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Iohannisrosen. Die Rosen am Johannistage, Sie prangen in der Liebe Glut: Als Sinnbild in dem Herzen trage Der Mensch sie als sein Seelengut. Die Dunkelrote soll uns sagen, Daß Heldenblut einst für uns floß. Daß er, den man ans Kreuz geschlagen, Ans Menschenliebe es vergoß. Die rosarote soll uns mahnen, Von reiner Lieb das Herz sei voll. Und sie auf allen Lebensbahnen Als Leitstern stets uns dienen soll. Die weiße ist der Unschuld Zeichen, Neig in der Liebe Huld sich ihr; Sei als ein Heiligtum dir eigen, Erkenne sie als schönste Zier. E. Zieschang. Tenor gegen die nationale Bewegung in Ssleneich. In der tirolischen Stadt Kitzbühel wurde der NationalsozialistischeBürgermei ster, Hotel besitzer Ernst Reisch, auf die Bezirkshaupmannschaft vor geladen, wo ihm mitgeteilt wurde, daß er nicht mehr Bürgermeister von Kitzbühel sei. Ferner wurde über ihn eine Arre st st rase von sechsWochen und eine Geldstrafe von 1000 Schilling verhängt, weil er sich kürz lich für die Freilassung der verhafteten Nationalsozialisten, darunter des reichsdeutschen Staatsbürgers Kaminski, ein gesetzt habe. Weitere vier Wochen Arrest er hielt Bürgermeister Reisch dafür, daß er anläßlich des Besuches von ausländischen Journalisten, die auf Ein ladung der Regierung Dollfuß zur Zeit eine Rundreise durch Österreich machen, am Rathaus in Kitz bühel dis schwarz-weiß-rote Flagge gehißt hatte. Bürgermeister Reisch befindet sich bereits im Land gerichtsgefängnis in Innsbruck. Nach Auflösung der nationalsozialistischen Partei in Österreich und nach dem Verbot der Parteiabzeichen sah ma» in den letzten Tagen in Innsbruck zahlreiche Leute, die schwarz-weitz-rote Bänder im Knopfloch hatten. Am Freitagvormiltag hat nun die Vundespolizei das Tragen dieser schwarz-weiß-roten Knopfloch bänderverboten. überraschende Auslläruna einiger Anschläge ln Österreich. In einigen Wiener Briefkästen ist durch Ein schütten von Salzsäure der Inhalt vernichtet worden. Dieser Anschlag wird natürlich den Nationalsozialisten zur Last gelegt. In Wirklichkeit dürfte es sich um einen Racheakt gegen einen Geschäftsmann handeln, der mit zwei Rachbarfirmen schon seit Jahren in Streit liegt. Auch der in Salzburg versuchte Anschlag gegen das Stauwerk in der Strub klamm, der den Nationalsozialisten zugeschrieben wurde, hat nunmehr eine Aufklärung gefunden, die weit von jeder Politik entfernt liegt. In dringendem Verdacht der Täterschaft wurde ein Landwirt verhaftet, der früher beim Bau des Werkes beschäftigt war und auch unmittelbarer Nachbar des Staues ist. Er hat mehrfach einen derartigen Anschlag angekündigt und auch anonyme Briefe an die Werks leituna aeriMet. Eheschließung erleichtert. Sie Ausgabe der Ehestandsdarlehen. Durchführungsbestimmungen. Im Ncichsgesetzblatt Nr. 67 wird die Durchführungs verordnung über die Gewährung von Ehestandsdarlehen veröffentlicht, über das schon Bekannte hinaus wird in dieser Verordnung noch gesagt: § 1. Ehestandsdarlehen werden nicht gewährt: a) wenn die Ehe vor dem 3. Juni 1933 ge schlossen worden ist; b) wenn einer der beiden Ehegatten nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist; o) wenn nach der politischen Einstellung eines der beiden Ehegatten anzunehmen ist, daß er sich nicht jederzeit rückhaltlos für den natio nalen Staat einsetzt; ä) wenn einer der beiden Ehegatten an vererblichen, geistigen oder körperlichen Gebrechen leidet, die seine Verheiratung nicht als im Interesse der Volksgemeinschaft liegend erscheinen lassen; wenn nach dem Vorleben oder dem Leumund eines oder beider Ehegatten anzunehmen ist, daß die Ehegatten ihrer Verpflichtung zur Rückzah lung des Darlehens nicht nachkommen werden. §2. DieHöhedes Darlehens ist nach dem Betrag zu bemessen, den ein Ehepaar gleichen Standes bei der Gründung eines Haushalts nach den ortsüblichen Verhältnissen für den Erwerb von Möbeln und Hausgerät