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Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forfirentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. für Bürgertum, Beamte/ Angestellte u. Arbeiter Anzeigenpreis: die 8geipol«ene Raun,-eile 20 Apis», die «gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Reicha- Pfennige, die ZgespgXcne Sieklamezeile im textlichen Teile 1 AMK. SlachweisungsgebLhr 20 Aeichapfennige. D»r- geschriebeneErfcheinungL. x,. . » tage und Platzuorschrist«, werden nach Möglichkeit ^kruspretyek: Arni Aiusoruff "lr. v berücksichtigt. Anzeigen» annahmebisvorm.ioUhr. - ' ' ' '" Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen Ldern. wir keine Garantie. Zeder Stadatlantpruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage etngezogen werden mutz »der der Auftraggeber in Kontur» gerät. 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Februar 1933 Ein Ultimatum. „Zur restlosen Durchführung der vorstehend an gegebenen Maßnahmen wird eine Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Datum der vorliegenden Mitteilung, festgesetzt", — das haben die Regierungen Frankreichs, der Kleinen Entente und Englands der österreichischen Regierung sagen lassen. Das ist nichts anderes als ein Ultimatum. Von einem italienischen Industriellen waren — angeblich — 50 000 Gewehre und 200 Maschinen gewehre, die von den im November 1918 zurückflutenden Österreichern an der Front liegengelassen waren, an eine österreichische Wasfenfabrik zwecks Reparatur gesandt worden. Die österreichische Negierung ist der Ansicht, daß diese „Waffeneinfuhr" keineswegs irgendwie gegen die Bestimmungen des Diktats von St. Germain verstoße. Frankreich und die Kleine Entente glauben aber annchmen zu dürfen, daß diese Waffensendung von Italien an Ungarn gehen soll. Später ergab sich, daß es sich um den Auftrag einer schweizerischen Fabrik in Solothurn bandelte, die die Waffenreparatur vor etwa zwei Monaten der österreichischen Gewehrfabrik in Auftrag gegeben hatte, wobei ein Teil davon bei der Einfuhr in Österreich als Alteifen deklariert worden sei. In Prag erklärte der österreichische Gesandte, die Über nahme der Waffenreparatur widerspreche weder dem Friedensvertrag von St. Germain noch dem österreichischen Kriegsgerätegesetz. Allerdings, so fügte der Prager Ge sandte Österreichs hinzu, verhehle die Wiener Regierung nicht, daß die Waffen dann eventuell nach Ungarn'weiter gehen würden. Frankreich und die Kleine Entente haben dann aber dem österreichischen Bundeskanzler Dr. Dollfuß schon Mitte Januar zu verstehen gegeben, man nehme in Paris, Prag, Belgrad und Bukarest an, die nach der Waffenfabrik in Hirtenberg gesandten Gewehre seien dazu bestimmt, die österreichischen Heimwehren weit über das Maß dessen hinaus zu bewaffnen, wie es im Vertrage von st. Germain festgelegt sei. Es muß dabei vermerkt werden, daß jener Vertrag für Österreich ein Heereskontin gent von nur 30 000 Mann festsetzte, die österreichische Bundeswehr heute aber aus finanziellen Gründen nur über ungefähr 18 000 Mann verfügt. Ende Januar unternahmen die Vertreter Englands und Frankreichs in Wien einen energischen diplomatischen Schritt: Sie fragten an, ob der Waffentransport mit Wissen und Willen der österreichischen Regierung durch geführt sei, — was insofern verneint wurde, als die Bundesregierung erklärte, nicht unterrichtet worden zu sein. Die Zollämter natürlich wurden ins Bild gesetzt. Ferner wurde erklärt, daß es sich um 50 000 Gewehre und 200 Maschinengewehre handelte, die aus der italienischen Kriegsbeute herrühren und Waffen der ehemaligen öster