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s -LTZ'ZZZffV cs Z.« 3 3 -SN. 2 <^cQ 8 -L-S SZ 3 «° 3 W 2 H<Ä WM Q-K 3 s II. 3 W 8i^ " Z Q. n rr^b^ ^?Z K ",ZK 1^ L« G3 -3 ->-2 3 3 " 3 7s K Z' 3 L,? « L ÜZ 3 3ZM^Z - L x-. -s 3^2 xsEr , <Ä 72 ßstA^s ^cs x: 3 G- ZZ 3 ' 12--- 8> n Veränderungen vornehmen. Wie andrenorts verrät sich der städtische Einfluß in einer starken Parzellierung. Bei uns wurden die Hufenstreifen nun immer mehr geteilt, gedrittelt, halbiert, geviertelt. Man kann als Norm für diese Kleinstreifung 6—d A., rund 8 A. an nehmen. Biele solcher Kleinstreisen kann man natürlich Zusammenlegen zu dem alten dörflichen Waldhufenstreifen. Nach dem Flurbuch von 1837 haben wir für die einzelnen Flurstr eisen folgende Größh ausgerechnet sohne Stadtfläche), Iwo- bei 1 A. - 300, OR. - 0,5W Hektar ist. No. des Streifens! auf der Karte I Parzellen nummern nach dem Flurbuchs- eutwurf von 1837 Größe des Streifens Mutmaßt. Bez. des Streifens zur No.des Streifens auf der Karte Parzellen- nummcrn nach dem FlurbuchL- entwuif von 1837 Größe des Streifens Mutmaßl. Bez. des Streifens zur 43,2 Huse 49,2 Hufe 48 2 Hufe 43 2 Hufe M ä OK I 870—875 62 161 IV- I 11/- 37 1134—1135 78 291 Struthw.1t/»? 2 862-869 14 161 V- s 1/2 38 1133, 3 854 861 77 107 1'/« u/- 1089-1105 64 138 ? U/s 4 848—853 13 89 V4I,, 39 1128—1132, 5 839-847 6 213 fo Vs 1109—1121 27 162 ? jlVs 6 831—838 6 240 40 1122-1127 32 109 ? 7 815—830 6 248 41 883—887 24 258 Ve v° 8 790-814 27 202 2/3 42 888,896-897 37 275 ? V. 9 783—789 14 32 43 889—895, 10 775—782 7 196 ! 898-899 67 87 U/s U/s 11 767—774 7 223 44 900-910 33 267 V4 Vs 12 760-766 7 68 45 911—921 32 66 V« Vs 13 713—759 33 45 v« 1 46 922-931 66 103 U/s u/gl „ 14» 703-712 6 163 V« 47^ 932-936 28 25 t Vs V-l? 15 680—702 28 293 Vs V2 l, 48 937—944 30 187 V, 1», 16 654—679 26 59 kl,/ vU' 49 945-948 7 117 V«) 1^ 17 646-653 26 162 Vs Vs 50 949—953 6 291 18 640—645 8 203 Vss 51 954 957 7 254 stet //< 19 635—639 9 258 v° V- 52 958—961 4 187 i 20 617-634 8 205 Vst 53 962-965 4 I s l/g ! ' 21 606-616 9 291 54 966 968 4 214 j 22 598-605 9 230 ^/s 55 970 - 974 29 180 Vs 23 586-597 16 290 56 975- 983 49 68 I 24 576—585 8 242 57 984—990 7 236 '/«) 1 25 565-575 9 20 Le? Vs 1/2 58 991—997 8 5 lAVs r v- 26 554—564 8 278 1 6t 59 998-1004 9 258 t/s) / 27 533-553 40 152 r 1 60 10^5-1009 10 288 1/4 28 515—532 8 191 1 > 61 1010-1017 8 217 V« 1 29 507—514 18 104 1 sll? 62 1018—1056 32 180 °/z Vsl 30 497—506 39 151 k 1 Vi«'- 63 1057- 1063 9 42 31 488-496 8 132 V°1 64 1064-1071 8 296 / 32 478—487 10 76 Vs 65 1072—1078 13 169 V- >/« 33 472-477 10 267 l 66 1079—1085 14 104 Vs V« 34 463—471 18 56 67 1086-1088 12 131 Vs V« 35 453—462 25 102 ? -SU 36 435—452 9 161 v°j (Fortsetzung folgt.) " Zu dem Communestresten 14 kommt noch etwa 2 die Nossener Straße. Zu diesem Streifen Nr. 47 kommt noch das fehlende, zur Staütsläche gehörende Stück Land! Vergl. Karte II. 60 Vs; MsäruNer Mrbilä von M7 mit einem Ausblick aus Sie ältere vmgeredicble. Von Dr. Joh. Langer-Freiberg. (Fortsetzung.) Daß die Stadt nicht in die Saubachaue gebaut wurde, liegt bestimmt an deren