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Dorge- schriebene Erscheinung-- ,, „ tage und Platzvorschristen werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Amt WilsdkUff Nk. 6 berü-ksichtigt. Anzeige». annahmebisvorm.lvUhr. ' " Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übern, wir keine Garantie. Jeder Rabattanspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Nr. 110 — 92. Jahrgang Wilsdruff Dresden Telegr.-Adr.: „Amtsblatt" Postscheck: Dresden 264» Freitag, den 12. Mai 1933 Gegen das vollSsremde - für ein deutsches Recht. Eine große Kundgebung unter dem Mono „Für deutsches Recht" sinder am 12. Mai im Sitzungssaal des Preußischen Landtages statt. Dre Veranstaltung ist vom preußischen Justizminister Kerrl und dem Reichskom- missar für die Gleichschaltung der Justiz in den Ländern, Dr. Frank II, etnberusen worden. Aus der raschen Folge der Dinge, aus der Fülle der gesetzgeberischen Arbeiten unserer wirksamen Zett ragt die Inangriffnahme einer umfassenden Rechts resorm hervor. Der bayerische Justizminister Dr. Hans Frank II ist in das Reichsministerium der Justiz als Facharbeiter für die gesamte Rechtsreform berufen worden. Damit ist wieder die Frage nach einer grundsätz lichen Änderung unseres Rechtslebens in das grelle Licht der Öffentlichkeit getreten. Zum vorteilhaften Unterschied von früheren Bestrebungen dieser Art weiß man dieses Mal das eine voraus, nämlich daß schnell gearbeitet und gehandelt wird. Die jetzt in aller Eile und mit der größten Energie bereits aufgenommenen Arbeiten werden schneller zum ersehnten Ziele führen, als die seit 30 Jahren währende und immer wieder zur Ergebnis losigkeit verurteilte Strafrechtsreform. Gerade diese Strafrechtsreform zeigt mit abschreckender Deutlich keit, wie man preisend mit viel schönen Reden nicht zum Handeln kommt. An der Spitze der kommenden Rechtsreform steht Punkt 19 des nationalsozialistischen Parteiprogramms. Mir fordern Ersatz für das der materia listischen Weltordnunz dienende römische Recht durch ein deutsches Gemeinrecht.* Haben wir denn heute kein deutsches Recht? Sind denn unsere Gesetzbücher nicht in deutscher Sprache geschrieben, tragen sie denn keine deutschen Namen, wird denn nicht in unserer Muttersprache gerichtet und geurteilt? So wird man stutzig fragen —, und trotz alledem ist unser Recht nicht deutsch. Seit der Rezeption des römischen Rechts denken unsere Juristen römisch, sind unsere Gesetzbücher römischen Geistes. Dieser für uns Deutsche unheilvolle geschichtliche Vorgang der Aufnahme des römischen Rechts begann mit dem 16. Jahrhundert. Dieses folgenschwere Geschehnis muß man sich immer vor Augen halten, denn langsam, aber sicher wurde unserem Volke ein fremdes Recht auf gepfropft. Dabei handelt es sich nicht um das immerhin kraftvolle altrömische Recht, das von uns angenommene Rechtssystem war vielmehr ein entartetes orien tal i s ch e s M i sch r e ch t, so wie es von einer europäisch- orientalischen Mischlingsbevölkerung gebraucht wurde. Der grundlegende Irrtum jener Tage war: man dachte, daß das von Rom geschaffene Recht auch für jedes andere Volk paffe. Das ist falsch, denn Recht kann nur aus einer Gemeinschaft für diese Gemein schaft geboren werden. Das ist gerade der Sinn des Rechtes. Gewiß, das römische Recht wurde bei uns Gesetz, aber es wurde nicht Recht. Wie man so gern in dem Esperanto eine Weltsprache