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Wilsdruffer Tageblatt : 04.10.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933-10-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782027106-193310042
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782027106-19331004
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782027106-19331004
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Wilsdruffer Tageblatt
-
Jahr
1933
-
Monat
1933-10
- Tag 1933-10-04
-
Monat
1933-10
-
Jahr
1933
- Titel
- Wilsdruffer Tageblatt : 04.10.1933
- Autor
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weil «r sank? kaft Ker schwarzhaarige Mensch anders auf dies oder jenes Mittel reagierte als ein blonder. In der Homöo pathie sind die Heilmittel überhaupt so fein abgestimmt, bah jede Rasseart gepflegt werden kann. Wenn der deutsche Staat jetzt auf reine Blutbeschaffenheit gegründet werden soll, dann ist das der Geist, der der homöopathischen Bewegung schon immer innegewohnt hat, aber wie Hahnemann von der Wissen schaft nie anerkannt wurde. Es liege im Interesse des ganzen deutschen Volkes, daß nun wieder bessere Rassenpflege getrie ben werde. Nach kurzer Pause führte der Redner an typischen Vertretern der einzelnen deutschen Menschenrassen die beson- ren Merkmale derselben in natura vor. Den hochinteressanten Ausführungen wurde mit großem Interesse gefolgt und dem Redner wurde am Schluffe reicher Beifall gezollt. Der erste stärkere Nachtfrost. In der vergangenen Nacht setzte der erste stärkere Nachtfrost ein; das Thermometer sank unter den Gefrierpunkt. Dahlien und Tomaten sind an we niger geschützten Stellen zu Schaden gekommen. Auf den Werbeabend des Deutschen Luftsporl-Verbandes, der morgen Donnerstag abends 8 Ähr im „Adler" stattfindet, wird auch an dieser Stelle nochmals empfehlend hingewiesen. Der Leiter der Ortsgruppe Meißen des DM., Ing. Flöße!- Meißen, wird in einem Vortrage die Notwendigkeit des deut schen Luftsportes, seine Aufgaben und Ziele darlegen. Dis Sache geht die Jugend ebensoviel an wie das Alter. Jeder Deutsche muß die Sache unterstützen und Pflicht aller Inter essierten ist es, morgen im „Adler" zu erscheinen. Herbstgeländespiel der HI. Wie schon angekündigt, halten die Banne Dresden, Meißen und Großenhain der Hitlerju gend mit insgesamt 1200 Jungen vom 7. zum 8. Oktober ein großes Geländespiel ab. Den Bann Meißen führt wie immer Bannführer K. Barthold, das ganze Geländespiel Bannführsr Hantzsch-Dresden. Das SpiÄ erstreckt sich auf den weiteren Umkreis von Rohrsdorf. Alle Bauern der Gegend haben Quartiere großzügig zur Verfügung gestellt. Es sei ihnen auch an dieser Stelle herzlich gedankt. Die Vorbereitungen hatte der Bann Meißen zu treffen, besten Stab seit Wochen fieberhaft arbeitet. »(Unter anderem werden zwei Zentner Rindfleisch benötigt.) In Rohrsdorf wird der Oberbannstab liegen. Auch die Gulaschkanonen haben hier ihren Platz. Sonnabend, den 7. Oktober, wird in den Quartierdörfern buntes Treiben herr schen, denn die Jungens wollen den Bauern zum Danke natür lich etwas bieten. In dieser Beziehung steht das Geländespiel noch ganz unter dem Zeichen des Bauernehreistages. Als Schiedsrichter werben dreißig Meißner SA.