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MsdmfferTagMM Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Das Wilsdruffer Tageblatt» erscheint an allen Werktagen nachmittags 5 Uhr. Bezugspreis monatlich r,— RM. srci Haus, bei Postbcftellung 1,80 RW. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 Rpsg. Blle Pastanstalten und Poft- A?ZelL?L Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend UemW^^ Gewalt, Krieg od. sonstiger — Betriebsstörungen besteht kein Anspruch aus Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Rückporto beiliegt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Anzeigenpreis: die 8 gespaltene Naumzeile 20 Npfg., die 4 gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Reichs pfennige, die 3 gespaltene Neklamezeile im textlichen Teile 1 RM. Nachweisungsgebühr 20 Rcichspfennige. Vorge schriebene Erscheinungs- m tage und Platzvorschriften werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Amt Wllsdruff Nr. 6 berücksichtigt. Anzeigen, annahme bisvorm.IVÜHr. Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übern, wir keine Garantie. Jeder Rabattanspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Nr. 52 — 92. Jahrgang Donnerstag, den 2. März 1933 Postscheck: Dresden 2640 Telegr.-Adr.: „Amtsblatt" Wilsdruff-Dresden Die aufgehobenen Derfassungsartikel. Mit der ausdrücklichen Erklärung, daß es „zurAb - wehr kommuni st i scher st aal sg es ährdender Gewalttaten" erfolge, ist, wie man zu sagen pflegt, der „Belagerungszustand" durch die Notverordnung vom 28. Februar über das Reichsgebiet verhängt worden; doch sei hier gleich darauf hingewiesen, daß das Militär mit der Durchführung dieses Belagerungszustandes nichts oder doch nur auf Anforderung der Zivilbehörden zu tun hat. Grundsätzlich werden — dem Artikel 48 der Ver fassung gemäß — eine ganze Reihe von Verfassungs artikeln bis auf weiteres außer Kraft gesetzt, die die „Grundrechte der Deutschen" festlegen. Diesmal sind es restlos alle Artikel, übrigens geschah dies schon einmal, und zwar 1923 beim Abbruch des Ruhrkampses; damals allerdings wurde die vollziehende Gewalt dem Reichsweht minister übertragen, der dann die Wehrkreiskommandenre zu Trägern dieser Gewalt machte und ihnen im Einvernehmen mit dem Reichsinnenminister Reichskom missare an die Seite stellte. Das war also ein „richtig gehender" militärischer Belagerungszustand; heute nicht. Dafür aber hat die Reichsregierung das Recht erhalten, unter bestimmten Voraussetzungen auch in die Rechte der Länderregierungen einzugreifen und dort die Befugnisse der obersten Landesbehörde vorübergehend wahrzu nehmen. Die Reichsregierung selbst aber entscheidet dar über, wenn sie diese Voraussetzungen als vorliegend ansieht. Mit dem Artikel 114 wird die Bestimmung der Ver fassung außer Kraft gesetzt, daß „die Freiheit der Personen unverletzlich" sei; außerdem ist eine „Beeinträchtigung" oder Entziehung der persönlichen Frei- hcn durch die öfentliche Gewalt nicht mehr nur auf Grund bestehender Gesetze möglich, sondern es kann „Schutzhaft" erfolgen, auch ohne daß der Verdacht einer strafbaren Hand lung vorliegt, allein „im Interesse der öffentlichen Sicher heit und Ordnung". Eine Beschwerde hiergegen ist nur an den Innenminister des betreffenden Landes zulässig. Ein Grund über die Freiheitsentziehung braucht nicht mehr wie bisher dem Verhafteten spätestens nach 24 Stun den angegeben zu werden. Außer Kraft gesetzt ist auch die Bestimmung, daß „d i e Wohnung jedes Deutschen eine Freistätte für ihn und unverletzlich ist", in die einzudringen den Behörden nur auf Grund von