konstruieren will, so wollte man damals der ganzen Welt ein Recht geben. Beide Male setzte man sich über die Gegebenheiten des Volkstums hinweg und — arbeitete im luftleeren Raum. Im Mittelpunkt der künftigen Rechtsreform wird eine Umbildung des Bürgerlichen Gesetzbuches stehen. Dieses Werk war gewiß zu seiner Zeit ein Meister werk, denn erst mußte Deutschland überhaupt wieder unter den gleichen Hut eines Gesetzes gebracht werden. Wie damals die Schaffung gleichen Rechtes für all die ver schiedenen deutschen Stämme eine geschichtliche Notwendig keit war, so ist es Aufgabe unserer heutigen Zeit mit ihrer raffengesetzlichen Rechtslehre, das in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommene römische Recht auszumerzen und durch deutsches Rechtsgut zu ersetzen. Man wird dabei nicht blindlings und schematisch vorgehen. Der Ge danke einer nationalen Freiheit und der sozialen Gerech tigkeit wird all die Bestimmungen verdrängen, die ein frc'' ^es Volk im Altertum, im Zeitalter der Sklavenwirt- scha^ für gut befunden hat. Wir müssen auf einen Otto von Gierke hören, dessen Kritik zum Bürgerlichen Gesetzbuch schon im Jahre 1889 erschien. Schon damals hat es dieser Vorkämpfer des deutschrechtlichen Gedankens erkannt, daß das Bürgerliche Gesetzbuch in seinen Grund linien einer individualistischen, kapitalisti schen «nd gemeinschaftswidrige« Grund anschauung entflossen ist. Schon immer war das deutsche Volk rein gefühlsmäßig gegen die Juristerei, so wie sie bisher betrieben wurde, eingenommen. Die Meinung des Volkes ist ein gutes Barometer Seit der Aufnahme fremden Rechtes haben wir jenen Gegensatz zwischen Volk und Recht. Das Volk findet sich in den juristischen Konstruktionen nicht zurecht und redet daher von den Juristen als von „Rechtsver- drehern". Auch die vielbesprochene Vertrauenskrife der Justiz ist auf unseren ««deutschen Rechtszustand in erster Linie zurückzuführen. . Auch im Lager der Marxisten wurde heftig geredet von einer Ver^trHnenskrise der Justiz. Aber Sie Krise in Gens ans dein WeMkte. Ergebnislose NnsiMttWttchWen In Genf fand eine streng geheime, von dem Präsi denten der Abrüstungskonferenz, Henderson, einberufene Besprechung der Abordnungi-führer der fünf Großmächte statt. Diese Geheimkonferenz wurde von der internationalen Presse mit der allergrößten Spannung verfolgt, da nach allgemeiner Beurteilung jetzt das Schicksal der Abrüstungskonferenz und im Zusammenhang damit weite st tragende poli tisch Folgen auf dem Spiel stehen. über den Verlauf der Sitzung werden von maßgeben der englischer und französischer Seite nur kurze Mitteilun gen gemacht, nach denen eine Einigung bisher nicht zustande gekommen sei und die Verhandlungen in jeder Richtung erfolglos geblieben seien. Nach französischen Mitteilungen soll der Artikel des Reichs außenministers von Neurath über die Grundbedin gungen der deutschen Abrüstungspolitik eine große Rolle gespielt haben. Weiter wird von französi scher Seite erklärt, daß Botschafter Nadolny ver schiedene „Vermittlungsvorschläge" abgelehnt und an dem deutschen Standpunkt unnachgiebizfe st gehalten habe. Staatssekretär Eden (England) soll zum Schluß der Sitzung erklärt haben, daß er nunmehr seine Regierung über den Mißerfolg seiner ihm auf der Abrüstungs konferenz übertragenen Aufgaben unterrichten müsse, falls nicht doch noch eine Einigung erzielt werden könne. Genfer