-Führer tätig sein. Das sind kritische Augen. Doch die HI. hofft gut zu bestehen. Nach dem hundertjährigen Kalender soll das Wetter im Oktober 1933 wie folgt sein: Den 1. Oktober schön, den 2. und 3. ist es früh kalt, vom 4. bis 6. schön warm, am 7. regnet es den ganzen Tag, vom 8. bis 14. trüb und kalt, am 15. win dig und regnerisch, am 16. Wind und Schnee, 19. unbeständig, vom 21. bis 27. starker Regen, zuweilen mit Schnee vermischt, den 28. und 29. ziemlich schön, am 30. und 31. trüb und kalt. Kesselsdorf. Gemeindeverordnetensitzung morgen Don nerstag abends 8 Uhr im Gasthof zur Krone. Tagesordnung: 1. Mitteilungen; 2. Bürgersteuer für das Jahr 1934; 3. Be schlußfassung über Polizeiverordnung (Mäusevertilgung); 4. Verschiedenes. Lotzen. 70. Geburtstag. Morgen Donnerstag feiert der frühere Zimmererpolier und jetzige Privatus Heinrich Karl Zeller in aller Rüstigkeit seinen 70. Geburtstag. Er wohnte früher in Schmicdewalde und war als tüchtiger Zimmererpolier Leim Baumeister Gierth in Miltitz-Roitzschen bekannt und ge- schätzt. Fast in allen Orts des weiten Umkreises stehen Ge bäude, die von seiner Tüchtigkeit zeugen und ihm eine liebe Erinnerung sind. Zu seinem 70. Geburtstag wünschen wir ihm alles Gute für die Zukunft! Taubenheim. Erfreuliches Ergebnis. Die Pfundsamm lung der hiesigen NS.-Frauenschaft in den dazu gehörenden Dörfern hat ergeben: 102 Pfund Reis, 12 Pfund Erbsen, 48 Pfund Bohnen, 21 Pfund Linsen, 40 Pfund Grieß, 12 Pfund Graupen, 55 Pfund Zucker, 520 Pfund Mehl, 32 Pfund Nudeln, 14 Pfund Makkaroni, 5 Pfund Speck; insge samt 861 Pfund. ' Niederwarkha. Bunter Abend Ein schöner Auftakt zum Erntedankfest war der Bunte Abend der Frauenschaft zu gunsten der Winterhilfe. Nach einigen schneidigen Märschen begrüßte die Vorsitzende Pgn. Kohlhaas die Besucher. Der erste Teil der Vortragsfolge trug eine ernste, der zweite Teil eine heitere Note. Gemeinsam sang die Frauenschaft ihr Lied nach der Singweise des Erhardt-Liedes. Dann marschierten mit einem lustigen Liebel die Kücken in den Saal. Mit er mahnenden Worten überreichte, ihnen die Vorsitzende einen herrlichen braunen Wimpel. Dem gemeinsam gesungenen Horst-Mestel-Lied folgte das sinnreiche Theaterstück „Wetter leuchten", ein Bild aus Deutschlands Erniedrigung. Schl'chte Volkslieder, allerliebste Volkstänze der Kleinsten und Musik- stücke fanden ungeteilten Beifall. Ein besonderer Genuß waren die zwei Tänze: „Strauß-Walzer" und „Heinzelmännchens Wachtparade", ausgeführt von Pgn. Schneider-Dresden Der starke Besuch der Veranstaltung ist der Frauenschaft zu' gön nen und war ein voller Erfolg in finanzieller Hinsicht. Mit einem Deutschen Tanz wurde der Abend beschlossen. Mohorn-Herzogswalde. Mäuseplage Die Mäuse plage ist auch am Rand des Tharandter Waldes wie im Triebischtal groß und scheint eine Gefahr für die sächsische Landwirtschaft zu werden. Einige Landwirte von hier haben sich der Mühe unterzogen, die Schädlinge durch Ausfüllen der Feldlöcher mit Jauche zu bekämpfen. Das erforderte sehr viel Zeit und Arbeit. Im Einvernehmen mit der Gemeindeleitung ist ein Fachmann mit der Bekämpfung durch Ratin, von der Landwirtschaft unterstützt, für Mohorn betraut worden. Hof fentlich ist diese Arbeit von Erfolg gekrönt. KirOennathrilMn Wilsdruff. Donnerstag 8 Ahr Bibelstunde. VeeMsralsndee. Sängerortsgruppe. Mittwoch wichtige Singestunde. Reitverein Oberwartha, 4, Oktober 8 Ahr „Amsthof" Versammlung. DHV. 5. Oktober 8 Ahr „Stadt Dresden" Vortrag. DT. Wilsdruff. 