Volltext Seite (XML)
Amtliche Verordnungen und Verlautbarungen. Halbmastbeflaggung am 28. Juni 1933. Auf Grund der neuen Verordnung über das öffent Nche Flaggen vom 19. Juni 1933 hat der säcksische Ministerpräsident angeordnet, daß zum Zeichen der Ab lehnung des vor 14 Jahren beschlossenen Diktats von Versailles und zum Ausdruck der Trauer, daß das deutsche Volk noch immer unter dem harten Druck dieses Diktates steht, am Mittwoch, 28. Juni 1933, die Flaggen auf Halb mast zu setzen sind. Die Gemeindebehörden werden ersucht, außerdem auf entsprechende Beflaggung der privaten Gebäude hinzuwirken. Aufhebung der Beamtenvertretungen in Sachsen. Das sächsische Gcsamtministerium hat auf Vorschlag des Innenministeriums beschlossen, die bei den einzelnen Dienststellen bestehenden Beamtenausschüsse mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Die Einschaltung eines Zwischen gliedes in das Verhältnis zwischen Vorgesetzten und Unter gebenen steht nicht nur in schroffem Gegensatz zu der Tradition des Beamtentums, sondern auch zu den Grund sätzen der nationalsozialistischen Regierung und der hinter ihr stehenden Volksbewegung. Vertrauensmann im besten Sinne des Wortes soll für jeden Beamten der eigene Dienstvorgesetzte sein. Auskünfte über Rasseforschung. Auf Anregung des Reichsministers des Innern hat das sächsische Innenministerium die Polizeibehörden an gewiesen, Anfragen des Sachverständigen für Rasse forschung beim Neichsministerium des Innern mit beson derer Beschleunigung zu behandeln. Auskünfte dürfen lediglich auf Grund des vorhandenen amtlichen Materials gegeben werden. Mit den Personen, über die Auskunft eingeholt wird, darf nicht in Verbindung getreten werden. Sparlasscnhypothcken.bei Ncubaubcsiü. Das sächsische Ministerium des Innern hat folgende Verordnung erlassen: Mit Rücksicht auf die Notlage, in der sich der Neuhausbesitz befindet, gleichviel, ob es sich uni Baugenossenschaften oder um einzelne Siedler han delt, empfiehlt das Ministerium des Jnueru den Spar kassen dringend, für Wohnungsbaukredite Verwal tungskostenbeiträge nicht zu erheben und, soweit die Hypo theken als Tilgungshypothcken gegeben sind, die Tilgungs beträge möglichst niedrig zu bemessen. Grundstcucrerlaß bei erwerbslosen Siedlern. Das sächsische Finanzministerium hat die Grund steuerbehörden angewiesen, Grundsteuererlaßgesuche er werbsloser Siedler, die Land im Besitz haben, aber durch die wirtschaftlichen Verhältnisse am Bau der Heimstätten verhindert sind, mit besonderem Wohlwollen zu behandeln. Wenn auch kein allgemeiner Er laß der von den erwerbslosen Siedlern zu entrichtenden Grundsteuern in Frage kommen kann, so wird doch im einzelnen Falle in der Abforderung der Grundsteuer von den genannten Siedlern vielfach eine erhebliche Härte erblickt werden können, für deren Beseitigung der ß 30 des Grundsteuergesetzes eine ausreichende Handhabe bietet. Arues VeamtendienWasrecht in Sachsen. Schutz dem pflichttreuen, Entfernung des pflichtvergessenen Beamten. * Das Gesamtministerium hat eine Landesdienststras- ordnung nach einem im Ministerium des Innern aus gearbeiteten Entwürfe beschlossen. Das sächsische