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Der lanMWaUche DoWrelkungsschuß. Vorbereitung der Entschuldung. Die Veroronung des Reichspräsidenten über den landwirtschaftlichen Vollstreckungsschutz vom 14. Februar 1933 beschränkt sich, wie amtlich mit geteilt wird, im wesentlichen auf die folgenden zwei Sätze: 1. Zwangsversteigerungen land Wirtschaft - licher Grundstücke dürfen vorbehaltlich der in der Ausführungsverordnung zu bestimmenden Ausnahmen in der Zeit bis zum 31. Oktober 1933 nicht durchgcführt werden. 2. Zwangsvollsteckungen in das bewegliche Betriebsvermögen des Landwirts und in seinen und seiner Familie Hausrat find vorbehaltlich der in der Ausführungsverordnung zu bestimmenden Aus nahmen bis zum 31. Oktober 1933 nicht zulässig. Die Änderungen, die sich gegenüber dem gegen wärtigen Rechtszustand aus der Verordnung des Reichs präsidenten und der Ausführungsverordnung ergeben, sind folgende: Allgemeine Norm für die Immobiliar- zwangsversteigerungen. Einstweilige Einstellung des Verfahrens kraft Ge setzes bis zum 31. Oktober 1933 (und zwar auch dann, wenn der Zuschlag bei Inkrafttreten der Verordnung schon erteilt, aber noch nicht rechtskräftig war) — vorzeitige Fortsetzung des Verfahrens nur auf Antrag des Gläubigers, und zwar unter folgenden Ausnahmetatbcständcn: Nichterfüllung der nach Jnkrafttretcli der Verordnung fällig werdenden Annuitäten der ersten Hypotheken — Gegentatbestand: natürlicher Notstand (Unwetterschäden usw.) oder wirtschaftlicher Notstand infolge Preis konjunkturverhältnisse; Betreibung des Verfahrens wegen Forderungen aus Betriebskostenkrediten bzw. aus Liefe rungen oder Leistungen für die Erntejahre 1932 oder 1933 — ebenfalls Gegentatbestand: natürlicher oder wirtschaft licher Notstand wie oben; nicht ordnungsmäßige Wirt schaftsführung; Aussichtslosigkeit der Entschuldung bei den aus dem Osthilfesicherungsverfahren entlassenen Grundstücken. Beschränkung der Mobiliarzwangsvollstreckung ebenfalls bis zum 31. Oktober 1933: Ausdehnung des Vollstreckungsschutzes auf das gesamte zum Betriebe ge hörige bewegliche Vermögen einschließlich des Hausrats (mit Ausnahme von Luxusgegenständen). Gruppierung der Forderungen in a) privilegierte, b) nichtprivilegierte, denen die Mobiliarvollstreckung in das unter Voll streckungsschutz stehende Vermögen ganz versagt ist. Scheidung der privilegierten Forderungen in solche, aus denen in das geschützte Betriebsvermögen vollstreckt werden kann, bei denen aber der Vollstreckung Ler Einwand des Notbedarfs entgegengesetzt werden kann (insbesondere Betriebskredite und Lieferun gen und Leistungen für die Erntejahre 1932 und 1933, die laufenden Annuitäten der ersten Hypotheken, Steuern und Sozialabgaben, soweit sie für die Zeit seit dem 1. April 1932 geschuldet werden), in solche, deren Vollstreckung nur den sich aus den a ll - gemeinen Gesetzen ergebenden Beschränkungen unterliegt (insbesondere laufende gesetzliche Unterhal tungsansprüche, Lohnforderungen auch für die Vergangen heit, die laufende Sachversicherungsprämien); Beschränkung der Pflicht zur Ableistung des Offenbarungseides. Besondere Vorschriften über die Zwangsvollstreckung gegen Siedler, insbesondere aus Räumungsurteilcn. -Gegen einen Siedler, der eine Siedlerstelle im Sinne des Reichssied lungsgesetzes vom 11. August 1919 innehat, ohne bisher Las Eigentum erworben zu haben, darf ein Urteil auf Aäumung der Siedlerstelle in der Zeit zum 31. Oktober 1933 nur vollstreckt werden, wenn das