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Wilsdruffer Tageblatt : 10.04.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933-04-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782027106-193304107
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782027106-19330410
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782027106-19330410
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Wilsdruffer Tageblatt
-
Jahr
1933
-
Monat
1933-04
- Tag 1933-04-10
-
Monat
1933-04
-
Jahr
1933
- Titel
- Wilsdruffer Tageblatt : 10.04.1933
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nochmals herzlicher Dank ausgesprochen. Mit diesem Spiel klang der Abend aus. W. Der Militärverein hielt am Sonnabend eine gutbesuchts "Versammlung im „Adler" ab, die Vorsteher Rose eröffnete in würdigem Gedenken an den Altreichskanzler Bismarck, dessen Geburtstag am 1. April wiederkehrte. Von Bismarck war es ein Schritt zu Hindenburg und zu unserm neuen Volkskanzler Adolf Hitler, der das Bismarckreich in zähem Kampfe aus Not und Schande ritz und zu Einigkeit und Frei- Heit führen will. Daß Deutschland erwachte, ist unstreitig Adolf Hitlers bleibendes Verdienst. Das will auch der hie sige Militärverein mit der Pflanzung einer Hitlereiche zum Ausdruck bringen. Nachdem die Kameraden Kuhr und Siegmund dazu gesprochen hatten, wurde einstimmig be schlossen, zur Ehrung unseres Reichskanzlers Hitler eine Hit- lereiche zu pflanzen als Wahrzeichen für alle Geschlechter und Mr Erinnerung an die Zeit des Wiederaufstiegs unseres Vaterlandes unter dem Volkskanzler Adolf Hitler. Wegen Anweisung eines Platzes wird sich der Vorsteher mit der Stadtverwaltung ins Vernehmen setzen. Von der großen Reihe Eingänge wurden u. a. bekanntgegeben die Festfolge zum 60jährigen Bundesjubiläum vom 7.—10. Juli in Dres den, ein Bittschreiben der Radeberger Iungfliegergruppe, der 3 Mark aus der Kasse gewährt wurden, ein Schreiben des Bundes wegen Mitgliedersperre, Einladungen zu Artillerie- und Grenadiertagen. Bekanntgegeben wurden die wichtigsten Bestimmungen über die Aufnahme in den Bundeserholungs heimen. Von der 9. Bundeslotterie zur Unterstützung bedürf tiger Kameraden wurden 10 Lose auf die Vereinskasse über nommen. Am 1. April waren auch 50 Jahre vergangen, daß der hochselige König Friedrich August zum aktiven Dienste ins Leib-Grenadier-Regiment eintrat. Eine Verlautbarung des Bundes regelt das Tragen des Bundes- und anderer Ab zeichen. Würdigung durch den Vorsteher fand auch der 120. Jahrestag der Stiftung des Eisernen Kreuzes. Nachdem in dem harten Winter 28/29 die Ziersträucher am Kriegerdenk mal erfroren waren, machte der Schmuckplatz des Denkmals auf den Vorübergehenden keinen allzuguten Eindruck. Die Stadt hätte ja gerne etwas daran machen lassen, aber die Kosten standen immer hindernd im Wege. Nun hat Vorsteher Rose die Sacke in die Hand genommen, damit der Schmuck platz auch wieder ein solcher wird. Die Kosten dafür in Höhe von 60 Mark wurden einstimmig zunächst aus der Kasse be willigt, doch hofft man sehr stark, daß sich nationale Männer bereitfinden lassen, auch dazu ein Scherflein beizusteuern. Nach einer längeren Aussprache, in der vor allem Kamerad Kraft die nationale Erhebung feierte und zur Einigkeit mahnte, wurde die Versammlung geschlossen. Silbernes Ehejubiläum. Morgen Dienstag begeht Uhr machermeister Schindler mit seiner Gattin das Fest der silbernen Hochzeit. Glück auf den Weg zur Goldenen! Rasch tritt der Tod den Menschen an . . . Plötzlich und unerwartet ging in der Nacht zum Sonntag die Wirtin der „Parkschänke", Frau Marie Vogel, zum ewigen Frieden ein. Bis nach 1 Uhr war sie noch mit in der Gaststube tätig, ohne daß man ihr etwas besonderes angemerkt hätte. Eine reichliche Stunde später hatte ein Herzschlag ihrem Leben be reits ein Ziel gesetzt, nachdem nur wenige Wochen zuvor