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MsdrufferTageblatt Nr. 87 — 92. Iahrgana Postscheck: Dresden 2640 Mittwoch, den 12. April 1933 nur, wenn ——- — — - burch F.rnru, üb-rmi..-,,-n Anzeigen übern. wir keine Gurams Jeder Babat.ausoruck -rtts^°' bie « " L ALL 'L Das Ende der Kommissariatsregierung. Reichskanzler Hitler hat in feiner Eigenschaft als Reichsstatthalter für Preußen den bisherigen kommifsari- schen preußischen Innenminister, Reichsminister Görina zum Preußischen Ministerpräsidenten er nannt. Die Ernennung ist Minister Göring, der gegen wärtig in Rom weilt, telegraphisch übermittelt worden. Ministerpräsident Göring wird voraussichtlich noch Von Rom aus die Mitglieder der neuen preußischen Re- gierung ernennen. Das neue Kabinett wird die gleiche Zusammensetzung haben wie die bisherige kommissarische Regierung; Ministerpräsident Göring wird das Innen - Ministerium weiter behalten. Mit der Ernennung des neuen Ministerpräsidenten und des neuen Staatsministeriums hat der nahezu ein jährige Zwischenzustand der Kommissariats- regierungen in Preußen seinen Abschluß gefunden. Ministerpräsident Göring ist wohl der erste preußische Re gierungschef mit dem militärischen ? our Io msrit«. Vizekanzler v. Papen hatte den Reichspräsi denten gebeten, ihn von seinem Amt als Reichskommisiar in Preußen zu entbinden. Wahlzahlsystem. Dort, wo durch Ortsgesetz das Höchstzahlen system eingeführt worden ist, gilt diese Berechnungsmethodr. Besonders schwierig ist die Gleichschaltung in den Ge meinden dann, wenn mehrere Gemeinden bei der Reichstags wahl einen gemeinsamen Stimmbezirk gebildet haben, -in die sem Falle ist zunächst auszurechncn, wieviel Stimmen von jeder Partei auf die einzelne Gemeinde entfallen. Maßgebend für die Verteilung dieser Stimmen ist die Zahl der Stimm berechtigten in jeder Gemeinde. Die Verordnung des Kom missars für das Innenministerium vom 6. April 1933 enthält ein besonderes Rechnungsbeispiel, nach dem verfahren werden kann. Die auf diese Weise neugebildeten Gemeinbeverordncten- kollegien gelten so, als seien sie am 5. März 1933 gewählt worden Ihre Tagungsperivde beginnt am 6. April 1933 und dauert 4 Jahre lang, genau dieselbe Zeit wie der Reichstag. Wird der Reichstag aufgelöst, sind gleichzeitig alle neugrbi!- deten Gemeindevervrdnetenkollegien ebenfalls aufgelöst. Die Zeit der Neubildung ist sehr kurz. Es müssen alle Kräfte regen, damit unter allen Umständen der Wille der Nation Negierung erreicht wird, nämlich bis ins letzte Dorf dieselb n politischen Kräfte wirksam werden zu lasten, die in der Reichs regierung das neue Deutschland aufbauen. Vorschlag einreichen, denn es ist unter allen Umständen darauf hinzuwirken, daß in keinem Falle durch Wegfall von natio nalen Stimmen ein marxistisches Mandat gewonnen wird. Die gemeinsamen Vorschläge müssen von den Parteibevoll mächtigten aller der Parteien unterzeichnet werden, die sich hinter einen solchen Vorschlag stellen. Sie müssen auch als gemeinsamer Vorschlag in der Ueberschrift bezeichnet werden. Bei der Gleichschaltung ist auch Listenverbindung zwischen einzelnen Wahlvorschlägen möglich. Diese Listenverbindung ist ebenfalls bis zum 23. April zu erklären. Zu unterzeichnen ist eine solche Erklärung von den Parteibsvollmächtigten für die einzelnen Gemeinden. Besonders wichtig ist auch, daß man vorher genau ausrechnet, wie das Ergebnis sein wird, weil sich alle die Parteien verbinden oder zusammenschließen müs sen, die durch Addition von Reststimmen ein Mandat erhalten