiten, denen die Ausfuhr begegnet, und der außerordentlich geringen Nachfragen durch die Mühlen kamen Umsätze in Brotgetreide kaum zustande. Die Notierungen fiir Weizen und Roggen (Durchschnittsqualität) frei Berlln fielen deshalb aus, Weizen mit 79/80 Kilogramm frei Berlin wurde mit 191 Mark notiert. Hafer wurde, da eine Ausfuhr zur Zeit nicht möglich ist, von der Küste offeriert; die Tendenz war deshalb nicht mehr so fest. Feinste Braugerste war weiter gefragt, ebenso auch Industrie- und Futtergerste. Getreide und Olsaaten per 1000 Kilogramm, sonst bet 100 Kilogramm in Reichsmark: Weiz., mär^ Pommersch. Rogg., märk. Braugerste Futtergerste Sommcrg. Wtrgerste 2zl. 11. 10. 10. 10. 189 189 153 153 181-188 180-.188 159-166 159-166 156-165 156-164 Wtrgerste 4zl. 153-156 153-156 Hafer, märk. — pommersch. Weizenmehl per 100 llA fr. Bln. br. inkl. Sack 31,0-32,0 31,0-32,0 Roggenmehl per 100 KZ fr. Bln. br. inkl. Sack 20,7-21,7 20.7-21,7 11. 10. 10. 10. Weizkl.f.Bln. 10,1-10,3 11,1-11,5 Roggkl.f.Bln. 10,0-10,2 10,0-10,2 Raps — Leinsaat — — Viktoriacrbs. 38,0-42,0 37,0-41,0 kl. Speisccrbs. 31,0-34,0 30,0-33,0 Futtcrerbsen 19,0-20,0 19,0-20,0 Peluschken --- — Ackerbohnen . — Wicken — — Lupine, blaue - — Lupine, gelbe >— — Serradelle — — Leinkuchen 16,2-16,3 16,2-16.5 Erdnutzkuchen 15,7-16,3 15,7-16,3 Trockcnschtzl. 9,7-10,0 9,7-10,0 Sojaschrot 13,7-14,1 13,7-14,1- Kartoffelstock. 13,7-13,9 13,7-13,9 Handelsrechtliche Lieferungsgeschäste. Hafer: Okt. 148 bis 148 Br., Dez. 151—151 Br. /Bremer Baumwolllurse. (Eröffnung vom 11. Oktober.) Dezember 10,41 G., 10,46 B.: Januar 1934 10,48 G., 10,52 B., März 10,63 G-, 10,67 B., Mai 10,78 G., 10,80 B., Juli 10,92 10,95 B. Loko: 10,72. Tendenz: Ruhig. Die heutige Nummer umfaßt 8 Seiten Verlag und Druck: Buchdruckerei Arthur Zschunke, Verlagsleitung: Paul Kumberg, Verantwortlich für die Schrtftleitung: Hermann Lässig, für Anzeigen u. Reklamen: A. Römer, sämtl. in Wilsdruff. L r MmsWM Msdriff r D Sonnabend, den 14. Oktober 1933 W r.Vprrenen-Hbt»a » DD der Spielvereinigung Kohlsdorf H D Lis Mzmädel mn Mm"! D Singspiel in 3 Akten. Musik von Welm» M 'Sieber, unter Benutzung der schönsten W Walzer von Johann Strauß Hierzu ladet frdl. ein Spielvereinig. Kohlsdorf P. Key» A 8tksguls MM M MW« mockerne korben unck lauster 67 cm breit, Bieter KN I,l5 90 cm breit, Bieter KN 1,45 100 cm breit, -Vieler KN 1,65 110 cm breit, Neter KN 1,80 133 cm breit, Neter KN 2,10 irreguläre Nüster beckeutenck billiger Vi3vk8luvke 85, 100, 115, 140 cm iVseksluek-IisLkrleellen Hokoslsutei' IW. Ltrazula- unck Linoleum-Teppiche werden suk Wunsch sotort bestellt. WM > UM . UlM llkll IS, M WU ÜR IS. UM WZ kinäensZilöMen Voranzeige! vonnersisg, cken 19. Oktober Metzllli-Mrko-Iioiirert s man . Zur HMtverker-MA EMMma ganz besonders empfehle kurze Dahlien in herrlichen Farben zu Binde-Zwecken BlunMgesW H. Nake Horns HausschlWerei u. 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