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Neuer Vorstand des Sächsischen Gemeindetages. Auflösung des bisherigen Vorstandes. Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. Februar 1933 hat der Reichskommissar für Sachsen den Vorstand des Sächsischen Gemeindetages mit sofortiger Wirkung aufgelöst und zu Mitgliedern des Vorstandes des Sächsischen Gemeindetages ernannt: a) fiir die I. Kurie (Großstädte): Bürgermeister Dr. Bührer (Dresden), Stadtverord neten Scholtis (Dresden), Oberbürgermeister Tr. Goerdeler (Leipzig), Landtagsabgeordneten Walter Dönicke (Leipzig), Oberbürgermeister Arlart (Chemnitz), Stadtverordneten Hähnig (Chemnitz), Oberbürgermeister Holz (Zwickau), kommiss. Bürgermeister Stadtbaurat Wörner (Plauen), Stadtverordnetenvorsteher Rechtsanwalt Dr. Glauning (Plauen); b) für die li. Kurie (Mittelstädte): Oberbürgermeister Dr. Hartenstein (Freiberg), Ersten Bürgermeister Dr. Lange (Borna), Ersten Bürgermeister Dr. Krug (Annaberg), Ersten Bürgermeister Grieshammer (Falkenstein), Stadtverordneten Dr. Wolf (Zittau), Stadt verordneten Hans Lenk (Aue), Stadtrat Martin, M.d.L (Annaberg), Stadtverordneten Owe (Colditz); c) für die III. Kurie (Landgemeinden): Bürgermeister Seidel (Neukirch), Bürgermeistei Lätzsch (Lindenthal), Reichstagsabgeordneten Ender (Bor stendorf), Rittergutspächter Nürnberger (Freiberg i. V.), Lehrer Erich Lindner (Sohland, Spree), Lothar Müller (Riederschlcma i. E.), Rcichstagsabgeordneten Heinrich Sieber (Wiederoda); d) als geschäftsführendes Vorstandsmitglied: Präsidenten Dr. Naumann (Dresden). * Der Religionsunterricht an den höheren Schulen. Für die Teilnahme am Religionsunterricht der höheren Schulen hat der Beauftragte des Reichskommissars sür das Volksbildungsministerium unter Vorbehalt gesetz licher Regelung bis auf weiteres folgendes bestimmt: Von Ostern 1933 an baben alle Schüler der höheren Schulen, in deren Bekenntnis Religionsunterricht von der Schule erteilt wird, an diesem Unterricht teilzunehmen. Schüler, in deren Bekenntnis die Schule keinen Religions unterricht erteilt, haben den Religionsunterricht der Religionsgesellschaft ihres Bekenntnisses zu besuchen. Diesen Unterricht einzurichten, bleibt den Religionsgesell schaften überlassen. Bekenntnislose Schüler haben an dem Religionsunterricht ihrer Schule teilzunehmen, wenn sie nicht einen anderen zugelassenen Religionsunterricht be suchen. Die für den Religionsunterricht außerhalb der Schule erteilten Zensuren sind in die Halbjahrszeugnisse aufzunehmen. Im übrigen hat der Unterricht am Anfang der Woche mit einer gemeinsamen Andacht, an den übrigen Tagen mit Gebet in der Klasse zu beginnen; in Schüler heimen sind wieder tägliche gemeinsame Hausandachten abzuhalten. Die Ausnahme nichtarifchcr Schüler. Da der Erlaß eines Neichsgescyes bevorsteht, durch das der Neuzugang von Personen nichtarischer Abstam mung zu den Hochschulen und höheren Schulen beschränkt wird, hat der Beauftragte des Reichskommissars sür das Ministerium für Volksbildung bestimmt, daß bis aus weiteres die Immatrikulation solcher Personen bei den wissenschaftlichen Hochschulen und ihre Neuaufnahme bei den höheren Schulen auszusetzen ist. Die Aufwandsentschädigungen der neuen Landtags abgeordneten. Auf Grund des vorläufigen Gesetzes zur Gleichschal tung der Länder mit dem Reiche vom 31. März 1933 ist den Mitgliedern des neugebildeten Landtages die nach den Vorschriften des Gesetzes über die Aufwandsentschädi gungen der Landtagsabgeordneten vom 14. Dezember 1922 in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 28. Februar 1924 zu gewährende Aufwandsentschädigung mit Wir kung vom 16. April 1933 zu zahlen. Der Polizeioberpräsident verweist auf den Dienstweg. Der Oberpräsident der sächsischen Polizei, Gruppen führer von Detten, teilt mit: In der letzten Zeit mehren sich die Fälle, daß Gesuche und Anträge direkt, mündlich