7. Okt. Turner, u. Spielerversammlung. Frauenverein Grumbach. 11. Oktober Versammlung bei Dohr. WstteebeEt. Vorhersage der Sächsischen Landeswetterwarte für den 5 Oktober- Allmähliche Bewölkungszunahme, aber zunächst noch keine nennenswerten Niederschläge. An Stärke zuneh- Mende 7ach Nordwest drehende Winde. Nach kalter Nacht (wiederum Frostgefahr) am Tage mild. SEM Md MOdMOM. Gerechte Vergeltung des Rechtsbruche-. Neue Strafvollzugsordnung für sächsische Gefängnisse. Im Sächsischen Gesetzblatt wird die neue Strafvoll zugsordnung für die sächsischen Justizgefängnisse veröffent licht, die am 15. Oktober dieses Jahres in Kraft treten soll. Durch die Änderungsverordnung von« 20. April 1933 waren bereits die wesentlichsten demokratisch-marxistischen Experimente des nachkriegzeitlichen Strafvollzuges in Sachsen aus der Welt geschafft worden. Die jetzige voll kommene Neugestaltung der Strafvollzugsordnung will die bisherige Unübersichtlichkeit der Strafvollzugsbestim mungen beseitigen und außerdem den Strafvollzug in Sachsen den Anschauungen und Forderungen des natio nalsozialistischen Staates anpassen. Die neue Strafvollzugsordnung gliedert sich, wie die bisherige in drei Teile. Der erste Teil enthält die Bestimmungen über Gefängnisse, Behörden und Beamte. Der zweite Teil bringt die eigentlichen Vorschriften über den Strafvollzug, und zwar im ersten Abschnitt die Grundsätze des Strafvollzuges. An der Spitze dieser Grundsätze steht der Vergeltungsgedanke. Sinn des Voll zuges ist gerechte Vergeltung des Rechtsbruches, dessen der Gefangene schuldig geworden ist. Zugleich soll, über den warnenden Einfluß auf dritte hinaus, die Art und Weise des Vollzuges so auf den Gefangenen wirken, daß er weitere Straftaten vermeidet. Dabei soll die Strafe nicht nur der Abschreckung dienen, sondern auch staatlicher Erziehung, damit sich der Gefangene seiner Verantwortung gegenüber der Volksgemeinschaft bewußt wird, seine Schuld einsieht, die Strafe mit ihren Lasten und Entbehrungen anerkennt und so von innen heraus den Entschluß faßt, den Gesetzen gemäß, geordnet und arbeitsam zu leben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist der Strafvollzug mit unerbittlicher Strenge durchzuführen, wobei jedoch dem Gefangenen eine von Willkür freie, sachliche und menschliche Behandlung zuteil werden soll. Der sogenannte Trennungsgrundsatz wird auch weiterhin beibehalten werden, das heißt, da die Masse der Gefangenen ungleichmäßig zusammengesetzt ist, bedarf sie der Zerlegung in Gruppen von einigermaßen gleich artiger Zusammensetzung, wenn der Vollzug wirksam ge staltet und Schaden der verschiedensten Art vermieden werden soll. Der Strafvollzug in Stufen, der in den Nachkriegsjahren sehr stark demokratisch-marxisti sche Auswüchse gezeitigt hatte, wird, auf ein vernünftiges Maß zurückgeführt, beibehalten. Die Verhaltungsvorschrif ten für die Gefangenen sollen der Zucht und Ordnung des Gefängnisses dienen. Ein weiterer Abschnitt regelt die wichtige Frage der