aufzuwenden pflegt. Der Darlehens betrag muß stets durch 100 Mark teilbar sein und darf 1000 Mark nicht übersteigen. § 3 regelt die Voraussetzungen für die Gewährung des Ehestandsdarlehens. Danach muß die Tatsache adß die künftige Ehefrau in der Zeit zwischen dem 1. Juni und dem 31. Mai 1 933 mindestens sechs Monate lang im In land in einem Arbeitnehmerverhältnis gestan den hat, durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nach gewiesen werden. In der Bescheinigung ist auch zu bestäti gen, daß der Arbeitgeber nicht ein Verwandter auf steigender Linie der künftigen Ehefrau ist. ß 4 sagt, daß den Verwandten aufsteigender Linie (Eltern und Voreltern) Adoptiveltern und Stiefeltern der künftigen Ehefrau gleichstehen. 8 5 behandelt die Antragstcllung und Prüfungdes Antrags. Der Antrag auf Gewährung eines Ehestands darlehens ist auf einem Vordruck zu stellen. Der Vordruck wird von dem Standes amtunentgeltlich abgegeben, sobald das Auf gebot erfolgt ist. Der Antrag ist bei der Gemeinde zu stellen, in deren Bezirk der künftige Ehemann zur Zeit der Antragstellung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent halt hat. Die Dienststelle zur Entgegennahme der Anträge gibt die Gemeindebehörhe bekannt, die auch zu prüfen hat, ob die Voraussetzungen für die Gewährung eines Ehe standsdarlehens gegeben sind. Lehnt die Gemeindebehörde den Antrag ab, so hat sie die Ablehnung den Antragstellern zu Händen des künftigen Ehemannes ohne Angabe des Grun de s der Ablehnung bekanntzugeben. Befürwortete An träge gibt die Gemeinde mit einer gutachtlichen Äußerung über die Höhe des zu gewährenden Dar lehens an das zuständige Finanzamt weiter, das end gültig entscheidet, ob und in welcher Höhe ein Darlehen gewährt wird. 8 6 besagt, daß für die Hingabe des Ehestands darlehens die Kasse desjenigen Finanzamtes zuständig ist, das den Bescheid über die Gewährung des Darlehens er teilt bat. Im Falle der Gütertrennung ist jeder Ehegatte nur zur Entgegennahme der artf ihn entfallenden Hälftedes bewilligten Darlehens berechtigt. 8 7 bestimmt das Verhalten des Darlehensempfängers bei Wohnungswechsel und die Einbehaltung von Tilgungsbeträgen durch Arbeitgeber. 8 8 ordnet an, daß bei der Geburt jedes in der Ehe lebend geborenen Kindes 25 Prozent des ursprüng lichen Darlchensbetrages erlassen werden. Beträgt der zur Zeit der Geburt eines Kindes noch zu tilgende Teil des Darlehens weniger als 25 Prozent des ursprüng lichen Darlehens, so wird der Restbetrag erlassen. Nach der Geburt eines Kindes kann das Landamt auf Antrag gestatten, daß die Tilgung des Ehestandsdarlehens bis zu zwölf Monaten unterbrochen wird. 8 9 sagt Näheres über die Bedarfsdeckungsscheine, die in Beträgen von 10 und 100 Mark ausgegeben werden. 8 10 erläurert den Begriff Hausgerät, unter dem alle Gegenstände zu verstehen sind, die außer Möbeln, Kleidung und Wäsche zur Einrichtung eines Haushalts dienen. 8 11 betont, daß Verkaufsstellen, die bereit sind, Vedarfsdeckungsscheine anzunehmen, dies der Ge meindebehörde anzuzeigen haben, die ihre Zulassung be stimmt. Zuzulassen sind in erster Linie Schreinereien und sonstige Unternehmen des Handwerks. 8 12 verbietet eine Bareinlösung der Bedarfsdeckunasscheine durch die Verkaufsstellen. Neuer Fernsprechanschluß fünfzig Mark billiger? Po st Ministerium will Apparats-Beitrag fallen lassen. Das Reichspostministerium hat eine wesentliche Ver billigung der Einrichtungen von Fersisprechanschlüssen in Aussicht genommen, um die Anlage neuer Fernsprech- anfchlüsse zu erleichtern und damit das Fernsprechnetz zu erweitern und seine Inanspruchnahme zu erhöhen. Der 50 Mark betragende Appurate-Beitrag für Haupt anschlüsse soll danach künftig fortfallen, sofern der Verwaltungsrat der Rcichspost, der in den ersten Tagen des Juli darüber Beschluß fassen wird, dem Anträge zu stimmt. Die Fernsprechämter weisen bei Anträgen auf neuein zurichtende Anschlüsse die