können. Infolgedessen muß auch geprüft werden, ob und in wieweit Listenverbindung zwischen der großen Partei der Na tionalsozialisten und kleineren Gruppen möglich ist. Der Sinn der Gleichschaltung besteht in der Ausschaltung der Marxisten, wo immer das erreicht werden kann. Bei der Ausrechnung der Mandate kommen nur die jenigen Parteien in Frage, die am 5. März. 1933 Stimmen erhalten haben. Die Berechnung erfolgt grundsätzlich nach dem Sie, Herr Reichskanzler, werden, wieeinstderFürst Bismarck, nunmehr in der Lage sein, die Politik des größten der deutschen Länder in allen Punkten mit der des Reiches gleichzuschalten. Nachdem das neue Gesetz Ihnen die Möglichkeit gibt, den preußischen Ministerpräsidenten zu ernennen, bitte ich Sie, dem Herrn Reichspräsidenten die Mitteilung machen zu wollen, das ich d a s A m t d e s Reichskommissars für das Land Preußen gehor samst in seine Hände zurücklege. In vorzüglicher Hochach tung Ihr aufrichtig ergebener gez. v. Papen." Hitler über von Papen. Ein Schreiben an Hindenburg. Der Reichskanzler hat dem Reichspräsidenten den Brief des Vizekanzlers von Papen mit nachstehendem Schreiben übermittelt: „Hochverehrter Herr Reichspräsident! Der Vizekanzler von Papen hat an mich ein Schreiben gerichtet, das ich zu Ihrer gütigen Kenntnisnahme diesem Briefe beilege. Herr von Papen teilte mir schon in den letzten Tagen mit, er fei mit Minister Göring übereingekommen, von sich aus zurückzutreten sowie durch das neue Ge setz der Gleichschaltung der Politik in Reich und Ländern die Einheitlichkeit der Führung der Regierungsgeschäfte in Reich und Preußen gewährleistet sei Am Abend nach der Verabschiedung des neuen Ge setzes über die Einsetzung der Reichsstatthalter sah Herr von Papen dieses Ziel erreicht und bat mich nunmehr, die Ernennung des preußischen Ministerpräsidenten vorzu nehmen, wobei er sieh selbst zur weiteren Mitarbeit au der Reichsregierung nunmehr voll zur Verfügung stellte. Herr von Papen hat sich durch die Übernahme der kommissarischen Leitung Preußens in dieser schweren Zeit seit dem 3V. Januar e»n großes Verdienst für die Durchsetzung des Gedankens der Gleichschaltung der Politik in Reich und Ländern erworben. Seine Mitarbeit im Reichskabinett, für die er nunmehr seine ganze Kraft zur Verfügung stellt, ist eine unendlich wertvolle, mein inneres Verhältnis zu ihm ein so herzlich freundschaftliches, daß ich mich aufrichtig freue über die große Hilfe, die mir nunmehr dadurch zuteil wird. In tiefer Verehrung gez. Adolf Hitler." Hindenburg dankt Papen. Der Reichspräsident hat auf das Schreiben des Reichs kanzlers Hitler hin den Vizekanzler von Papen von seinem Amt als Reichskommissar für das Land Preußen entbun den und ihm mit folgendem Telegramm seinen Dank für die in diesem Amte geleisteten Dienste ausgesprochen: „Vizekanzler von Papen, deutsche Botschaft in Rom! Lieber Herr von Papen! Ihrem Anträge um Entbindung von dem Amte des Rcichskommissars für das Land Preu ßen habe ich soeben entsprochen. Er drängt mich, Ihnen bei dieser Gelegenheit namens des Reiches wie eigenen Namens aufrichtig für die großen Verdienste zu danken, die Sie sich durch die B es e i t i g un g d e s Dua lis m u s zwischen Reich und Preußen für die Durchsetzung des Gedankens einer einheitlichen politischen Führung in Reich und Ländern erworben haben. Daß nunmehr Ihre ganze Arbeitskraft der Rcichsregierung zur Verfügung steht, begrüße ich mit Genugtuung. Mit den besten Grützen bin ich in treuer Kameradschaft Ihr ergebener von