Vollstreckungsgericht Lie Zwangsvollstreckung zugelassen hat. Dem Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung ist nur stattzugeben, wenn das Gericht nach Anhörung der unteren S i ed l un g s b e h ö r d e, der Überzeugung ist, daß eine ordnungsmäßige Wirtschaftsführung bis zur Einbringung Ler Ernte durch den Siedler nicht zu erwarten ist. * Durch die Verordnung wird insgesamt derordent - lich wirtschaftende Bauer vor der Zwangsvoll streckung geschützt, während böswillige Schuldner nach wie vor zur Abdeckung ihrer Verpflichtungen an gehalten werden. Unter Umständen wird sich an diese Ver ordnung noch eine Sicherung für die kleinen Gläu biger des Handwerks und Mittelstandes anschließen. Wie in unterrichteten Kreisen verlautet, be steht der Zweck der Verordnung über den Vollstreckungs schutz vor allen Dingen darin, eine Voraussetzung fürdieEntschuldungzu schassen, für die nunmehr in sachlich erforderlichem Umfang die nötige Zeit zur sorg fältigen Vorbereitung gewonnen worden ist. * Nie Znieressen -er Gläubiger. Erhaltung statt Zerstörung der Substanz. Zu der Verordnung über den Vollstreckungs schutz für die Landwirtschaft wird von zustän diger Stelle noch folgendes mitgeteilt: Allein der feste Wille, die zur Gesundung der deutschen Landwirtschaft ein geleiteten Maßnahmen durchzuführen und die Über zeugung von ihrem Erfolge haben zu dem schwerwiegen den Entschluß Veranlassung gegeben, den gegenwärtigen Bollstrecknngsschutz auch über die erst vor wenigen Wochen getroffenen Maßnahmen hinaus zu erweitern. Be sondere Unterstreichung bedarf der Hinweis auf das Interesse der Gläubiger. Es handelt sich hier nicht um einen ausschließlichen Konflikt Schuldner gegen Gläubiger. Der gleiche Konflikt besteht zwischen den rang- Lesseren und rangschlechteren Gläubigern. Gelingt es, durch die eingeleiteten Sanierungsmaß nahmen, wenn auch unter zeitweiligen Opfernder Gläu biger, die Betriebe durch die Kriscnzeit durchzuhalten bis zu der Zeit» wo aus der Ernte größere Barmittel erzielt werden, so ist Schuldnern wie Gläubigern unendlich viel mehr gedient als mit einer Liquidation der Substanz. Auf der anderen Seite ist die Kehrseite durch aus zücht »u verkennen. Die Reichsreaieruna und ebenso KMsd,1e den VöMkecküngssMch'besürWortei haben, verschließen sich keineswegs den Gefahren, die der Voll streckungsschutz begreiflicherweise in sich schließt. Letzten Endes ist es die Gefährdung der allgemeinen Zahlungsmoral, unter der gerade diejenigen Be triebe, die jetzt noch aufrechtstehende Schuldner sind, am ehesten leiden würden. Diese Gefahren sind in keiner Weise bei der Regelung verkannt worden. Daß der landwirtschaftliche Vollstreckungsschutz kein vollkommener sein kann, daß sowohl im Interesse be stimmter Gruppen von Gläubigern wie auch im Interesse des auf Kredit angewiesenen Schuldners von dem Vollstreckungsschntz weitgehende Ausnahmen'He- macht werden müssen, wird von dem Befürworter des Vollstreckungsschutzes absolut anerkannt. Ebenso wird von denjenigen, die den Vollstreckungsschutz grundsätzlich bekämpfen, in keiner Weise in Abrede gestellt, daß für diese Krisen zeit gewisse Hilfsmaßnahmen un bedingt notwendig sind und daß es ganz unmöglich ist, die Zwangsvollstreckung in der jetzigen Krisenzeit ebenso laufen zu kaffen wie in früheren Zeiten. Es handelt sich also lediglich um eine gemeinsame Ausbalancieruna. Nie Länderkonferenz in Berlin. Voraussichtlich kein Vertagunqsantraq im Reichsrat. Die Länderkonferenz, die am Mittwochnach