ihr Gatte ihr im Tode vorangegangen war. Sie ruhe in Frieden! Verein junger Landwirte. Im kleinen Adlersaale tagte am Sonnabend der Verein junger Landwirte. Nach Begrüßung durch den Vorsitzenden Bruchholz-Röhrsdorf und Verlesen der Niederschrift der letzten Zusammenkunft erstattete der Schrift führer Kirchner-Wilsdruff den Jahresbericht. Außer dem 12. Stiftungsfest hielt der Verein im Berichtsjahre 1 Ver trauensmänner-Sitzung, 2 Exkursionen und 8 Vortragsabende ab Den Bericht der Kaste erstattete Herr Löffel-Klipphausen. Eine Anmeldung wurde bestätigt und hierauf der Gesamtvor stand einmütig durch Zuruf wiedergewählt. Als Vertrauens männer wurden neu bestellt Peters-Kaufbach und Gietzmann- llnkersdorf. Für besondere Treue dem Verein gegenüber wurden 4 Herren ausgezeichnet. Für die nächste Zeit sind 2 Exkursionen vorgesehen und zwar Staatliche Versuchs- Anstalt in Pillnitz und Braunkohlenwerk Plessa mit Anschluß Gröba. Nach eingehender interner Aussprache und Dankes- worten an den Eesamtvorstand sand die stark besuchte Ver sammlung ihr Ende. Umsatzsteuervorauszahlungen der nichtbuchführenden Land wirte. Wie uns das Finanzamt Nossen mitteilt, werden zur weiteren Anpassung der Durchschnittssätze an den Umsatzrück gang im Wirtschaftsjahr 1932/33 auch im Finanzamtsbezirk Nossen die am 10. April 1933 (Schonfrist 17. April) fälligen Umsatzsteuervorauszahlungen der nichtbuchführenden Land wirte nur zur Hälfte erhoben. Diese Maßnahme bedeutet auf das Jahr berechnet eine Senkung der Durchschnittssätze um 12)4 v. H. An den folgenden Terminen (ab 10. Juli 1933) ist die Vorauszahlung wieder in voller Höhe zu entrichten. Vortrag für Erwerbslose im Konfirmandensaal. Am vori gen Dienstag sprach Herr Pfarrer Nikolai-Blankenstein über die „Deutsche Jugendbewegung. Morgen nachm. 5 Uhr wird man sich mit Reiseberichten unterhalten „Berlin über Konstantinopel nach Bagdad". Erwerbslose sind herzlich will kommen. Rückkehr von Kindern aus Erholungsstätten. Die von der Fürsorge des Vereins der Beamten der vorm. Sächs. Staats eisenbahn (e. V.) Bezirksverband Dresden des Reichsver bandes der Lisenbahnvereine (e. V.), Sitz Kastel in Endorf (Obb.) untergebrachten Kinder kehren am 21. April 1933 zurück. Nöhrsdorf. Konfirmation. Unser seit kurzem nach Annaberg berufener Pfarrer Küchler hatte es sich nicht nehmen lasten, am Palmsonntag seine diesjährigen Konfir manden auch noch selbst einzusegnen. Im feierlichen Zuge unter Glockenklang und Orgelspiel führte Pfarrer Küchler diese durchs Gotteshaus zum Altarplatz. Das schöne Konfir malionseingangslied: „Bis hierher hat mich Gott gebracht" ließ in sich gehende Erinnerungen wach werden. Der Konfir mation hatte Pfarrer Küchler Matth. 7 Vers 13 und 14 zu grunde gelegt. Unter starker Betonung des gewählten schönen Lextwortes wurde den Konfirmanden alles für das Leben nahe gelegt und besonders hervorgehoben, daß es nicht auch bei ihnen wahr werden möge, wie es so oft sei, daß die Kon firmanden nicht in die Kirche, sondern aus der Kirche konfir miert würden. Nach den Konfirmationsfeierlichkeilen sangen die Neukonfirmierten ergreifend: „Jesu geh voran, auf der Lebensbahn". Anschließend fand Beichte und heiliges Abend mahl statt. Der Besuch Anverwandter, Paten und Kirchge- meinbeglirder rvar recht gut. — Wie alljährlich so hatte auch dieses Jahr Ihre Durchlaucht Frau Prinzessin Reuß auf Klipphausen in liebenswürdiger Weise Pfarrer Küchler mit seinen Konfirmanden nachmittags zum Kaffee eingeladen. * Limbach. Abschied, Rittergutspächter Georg Oben- d o r f e t hat die Stätte seines bisherigen Wirkens verkästen. Seit 1893 bewirtschaftete sein Vater, seit 1912 Georg Oben- dorfer Rittergut Limbach selbst, Als Landwirt war er füh rend im weiten Umkreis von Wilsdruff. O. war ein Mann der Praxis durch und durch, ein Förderer der Landwirtschaft, empfänglich für alles Neuzeitliche der Vieh- und Saatwirt- schaft und der Technik. Er war der Erste, 8er nach Entfernung fremdländischer Arbeitskräfte deutschen Studierenden Brot und Arbeit verschaffte, ein Vater der Arthamanen; und diese väterliche Liebe kam jedes Jähr besonders zum Ausdruck am Erntedankfest. Da bekundeten seine Mitarbeiter durch Darbie tungen aller Art ihre Dankbarkeit und Wertschätzung. 