Beamten- dieuststrafrecht, im wesentlichen aus dem Jahre 1876 stammend, war veraltet, in elf verschiedenen Gesetzen verstreut und genügte nicht in ausreichendem Maße den Bedürfnissen der Dienstzucht. Auch aus politischen und finanziellen Gründen bedurfte es der Nachprüfung, zumal der bisberiae Zustand dazu geführt hatte, daß Dienststraf verfahren erst nach einer unerträglich langen Dauer er ledigt werden konnten. Das Dienststrafrecht gewährte aber auch den Beamten nicht den durch die Reichsverfassung vorgeschriebenen ausreichenden Rechtsschutz, insofern ein Wiederaufnahmeverfahren überhaupt nicht und ein Be schwerdeweg nicht in jedem Falle geregelt war. Das neue Gesetz gilt für alle im öffentlichen Dienste (Staat, Gemeinden, öffentliche Körperschaften) stehenden Beamten und Lehrer. Es sichert im Interesse des Staates eine straffe Dienstzucht, ermöglicht durch die Be schränkung der Voruntersuchung in geeigneten Fällen und durch die Bildung einer ständigen, nur mit Berufsrichtern besetzten Dienststrafkammer eine wesentliche Beschleunigung des Verfahrens, beschränkt die Gewährung von Unter- haltszuschüssen an dienstentlassene Beamte und beseitigt den in der Öffentlichkeit oft angegriffenen Zustand, daß pflichtvergessene Beamte zu Lasten der öffentlichen Ver waltung noch lange Zeit nach Feststellung ihrer Verfeh lungen ihre Dienstbezüge erhielten. Das Gesetz dient aber auch dem Schutz der Beamten, indem es für alle Dienst strafverfahren ein Beschwerderecht und die Möglichkeit des Wiederaufnahmeverfahrens einführt, eine Verjährung für Dienstvergehen regelt, den Beamten das Recht einräumt, zur Reinigung von dem Verdacht einer Diensivflicbtver- letzung ein Dienststrafverfahren gegen sich selbst zu bean tragen, und indem es die wesentlichen Vorschriften des Strafprozesses auch in das förmliche Dienststrafverfahren einführt. Das Dienststrafrecht hat die Aufgabe, pflichtver gessene Beamte in leichteren Fällen durch Dienststrafen an ihre Pflicht zu erinnern und unwürdig gewordene Glieder aus dem Beamtentum zu entfernen. Dabei muß der pflichttreue Beamte vor unbegründeten An griffen geschützt nnd ihm die Gewähr geboten sein, ge gebenenfalls sein Recht sicher finden zu können. Diese Zwecke zu sichern, ist die neue Landesdieuststrafordnung bestimmt. SroßdeuWer Sund verboten! Die Folgerungen in Sachsen. Das Reichsinnenministerium hat die Auflösung des sogenannten „Großdeutschen Bundes" verfügt. Aus dem Landesausschuß Sachsen der deutschen Jügendverbände und aus den Ortsausschüssen scheiden damit die dem Großdeutschen Bund und seiner Arbeitsgemeinschaft an gegliederten Teilbünde aus. Es sind dies folgende: Deutscher Pfadfindcrbund (DPV.), Deutsche Freischar, Freischar junger Nation (F.j.N.), Ringgemeinschaft deut scher Pfadfinder, Geusen, Bund der jungen Nation, Adler und Falken, Reichsschaft deutscher Pfadfinder, Wikinger Jungenschaft, Bund der Wandervögel und Kronacher, Gauwehrloge des Deutschen Guttemplerordens. Die für die obengenannten Bünde ausgestellten Eisenbahnfahrpreisermäßigungsausweise, Jugendpflege bescheinigungen und Jugendherbergsführerausweise werden mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärt. Die