reichischen Armee seien. Die Wiener Regierung antwortete außerdem, daß die Sendung in die Waffenfabriken von Stehr und Hirtenberg gegangen sei, wobei die öster reichischen Behörden allerdings nicht wüßten, ob die Waffen für — Ungarn bestimmt wären! Die Waffen selbst, die lediglich vom Rost gereinigt werden sollten, befänden sich noch in den beiden Fabriken. Englands und Frankreichs Botschafter und die Ge- sandten der Kleinen Entente erklärten sich mit dieser Ant- wort der österreichischen Negierung aber als nicht be- I/ "e neue Demarche erfolgte in Wien, und zwar des Inhalts, daß von der österreichischen Regierung ver- langt wurde, sie solle sofort jene Waffen dorthin zurück- sckMen, woher sie gekommen wären. Falls das nicht mög lich sein sollte, müßte die österreichische Regierung zur Zer störung der Waffen schreiten und sie habe den Vertretern Frankreichs und Englands „den Beweis der Rücksendung oder der Zerstörung der Waffen liefern". Da die Frist für diese Beweislieferung auf 14 Tage festgesetzt worden ist, so ist jene Forderung der englischen sowie der fran zösischen Regierung nichts als ein Ultimatum. Ver schärft wird diefe Forderung noch dadurch, daß die eng lisch-französische Note verlangt, die österreichischen Bundesbehörden hätten ihre Erklärungen unter Eid abzulegen l Man muß ungefähr zehn Jahre zurückgehen, um für dieses Vorgehen der „Siegermächte" eine nachkriegs geschichtliche Parallele zu finden. Auch der Einbruch in das Ruhrgebiet erfolgte, weil Deutschland an geblich gegen eine Bestimmung des Versailler Vertrages verstoßen hätte. Einen solchen Vorwurf macht man nun auch der Regierung Österreichs. Nicht genug, daß Öster reich von der Entente finanziell in die Zange ge nommen worden ist, — man macht das gleiche jetzt auch auf politischem Wege! Und es gibt immer noch einen Völkerbund, in dessen Statuten unter anderem auch von dem „Selbstbestimmungsrccht" der Völker die Rede ist. * Zu der in Wien am 11. Februar überreichten englisch französischen Note wird in Berliner politischen Kreisen er- k-ärt: „Die Note ist nach Form und Inhalt unerhört. Es handelt sich dabei um eine g l a t t e V e r g e w a l t i - aungeineskleinenStaates. Ganz unverständ lich ist das Verlangen nach einer eidesstattlichen Versiche rung, zmnal es sich um eine Lappalie von em paar tausend Gewehren oder Maschinengewehren handelt. Ebenso un- Vie MeMm-mg in Kraft gesetzt. Linderung von Härten in der Sozialversicherung. Die erste Milderung der Renten kürzungen. Die Verordnung des Reichspräsidenten zur Linderung von Härten in der Sozialversicherung und in der Reichs- Versorgung ist soeben vom Reichspräsidenten unterzeichnet worden. In der Verordnung werden insbesondere die Härten, die sich aus der Bestimmung ergaben, daß bei Personen, die Kriegsbeschädigtenrenten beziehen, die Angestellten- und Inv alid env e rsi ch e- rungsrenten ruhten, gemildert. Invaliden- und An gestelltenrente sind in Zukunft zu einem Drittel zahlbar. Der abzuziehende Höchstbetrag ist auf 50 Mark festgesetzt. Ferner ist der Anspruch auf Kinderzulagen und Waisenrenten vom 15. auf das 16. Lebensjahr ausgedehnt worden. Außerdem werden Erleichterungen im Verwaltungs wege eingeführt. Beispielsweise sollen Kriegsopfern, die bereits eine Kapitalabfindung erhalten haben, aber in Not geraten sind, Unterstützungen bis zu 500 Mark jährlich gewährt werden können, in besonderen Fällen auch darüber hinaus. Die Zusatzrente für Witwen, die für den Unterhalt von Kindern und nahen Angehörigen auf kommen müssen, wird in besonderen Härtefällen wieder hergestellt. Für studierende Kriegswaisen werden in