Lügenmechode. Pferdegeschirre als Beweis für Deutschlands Kriegsbereitschaft. In der Genfer „Abrüstungskonferenz" wurde der Kampf gegen die deutschen Wehrverbände aus der ganzen Linie fortgesetzt. Den Angriff eröffnete der polnische General Burkhart, der seine persön lichen Erfahrungen bei den polnischen Aufständischenver- bänden in der Verschleierung von Waffentragen und mili tärischen Übungen, wie z. B. dem Verbergen von Ge wehren in Violinkästen, zum besten gab. Ferner stützte dieser polnische Sachverständige sür ungesetzliche mili tärische Verbände seinen Angriff gegen die deutschen Wehrverbände auf die geplante Einführung des Freiwilligen Arbeitsdienstes, der nach polnischer Auffassung tatsächlich die „Einführung der allgemeinen Wehrpflicht* in Deutschland bedeute. Ähnlich törichte Behauptungen stellten auch ein englischer und ein belgischer General auf; sogar Pferde geschirre (!) mußten dabei als Beweis für Deutsch lands Kampfbereitschaft herhalten. Der deutsche Vertreter General Schönheinz trat mit Entschiedenheit diesen rein tendenziösen Angriffen entgegen und wies überzeugend nach, daß nach den von den Ausschußmitgliedern vorgebrachten Merkmalen jeder Kegelklub und jeder Gesangverein, ja sogar die Heilsarmee als „Organisationen militärischen Charakters" erklärt werden müßten. Der überwiegende Eindruck in Genf geht nach über einstimmender Beurteilung dahin, daß die franzö- sis ch e Staatengruppe einen offiziellen Beschluß über den militärischen und kriegsmäßigen Wert der deutschen Wehrverbände braucht, um damit in der maßlos betriebenen Hetzpropaganda gegen Deutschland neues Material zur Verfügung zu haben. merkwürdigerweise hört man bei ihnen kein Wort davon, daß wir ein volksfremdes, ein nicht für unsere soziale Gemeinschaft passendes Recht haben. Wahrscheinlich liegt den Herren Marxisten das orientalisch-römische Recht näher als unser Volksrecht. Die Interessen des Juden tums werden in der Tat auch von einem händleri schen fremden Recht besser geschützt als von einem deutschen. Nachdem nun endlich die schreckhafte Periode der ge fesselten Justiz vorüber ist, nachdem die Korruptions skandale um Sklarz, um Weitzmann, um die Barmais, die Kutiskers, um die Sklareks und wie die hergelaufenen Schieber alle heißen, glücklicher weise schon der Geschichte angehören, können wir wieder auf ein gerechtes Recht, auf einen deutschen Rechtsstaat hoffen. Sind auf der einen Seite die Mißstände schon be seitigt, so beginnen wir freudigen Herzens mit dem Auf bau eines Rechtes, das vom Volke für das Volk geschaffen wird. Auf den Lippen haben wir den Wunsch Otto von Gieckes: „Möge uns allen noch die Sonne des frohen Tages leuchten, an dem ein deutsches Strafgesetzbuch geboren wird, das deutsch ist." W. St. Eine Frucht dervariser Hetzpropaganda. Die deutschen Wehrverbände als Ver bände militärischen Charakters erklärt. Der Effektivausschntz der Abrüstungskonfe- renz hat in einer ersten vorläufigen Abstimmung beschlossen, die im R e i ch s k u r a t o r i u m für Jugend- ertüchtigung zusammengesatzten deutschen Wehr- verbände nebst Stahlhelm, SA. und SS.