mittag in der bayerischen Gesandtschaft in Berlin statt fand, dauerte über zwei Stunden. An der Konferenz nahmen u. a. teil: für Bayern Ministerpräsident Held, für Württemberg Staatspräsident Bolz, für Sachsen Minister präsident Schieck und Ministerialdirektor Roitzsch an Stelle des erkrankten Leiters Ler sächsischen Vertretung in Berlin, Graf Holtzendorsf, für Thüringen Minister Münzer sowie zahlreiche andere Ländcrvertreter. über den sachlichen Verlauf läßt sich so viel sagen, daß in der Reichsratssiynnq am Donnerstag aller Voraussicht nach ein Vertag »ngsantrag nicht gestellt werden wird, vorausgesetzt, daß nicht eine ausdrück liche Anerkennung der neuernannten preußischen Bevollmächtigten zum Reichsrot gefordert wird. In der Länderkonferenz, der eine Besprechung zwischen Bayern, Württemberg und Baden vorausgegangen war, wurde, wie verlautet, eine Anregung des sächsischen Ver treters aufgegriffen, die dahin ging, in der Reichsrats- sttzung von den preußischen Neuernennungen Kennt nis zu nehmen, ohne damit die Rechtsbestän- digkeit anzuerkennen. Mchsrat soll nm dringliche Angelegen heiten erledigen. Die Forderung der süddeutschen Länder. Bei den Verhandlungen der Länderkonferenz in Berlin ergab sich, wie von bayerischer Seite ergänzend mitgeteilt wird, hinsichtlich der grundsätzlichen Fragen nahezu volle Einmütigkeit. Es heißt dann: „Klar und deutlich kam dabei zum Ausdruck, daß man von feiten des Reichsrats nicht erwarten dürfe, daß er sich ohne weiteres mit der Ernennung der Reichskommissare zu Vertretern des Landes Preußen im Reichsrat abfindet." Es bestand ferner darüber Einmütigkeit, daß man jedoch im gegenwärtigen Zeitpunkt die bestehenden Mei nungsverschiedenheiten nicht auf die Spitze trei ben wolle. Man war sich auch darüber einig, daß es in diesem Zeitpunkt mit Rücksicht auf den anhängigen Rechts streit vor dem Staatsgerichtshof keinen Zweck habe, Sitzungen im Reichsrat abzuhalten, sondern daß man bestrebt sein müsse, die Sitzungen tunlichst zu ver tagen, um die Streitfrage durch den Staatsgerichtshof aus der Welt schaffen zu lassen, soweit es sich nicht um unaufschiebbare, besonders dringliche Angelegenheiten handelt. Dabei war man sich selbstverständlich darüber im klaren, daß auch bei solchen besonders dringlichen Ange legenheiten die spätere Entscheidung des Staatsgerichts hofes die Rechtsgültigkeit jetzt schon gefaßter Beschlüsse in Frage stellen wird. Das Neichskabinett wird auf seiner Donners tagsitzung neben einigen wirtschaftlichen Fragen auch die Frage einer Milderung der N e n l e n k ü r z u n g e n er örtern. Das Kabinett dürfte sich, wie verlautet, ferner mit der 50-Pfennia-Gebühr für die K r a n k e ns ch e i n e be fassen. Ob es jedoch zur Aufhebung dieser Gebühr kommt, muß zur Zeit noch dahingestellt bleiben, da der hierdurch in Fortfall kommende Gesamtbetrag beträchtlich ist. Hitler empfängt Vertreter derkriegsepser Reichskanzler Adolf Hitler hat sich in Begleitung von Dr. Göbbels und des Reichspressechefs der NSDAP., Dr. Dietrich, nach Stuttgart begeben, um dort eine Wahlrede zu halten. Vor seiner Abreise empfing der Kanzler den Vorsitzenden des Reichsverbandes Deutscher Kriegsopfer E. V., Dietrich Lehmann, und den Reichstags abgeordneten Oberlindober und ließ sich die besonderen Wünsche der Kriegsopfer betreffend Verbesserung ihrer Versorgung und Fürsorge vortragen. Der Reichskanzler erklärte, daß er sich auch als Reichskanzler den Kriegs- opfer gegenüber alsKameradfühle und besorgt