besonderen Notfällen von den Versorgunsämtern Unter stützungen gegeben. Die finanziellen Auswirkungen dieser Verordnung belaufen sich auf etwa 27 bis 29 Millionen Mark jährlich. Der Reichspräsident und die Rcichsregierung sehen diese Erleichterung nur als einen Anfang an. Es wird demnächst erwogen werden, welche weiteren sozialen Härten gemildert werden können, die sich aus der Notver ordnung vom 14. Juni 1932 ergeben. Der Reichs- präs i d e n t hat erklärt, daß er sich dafür einsetzcn werde, daß weitere Milderungen in absehbarer Zeit eintretcn. * Jn der Presse ist vereinzelt die Rede davon gewesen, daß das Reichskabinett sich gegen die Aushebung der Krankenscheingebühr ausgesprochen habe. Ins besondere habe Reichskanzler Hitler die Aufhebung der Krankenscheingebühr abgelehnt und dadurch den dahin gehenden nationalsozialistischen Antrag zu Fall gebracht. Von zuständiger Stelle wird dazu berichtigend mitgeteilt, das Reichskabinett habe die Aufhebung der Krankenschein gebühr nicht abgelehnt, und der Reichskanzler habe sich für die Aufhebung ausgesprochen. Im übrigen sei über die Aufhebung der Krankenscheingebühr noch keine Ent scheidung aefallen. Weitere Seseittzimg von Härten geplant. Die Erleichterungen für die Versorgnngsberechtigtcn. Zu der Verordnung des Reichspräsidenten zur Milde rung von Härten in der Sozialversicherung und in der Reichsversorgung ist eine amtliche Verlautbarung ver öffentlicht worden, in der es heißt: „Der Herr Reichspräsident und die Reichsregierung halten es für eine der vordringlichsten Auf gaben, die durch die Notverordnung hervorgerufenen Härten soweit und sobald als möglich zu beseitigen, oder wenigstens zu mildern. Dem Herrn Reichspräsidenten liegen dabei vor allem die Kriegsopfer, vornehmlich also die alten Soldaten, deren Angehörige und Hinterbliebene am Herzen. Er hat es daher besonders begrüßt, daß die Reichsregierung ihm bereits jetzt einen wesentlichen Schritt auf diesem Wege vorgeschlagen hat. Die neuen Maßnahmen sind teils durch eine Notver ordnung angeordnet, die der Herr Reichspräsident soeben unterzeichnet hat, teils im Verwaltungswege durch einen Erlaß des Reichsarbeitsministers, dessen Veröffentlichung unmittelbar bevorsteht. Die Rcichsregierung wird, soweit es die finanzielle verständlich ist es, daß eine solche Demarche gerade im gegenwärtigen Augenblick erfolgt, wo in Genf die Ab rüstungskonferenz tagt, deren Hauptziel es gewefen ist, die besonders diskriminierende Bestimmung des Teiles 5 des Versailler Vertrages und der entsprechenden Bestimmun gen des Vertrages von St. Germain und Trianon zu be seitigen. Es ist auch unbegreiflich, daß gerade die hoch gerüsteten Staaten, die ihre Verpflichtungen zur Ab rüstung seit 14 Jahren noch in keinem Punkte erfüllt haben, das moralische Recht in sich fühlen, einen der artigen Akt vorzunehmen." Lage gestattet, aus dem Wege der Beseitigung von Härten weitergehen. Der Herr Reichspräsident hat seine be sondere persönliche Anteilnahme an dem Fort gang dieser Arbeiten der Rcichsregierung bekundet." Es folgt dann eine Erläuterung der Einzelheiten der neuen, jetzt auch im Wortlaut vorliegenden Verordnung. Aus ihrem Inhalt ist zu den bisherigen Mitteilungen noch folgendes nachzutragen: Die Verordnung tritt am 1. April 1933 in Kraft. Bei der jetzt erfolgten wesent lichen Milderung der Anrechnung von Versorgungs gebührnissen der Kriegsbeschädigten auf die Renten aus der Invaliden-, Angestellten- und knappschaft- lichen Pensionsversicherung verbleibt dem Berechtigten neben seinen Versorgungsgebührnissen mindestens ein Drittel seiner Bezüge aus der Sozialver sicherung, während