Angehörigen dieser Bünde werden, um sich Weiterungen zu ersparen, angewiesen, das Bundeseigentum den Stano- ortführern der Hitlerjugend zu übergeben. Durch das Verbot scheiden gleichzeitig die Vertreter des Groß deutschen Bundes aus dem Landesführerrat aus. Vörse, Sandel, Wirtschaft. Amtliche sächsische Notierungen vom 20. Juni. Dresden. Bei sehr kleinen Umsätzen gab es fast keine nen nenswerte Verschiebungen. Mimosa büßten 5,25 ein, Reichsbank- -inleilc stiegen im Arbitrageverkehr 3,5 Prozent. Eine Kleinia- keit fester waren noch Kuhnert und Turbo. Waldschlößchen undVereinigte Holzstoss, während Lingner, Berliner Kindl, Reichelbrau, Strohstoff und Wanderer-Werke leicht abbröckel ten. Festverzinsliche Werte verkehrten behauptet. Lediglich in Angebot ^"^^^^^^^"Echen Kreditbriefen bestand geringes Börse zeigte schwache Haltung bei stillem Gc- SAubert u. Salzer verloren 4, Fritz Schulz 2,25 und Mansfeld 1 Prozent. Dagegen gewannen Reichelbrau 1,5 und Dedtbank 1 Prozent. Leipziger Produktenbörse. Weizen inl. 72 bis 73 Kg. 172 bis 183, 75 Kg. 184-188, 77 bis 78 Kg. 189-192, Roggen hiesiger 68 bis 69 Kg. 153-156, 70 Kg. 158—160, 71 bis 72 Kg. 160—162, Sommergerste inl. Brauware 183—195, Jndustrie- und Futterware 170—180, Wintergerste 60 Kg. 154-160, Hafer inl. 137—144, Mais La Plata und Donau 211—215, Cinqu. 231—235, Erbsen inl. Viktoria 210-240. Geschäftsgang: Mais behauptet, Erbsen sest, sonstiges ruhig. Amtliche Berliner Notierungen vom 20. Juni. Börsenbericht. Die Vörse setzte erstmals wieder etwas belebter ein. Die Kurse waren bei kleinen Meinungskäufen außenstehender Kreise überwiegend gebessert. Nach Erledi gung der vorliegenden Kaufaufträge schrumpfte das Geschäft aber bald wieder zusammen. Die Spekulation betätigte sich nur zögernd. Die Tendenz erhielt durch die feste Haltung der internationalen Warenmärkte einen guten Rückhalt. Auch die in den letzten Tagen gemeldete Belebung verschiedener In dustriezweige im Innern, die sich infolge des stillen Geschäfts bisher kursmäßig nicht auswirkte, wurde als anregendes Moment herangezogen. Tagesgeld stand unverändert mit 4'/- Prozent zur Verfügung. Im Verlauf wurden die An fangsnotierungen bei stillem Geschäft vielfach unterschritten. Devisenbörse. Dollar 3,44—3,44; engl. Pfund 14,33 bis 14,37; holl. Gulden 170,08—170,42; Danz. 82,52—82,68; franz. Franc 16,62—16,66; schweiz. 81,52—81,68; Belg. 58,99—59,11: Italien 22,15—22,19; schweb. Krone 73,68—73,82; dän. 63,89 bis 64,01; norweg. 72,28—72,42; tschech. 12,54—12,56; österr. Schilling 46,95—47,05; Argentinien 0,92—0,93; Spanien 35,96 bis 36,04. Berliner Produktenbörse. Im handelsrechtlichen Liese- rungsgeschäft hat das Angebot etwas nachgelaffen, so daß der Markt sich selbst überlassen bleiben konnte. Die Julinotie rungen siir Weizen und Roggen wurden mäßig herabgesetzt. Nachfrage bestand für Eosinroggen, der um 5 Mark im Preise erhöht wurde. Im Promptverkehr wurden Weizen und Roggen um 1 Mark ermäßigt, die StüHungsstclle nahm etwas Roggen auf. Getreide und Slsaaten per 1000 Kilogramm, sonst bei 100 Kilogramm in Reichsmark: 20. 6. 19. 