sumpfigem Charakter. Er lieb Hier auch nicht die Gründung eines Markt platzes zu. Deshalb also die erhöhte Lage westlich auf hochwasserfreiem Gebiet- Aus demselben Grunde ist auch der Hauptteil des schon vor der Stadt vorhandenen Dorfes auf dem geräumigeren und besseren Baugrund auf weisenden Westteil der Bachaue erbaut gewesen. Zu dieser Annahme bedarf es nur des gesunden Menschenverstandes und der Kenntnis der ortsgeographischen Verhältnisse, aber keiner umständlichen geschichtlichen Untersuchungen. Es ist aber nach Orts- und vor allem nach dem Flurbild anzunehmen, daß beiderseits der Iakobikirche einige Hvfstellen aus dem östlichen Bachuser standen. DasDors hat anscheinend eine lockere Doppelgüterreihe gebildet. Als die planmäßig vorgenommene Stadtgründung den mittleren Dorfteil aüfsog, find sicher nicht nur die dvrtliegenden alten Güter, sondern auch andere Hof st eilen in die neue Stadtanlage umgesiedelt. Hier genossen sie nicht nur einen besseren Schutz, sondern auch ein besseres Recht (Stadt- und Dorfrecht) Ich nehme des halb auch an, daß das alte Dorferbgericht (nach Kühne ,-Gasthof zum Löwen"), nicht unbedingt seit der Dorfgründung am jetzigen Marktplatz zu stehen brauchte. Es ist ebensogut möglich, daß es zuerst gegenüber der Iakobikirche näher an der Saubach auf deren westlichem Gehänge gestanden haben kann. Dazu stimmt über ein, daß auch Kühne annimmt, das Pfarrgut sei später vom Ostufer der Sau bach in den Stadtring verlegt worden. Die Stadt hat, wie vielfach an andren Siedlungen nachweisbar, das ehedem lockere Reihendorf ge lichtet und veröden lassen. Während vor diesem Aussaugungsprozeß wohl die meisten Güter noch hofanliegende Felder aufwiesen, ging durch d:e städtische Siedlungsverdichtung dieser Orts- und Flurzusammenhang verloren, und somit war sicher schon ganz zeitig (mit der Marktsiedlung bez. Stadtent stehung) Hof- und Flurbefitz räumlich getrennt. Die Lage der Nikol aikirche neben dem Markt ist wieder eine Bestäti gung, daß die Stadtanlage aus der frühen Kolonialzeit stammt. In den meisten sächsischen gleichaltrigen Stadtanlagen ist es ebenso. St. Nikolaus ist ein be kannter Stadtheiliger, bei Stadtleuten und ^Bergleuten beliebt. Aber wie Herr Dr. Löscher-Dresden mir auf Grund eingehender Untersuchungen versicherte, ist St. Nikolaus der am meisten verehrte „Straßen- und Verkehrsheilige" gewesen. Löscher konnte dies an unzähligen Ortsbeispielen nachweisen. Der Verkehr, Handel, Markt sind nun auch, wie die Wilsdruffer Ortshistoriker und andere Historiker annehmen, die Ursachen der Stadtgründung gewesen. Zu Ehren der neuerbauten Marktsiedlung ist mit ihr zugleich die Niklasstadtkirche errichtet worden. Ich stimme nun mit Gurlitt, Bönhoff u. a. darin überein, daß St. Iakob die alte Dorfkirche ist. In ihrer Nähe muß das alte Erbgericht gelegen haben. Denn es ist fast Regel in deutschen Reihendörfern, daß diese beiden wichtigsten Ortsgebäude nebenein ander und in der Dvrsmitte errichtet wurden. Daß St. Iakob östlich der Saubach liegt, ist nicht verwunderlich, da auf dieser Flurseite der alte Kirchenbesitz liegt. 57