1931 gab Georg O. den Pacht auf, hinterließ ein Rittergut nach innen und außen in mustergültigster Weise. Nun hat er Lim bach für immer verlassen, nachdem er, der echte deutsche Mann mit seiner nationalen Gesinnung, herzlichen Abschied von, sei nen Freunden und Berufsgenoffen genommen hat mit der Mahnung: Seid einig in dem Ziel zur Erfüllung Eurer ob liegenden gewaltigen Pflichten! Sein reiches Wissen, seine ge sammelten Erfahrungen in der Landwirtschaft wird er bei der SEen m» Nachbarschaft. Wer den Rechtes sieht die Pflicht! Der Neichskommissar für Sachsen hat folgenden Er laß herausgegeben: Die Vorgänge in Preußen und im Neichsdienste, die die Minister Göring und Dr. Frick zu Erlässen an ihre Beamtenschaft genötigt haben, sind auch in Sachsen zu be obachten. Es ist ein unmöglicher Zustand, daß Beamte Beschwerden über ihre Vorgesetzten und Anzeigen gegen sie und andere Beamte unmittelbar bei mir oder bei den von mir eingesetzten Kommissaren der einzelnen Ministe rien einbringen. I» voller Übereinstimmung mit den Ministern Göring und Dr. Frick missbillige ich ein solches Verhalten auss schärfste. In den gegenwärtigen schweren Notzeiten hat sich der Beamte durch verstärkten Diensteifer und eiserne Diszi plin auszuzeichnen und nicht seine Aufgabe darin zu sehen, seine Vorgesetzten zu kritisieren und damit seine Autorität zu untergraben und zu erschüttern. Vornehmlich von den Beamten, die mit ihrer Über zeugung hinter der Regierung des Reichskanzlers Hitler stehen, erwarte ich mit aller Bestimmtheit, daß sie diese Mahnung in besonderem Maße beherzigen und darüber hinaus der übrigen Beamtenschaft in Pflichttreue, Lei stung und Disziplin als Vorbild dienen. Die Mitgliedschaft bei den nationalen Parteien gibt den Beamten nicht mehr Rechte, sondern nur höhere Pflichten. Wer den Befehlen und Anordnungen der von mir ein gesetzten oder in einem Amte belassenen Vorgesetzten nicht in jeder Richtung gehorcht, verweigert damit auch mir ge genüber den Gehorsam. In Zukunft werde ich Beamte, die entgegen meinem ausdrücklichen Hinweis erneut mit solchen Beschwerden und Anzeigen sich unmittelbar an mich oder die Kommis sare der Ministerien wenden, oder die gebotene Gehor samspflicht verletzen, zur Verantwortung ziehen. Gleiches gilt entsprechend für die Angestellten und Arbeiter der Staatsverwaltung. ° Entlassung von Arbeitnehmern staatsfeindlicher Einstellung. Nach Art. 2 des Gesetzes über Betriebsvertretungen und über wirtschaftliche Vereinigungen können Arbeiter und Angestellte wegen staatsfeindlicher Einstellung aus allen Betrieben entlassen werden. Einer solchen Entlassung stand bisher 8 84 des Betriebsrätegesetzes entgegen; dieses Hindernis ist durch das Gesetz behoben worden. Die Arbeitgeber sind demnach nunmehr in der Lage, Arbeitnehmer zn entlassen» jedoch nur dann, wenn eine staatsfeindliche Einstellung nachgewiesen werden kann. Keinesfalls dürfen persönliche Gründe zur Entlassung be nutzt werden, insbesondere nicht Denunziationen von ir gendwelcher Seite. Es darf vor allem auch nicht die bloße Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zu einer linksgerichteten gewerkschaftlichen Organisation als Kündigungsgrund verwendet werden. Dagegen sieht das Gesetz nicht vor, daß die Bestimmung auf 'Kommunisten beschränkt wird. Die Entlassung würde also auch dann möglich sein, wenn eine ausgesprochen aufreizende Tätigkeit in staatsfeindlichem Sinne auffällig geworden ist. Nähere Neichsanssührungs- vorschriften