Gesetzen gestattet wär. Auch hier gibt die Verordnung den Polizeibehörden das Recht, allein schon zwecks Sorge für die öffentliche Sicherheit und Ord nung den Eintritt in jede Wohnung zu verlangen oder notfalls zu erzwingen. Entsprechend ist auch die Unver letzlichkeit des Post-, Telegraphen- und Telephongeheim nisses aufgehoben; Ausnahmen können nur durch Reichs gesetz zugelassen werden, hieß es über diese Unverletzlichkeit in der Verfassung, — und gerade eine solche Ausnahme verfügt statt eines solchen Reichsgesetzes mit der gleichen Rechtskraft die Notverordnung. Das sonst bestehende Recht jedes Deutschen, seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck oder Bild inner halb der Schranken der allgemeinen Gesetze frei zu äußern, wird nun vollends außer Kraft gesetzt. Die Behörden können besonders bei der Behandlung der Presse jetzt ohne weiteres selbst über die bereits bestehenden Notverord nungen hinausgehen, doch bleibt abzuwarten, welche näheren Bestimmungen hierüber noch die Ausführungsver ordnungen bringen werden. Besonders wichtig wird dabei sein, ob auch hier lediglich der Innenminister des be treffenden Landes oder der Reichsminister letzte Be schwerdeinstanz ist oder ob, wie das bisher der Fall ist, das Reichsgericht das letzte Wort zu sprechen hat. Die gleichfalls außer Kraft gesetzten Artikel 123, 124 der Reichsverfassung betreffen das Versammlungs- unddas Vereinsrecht, das ja auch schon seit längerem sehr einschneidenden Beschränkungen unter worfen ist. Die Rechte, die darin den Staatsbürgern zu gesprochen werden, gelten nun aber bis auf weiteres nicht mehr, und möglicherweise wird man hier einen Weg finden, um politische Vereine auflösen zu können, auch wenn sie in ihren Zwecken nicht allein den Strafgesetzen zuwider handeln. Ganz unbestimmt ist jetzt, vor Erlaß der Ausführungs bestimmungen, schließlich noch, was mit der vorläufigen Außerkraftsetzung des Artikels 153 beabsichtigt ist. In ihm wird das Eigentum gewährleistet, dessen Ent eignung nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetz licher Grundlage vorgenommen werden kann, und nur gegen angemessene Entschädigung erfolgt. Diese letzteren Einschränkungen einer Enteignung sind mithin auf Grund der neuen Notverordnung über den Belagerungszustand vorläufig nicht mehr bindend, ebensowenig wie die Ge währleistung des Eigentums durch die Verfassung noch unbedingt zu gelten hat. Mit der Außerkraftsetzung dieser sieben Artikel der Reichsverfassung sind die gemäß Artikel 48 zulässigen Machtbefugnisse des Reichspräsidenten restlos eingesetzt. Daneben verfügt die Notverordnung aber noch die Ver schärfung von Strafen für gewisse Verbrechen. WWW der ReWWMWniev Göring über den Blut und Brandplan der Kommunisten Der Reichsminister Göring sprach im Rundfunk als preußischer Innenminister über die Notverordnung zur Bekämpfung des bolschewistischen Terrors. Er führte u. a. aus: Der Brand im Reichstag war d a s F an al für die Bürgerkriegsvorbereitungen der Kommunisten, die seil Monaten mit diesen Vorbereitungen beschäftigt waren und der Vollendung entgegengingen. Die Reichsregierung war sich darüber im klaren, daß der Brand als Zeichen dafür gewertet werden müsse, daß sich Staat und Volk in einer unmittelbaren Gefahr befinden, und daß keine Notverordnung scharf genug gefaßt werden könnte, um diese Gefahr zu beseitigen. Der Minister wies darauf hin, daß in dieser Notver ordnung Dinge angerührt sind, bei denen sich die Öffent lichkeit fragen werde, warum sie in der Notverordnung enthalten seien. Darüber aufzuklären sei der Grund, warum er, der Minister, im