diese Bezüge bisher unter Um ständen in vollem Umfange wegfielen. Eine entsprechende Regelung gilt übrigens fürpensionierteBeamte, die neben ihrer Pension Bezüge aus der Sozialversicherung erhalten. Kinderzulage und Waisenrente werden vom 1. April 1933 ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auch dann gewährt, wenn der Anspruch infolge Vollendung des 15. Lebensjahres am 1. April 1933 bereits erloschen war und dieWiederge Währung bis zum 30. Sep- tcmbcr 1933 beantragt wird. Bei Berufsaus bildung können die Bezüge wie bisher bis zur Voll endung des 21. Lebensjahres gezahlt werden. Ferner werden auf dem Gebiete der Reichsversorgung im Verwaltungswege solgende Erleichterungen angeordnet: Die Hauptversorgungsanwärtcr werden ermächtigt, zur Erhaltung der von Zwangsversteigerung be drohten Eigenheime der Kriegsbeschädigten, die eine Kapitalabfindung erhalten haben, im Unterstützungs wege Beihilfenzur Tragung der mit dem Grundbesitz verbundenen Lasten zu gewähren. Außerdem werden zur Unterstützung gewisser weiterer Gruppen von Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen Mittel zur Ver fügung gestellt. Die nach dem Reichsversorgungsgesetz versorgten Witwen, die ni ch t mehr für Kinder zu sorgen haben, er halten künftig iu größerem Umfange als bisher Zusaß- renten. Endlich sind auch die Bestimmungen über Zuschüsse fürehemaligeOffiziere und ihre Hinterbliebenen gemildert worden. Die gesamten Maßnahmen erfordern einen Mehrauf wand von etwa 30 Millionen Reichsmark jährlich. So weit der Mehraufwand bei den Trägern der Invaliden versicherung entsteht, wird er vo m R e i ck e erstattet. Aadolny zm Ierichterstattung in Serlin. Botschafter Nadolny, Deutschlands Vertreter aus der Abrüstungskonferenz, ist in Begleitung der mili tärischen Sachverständigen der deutschen Abordnung, Generalmajor Schön Hein (Reichswehrminifterium) von Gens kommend in Berlin eingetroffcn. Die Reise war im Hinblick auf die durch die französischen Vorschläge über die Vereinheitlichung der Heeres system- aufgeworfenen grundsätzlichen Fragen not wendig geworden, um den Führern der deutschen Abord nung Gelegenheit zu einer persönlichen Aussprache mit den maßgebenden Stellen des Auswärtigen Amtes und des Reichswehrministeriums zu geben. Nadolny und Schönhein wollen am Dienstag wieder in Genf eintrefsen. Der Hauptausschutz der Abrüstungskonferenz ist infolge der Abwesenheit des deutschen Äbordnungsführers auf Mittwoch verschoben worden. Hitler in Köln. Auf einer Kundgebung der NSDAP, in den Aus stellungshallen des Kölner Messegeländes sprach Reichs kanzler Hitler. Die junge Bewegung, die jetzt die Re gierung übernommen habe, sei keine Partei, sondern es sei das sich wieder erhebende deutsche Volk, das über Par teien und Konsessionen hinweg sich die Hand reiche zu einem schweren Kampf gegen alle Erscheinungen, die in den letzten 14 Jahren Ungleichheit und Feindschaft in oas deutsche Volk getragen hätten. Reichskanzler Hitler be schäftigte sich dann mit dem Wahlaufruf des Zentrums in seinen einzelnen Teilen. Jedes Wort dieses Aufrufes sei eine Anklage gegen das Zentrum selbst. Das deutsche Volk solle uns vier Jahre Zeit geben; dies erwarte er von der kommenden Wahl. Er glaube aber, die Würfel seien in Deutschland bereits gefallen. Tie neue Bewegung wird die deutsche Nation einen. Wir kennen nur ein Programm, und das ist die Idee der Durchführung des Lebenskampfes der deutschen Nation. Und ich glaube, schon nach einem Jahr wird sich zeigen, daß wir alles tun, um das deutsche Volk in Recht und Gerechtigkeit zu einem Reich der Kraft und der Freiheit emporzufübren.