Hindenburg, Reichspräsident." Das Telegramm -es Reichskanzlers an Göring. Das Telegramm des Reichskanzlers Adolf Hitler an Reichsminister Göring in Rom, in dem die Ernennung Görings zum preußischen Ministerpräsidenten mitgeteilt wird, hat folgenden Wortlaut: „An Minister Göring, Deutsche Botschaft. Ich ernenne Sie mit Wirkung vom heutigen Tage zum Ministerpräsi denten von Preußen. Ich bitte Sie, Ihre Geschäfte am 2ü. April in Berlin übernehmen zu wollen. Ich fühle mich glücklich. Ihnen diesen Beweis meines Vertrauens und meiner Dankbarkeit geben zu können, für die so großen Verdienste, die Sie sich um die Wiedercrhcbung des deutschen Volkes seit über 10 Jahren als Kämpfer unserer Bewegung für die siegreiche Durchführung der nationalen Revolution als kommissarischer Minister des Innern in Preußen erworben haben, und nicht zuletzt für d i e ein- zige Treue, mit der Sie Ihr Schicksal an das meine schlossen. Reichskanzler Adolf Hitler." Die EMnimng Papens vom Am des MchswmMars für Preußen. Sin Schreiben -es Vizekanzlers an Adolf Hitler Vizekanzler von Papen hat an den Reichskanzler unter dem 7. April folgendes Schreiben gerichtet: „Sehr verehrter Herr Reichskanzler! Mit der am heu tigen Tage vom Reichskabinett verabschiedeten Vorlage eines Gesetzes zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich ist ein Gesetzgebungsgesetz begonnen, das für die staatspolitische Entwicklung des Deutschen Reiches von historischer Bedeutung sein wird. Der Schritt, den die mir seinerzeit unterstellte Reichsregierung am 20. Juli zur Beseitigung des Dualismus zwischen Reich und Preußen getan hat, erhält seine Krönung durch die nunmehrige neue enge gesetzliche Verflechtung der Interessen des Landes Preußen mit denen des Reiches. Ming MWer MistMiWent General von Epp Statthalter in Bayern. Telegr.-Adr.: „Amtsblatt" Wilsdruff-Dresden Kommunale Gleichschaltung Von Syndikus Karl Tögel, Coßmannsdorf. Durch das Reichsgesetz vom 31. März 1933 sind alle ge meindlichen Selbstverwaltungskörper aufgelöst worden. Es gibt also keine Gemeindeverordneten und Bezirkstage mehr. Dagegen bleiben die Gemeinderäte und Stadträte vorläufig im Amte. Auf Grund der Abstimmung zum Reichstage vom 5. März 1933 werden überall neue Wahlkörpepchaften „gebildet". Es findet also keine Wahl wieder statt, sondern es wird ange nommen, daß am 5. März gleichzeitig in jeder Gemeinde auch die Gemeindevervrdneten gewählt worden seien. Die Neubildung der Gemeindekollegien ergibt nun aller hand Fragen, auf die hier näher eingegangen werden soll. Zunächst wird durch das Gleichschaltungsgesetz die Zahl der Gemeindeverordneten neu geregelt. Folgende Höchstziffern dürfen nicht überschritten werden: In Gemeinden bis zu 1900 Einwohnern 9 Gemeindever- vrdnete; bis zu 2000 Einwohnern 10 Gemeindeverordnete; bis zu 5000 Einwohnern 12 Gemeindeverordnete; bis zu 10 000 Einwohnern 16 Gemeindevewrdnete; bis zu 15 000 Einwoh nern 20 Gemeindeverordnete; bis zu 25 OM Einwohnern 24 Eemeindeverordnete usw. Die Bestimmung der sächsischen Gemeindeordnung, wo nach die Zahl der Gemeindeverordneten immer ungerad sein Muß, ist damit außer Kraft gesetzt. In der Ausführungsver- ordnung des Innenministeriums wird bestimmt, daß die in den Eemeindeverfassungen festgesetzten Zahlen der Gemeindever, ordneten dann in Geltung bleiben, wenn sie niedriger sind als die im Gesetz festgesetzten Höchstzahlen. Ist die Zahl der Ge- Meindeverordneten höher, so muß sie auf hie Höchstzahl gesenkt werden. Besonders zahlreich find die Fragen, die mit der Aufstel