Rundfunk spreche. Seit Anfang Februar haben die Kommunisten regste Tätigkeit entfaltet. Von der politischen Polizei konnte fest gestellt werden, daß die Aktivität auf die Entfachung eines Aufstandes hinzielt, der, nach dem Plan des internatio nalen Kommunismus der Übergang ;«m vollkommenen Bürgerkrieg sein sollte. Ich habe, so fuhr der Minister fort, es als meine Aufgabe angesehen, den Kampf gegen den kom munistischen Terror zu organisieren, aber nicht den Abwehrkamps, sondern ich sage es ganz offen: den Angriffkampf; es soll meine Aufgabe sein, die Gefahr zu überwinden und den Kommunismus aus unserem Volke auszurotten. Der Minister kommt dann auf das Material zu sprechen, das in unterirdischen Gängen des Karl-Lieb- knecht-Hauses in Berlin gefunden wurde. Am 15. Februar wurde festgestellt, daß die Kommunistische Partei die Bildung von Tcrrorgruppcn in Stärke von 100 bis 200 Mann anordnete. Diese Terrorgruppen sollten die Uniform der SA.-Leute anziehen, sollten in Autos Überfälle auf Geschäfte und auf Zeitungen ausführen, Überfälle auf nationale Verbände und Parteien, um so die Einigkeit innerhalb der nationalen Parteien zu zerstören. Ähnliche Überfälle sollten sie auch in Uniform der Stahlhelmer zur Ausführung bringen. Das Ansehen der nationalen Organisationen sollte auf diese Weise herabgesetzt werden. Die Uniform sollte besonders dann getragen werden, wenn Verbrechen begangen wurden. Es wurden auch zahlreiche gefälschte Befehle von SA.- und Stahl- helmsührern aufgefunden, darunter Befehle zur Besetzung von Berlin in der Nacht vom 5. zum 6. März. Der Befehl lautete, es sollte bei dem Einmarsch rücksichtslos von der Waffe Gebrauch gemacht werden; alles, was sich entgegenstelle, solle niedergeschossen werden. Die falschen Befehle wurden den Behörden zugesandt und auch sonst verbreitet in der Absicht, das Schreckgespenst eines nationalsozialistischen Putsches entstehen zu lassen. Auf diese Weise sollte in Deutschland Verwirrung hervorgerufen werden. Auch gefälschte Polizeibefehle wurden gefunden, darunter solche, in denen die Polizeioffiziere die Herausgabe von Panzer wagen verlangten. Am 18. Februar wurde festgestellt, daß Kommunisten zusammengestellt werden sollten zu Brückenspreng kolonnen. Am 20. Februar wurde eine Organisation der Kommunisten aufgedeckt, die in den nächsten Tagen mit Gift und Sprengstoff vorgehen sollten. In Köln wurde ein großer Diebstahl bereits durchgeführt. Das Gift sollte eingesetzt werden in SA.-Küchen und gemeinschaftlichen Speiscräumcn der SA. und des Stahl- Helms. Am 22. wurde gemeldet, das; die Kommunisten Adressen sammeln von Personen und Polizeibcamtcn, die gegen die kommunistische Bewegung arbeiten. Diese Per sonen sollten aus ihren Wohnungen hcrausgeholt die sich besonders gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit richten. Auch hierfür, allerdings nur zum Teil, gibt die Verordnung vom 26. September 1932 das Vorbild ab. Darüber hinaus sind aber Strafverschärfun gen erfolgt entsprechend der viel weitergehenderen Be drohung, der heute die öffentliche Ordnung und Sicher heit ausaekeüt ist. und festgesetzt werden, gleichzeitig sollte zur Irreführung der politischen Polizei die kommunistischen Führer unter einander ausgcwcchsclt werden. Weitere Unterlagen ergeben, daß Frauen und Kinder führender Persönlichkeiten des Staatslebens und von Polizeibcamtcn als Geiseln festgesetzt werden sollten, um sie bei Demonstrationen als lebendiges Schutzschild vorzuschieben. Wir haben weiter Unterlagen, aus denen hervorgeht, in welcher Art und Weise kleinere Terrorgruppen ein gesetzt werden