sind noch zu erwarten. Schon jetzt ord net die sächsische Regierung an, daß aus öffentlichen und aus sonstigen lebenswichtigen Betrieben Arbeiter und Angestellte von staatsfeindlicher Einstellung zu entlassen sind. Für jeden aus diesem Grunde Entlassenen ist eine Neueinstellung vorzunehmen. Die Stellen sollen nur mit national zuverlässigen Arbeitern oder Angestellten besetzt werden. Vor der Neubesetzung sind die nationalsozialisti schen Betriebszellen und Organisationen zu hören, die sich ihrerseits mit den dem Deutschen Gewerkschaftsbund ange schlossenen Organisationen in Verbindung setzen werden. Das gleiche Verfahren wird anch allen übrigen Arbeit gebern empfohlen. Gegen die Entlassung ist ein Rechts mittel insofern gegeben, als binnen einer Woche für die Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz und Zwickau die Kreis- hauptmannschast (unter Mitwirkung des ihr beigegebenen Kommissars), im übrigen die Amtshauptmannschaft (unter Mitwirkung des für sie ernannten Vertrauensmannes) an gerufen werden kann. Das gleiche Rcichsgesetz ordnet die Verhältnisse der Betriebsvertretungen. Für Sachsen ist vorge sehen, daß die Wahlen der Betriebsräte im allgemeinen ausgesetzt bleiben, daß aber den Kommissaren bei den Kreishauptmannschaften und den Vertrauensmännern bei den Amtshauptmannschaften gestattet wird, Neuwahlen schon jetzt zuzulassen. Die gleichen Stellen sind befugt, solche Betriebsvertretungsmitglieder auszuschließen, die in staats- oder wirtschaftsfeindlichem Sinne eingestellt sind, Ersatzmitglieder aus der Belegschaft zu ernennen, auch wenn die bisherige Betriebsvertretung, die zu den Neu wahlen im Amte bleibt, ergänzt werden muß. -I- Die Bereinigung der Schulbüchcreicn. Der Beauftragte des Reichskommissars für das Volks- bildnngsministerinm hat angcordnet: Das Ministerium wünscht über den Stand der Bereinigung der Lehrer- und Schülerbüchereien unterrichtet zu werden. Bis zum 1. Mai dieses Jahres sind daher die Bücher aenau zu benennen. Osthilfe gut ausnützen können zum Wohle unseres großen deutschen Vaterlandes! Mohorn. Konfirmation. Palmarum 2 llhr wurden im hiesigen Gotteshaus durch Pfarrer Lohde 11 Schulem- lassene konfirmiert und zwar 7 Knaben, davon 3 aus Grund und 4 Mädchen, davon 1 aus Grund. Kirchennachrichten Wilsdruff. Dienstag 5 Uhr Erwerbslosenversammlung. — 8—^10 Uhr Iungfrauenverein. Vereinskalender „Sängerkranz". 11. April 7 Uhr Löwen Ständchensingen. Landwirtschaftlicher Verein. 12. April 4 Uhr im „Adler". Wetterbericht. Vorhersage der Sächsischen Landeswetterwarte für den 11i April: Meist schwache Winde vorwiegend aus westlicher Richtung. Langsamer Bewölkungsrückgang. Vielfach Nebel. Nach milder Nacht tagsüber etwas stärkere Erwärmung. Nachlassen, sodann Aufhörcn der Niederschläge. die ausgeschieden worden sind. Die Ergebnisse sollen mit benutzt werden als Unterlagen für das Verbot bestimmter Bücher. Verantwortlich für den Stand der Büchereien und für die Zuverlässigkeit der Berichte sind die Direktoren oder die Schulleiter, die im Hinblick auf ihre Verantwor tung gut tun, für dis Reinigung neben den bestellten Büchereiverwaltern im vaterländisch-christlichen Sinne un bedingt zuverlässige Lehrkräfte heranzuziehen. Vorauszahlung auf die Grundsteuer für 1933. Im Sächsischen Verwaltungsblatt vom 7. April 1933 erläßt das Finanzministerium eine längere Verordnung über die Stundung von Grundsteuerzahlungen. Darin heißt es unter anderem: Da möglicherweise für die Grundsteuer 1933 eine ähn liche Vorschrift wie in 8 3 des Gesetzes über die Grund steuer für 1932 in Geltung tritt, stundet das Finanzmini sterium im Einvernehmen mit dem Ministerium des In nern für alle die Grundsteuergegenstände, für die eine erlatzweise Herabsetzung der Grundsteuer für das Rech nungsjahr 1932 auf Grund der Vorschrift in 8 3 statt gefunden hat, denjenigen Teilbetrag der Vorauszahlungen für 1933 bis zur endgültigen Festsetzung der Grundsteuer für 1933, um den die Grundsteuer 1932 auf Grund der Vorschrift in 8 3 erlaßweise herabgesetzt worden ist. Ein besonderer Bescheid über die gewährte Stundung ist den Steuerpflichtigen in diesen Fällen nicht zu erteilen, die Stundung erfolgt vielmehr stillschweigend. Verbindungsmann der Landeskirche bei der Staats- regierung. Auf Anregung des Reichskommissars für Sachsen Has des ev.