Volltext Seite (XML)
„Zum Schutze des deutschen Volkes" Die Verordnung des Reichspräsidenten. Die, vom 4. Februar datierte, aus Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung erlassene Ver ordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes wurde ver öffentlicht. Abschnitt 1 beschäftigt sich mit Versammlungen und Aufzügen. Öffentliche politische Versammlungen sowie alle Versamm lungen und Aufzüge unter freiem Himmel sind spätestens -48 Stunden vorher der Ortspolizeibehörde anzu- melixn. Sie können im Einzelfall verboten werden, wenn nach den Umständen eine unmittelbare Ge fahr für die öffentliche Sicherheit zu besorgen ist. Dtati des Verbots kann eine Genehmigung unter Auflag en ausgesprochen werden. Öffentliche politische Versammlungen sowie Ver sammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel können aufgelöst werden, wenn in ihnen zum Un gehorsam gegen Gesetze oder rechtsgültige Verordnungen oder die innerhalb ihrer Zu ständigkeit getroffenen Anordnungen der verfassungs mäßigen Regierung oder der Behörden aufgefordert oder angereizt wird, oder wenn in ihnen Organe, Einrichtungen, Behörden oder leitende Beamte des Staates be schimpft oder böswillig verächtlich gemacht werden, oder wenn in ihnen eine Religionsgesellschaft des öffentlichen Rechts beschimpft oder böswillig verächt lich gemacht wird, oder wenn in ihnen zu einer Gewalt tat gegen eine bestimmte Person oder allgemein zu Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen auf gefordert oder angereizt wird. Der Reichsminister des Innern kann allgemein odei mit Einschränkung für das ganze Reichsgebiet oder ein zelne Teile Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge sowie das Tragen einheitlicher Kleidung, die die Zugehörigkeit zu einer politischen Vereinigung kennzeichnet, verbieten. — Abschnitt 2 befaßt sich mit Druckschriften. Druckschriften, deren Inhalt geeignet ist, die öffentlich« Sicherheit oder Ordnung zu gefährden, können polizeilich beschlagnahmt und eingezogen werden. Periodische Druck schriften können verboten werden, wenn durch ihren In halt die Strafbarkeit einer der in den 81—86, 92 Nr. 1 des Strafgesetzbuches oder in den 1—4 des Gesetzes gegen den Verrat militärischer Geheimnisse bezeichneten Handlungen begründet wird; wenn in ihnen zum Ungehorsam gegen Gesetze oder rechtsgültige Ver ordnung aufgefordert oder angereizt wird, wenn in ihnen zu Gewalttätigkeiten aufgefordert wird oder be gangene Gewalttätigkeiten verherrlicht werden; wenn in ihnen zu einem Generalstreik oder zu einem Streik in einem lebens wichtigen Betriebe aufgefordert oder an gereizt wird; wenn in ihnen Organe, Einrichtungen, Behörden oder leitende Beamte des Staates beschimpft oder böswillig ver ächtlich gemacht werden; wenn in ihnen eine Religions gesellschaft beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht Werden; wenn in ihnen osseilsichtlich unrichtige Nachrichten enthalten sind, deren Verbreitung geeignet ist, lebens wichtige Interessen des Staates zu gefährden. Die Dauer des Verbotes darf bei Tageszeitungen vier Wochen, in anderen Fällen sechs Monate nicht überschreiten. Diese Beschränkung fällt fort, wenn eine periodische Druckschrift, die auf Grund dieser Verordnung bereits zweimal verboten war, inner halb dreier Monate nach dem ersten Verbot erneut verboten wird; in diesem Falle darf die Dauer des Verbots bei Tageszeitungen sechs Monate, in anderen Fällen ein Jahr nicht überschreiten. Abschnitt 3 behandelt Sammlungen zu politischen Zwecken. Die obersten Landesbehörden oder die von ihnen be stimmten Stellen können verbieten, daß Geld- oder Sachspenden zu politischen Zwecken oder zur Verwendung durch politische Organisationen eingesammelt werden; das Verbot kann auf einzelne Sammlungen oder die Sammlungen bestimmter Vereinigungen beschränkt werden. Sammlungen, die in Versammlungen oder im Zusammenhang mit ihnen am Versammlungsort statt finden, sowie Sammlungen von Haus zu Haus, die sich auf Mitglieder der sammelnden Organisation beschränken, sind zulässig. Abschnitt 4 enthält Strafbestimmungen. Wer öffentlich zu einer