Arbeit und Arbeitsbelohnung. Da Müßig gang der Gefangenen mit den Zielen des Strafvollzuges unvereinbar ist und Ordnung und Sicherheit aufs schwerste gefährdet, werden die Gefangenen zur Arbeit angehalten, und es ist eine bedeutsame Aufgabe des mo dernen Strafvollzuges, auf der einen Seite in ausreichen dem Maße Arbeit für die Gefangenen zu beschaffen, dabei aber auch auf der anderen Seite dem freien Gewerbe und den freien Arbeitern nicht ernstlich Abbruch zu tun. Bei der Zuweisung,von Arbeit ist auf Lebensalter und Ge sundheitszustand, auf Beruf, Kenntnisse und Fähigkeiten des Gefangenen HtMsicht zu nehmen. Sie sind bei allen Arbeiten vor Betrrebsgefahren zu schützen. Auch am Er trag der Arbeit werden sie in bescheidenem Matze beteiligt. Andere Abschnitte regeln den Lebensbedarf, die Gesund heitsfürsorge, auf die ganz besonderes Gewicht gelegt wird, weiter das seelische und geistige Leben, wobei die Pflege der religiösen Güter hervorragend berücksichtigt wird, sowie die Freizeitverwendung, die insbesondere auch der körperlichen Ertüchtigung durch Leibesübungen dienen soll. Ein besonderer Abschnitt beschäftigt sich mit der Für sorge der Gefangenen nach der Entlassung. Daß es ohne Bestimmungen über Haus st rasen und ohne besondere Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug nicht abgeht, bedarf keiner besonderen Be gründung, dabei ist dem Gefangenen eine gesetzliche Be schwerdemöglichkeit ofsengelassen. Für Jugendliche und Jungmänner werden besondere Vorschriften gegeben. Der dritte Teil kündigt eine Strafvollstrek kungsvorschrift sowie eine Dienstordnung an. * Freiberg. Drakonische Maßnahmen. Zu drako nischen Maßnahmen sieht sich der Stadtrat von Freiberg in- fosge der Ueberhandnahme der Friedhofsdiebstähle gezwungen Er teilt mit, daß nunmehr öffentliche Demütigung und Brand markung der Täter vorgenvmmen wird. Namen und Woh nung der Personen, die beim Bestehlen eines Grabes oder einer Arnenstelle betroffen werden, denen die Tatsache eines Dieb stahles nachgewiefen werden kann, werden öffentlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe erfolgt in den Zeitungen und an den Anschlagtafeln auf dem Friedhof und dem Urnenhain. Es wird weiter vorbehalten, die Ermittelten unter Umständen unter entsprechender Kennzeichnung ihrer Handlungsweise in den Zeiten des stärksten Verkehrs durch die Straßen der Stadt führen zu lasten. Daneben wird Strasrechtsverfolg eingeleitet werden. Dresden. Prominente Gäste. Der Reichs bischof hat die Predigt zu.m Feldgottesdienst für den Nationalsozialistischen Lehrsrbund am 7. Oktober, dem „Tag der deutschen Erziehung-, übernommen. Auch der Minister Schemm und andere führende Persönlichkeiten werden erwartet. Es werden etwa 40 000 Besucher an den Gottesdienst teilnehmen. Sämtliche Dresdner Schulen er scheinen unter Mitführung ihrer Fahnen. Pirna. Drei Schwerverletzte. Auf der Staats straße Pirna—Königstein wurden bei dem Zusammenstoß eines Personenkraftwagens mit einem Motorrad drei Personen — zwei Erwachsene und ein Kind — schwer verletzt und mußten ins Krankenhaus gebracht werden. Zwickau. Schnelle Abrechnung. Auf der Hin- denburgstraße hatte ein Bursche aus einem Hausflur ein Fahrrad gestohlen. Der Besitzer desselben, ein Schlosser lehrling, lief mit einer Eisenstange in der Hand dem Spitzbuben nach, schlug nach ihm und traf ihn auf den Kopf. Der Dieb mußte besinnungslos weggebracht werden. Zwickau. 