oder schriftlich und unter Umgehung des Dienstweges an den Oberpräsidenten oder seine nächsten Beamten gemacht werden, so daß eine geordnete Führung der Dienstgeschäfte erschwert wird. Der Oberpräsident macht darauf aufmerk sam, daß künftig alle Gesuche nur auf dem zuständigen Dienstwege einzureichen sind, und daß persönliche Vor sprachen ohne vorherige Anmeldung nicht angenommen werden. Derartige Anmeldungen kommen nur in Frage, wenn die Angelegenheit entweder äußerst dringend ist, oder wenn die zunächst zuständige Dienststelle diese an den Oberpräsidenten abgegeben hat. Die heutige Nummer umfaßt 16 Seiten einschließlich Sonntagsbeilage und Heimatbeilage sowie .Illustrierte" Wochenbeiläge. Verlag und Druck: Buchdruckerei Arthur Zschunke, Verlagsleitung: Paul Kumberg, Verantwortlich sür die Schristleitung: Hermann Lässig, sür Anzeigen u Reklamen: A Römer iämil. in Wilsdruff Gin treues Mutterherr hat qufgrhört zu schlagen! Hierdurch die traurige Nachricht, daß gestern abend uniere güte, liebe Mutier, Schwieger- und Großmutter, die Kochfrau Lina mm. Steiger geb. Minkler im Alter von 73 Jahren sanft entschlafen ist. Wilsdruff, den 22. April 1933. Die tieftra«er»der« Kinder nebst allen Hinterbliebenen. Die Beerdigung findet Dienstag nach mittags ^2 vom Trauerhause aus statt. Megelperrung. Mit Genehmigung der AmtshaupimannschastMcißen wird der Kleinschönderg - Klipphausener Kommunt- tationswcg wegen Masse: schüttung in der Zeit vom 24. bis mit 27. April l 933 gesperrt. Der Verkehr wird über Sachsdors verwiesen. Kleinschönberg, den -22. April 1933. Merbitz, Bürgermeister. Liedertafel Freitag, den 28. April, im „Löwen" ZMeshWtmsWililim Eingänge, Jahresbericht, Kassenbericht, Wahlen, Verschiedenes. Anträge bis 27. 4. an den Vorstand O. Wehner. KlmMmmin HMMzn Wilsdruff Donnerstag, den 27. April, abends 8 Uhr im „Amtshos" Aezim tim; mm« WiigtMst; in Einheiiskurzschiist Anmeldungen beim Vorsitzenden Ober!. Schneider kinäenseklöketien Sonntag, den 23. April, von nachmittags b Uhr an KsMl lUlpMiim Sonnlag, den 23. April MkdMsillWtKlmsGMrg Sonntag, den 23. Apiil Skstturnier Anfang >^4 Uhr Es ladet ergebenft ein Arno Schütze. Mmkü KrtlMM! unck 8tnll rum l.Scbulßang willkommen Sie kincken grobe Auswahl in Dopkpktanren unck Scbnittblumen in cker Oürtnerei LiMt lürllk, sm üsbllliok BerMo, SUMlüklSr billig Ulbrich, Bahnhofstraße ISS. Teelöffel voll für eine normale Auf waschschüssel u.^t Eß löffel voll auf einen Eimer heißes Was- ser für allgemeine Reinigungszwecke. 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Hbsolui unsckäcküch. üs Kat 8ick 8Lkon tausenckkacb derrährl bei: ilckernverkalkung, Ueirbesckrvercken, Hatkma, tlämorrkolckea, üeber- unck öullenbesckrvercken, VerckauunZsslörunßen, rkeumsliscden Vorksr Kopt- unck kückensckmeiren, UlutreiniZung, llautausacklag, Oicdt, kkeuma, Stollrvecdselerkrsnkunßen. Lckacktel 3.— lA., reicbi 15 läge, cka8 8inck pro 1^8 nur 20 Li. Kl. Schachtel 1.50 öä., reicht 7 läge. Vorrätig in cksu Apotheken in iVllsckrutt, ääeiöen, Drescken unck in allen /ipotdeken in cken umIisZencken Stäckten. strokdsr » 1 » ZWW! „ unter jed. vsrrmtie rein, nickt » künrtlick geruckert und dock « sngenekm süv, empkiekll ss t.öweri3pottleke I u anopsik. und komöonuN:. E llMrin E Inhaber: ?- Knabe n Kast dieMark imKandr, Kauf' deutscheKlumen. fl. 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Wenn meine bisherigen Forderungen keine Pacht rückstände enthalten, lo nur deshalb, weil sie noch nicht e ngellagt sind. März und April sind jedenfalls noch zu bezahlen. Das dürste auch Herrn K>yn bekannt fein Weitere Ausführungen stnv überflafsig. Das Urteil überlasse ich gern der geehrten Einwohnerschaft, die jederzeit nähere Auskünfte von mir haben kann. Jos. Willner, Bes. des Wilsdruffer Schützenhauscs- Laben wr me LMerspenüe nekmen entgegen Slarttbank LWsclrutt Slaatgirokalle Ailsürulker vank