Antragsteller schon jetzt darauf hin, daß eine Zurückstellung der Anträge bis Mitte Juli im Interesse der Antragsteller liegt, da diese dann die Apparategebühr von 50 Mark nicht mehr zu zahlen brauchen. Oes Verbot für den Mittelstands, kampfbund. Von amtlicher Seite wird mitgeteilt, daß, nachdem das Verbot des Deutschnationalen Kampfbundes des gewerb lichen Mittelstandes bereits im Zuge des Verbots der deutschnatioualen Kampfringe und des Bismarckbundes ausgesprochen worden ist, dem Deutschnationalen Kampsbund des gewerblichen Mittel- standes die offizielle Verbotsverfügung des preußischen Ministerpräsidenten zugeleitet worden ist. Die Berliner Geschäftsräume des Verbandes, Schiffbauer damm 23, sind polizeilich geschlossen und besetzt worden. * Der „Deutschnationale Bund des gewerblichen Mittel standes" legt Wert auf die Feststellung, daß er als regierungstreue Organisation mit dem Deutschnationalen Kampfbund des gewerblichen Mittelstandes nicht iden- tilck ilt. vuncu. /ne'Lrea.v/eiroLo (28. Fortsetzung.) „Oh, ich begreif's, ich begreife noch viel mehr! Du willst mich lächerlich machen!" „Aber Blanchette, ich denke nicht daran, im Gegenteil, ich liebe deinen Scharm, deinen. . „Nein, nein! Du willst nur galant sein, mein Lieber, aber ich habe dich durchschaut. Merkst du denn nicht, wie du mich mit deinen Worten zurücksetzt? Vor diesem lang weiligen Gesicht möchtest du auf die Knie fallen, das be wunderst und preist du und ich ... ich bin dir als Spielzeug gut genug!" Trillemont lächelt nachsichtig. Er ist heute in einer Stimmung, aus der ihn kein Ge fühlsausbruch Blanchettes bringen kann. Er ist überhaupt nicht mehr so sensibel, das haben ihm der Krieg und die Arbeit hier abgewöhnt. „Willst du eine Szene machen, Blanchette?" „Ich reise noch heute ab!" versetzt sie heftig. „Mit welchem Zuge möchtest du fahren?" fragt Trillemont gelassen. Sie starrt ihn einen Augenblick an, dann bricht es leiden schaftlich aus ihr: „Ah, du möchtest mich los sein? Ich soll der anderen weichen? Nein, jetzt fahre ich erst recht nicht, überhaupt nicht!" Wie du willst, mein Kind!" entgegnet er sanft, aber nicht ohne spott. „Du kannst ruhig hierbleiben, solange du Lust hast. Es ist zwar auf die Dauer hundelangweilig hier, aber wie du willst! Nur um eins bitte ich dich: Laß von nun ab Frau Anna aus dem Spiel, sie geht uns nichts an, wie wir sie nichts angehen!" * * * Der Obersteiger Hans Geist nimmt sich an diesem Nach mittag vor, Ole zu besuchen. Hans Geist ist unverheiratet und haust in Vachta allein in einer Werkswohnung. Er ist ein Pflichtmensch, der in seiner Arbeit aufgeht. Die Aft?it, die Pflicht, das sind die Grundpfeiler seines Lebens. Aber manchmal kommen auch für den Obersteiger Stun den, da er mit seinem Lebensinhalt selber nicht zufrieden ist. Stunden, da irgendeine verborgene Sehnsucht wach wird. Denn Hans Geist hat die Frau, die Ole seine Tochter nennt, gesehen, und das Bild will ihn nicht mehr verlassen. Er geht nun zu Ole, den*, auch an Ole, und es ist doch die Frau, die er unbewußt sucht. Ole und seine Freunde nehmen Hans Geist herzlich auf. Sie schätzen den Obersteiger, der sich so unerschrocken und energisch für die Bergleute einsetzt. Anna ist von einfacher, bezwingender Herzlichkeit, die Hans wohltut und ihn gleichzeitig verlegen macht Sie unterhalten sich über den Schacht, über die Kohle, ihre Förderung und alle die hundert Dinge, die damit Zusammen hängen. Anna erschrickt, als sie aus den Worten des Obersteigers die ernste Sorge um das Werk heraushört. „Und wenn einmal ein Unglück über das Werk kommen sollte . . . kann es dann sehr schlimm werden?" Ernst antwortet der Obersteiger: „Dann werden viele, viele zugrunde gehen!" „Aber um Himmels willen, das darf doch nicht sein!" „Md muß nicht sein! Ich kann Ihnen sagen, Frau Anna, von den vielen Menschen, die schon den Tod im Schacht ge funden haben, kamen nur wenige um, ohne daß andere