40jähriges Dienstjubiläum. Dem Kirchenmusikdirektor Paul Gerhardt sind aus Anlaß seines 40jährigen Dienstjubiläums aus ganz Deutschland Ehrun gen zugegangen. Landesbischof Coch sandte ihm eine Ehrenurkunde des evangelisch-lutherischen Landeskirchen amtes. Selbstauslösung d Sudeten- deutschen nationalsozial istischen Arbeiterpartei. Aussig. In einer Sitzung in Aussig hat der Partei« vorstand der Sudctendeutschen Nationalsozialistischen Arbeiter partei beschlossen, die Partei auf Grund der Vollmachten des Bodenbacher Parteitages in der ganzen Republik auszulösen. Sämtliche Parteimitglieder sind aus ihren Parieiverpflichtun gen mit dem 4. Oktober entlasten. Leisnig. Nächtliches Abenteuer auf dem Dache. Ein in den vierziger Jahren stehender Mann war nachts auf das Dach seines elterlichen Hauses ge stiegen. Polizei und Feuerwehr wurden alarmiert. Als sich zwei Beamte auf das Dach begaben, stürzte sich der, nur mit einem Hemd bekleidete Mondsüchtige aus diese; es kam zu einem Handgemenge, in dessen Verlauf jedoch der Mann überwunden werden konnte. Er wurde Wiede« in die elterliche Wohnung gebracht. Neukirchen. Tragischer Unglücksfall. Veint Erntefestzug warf der ^rcht Jahre alte Sohn des Mehl vertreters Illgen einem Reiter ein Sträußchen zu. Das Sträußchen traf das Pferd, das erschreckte, seitlich aus schlug und den Knaben an den Kopf traf. Einem schwere« Schädelbruch ist der.Junge noch in der.Nacht erlegen. Amtliche sächsische Verordnungen. Verleihung von Rettungsmedaille«. Auf Grund des K 12 der Verordnung des ReichspräsiH denken über die Verleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr vom 22: June 1933 hat das sächsische Gesamtministerium im Einver nehmen mit dem Reichsminister des Innern unter an^ derem bestimmt: Die Rettungsmedaille am! Bande und die Erinnerungsmedaille werden nicht nur für solche Rettungstaten verliehen, bei denen bestimmtes namentlich feststehende Personen aüs Lebensgefahr ge-^ rettet worden sind. Sie können vielmehr auch dann erwirkt werden, wenn der Retter unter eigener erheblicher Lebens gefahr eine große Gefahr für Leben und Gesundheit von einem unbestimmten Personenkreis abgewendet hat. Per sonen, die eine mit dem Verlust der bürgerlichen Ehren rechte verbundene Verurteilung erlitten oder sich in vater landsfeindlichem Sinne betätigt haben, werden für Ver leihung der Rettungsmedaille am Bande nicht vorge schlagen. Ein jugendlicher Retter erhält eine Be lobigung nur, wenn die sonstigen Voraussetzungen für die Verleihung der Rettungsmedaille am Bande gegeben sind. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet der Reichspräsident. Die Belobigung wird durch den Minister präsidenten ausgesprochen. Der Jugendliche erhöbt über die Belobigung eine vom Ministerpräsidenten unterzeich nete Urkunde. Die Rettungsmedaille am Bande wird dem Jugendlichen nach Vollendung des 18. Lebensjahres nur verliehen, wenn er sich nach seiner ganzen Führung in der Zeit bis dahin der Verleihung dieser Auszeichnung würdig gezeigt hat. Rettungstaten, die sich nicht zu Vor