sei, bereits in kürzester F rist dringend notwendige Verbesserungen in der Versorgungs- und Fürsorge gesetzgebung durchzuführen. Die Vertreter des gewerblichen Mittel standes werden am Freitag von Hitler empfangen werden. In dieser Besprechung werden die Vertreter des Handwerks voraussichtlich auch ihren Wunsch auf Schaffung eines St a at s s e kr et a r i a t s für den ge werblichen Mittelstand Vorbringen. Der englische Vorschlag zm Abwendung von Gewalt. Vor dem politischen Ausschuß der Abrüstungskonferenz. Im politischen Ausschuß der Abrüstungskonferenz wurde der englische Vorschlag über die Verpflichtung der Mächte, in einem Streitfall unter keinen Umständen zur Gewalt zu schreiten, erörtert. In dem Vorschlag wird be sonders hervorgehoben, daß die europäischen Mächte sich verpflichten, nicht nur den Buchstaben, sondern auch den Geist der Verpflichtungen des Kellogg-Vertrages zu achten. Die feierliche Verpflichtung, unter keinen Umständen bei einem Streifall Gewalt anzuwenden, soll gleichzeitig mit dem Abrüstunasabkommen unterzeichnet werden. UnterstaäVsekreM Eden, England, sielonte, dass es sich hierbei keineswegs um eine nutzlose Wiederholung des Kellogg-Vertrages, sondern um die Übernahme neuer praktischer Verpflichtungen handele, die angesichts der all gemeinen Unruhe der Welt von großer Bedeutung sein könnten. Außenkommissar Litwinow verlangte den Beitritt sämtlicher Mächte der Welt sowie die sofortige Unterzeichnung der Verpflichtungen noch vor dem Äb- schlnß des Abrttstnngsabkommens. Die Beschränkung auf Europa sei gefährlich. In deutlicher Anspielung auf den japanisch-chinesischen Streit erklärte Litwinow, eine außer europäische Macht könnte sonst ohne Kriegserklärung mit militärischen Machtmitteln fremdes Land besetzen. Botschafter Nadolny erklärte, daß die deutsche Regierung ihre uneingeschränkte Zustimmung zu dem eng lischen Vorschlag erteile und darin keineswegs lediglich eine einfache Wiederholung des Kellogg-Vertrages erblicke. Eine derartige Verpflichtung würde einen wichtigen Schritt vor wärts bedeuten. Selbstverständlich würde es die deutsche Regierung aufs wärmste begrüßen, wenn sämtliche Mächte sich der feierlichen Verpflichtung anschlietzen würden. Paul-Bancour schloß sich dem englischen Vor schlag unter dem ausdrücklichen Vorbehalt an, daß diese Verpflichtung den von Frankreich vorgeschlagenen Vertrag der gegenseitigen Hilfemaßnahmen nicht ersetzen dürfe. Angesichts der großen grundsätzlichen Gegensätze be schloß der Ausschuß die Einsetzung eines Redaktionsaus schusses, der einen Vorschlag für die Regelung dieser Frage vorleaen soll. Srnffe Lase in Anmämen. 4000 Arbeiter der Bukarester Eisenbahnwerkstätten traten erneut in Len Streik, weil die Militärbehörden els Arbeiter, die im Verdacht stehen, den aufgelösten kommu nistischen Geheimorganisationen anzugehören, in Haft ge nommen haben. Die Streikenden fordern nicht nur Frei lassung der Verhafteten, sondern stellen auch eine Reihe politischer Forderungen, darunter Aufhebung des Bela gerungszustandes. Die Verhandlungen zwischen den strei kenden Arbeitern und den Militärbehörden dauerten Len ganzen Tag. In Klausenburg wurde die Ruhs im wesent lichen wiederhergestellt. Ein Arbeiter wurde schwer verletzt. Zu einem ernsteren Zwischenfall kam es in Constanza wo ein kommunistischer Führer im Augenblick seiner Ver haftung den Polizeikommissar niederschoß und anschlie ßend Selbstmord verübte. Im übrigen wurden im ganzen Lande, namentlich in den größeren