sollen. Terrorgruppen, die Attentate auf führende Persönlichkeiten auszuführen hatten, Terrorgruppen, die gleichzeitig an mehreren tausend Stellen auf dem Lande den roten Hahn zu setzen haben und auf dem Lande Unruhe zu schaffen hatten. Gleichzeitig sollten an mehreren tausend Stellen Eisenbahnbrücken gesprengt und lebenswichtige Betriebe zerstört werden. Wenn man diese Unterlagen besitzt und weiß, worum es geht, ist der Staat gezwungen, alle Vorbereitungen zu treffen, um solch einen Plan gleich im Keime ersticken zu können. Was wäre geschehen, wenn diese kommu nistische Pest 24 Stunden Zeit gehabt Hütte, über ganz Deutschland hinwegzurasen? Wir haben keine Lust, so schloß Göring, durch die kommunistische Bestie das Volk zerfleischen zu lassen. Wenn mir als Reichskommissar die Hauptaufgabe dieses Kampfes zufällt, so nehme ich diese Aufgabe gern auf meine Schultern, weil ich weiß, daß sie zum Besten meines Volkes notwendig ist. Den Kommunisten darf ich sagen: MeineNerven sind bisher noch nicht durch gegangen und ich fühle mich stark genug, ihrem verbrecherischen Treiben Paroli zu bieten! Sel-te: Volksentscheid für die deutsche Zukunft! Kampffront Schwarz-Weiß-Rot in Magdeburg. Die Kampffront Schwarz-Weiß-Rot veranstaltete in der Magdeburger Stadthalle ihre letzte große Wahlkundgebung, auf der Reichsarbeitsminister Seldte, von stärkstem Beifall begrüßt, sprach. Diese Negierung der nationalen Konzentration, so be tonte Seldte, unterscheidet sich von allen vorhergegangencn Regierungen grundsätzlich dadurch, daß sie ihr Bestehen, ihre Arbeit und ihre Staatsführung nicht mehr von dem Votum des Parlaments und der Zufallsmehrheit einer parlamentarischen Abstimmung abhängig machen wird, sondern daß sie an diesem 5. März dem deutschen Wähler und dem deutschen Volke die große, aber letzte Chance gibt, sich zu bekennen. Denn diese Regierung setzt mit dem 5. März zu einem vierjährigen Aufbauprogramm an, das in schärfstem Gegensatz steht zu den 14 Jahren nutzloser Experimente und vergeudeten Kräften, zu den Minus erfolgen marxistischer oder liberalistischer Systeme. Ganz gleich, wie die Wahl des 5. März ausfällt, wird die Ne gierung getragen allein von glühender Vaterlandsliebe, nationalem Verantwortungsgefühl und vom Vertrauen Hindenburgs, auf allen Gebieten ein Arbeitsprogramm in Angriff nehmen, an dessen Ende stehen soll: das Ende der Sorge für den deutschen Arbeiter, das Ende der Sorge für den deutschen Bauer und damit für alle, die ehrlich arbeiten, der Beginn eines Daseins, daß es sich wieder zu lohnen beginnt, in Deutschland zu leben. Zu diesem Ziel, zu diesem Lebens- und Arbeits willen, der mit Parteipolitik nicht das mindeste zu tun hat, hat sich das deutsche Volk am 5. März zu bekennen. Diese letzte Wahl trägt den Charakter eines Volksent scheides für die deutsche Zukunft. Das Symbol der einen Front, der deutschen Front, sind ehrliche Arbeiter und rauchende Essen; das Symbol der anderen Front ist die brennende Kuppxl des Reichs tages. Zwischen diesen beiden Fronten gibt cs kein Mittelding, kein Kompromiß, kein Entweichen, kein Sich- drücken mehr. Zwischen diesen beiden Fronten mutz ge wählt werden. Ich wende mich an alle, die diese Entscheidung klar erkennen, ich wende mich an alle, die die Kraft zu hoffen, zu glauben, zu lieben noch in ihrem deutschen Herzen be wahrt haben. Die deutschen Menschen mit diesem starken Herzen, die müssen mit uns auf den harten Arbeitsweg dieser kommenden vier Jahre. Wenn wir alle zusammenhalten auf Gedeih und Verderb, werden wir das Ziel erreichen, das Arbeit und Brot. Friede und Freiheit heißt,