Gewalttat gegen eine bestimmte Person oder allgemein zu Gewalttätigkeiten gegen Per sonen oder Sachen auffordert oder anreizt, wird mit Ge fängnis nicht unter drei Msuaten bestraft. Mit Ge fängnis, neben dem auch Geldstrafe erkannt werden kann, wird bestraft, wer ohne die erforderliche Anmeldung oder falschen Angaben eine Versammlung oder einen Aufzug veranstaltet oder leitet oder dabei als Redner auftritt und den Raum zur Verfügung stellt. Mit Geldstrafe bis zu 150 Mark wird bestraft, wer an nicht angemeldeten oder verbotenen Versammlungen oder Aufzügen teilnimmt, wer nach Auflösung der Ver sammlung sich nicht sofort entfernt. W^c eine verbotene periodische Druckschrift herausgibt, verlegt, druckt oder verbreitet, wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine verbotene periodische Druckschrift verbreitet. Wer von dem Vorhandensein eines Vorrats von Druckschriften, deren Inhalt den Tatbestand einer der obenbezeichneten strafbaren Handlungen begründet, zu einem Zeitpunkt glaubhafte Kenntnis erhält, zu dem das Vorhandensein der Behörde noch nicht be kannt ist, ist verpflichtet, unverzüglich der Polizeibehörde Anzeige zu erstatten. Wer es unterläßt, die An zeige rechtzeitig zu bewirken, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Räumlichkeiten, in denen eine verbotene Tätigkeit ausgoübt wird, können polizeilich geschlossen werden. Handelt es sich um eine Gast- oder Schank wirtschaft, so kann die Erlaubnis zum Betriebe von der Ortspolizeibehörde bis zur Dauer von einem Jahr entzogen werden. 14 Parteien bei der AeWtagswahl. Der Reichsminister des Innern hat die Nummern folge für die Reichstagswahlvorschläge der Parteien zur Reichstagswahl am 5. März wie folgt festgesetzt: 1. Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei. 2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands. 3. Kommunistische Partei Deutschlands. 4. Zentrum. 5. Deutschnationale Volkspartei. 6. Bayerische Volkspartei. 7. Deutsche Volkspartei. 8. Christlich-sozialer Volksdienst (Evangelische Be wegung). 9. Deutsche Staatspartei. 10. Deutsche Bauernpartei. 11. Landbund (Württembergischer Bauern- und Wein gärtnerbund). 12. Deutsch-Hannoversche Partei. 13. Thüringer Landbund. 14. Neichspartei des deutschen Mittelstandes (Wirt schaftspartei). Prof. Dr. Wagemann wieder Reichswahlleiter. Der Reichsminister des Innern hat zum Reichswahl leiter den Präsidenten des Statistischen Reichsamts, Geh. Regierungsrat Professor Dr. Wagemann, und zu seinem Stellvertreter den Direktor im Statistischen Reichsamt, Ge heimer Regierungsrat Meisinger, ernannt. Für den Fall der Behinderung des Reichswahlleiters und seines Stell vertreters wird das Mitglied des Statistischen Reichs amtes, Oberregierungsrat Dr. Pusch, mit der Wahr nehmung der Geschäfte beauftragt. * Das Landvolk in -er nationalen Einheitsfront. - Der erweiterte Vorstand des Deutschen Land volks trat in Berlin zu einer Beratung der politischen Lage zusammen, an der auch Reichsminister a. D. Schiele teilnahm. Es wurden die verschiedenen Möglichkeiten einer Beteiligung des Landvolks an der Wahl vom 5. März eingehend erörtert. In der Aussprache kam allgemein die Auffassung zum Ausdruck, daß ein Zusammengehen aller Gruppen des nationalen Lagers in einernationalen Einheitsfront den Erfordernissen der Lage ent spräche. Ein Zusammengehen mit der Mitte, wie der Deutsche Nationalverein es propagiert, wurde einmütig abgelehnt. Sie sSKMe Industrie - in Erwartung. Wünsche an die neue Reichsregierung. Zu der Ernennung der neuen Reichsregierung schreibt das Organ des Verbandes Sächsischer Industrieller, die „Sächsische Industrie", unter der Überschrift „In Er wartung": „Dem neuen Kabinett fällt eine ungeheuer große Verantwortung zu, wie selten einem anderen, poli tisch Wie wirtschaftlich. Ein Versagen darf es nicht geben. Tenn was wäre die Folge? — Noch immer klang unser Appell, gerichtet an die maßgebenden Regierungsstellen und an alle Kreise des deutschen Volkes, dahin aus: Stetige und entschlossene Politik im Innern nnd nach außen, keine parteipolitischen Experimentierkünste an der Wirtschaft, zielklare