Städten, Verhaftungen vorgenommen. Die Zahl der Verhafteten in Bukarest soll 84 betragen. In den Abendstunden hat sich die Lage weiter ver schärft, so daß die Regierung sich genötigt sah, stärkere militärische Kräfte einzusetzen und schärfer vorzugehen. über die allgemeine Lage in Rumänien gibt die Prefse- direktion einen Lagebericht, in dem unter anderem gesagt wird: In Bukarest beginnt die gewaltsame Räumung der von den streikenden Arbeitern besetzten Eisenbahnwerk stätte, wobei es bei den Gendarmen bisher zwei Verwun dete gegeben hat. Alle Meldungen über eine in Rumänien ausgebrochene Revolution sind in das Reich der Fabel zu verweisen. Ein Grund zur Beunruhigung liegt nicht vor. AMM des hessischen Innenministers Leuschner. In einer Fraktionssitzung der hessischen SPD. wurde mitgeleilt, daß Minister Leuschner, den Ruf der Gewerk schaften folgend, am 1. April d. I. aus seinem Amt aus scheiden und seine Tätigkeit beim Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund im Ve^mltungsrat des Internatio nalen Arbeitsamts antrel— werde. Aus unserer Heimat. Wilsdruff, am 16. Februar 1933. Merkblatt für den 17. Februar. Sonnenaufgang 7" I Mondaufgang 1— Sonnenuntergang 17" I Monduntergang 9" 1600: Der Philosoph Giordano Bruno in Rom verbrannt. Erwerb im Kleinsiedlergarten. Viele Tausende der neuangesetzten Stadtrandsiedler müssen in diesen Tagen daran denken, die erste „Rente" aus ihrem Lande herauszuwirtschaften. Im nächsten Jahre beginnt für sie die Rentenzahlung. Das laufende Jahr muß also schon eine Einnahme bringen. Darum heißt es jetzt die Gärten richtig bepflanzen. Die Pflanzlöcher für die Obstbäume und Beeren sträucher werden, soweit nicht schon Herbstpflanzung er folgt war, vorbereitet, damit sie im nächsten Monat besetzt werden können. Von ihnen ist vorläufig noch kein Ge winn zu erwarten; wohl aber von den Gemüsebeeten. Da muß sich also nun jeder einen Plan machen. An offenen Tagen können und sollen schon im Fe bruar gesät werden Karotten (Gelbrüben), Petersilie, Petersilienwurzel, frühe Erbsen und manches aus der Familie der Schirmblütler, wie Pastinaken, Dill und Kümmel. Nicht immer lohnt sich zwar die frühe Aus saat, denn bei ungünstigem Wetter und auf rauhen Lagen kommt man ebensoweit, wenn man erst einige Wochen später sät und die Erbsen nicht lange gequollen in der noch zu kalten Erde liegen, ohne hochzukommen. Aber wenn man etwas absetzen will, so muß man möglichst früh damit auf dem Markte sein und kann sich nicht genug beeilen. Damit aber kommen wir zu einer Frage, deren Wich tigkeit die meisten Anfänger unterschätzen. Es ist näm lich nicht nur nötig, daß man seine tüchtige Arbeit her gibt, sondern genau so sehr fällt der Absatz ins Gewicht. Gerade für kleine Mengen bester Erzeugnisse ist immer noch Absatz zu finden, aber Las muß vorbereitet sein. Man muß sich erkundigen, was gebraucht wird und wo man dafür Abnehmer findet. Verabsäumt man das, so sind nachher Enttäuschungen nicht zu vermeiden. Und zwar gilt das auf allen Gebieten, beispielsweise auch sür Schnittblumen, die unter Umständen eine HMsche Neben- einnahme erbringen können. Weniger wichtig ist die Absatzfähigkekt, wenn man nur für den eigenen Bedarf baut. Da gelten dann ganz andere Grundsätze. So sind etwa Kartoffeln, die man auf den kleinen Beeten des Siedlergartens mit Spaten arbeit zieht, volkswirtschaftlich eigentlich viel zu teuer bet Berechnung der aufgewendeten Arbeit. Und Loch kann gran davon nickt aanr abraten. Denn erstens