schlägen auf Verleihung der Ncttungs- oder der Erinne rungsmedaille eignen oder für die keine der beiden Medaillen verliehen werden, werden durch GeldbelohnunH oder öffentliche Belobigung ausgezeichnet. Handel mit Stubenvögeln. In der Zeit vom 2. Oktober bis Ende Februar ist ist Sachsen der Ankauf, der Verkauf und das Feil bieten folgender Vögel nach Maßgabe der nachstehen den Bestimmungen erlaubt: Rotkehlchen, Fichtenkreuz- schnabel, Gimpel oder Dompfaff, Girlitz, Erlenzeisig, Stieglitz, Hänfling, Grünfink oder Grünling, Edel- oder Buchfink. Zugelassen zum Grotzankauf, zum Verkauf und zum Feilbieten sind nur Vogelhändler, die Lem Landes verband zoologischer Spezialgeschäfte Sachsens e. V. ange hören. Der Händler hat ein Vogelhandelsbuch zu führen, das vor dem Gebrauche von der Ortspolizeibehörde unter Beglaubigung der Seitenzahlen abzustempeln ist. Der Händler ist verpflichtet, den Käufern den Abdruck eines Merkblattes über Vogelhaltung einzuhändigen. Bei Ver stoß gegen diese Bestimmungen kann, unbeschadet der Be strafung nach dem Reichsvogelschutzgesetz, der Ausschluß des Händlers vom Handel versügt werden. Der Fang der obengenannten Vögel bleibt in Sachsen verboten. Eingriffe nichtamtlicher Stetten in das Schulwesen. Kürzlich sind von nichtamtlicher Stelle mehrfach An weisungen an Schulleiter und Lehrer ergangen, durch die in amtliche Vorschriften und Anordnungen eingegriffen worden ist. Das Ministerium für Volksbildung weist daher erneut und unter besonderer Bezugnahme auf die Ver ordnung des Herrn Ministerpräsidenten v.om 21. August 1933 darauf hin, daß es unzulässig ist, wenn andere als die zuständigen amtlichen Stellen (Ministerium für Volks bildung, Kommissionen, Direktionen, Bezirksschulämter^ Bezirks- und Gewerbeschulräte) Anweisungen für die Er-» ledigung dienstlicher Obliegenheiten erteilen, es sei denn,! daß andere als amtliche Stellen ausdrücklich zu solchen An-» Weisungen ermächtigt werden. Direktoren, Schulleiter und, Lehrkräfte sind unbedingt verantwortlich dafür, daß sie! nur solchen Anweisungen nachkommen, die von den zu-j ständigen amtlichen Stellen oder mit deren ausdrücklicher! Zustimmung erlassen worden sind. Reichsbaudarlehen für Eigenheime. Zur Durchführung der Bestimmungen des Reichst arbeitsministers über Reichsbaudarlehen für Eigenheime vom 22. September 1933 wird vom sächsischen Arbeits und Wohlfahrtsministerium angeordnet: Die Bewilligung der, Neichsbaudarlchen erfolgt durch die Zuweisungsstellenl Solche sind die Stadträte der bezirksfreien Städie sowie die Amtshauptmannschaften. Die Bauherren haben die! Reichsbaudarlehen bei der Zuweisungsstelle zu beantragen.» Ten Anträgen sind beizufügen: die Planung, ein An-j tragsbogen sowie Nachweise über das erforderliche Eigen kapital. Weiter ist nachzuweisen, daß die übrige Finan zierung des Bauvorhabens einschließlich der Zwischen- finanzicrung einwandfrei gesichert ist. Die Zuwersungsstelle erteilt nach Prüfung des Antrages einen BewErgungs- bescheid. Eine auch nur teilweise Auszahlung des Dar- lehensbetragcs vor der Fertigstellung des Baues ist aus geschlossen. Weitere Einzelheiten bringt das Sächsische Per- waltungWatt vom 3, Oktober M3,
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