oaran schuldlos gewesen wären.. Immer waren Nachlässig keit, grober Leichtsinn und Gewissenlosigkeit im Spiele. Wenn der Tod den Schacht in Ruhe ließ, dann schlief auch das Ge wissen der Menschen, die über den Bergmann wachen sollten, dann wurde man gleichgültig. Man sah nicht, wo man sehen mußte. Lax und stumpf tat man bloß das, was immer getan wurde. Hier in unserem Schacht, der Ihren Namen trägt, Frau Anna, liegen die Verhältnisse am tragischsten. Die Hütte gehört dem preußischen Staat, der sie 1910 gekauft hat, weil sie damals niemand anders wollte, da sie gar zu sehr vernachlässigt war. Der Staat hat mit großer Energie an dem Neuausbau des Unternehmens gearbeitet. Damals hat Bergrat Bräunlich hier gewirkt. Das war ein Fachmann, der gewissenhaft seine Pflicht tat. Wenn man di« Stollen 23—37 und 45—67 anschaut, die unter seiner Kontrolle abgeteuft und neugemauert worden sind, die stehen da wie für die Ewigkeit. Seit unser Saargebiet besetzt ist, hat die französische Regierung das Werk in eigene Regie genommen. Die Saarregierung, wollen wir sagen, es ist ja dasselbe. Trillemont ist der dritte Direktor, seine Vorgänger verstanden nichts vom Bergbau und waren schlechte Kerle; Trillemont ist ein guter Mensch, doch er versteht auch nicht viel vom Fach. Er möchte gern helfen, verbessern, aber er ist von einer Energielosigkeit, die man bei den Franzosen so erschreckend oft findet. Er gibt auf Grund meiner An regungen und Vorschläge seine Orders, aber die französischen Ingenieure und Techniker richten sich nicht darnach. Die Ent lüftungsanlage ist immer noch unzulänglich und arbeitet schlecht. Geld müßte einmal in das Werk gesteckt werden! Unendlich viel gibt's zu tun. Aber man unterläßt es. Es ist ein Jammer ohnegleichen!" Der Obersteiger erzählt noch ausführlich wo es fehlt und wie man am zweckmäßigsten Abhilfe schaffen könne. „Ich vermag nicht mehr viel zu tun!" schließt er traurig. „Die Bergleute selber müßten einmal aktiv werden. Das wäre das allerbeste, das würde vielleicht alle einmal auf rütteln." „Wie stehen Sie mit dem technischen französischen Per sonal?" „Miserabel, Herr Hauser, das werden Sie sich denken können. Ich lasse mir jede Anordnung, die ich aus meinem Befugnisrecht heraus gebe, jetzt schriftlich quittieren, denn sonst haben sie nie etwas erhalten und nichts geschieht." Paul wirft ein: „Ich wundere mich, Herr Obersteiger, daß Sie es unter diesen erschwerten Umständen so lange hier aus halten." „Ja, lieber Freund, ich liebe meine Aufgabe und mich dünkte die Aufgabe wunderschön, aus diesem verlotterten Bergwerk ein Musterwerk aufzubauen; denn ich sah bald, i daß hier alles in Gefahr war und ich fand es der Mühe wert, ! einzugreifen und zu helfen. Durch ein Musterbergwerk gehen und nur seine Pflicht tun, das kann jeder." Paul nickt dem Manne zu und sagt mit Wärme: „Jetzt verstehe ich Sie, Herr Obersteiger! Wie ein Bauer sein Land j liebt, so lieben Sie den Berg, in den Sie steigen. So muß es sein und so ist es richtig!" „Ja, so muß es sein ft * Verschiedene Bewohner von Vachta haben Inspektor Bertelen einmal in das Haus Oles treten sehen, zu einer Stunde, da Ole und Paul schon zur Nachtschicht gegangen waren. Und bald ging der Klatsch durch das Dorf. Warum war Bertelen zu dieser Stunde gekommen? „Die Frau!" zischelten die spitzen Zungen. „Nur zu der Frau wollte e»ft „Die Frau ist doch nicht allein, ihr Kind und der Keine Mann, den sie Toto nennen, weilen noch im Hause!" ent gegneten die Vernünftigen. „Oh, die schliefen sicher schon! Und wer weiß, wie die Frau zu allen Männern steht! Warum hat sich Bertelen so be sonders um die Bewohner des Hauses gekümmert? Warum hat er ihnen das schöne Haus wohl zur Verfügung gestellt?" „Niemand hat das alte Haus früher gemocht!" meinten die Einsichtigen. „Viel Fleiß hat es erst so schön gemacht!" Aber die bösen Zungen ruhten nicht, bis die Einsichtigen schwiegen. (Forts, folgt.)'