lung der Kandidatenlisten Zusammenhängen. Zunächst muß eines festgestellt werden: Alles was früher bestanden hat, kommt jetzt nicht mehr in Frage. Es kommt also keine überparteiliche Liste mehr, keine Hausbesitzerliste, keine Beamtenliste usw. Das ist alles verschwunden. Di- Grundlage bildet einzig und allein die Reichstagswahl vom 5 März 1933. Danach richtet sich die Aufstellung der Kandi daten genau so wie die Ausrechnung der Sitze, die auf die ein zelnen Listen entfallen. Es können also solche „Wählergruppen" Kandidatenlisten einreichen, die am 5. März 1933 zur Reichstagswahl gewählt haben Das sind also die politischen Parteien bezw. die Kampffront Schwarz-Weiß-Rot. Mit wenig Ausnahmen kommen damit nur folgende Parteien in Frage: Die national sozialistische Deutsche Arbeiterpartei, die Kampffront Schwarz- Weiß-Rot und die S.P.D. Kommunistische Kandidatenlisten werden nicht angenommen. Die Sozialistische Arbeiterpartei gilt als Ersatzpartei für die K.P.D. und kann ebenfalls^keine Vorschläge machen. Bei der Ausrechnung werden die Stim men, die auf die Kommunisten und ihre Ersatzparteien ent fallen sind, nicht mitgerechnet. Nur in wenigen Gemeinden wird möglicherweise die Volkspartei oder auch der Christliche Volksdienst einen Sitz erhalten können. Das trifft aber nur für die größeren Gemeinden zu. Die Kandidatenlisten (Wahlvorschläge) find bis zum 23. April beim Gemeinderat einzureichen. Grundsätzlich wird bestimmt, daß die Parteiorganisati onen die Kandidatenlisten einreichen. Dazu ist zunächst die ört liche Parteiorganisation berechtigt. Die Parteien haben für jede Gemeinde eine Person zu nennen, welche berechtigt ist, den W.ahlvorschlag der Partei einzureichen. Das Verzeichnis dieser Vertrauenspersonen der Parteien ist in drei Stücken an die Amtshauptmannschaft einzureichen, für die bezirksfreien Städte an die Kreishauptmannschaft. Schon hieraus ergeben sich erhebliche Schwierigkeiten, denn es ist fraglich, ob alle Parteien in jeder Gemeinde auch eingeschriebene Mitglieder haben, ob sie insbesondere für jede, auch für die kleinste Gemeinde, einen Parteivertrauensmann benennen können, der die Listen einreicht. Für diejenigen Gemeinden, in denen die Parteien eigene Vertrauensleute nicht haben, kann eine Person zur Unterzeich nung der Listen bevollmächtigt werden, die nicht in der Ge- meinde selbst wohnt. Ich erwähne ausdrücklich, daß diese Aus legung amtlich ist, daß sie also auch einer Nachprüfung durch aus standhältz Natürlich ist es zweckmäßig, daß von dieser Auslegung möglichst nur dort Gebrauch gemacht wird, wo ein örtlicher Parteivertrauensmann nicht bevollmächtigt wer den kann. - - , - Daraus geht hervor, daß unter Umständen ein Ver trauensmann der Partei bevollmächtigt werden kann, die Kandidatenlisten für mehrere Gemeinden zu unterzeichnen. Auch diese Auslegung ist amtlich. . Die Gleichschattungsverordnung steht nun auch vor, daß verschiedene Parteien einen gemeinsamen Vorschlag einreichen können. Das wird vor allem dort notig sein, wo eine einzelne Mählergruppe nicht genügend Stimmen Hat, um ein Mandat zu erreichen. In diesem Falle ist es zweckmäßig, wenn sich die verschiedenen Parteien zusammentun und einen gemeinsamen Tageszeitung für die Landwirtschaft/ Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend »ein Anspruch aus Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung ^n^sandter"SchrifIstLckc für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Lernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 ^.rnrusü^