und zielbewutzte Wirtschaftspolitik mit überzeugendem Bekenntnis zur freien Wirtschaft, kräftige Entfaltung der privatwirtschaftlichen Initiative, keine Staatseingriffe in die Privatwirtschaft, Wiederherstellung der Selbstverantwortlichkeit der freien Unternehmer- Persönlichkeit. Diese Forderungen, von der Wirtschaft von jeher be tont und mit Nachdruck vertreten, von der Staatspolitik leider nicht genügend gewürdigt, gelten gegenüber jeder Regierung, sie heiße, wie sie wolle. Diese Forderungen erfüllen, bedeutet den Unternehmer instand setzen, Arbeit zu schaffen, Arbeit zu geben, eine stetige Entwicklung der Wirtschaft zu gewährleisten und damit dem Volksganzen zu dienen. Die sächsische Industrie erwartet von einer neuen Regierung verständnisvolle und nachhaltige Unterstützung in ihrer überaus schwierigen Lage als eines dicht vesie- delten Grenzlandes wichtigster Wirtschaftsfaktor, der neben einem starken Binnenmarkt ausschlaggebend auf Export angewiesen ist." * Der sächsische „Wehrwolf" zu den ReichStasSwahlen. Im Rahmen einer völkischen Veranstaltung der Marschabteilung Westsachsen fand eine von den Orts gruppenleitern Sachsens besuchte Landestagung in Dres den statt. Im Sinne der von dem Neichssührer, Studien rat Kloppe, gegebenen Darlegung der politischen Gesamt lage erklärte Landesführer Schicketanz, daß die Wehrwölfe im Landesverband Sachsen entsprechend ihrer antiparla mentarischen Einstellung Wahlenthaltung üben. Sie geben jedoch dem Führer der NSDAP, dann ihre Stimme, wenn Adolf Hitler in seiner Eigenschaft als Reichskanzler die in seinem bisherigen Kampfe gestellten Forderungen seiner Bewegung nicht weiterhin nur als Wahlparole beibehält, sondern durch S o f o r t maßnah men mit deren Durchführung beginnt. Im übrigen galt der Tag neben organisatorischen Fragen vor allem dem Gebiete der Wehrhaftmachung deutscher Jugend als einem der ersten und hauptsächlichsten Ziele des „Wehrwolf". Regierungsumbildung in Bayern? Der Vorsitzende der Landtagsfraktion der Baye rischen Volkspartei, Abg. Wohlmuth, hat an die bayerischen Landtagsfraktionen der NSDAP.,, der SPD. und an die Landtagsgruppe der DNVP. ein Schreiben gerichtet, in dem er auf die Entschließung des Landesaus schusses der Bayerischen Volkspartei bezüglich einer Um änderung der bayerischen Verfassung Hin- Weist. In dresem Brief Wohlmuths darf man den ersten Schritt für die Einleitung von Verhandlungen zur Regierungsumbildung in Bayern erblicken. Politischer Zusammenstoss in Limbach. Zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten kam es in der Jägerstraße zu einem politischen Zusammenstoß, in dessen Verlauf es auf beiden Seiten mehrer» Verletzte gab. Geheimrat Hohenegg l'. In München verschied im Alter von 65 Jahren Ge heimer Landesökonomierat Hohenegg, der in ganz Deutschland und weit darüber hinaus bekannte Vorstand der Bayrischen Zentraldarlehenskasse. Mit ihm ist ein Mann dahingegangen, der im landwirt schaftlichen Genossenschaftsleben Bay erns und ganz Deutschlands eine füh rende Nolle spielte. Wie Deuischlands Gleichberechtigung umgangen werden soll. In den diplomatischen Besprechungen hinter den Kulissen in Genf, die mit dem Eintreffen des franzö sischen Außenministers Paul-Boncour begonnen haben, wird gegenwärtig der Plan erörtert, angesichts des allge mein vorausgesehenen Scheiterns des französischen Sicherheits- und Abrüstungsplanes nunmehr zu einem baldigen Abschluß der Abrüstungskonferenz zu gelangen. Man beabsichtigt, möglichst noch bis Ostern d. I. ein Abrüstungsabkommen annehmen zu lassen, das lediglich einige allgemeine Richtlinien ent hält und sich darauf beschränkt, die geringen bisher er zielten Ergebnisse auf dem Gebiete des Verbots des Gas krieges, Bombenabwurfs und der Kontrollfrage zu sammenzufassen. Die Hauptfragen: die allgemeine Herabsetzung der Rüstungen und die Lösung der Sicher heitsfrage sollen auf die zweite Etappe der Abrüstungs konferenz verschoben werden. Damit soll die erste Etappe der Abrüstungskonferenz mit einer Geltungsdauer bis 1938 abgeschlossen sein. Die Berücksichtigung der deutschen Sicherheits- und