-Organisatio- nen als Verbände militärischen Charakters zu er klären (!). Gegen den Antrag stimmten Deutschland und Ungarn, für den Antrag England, Frankreich, Polen, Tschechoslo wakei, Südslawien, Rumänien, Holland, Portugal und Belgien. Die Vereinigten Staaten, Italien, Österreich, Spanien, Schweden, Finnland, Japan und die Türkei enthielten sich der Stimme. Scharfer deutscher Protest. Gegen den Beschluß des Effektivausschusses wurde von deutscher Seite sofort ein energischer Protest an gemeldet und darauf hingewiesen, daß der Ausschuß ohue jede Begründung ein neues Verfahren angewandt habe. Der Ausschuß hätte sich eigentlich n ur mit der Frage der militärischen Ausbildung in den Wehrverbänden befassen dürfen. Tatsächlich wäre er jedoch auf Grund völlig unhaltbarer Kriterien zu einer Be wertung der deutschen Wehrverbände gelangt, die in schroff st emGegensatzzurWirklichkeit stände. Der deutsche Vertreter legte ferner scharfen Protest gegen das Vorgehen des Vertreters Frankreichs ein, daß jetzt bei der Behandlung der deutschen Wehrverbände m i t Zahlen operiert würde, die keineswegs einen amt lichen Charakter hätten. Die von Frankreich angegebenen Zahlen führten zu einem völlig entstellenden Eindruck der tatsächlichen Lage. Der Vertreter Italiens schloß sich völlig der deut schen Auffassung an und verlangte nachdrücklich, daß di« deutschen Wehrverbände nicht als militärische Organi sation erklärt würden. Italiens Stimmenthaltung ist auf den Standpunkt der italienischen Regierung zurück- zuführen, eine jede sachliche Stellungnahme in den Ver handlungen des Ausschusses abzulehnen. Allgemein fiel jedoch die Stimmenthaltung Österreichs auf, für die keinerlei offizielle Begründung an gegeben wurde (!). Der ReWral tagt wieder im ReichslaMebau-e: Frick begrüßt die neuen preußischen Provinzvertreter. Der Reichsrat hielt wieder eine Vollsitzung ab. Die Sitzung fand zum erstenmal nach dem Reichstags brand wieder in dem eigentlichen Reichsratssitzungssaat im Reichstagsgebäude statt. Reichsinnenmiuister Dr. Frick, der die Verhandlungen leitete, stellte die neu- ernannten Vertreter der preutzischen Provinzen unv der Stadt Berlin vor und begrüßte sie aufs herzlichste, wobei er seiner Freude darüber Ausdruck gab, daß damit die Gleichschaltung auch in dieser Körperschaft nahezu vollkommen vollzogen sei. Eine Ansprache des Staatssekretärs Körner. Vor Beginn der Vollsitzung des Reichsrats empfing namens des preußischen Ministerpräsidenten Göring Staatssekretär Körner die neuen Vertreter der preußi schen Provinzen und richtete an sie eine Ansprache, in der er u. a. erklärte: Zwischen der Bestellung Ihrer Amtsvorgänger und Ihrer Berufung zu preußischen Provinzialvertretern im Neichsrat liegt der grundsätzliche Wechsel der Dinge, den die siegreiche nationale Revolution herbei- geführt hat. Diese hat zu einer weitgehenden Verein heitlichung der politischen Willensbtldung, insbeson dere auch zwischen dem Reich und den Ländern geführte Damit hat sich auch die Arbeit im Reichsrat gegenüber früher vereinfacht. Sie wissen, daß der Reichsrat als wich tiges Organ der Reichsgesetzgebung und Reichsverwaltuna im Ermächtigungsgesetz aufrechterhalle w und sein weiterer Bestand ausdrücklich garantiert wordent ist. Dieser Umstand beweist, daß die Reichsregierungt auf die Arbeit des Reichsrats weiterhinWertlegti Zwar steht dahin, ob der Reichsrat in seiner gegenwärtige« Forni für alle Zeiten aufrechterhalten, oder ob er im Zug« der Reichsreform einmal eine andere Gestalt erhalten wird. Ich bin gewiß, daß unsere gemeinsame Arbeit von dem Geist getragen werden wird, der derGrötze der Zeit entspricht, die wir zusammen erleben dürfen.