6. Weiz., märk. 189-191 190-192 pommersch. — — Rogg., märk. 151-153 152-154 Braugerste — — Futtergerste 163-174 165-175 Sommergerste — — Wintergerste — — Hafer, märk. 136-141 136-141 pommersch. — — westpreutz. — — Weizenmehl per 100 kg fr. Bln. br. inkl. Sack 22,7-27.0 22,7 27,0 Noggenmehl per 100 kg fr. Bln. br. inkl. Sack 20,7-22,8 20.7-22,8 20. 6. 19. 6. Weizkl. f. Bln. 9,6-9,7 9,4-9,6 Roggkl. s. Bln. 9,3-9,5 9,3-9,5 Raps — — Leinsaat — -» Viktoriaerbs. 24,0-29,5 24,0^9,5 kl. Speiseerbs. 20,0-22,0 20,0-21,5 Futtererbsen 13,5-15,0 13,5-15,6 Peluschken 12,2 14,0 12,2-14,0 Ackerbohnen 12,0 14,0 12,0-14,0 Wicken 12,5-14,5 12,2-14,0 Lupine, blaue 9,9-11,3 9,9-11,3 Lupine, gelbe 13,2-14,2 13,2-14,2 Serradelle — — Leinkuchen 15,3 15,0 Erdnußkuchen — — I Trockcnschntzl. 8,6 8,6 Soyaschrot 13,2-14,0 13,4-13,8 Kartoffelfl. 13,3-13,5 13,3-13.5 Hamburger Baumwollsaatkuchenmehl vom 20. Juni 7,80 Mark. Handelsrechtliche Lieserungsgeschäfte. Weizen: Juli 203—202,75; Roggen: Juli 164,75—164 Brief. Berliner Buttcrpreise. 1. Qualität 110, 2. Qualität 103. abfallende Sorten 96 Mark je Zentner: Markenbutter auch höher Berliner amtliche Notierungen von Rouhfutter. Draht- gepreßtes Roggenstroh <Quadratballen> 0,40 -0,55, do. Weizen stroh (Quadralballen) 0,35—0,45, do Hascrstrob (Quadrat- ballen) 0,35—0,45, do. Gerstenstroh (Quadratballen) 0,40—0,55, Roggen-Langsiroh «zweimal mit Stroh gebündelt) 0,65—0,95, bindfadengeprcßles Roggenstroh 0,40—0,60, do. Weizenstroh 0,30 bis 0,45, Häcksel 1,25—1,40. Tendenz: Lustlos. Handelsübliches Heu (gesund und trocken, nicht über 30 Prozent Besatz mit minderwertigen Gräsern) alter Ernte 1,2l)—1,40, gutes Heu (desgl., nicht über 10 Prozent Besatz) alter Ernte 2,00—2,30, neuer Ernte 1,90—2,20, Luzerne, lose 2,30—2,60, Timothy, lose 2,50—2,80, Kleeheu, lose 2,50—2,80. Tendenz: Stetig. Drahtgepreßtes Heu 0,40 Mark über Notiz. Die Preise verstehen sich als Erzeugerpreis ab märkischen Stationen, frei Waggon, für 50 Kilogramm in Mart. Die heutige Nummer umfaßt 8 Seiten Verlag und Druck: Buchdruckeret Arthur Zschunke Verlagsleitung: Paul Kumberg Verantwortlich für die Schriftlenung: Hermann Lässig, für Anzeigen u Reklamen: A Römer somit in Wilsdruff brennkohversleigerun g aus Lpechtahauscner Staat«üo»ftrev!er. Dounerotag, am 22. Juni, von 1 Uhr nachmittags an, sollen im Gasthof Spechtshause« versteigert werden: 7 im Scheite, 122 rm Brcnnknüppel, 4 b rm Zacken und 103 rm Aeste. Aujbrreitet in den Abt. S. d, 30 und 85. Forstamt Spechtshausen, am 17. Juni 1S3S. SEmWe WlnMümkW. Zur Vermeidung von Kosten wird darauf hinge- wicien, daß die bis zum 5. Iuit 1833, nicht ent richteten Beträge der ersten Vorauszahlung auf die Kirchensteuer des Rechnungsjahres >933 zwangsweise beigetrieben werden, besondere schriftliche Zahlungserinnerungen also nicht ergehen. Wilsdruff, am 2t. Juni 1933, Der Stadtrat — Steucramt — I Der Halbjahreoauowei» über die Einnahmen und Ausgaben des Bezirksverbandes dir Amtshaupt- mannschaft Meißen auf das Halbjahr I. Oktober 1912 bis 31. März 1938 bezw, bis zum Abschluß der llabresrechnung 1S32/38 nach § 8 18 und 17 kur Verordnung des Reichsministers der Finanzen über die Finanzstatistik vom 28, 2. 