Gleich- berektigungsforderungen soll mit dem Hinweis auf die weiteren Etappen der Abrüstungskonferenz ab gesun den werden! ' Deutscherseits dürfte dieser Verschleppungstaktik schon in den nächsten Tagen mit aller Schärfe entgegengetreten werden, und zwar mit dem Hinweis, daß die Abrüstungs konferenz nach dem Völkerbundpakt die Aufgabe habe, zu einer entscheidenden Herabsetzung der Rüstun gen zu gelangen und daß Deutschland die materielle Gleichberechtigung auf dem Gebiete der Sicherheit nach wie vor fordere. In einer Unterredung zwischen Paul-Boncour und dem deutschen Vertreter Nadolny über den französischen Sicherheitsplan soll deutscherseits bereits ausdrücklich be tont worden sein, daß irgendwelche Abkommen, die zu einer Festlegung der gegenwärtigen Zustände in Europa führten, für Deutschland völlig unannehm bar seien. * Japan gegen die Beschlüsse des 19er Ausschusses. Tokio, 6. Februar. Am Montagabend hat sich das sa- panische Kabinett in Gegenwart von Vertretern des Heeres und der Flotte mit der Lage in Genf beschäftigt. Der Außen minister betonte, die japanische Regierung könne die Beschlüsse des 19er-Ausjchusses nicht anerkennen. Das Kabinett billigte die Haltung der japanischen Abordnung in Genf vollkommen. Die Beschlüsse des 19er°Ausschusses würden, so wurde gesagt, aus die militärischen Operationen in der Provinz D'chehol keinen Einfluß haben. Hur unferer keimst Wilsdruff, am 7. Februar 19ZZ. Merkblatt für den 8. Februar. Sonnenaufgang 7" I Mondaufgang 14" Sonnenuntergang 16^ s Monduntergang 1882: Der Schriftsteller Berthold Auerbach gest., Auf in den Kampf gegen die ... Mücken. „Nanu", werden viele sagen, „jetzt?" — „Gerade jetzt!" werden viele andere, die genau Bescheid wissen, antworten. Zu diesen anderen gehören kommunale Be hörden, die in diesen Tagen an die ihrer Obhut und Für sorge anvertrauten Ortsbewohner mehr oder minder energische Aufforderungen zur Eröffnung des großen Mückenkrieges ergehen lassen. Man braucht nicht aus jeder Mücke gleich einen Elefanten zu machen und kann doch finden, daß man es bei ihnen mit sehr unangenehmen und nicht selten sogar gefährlichen Biestern zu tun hat. Und gerade jetzt ist die Zeit, sommerlichen Mückenplagen mit einiger Aussicht auf Erfolg vorzubeugen, da die eier tragenden Mückenweibchen in Kellern, Schuppen und i» anderen geschützten kühlen und feuchten Räumen zu über wintern pflegen. Vernichtet man aber rechtzeitig die Weibchen, so hat man im Kriege mit den Mücken eine Schlacht gewonnen. An Kellerwänden und Kellerdecken kann man in dies** Zeit die Mückenweibchen oft in großer Anzahl finde»- Jeder, der über einen Keller herrscht, besonders aber Leus*' deren Keller in der Nähe eines Sumpfes, eines Tümp*^ usw. oder in der Nähe von Grünanlagen liegen, soll"" öfter einmal nach überwinternden Mücken Ausschau halten und die Insekten mit geeigneten Mitteln zu vernicht*" suchen. Was „geeignete Mittel" sind, das wird man eM- weder selbst wissen oder von irgendeinem Sachkenner leicht erfahren können. Wer mit der Mückenbekämpfung genau Bescheid weiß, sollte sich überhaupt von vornherein lieber an einen Sachverständigen wenden, denn auf siE gemäße und gründliche Maßnahmen kommt es an. ist das, was der Privatmann gegen „seine persönlich*" Mücken" zu tun hat. Aber auch die Behörden, die Ratschläge über Mückenbekämpfung geben, dürfen "E müßig die Hände in den Schoß legen, denn es gibt brutstätten, die nur von Amts wegen und mit 6*°» . Mitteln erfolgreich vernichtet werden können: das st"° E vorerwähnten Lachen, Tümpel, Sümpfe usw., die, wo es M irgend ermöglichen läßt, zugefüllt werden müssen, we" ole Mücken hier zu Beginn der wärmeren Jahreszeit im* . ablegen. Unnötige Wasseransammlungen sollte im auch jeder einzelne auf seinem Grundstück zu verhütent"wev und dabei sein Augenmerk auch auf kleinste stehende er stächen richten, eine Tonne mit Regenwasser, servenbüchsen, die, mit Wasser gefüllt, irgendwo yeruln- stehen; das alles ist den Mücken lieb und recht für Sommeraufenthalt. Also weg damit! Natürlich nnro es niemals möglich sein, alle Mückenbrutstätten restlos sn be-