-luth. Landeskonsistorium den Konsistorialrat Dr. Müller zum ständigen Verbindungsmann der Landes kirche bei der Staatsregierung ernannt. Seine Aufgabe wird insbesondere darin bestehen, in unmittelbarer Füh lungnahme mit den Mitgliedern der Staatsrcgierung den Gedankenaustausch über alle Maßnahmen auf kultur politischem Gebiete zu vermitteln, die den kirchlichen Jn- teressenkreis berühren und etwaige Mißverständnisse zwischen kirchlichen Stellen und der nationalen Bewegung mit größter Beschleunigung in vertrauensvoller Zusam menarbeit zu beseitigen. Auslösung des Wcltfricdensbundes der Mütter und Erzieherinnen. Das sächsische Ministerium des Innern hat den Welt friedensbund der Mütter und Erzieherinnen samt seinen Unterverbänden für das Gebiet des Freistaates Sachsen aufgelöst. Wer sich als Mitglied der ausgelösten Ver einigungen betätigt, dis aufgelösten Vereinigungen auf andere Weise unterstützt oder den organisatorischen Zu sammenhalt weiter aufrechterhält, wird bestraft. „Zentrale für Umsturzbekämpfung." Die bisher als Landesabwehramt bezeichnete Zentral stelle des sächsischen Landeskriminalamtes zur Bekämpfung staatsfeindlicher, insbesondere bolschewistischer Bestrebun gen heißt aus technischen Gründen künftig „Zentrale für Umsturzbekämpfung" (ZUB.). * Schule und Kindcrgottesdienfl. Der Beauftragte des Reichskommissars für das Volks bildungsministerium hat zur Vermeidung von Zweifeln darauf aufmerksam gemacht, daß in den Schulen zur Teil nahme an Kindergottesdiensten eingeladcn werden darf. Keine rücksichtslosen Zwangsversteigerungen bei Gcwcrbcgrundstückcn. Der Reichskommissar für Sachsen erläßt im Sächsi schen Verwaltungsblatt eine Verordnung, in der es unter anderem heißt: Der Reichsminister der Finanzen hat Vorsorge ge troffen, daß die Reichsfinanzbehörden wegen rückständiger Nealsteuern nicht als betreibender Gläubiger in der Zwangsversteigerung auftreten. Die Einleitung des Zwangsversteigcrungsvcrfahrcns wegen sächsischer Landes stenern ist an die Genehmigung des Finanzministeriums geknüpft, die nur in seltenen und besonders liegenden Aus- nahmesällen erteilt wird. Auch die Gemeinden werden hiermit auf die Notwendigkeit hingewiesen, bei der Beitreibung rückständiger Steuern auf die aus wirt schaftlichen und staatspolitischen Gründen notwendige Er haltung einer breiten Schicht des gewerblichen Mittelstan des wenigstens insofern Rücksicht zu nehmen, als Zwangs- versteigcrungsverfahren bei Grundstücken, die einem ge - wer b l ichen Betriebe dienen, nur dann eingcleitct werden, wenn die Höhe der rückständigen Steuerforderun gen eine solche Maßnahme rechtfertigt oder wenn auf sie gegenüber einem böswilligen und besonders nachlässigen Steuerschuldner nicht verzichtet werden kann. Keine eigenmächtigen Eingriffe bei den Krankenkassen.^ Wie wiederholt festgestellt werden mußte, sind von Stellen, die hierzu nicht befugt sind, Eingriffe in die Orga nisation und die Geschäftsführung der Krankenkassen er folgt und dabei Kommissare zur Verwaltung der Kassen bestellt worden. Es wird darauf hingewicsen, daß der artige Eingriffe nicht anerkannt werden und die Bestel lung von Kommissaren für Krankenkassen nach der ersten Verordnung znr Neuordnung der Krankenkassen vom 17. März 1933 nur durch das Reichsarbeitsministerium aus Vorschlag der sächsischen Negierung erfolgen kann«
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