31, k. Q. Bl. l S. 82 flg., liegt in der Geschäftsstelle des Bezirksverbandes im Dienstgebäude der Amtshauptmannschaft, Zimmer Nr. 94, zur Einsichtnahme aus. Bezirbsverband der Amtshauptmannschast Meiße», am 13. Juni 1938. Der Bezirkstag des Bezirksoeibandes der Amts hauptmannschaft Meißen wird für Donaerotag, den 28.Iuni 1833, nachm. 3 Uhr zu einer Sitzung im Sitzungssaale des amtshaupt- mannschaftl. Dienstgebäudes eiuberusen. Die Tagesordnung ist im Aushangkastcn der Amts hauptmannschaft angeschlagen. Meißen-Deutschenbora, am 19. Juni 1938. Der Borfitzende de« Bezirkstage» in Schuhwaren f. Herren, Damen und Kinder, Lang- und Halbstiefel, Kord- und Lcderpantoffel, Holzpantoffel, Holzschuhe.. AMMM Bettwäsche, Hemden, Arbeitshosen, Schlosser- Anzüge, Monats-Anzüge von 10 Mark an. Wdel M Akten Sofas und Chaiselongues, sowie Holz- und Hand koffer, Uhren, Rucksäcke, Aktentaschen, schöne Bett federn und kompl. Betten. IoM Mn Meißen, Gornische Gaffe Nr. 2,. üederreugen Lie ! «rstsuoNov bIMg I s gut« Z s WÄU ^0^1. txsteUog grstls uoö D l von i Lcle!wslü-0eck«r, Veutscb-Nartendors 1 Z UMUMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMIMMMMMliS Kartoffeln dämpfen wird sofort auf dem Wagen intensiv und billigst ausgeführt. Mauerziegel 'von neuem Brand, sowie Dachziegel, L».„, liefert zu außergewöhnlich niedrigen Preisen Ernst Handel GmbH Ziegelei Wils druff, Meitzner Str (Mitglied des Landbundes) 1' Clara Marie Hegenbart geh. Bretschneider * 16. Oktober 1878 -ß 20. Juni 1933 In tiefster Trauer Wenzel Hegenbart Walter Hegenbart und Frau Margarete geb. Herzog Kurt Hauschild und Frau Margarete geb. Hegenbart und Angehörige Wilsdruff, den 20. Juni 1933 Die Beerdigung erfolgt Freitag, den 23. Juni 1933, 15 Uhr, vom Trauerhause aus. Oem hochverehrten Publikum empkeklen wir rur OeberkütirunA Verstorbener nack ckem vresckner Krematorium ocker prieckkvken, sowie rur schnellsten ckirelcten OsdsrlükruuL nach unck von auswärts unsere neuLeltlicken Kratt^va^en, auch mit vornehm ausxestattetem Personen -d t e i I rum Mtkakren kür 3 bis 4 Hinterbliebene. OleicbreitiZ bringen wir unser reichhaltiges OsZer in Kietern- u. UicbenbolL-, sowie Hletall-LärZen u. Urnen in Stein u. äietatl in empkeklencke UrinnerunZ. Kestuttunxs-Versickerung Orescken-^., /Vm See 25. bernrut 20157, 20158, 28549 Z M die WWM empfehle 8renndol2 Rollen ü m 8 50RM. Scheite am 10.—RM. sed. Posten liefert frei Haus (Postkarte genügt > Richard Finsterbusch» Reichenau i. Erzgeb. SWeliMm zu verkaufen. Zu erf. i. d. Gesch. ds. Bl. Spektr» flüssig und trocken. §1. HW BW Am Tage unserer Goldenen Hochzeit sind uns unerwartet viele Glückwünsche,Blumen und wertvolle Geschenke von nah und fern zn- gegangen. Es tst uns daher nicht anders möglich, als auf diesem Wege allen denen, die uns hierdurch eine große Freude bereitet haben, unseren herzlichsten Dank zum Ausdruck zu bringen. Gan; besonderen Dank dem Gemeindcrat, dem Gesangverein, dem Posaunenchor zu Naustadt und den Herren Pfarrer Heubel und Kantor Köhler. Nochmals Allen herzlichen Dank und ein »Vergelts Gott!" Hermann Benuack und Frau Hausbesitzer und Gemeindediener. Röhrsdorf, am 18. Juni 1933.