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W-MM Mmff Tharandt. Dassen. Menlehn nnd die UmMM. Imlsblull Sonnabend, den 18. Mai No. SS 189S —-———— .i Inserate werden Montags. Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags (2 Uhr angenommen. Insertionspreis (Opf. pro dreige spaltene Eorpuszeile. Erscheint wöchentlich dreimal u. zwar Diens tags, Donnerstag und Sonnabends. Bezugspreis Viertels, s Mk. 30 j)s., durch die s)ost bezogen ( Mk. 55 P>f. Einzelne Nummern (0 Pf. für die Agl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. Druck und Verlag von Martin Berger in Firma L Ä. Berger ni Wilsdruff. — Verantmo-Nlich für die Redaktion H A Berger daselbst. Berichtigung. Die auf Sonnabend, den 18. -ss. Mts, anberaumte Sitzung des Bezirksausschusses findet nicht Vormittags S'/t Uhr, sondern Vormittags 11'/. Uhr statt. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 15. Mai 1895. von Schroeter. Bekanntmachung eingegangener Gesetze im Monat Avril 1895 R e i ch s g e s e tz b l a t t. Nr. 13. (2225) Gesetz, betreffend die Vornahme einer Berufs- und Gewerbezählung im Jahre 1895. S. 225. Dieser Eingang liegt 14 Tage lang zu Jedermann« Einsicht hier aus. Wilsdruff, 16. Mai 1895. Der Stadtrat h. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung, die Vornahme einer Berufs- und Gewerbezählung im Jahre 1895 betreffend. Zufolge anher ergangener Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern zu Dresden vom 30. vorigen Mts findet 13. dieses am 14. Juni dieses Jahres nach Maßgabe des Reichsgesetzes vom 8. April dieses Jahres (Reichsgesetzblatt Seite 225) und der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 16. April 1895 (Centralblatt für daS deutsche Reich Seite 117) eine allgemeine Erhebung der Beruföoerhältnisse der Bevölkerung in Verbindung mit einer Aufnahme der land- und forstwirthschastlichen, sowie die gewerblichen Betriebe im Deutschen Reiche statt. Zu diesem Zwecke werden dm Herren Bürgermeistern von Siebenlehn und Wilsdruff und sämmtlichen Herren Gemeindevorständen des hiesigen Verwaltungsbezirks die erforderlichen Zählpapierc, wie solche in § 6 Punkt 4 der eingangserwähnten Verordnung des Näheren angegeben sind, spätestens bis mit 20. dieses Monats von hier aus zugehen. Nach dem Zugänge ist alsbald zu prüfen, ob die Zahl der gelieferten Drucksachen jeder Art dem muthmaßlichen Bedarf- entspricht. Ist dies nicht der Fall, so ist wegen des Fehlenden Anzeige anher zu erstatten, woraus umgehend die Zusendung erfolgen wird. Die Austheilung dieser Zählformulare an die einzelnen Haushaltungen und Anstalten hat in der Zeit vom 10. Juni Vormittags bis 13. Juni Mittags zu erfolgen, wogegen die Zählformulare am 14. Juni 1895 Vormittags mit den erforderlichen Einträgen zu versehen sind. Die Wiedereinsammlung der Zählformulare hat am 14. Juni Mittags zu beginnen und ist dergestalt zu beschleunigen, daß solche spätestens am 16. Juni beendet ist. Zur Austheilung und Wiedereinsammlung der Zählfvrmulare ist sür jeden Zählbezirk ein Zähler und für den Fall der Verhinderung desselben ein Vertreter zu bestellen. Die Zähler, welche Personen sein müssen, deren Gemeinstnn und Befähigung dafür bürgen, daß sie die Zählungsgeschäfte mit Umsicht ausführen, sind mittels Handschlages in Pflicht zu nehmen. . k-, .Die Ablieferung der Zählpapiere durch die Zähler an die Gemeindebehörden, welchen die Ausführung der Erhebung über die Bevölkerung mit besonderer Berücksichtigung der Be- rUsSveryallmsse, sowie über die landwlrthschaftlichen, forstwirthschastlichen und gewerblichen Betriebe, einschließlich der im Orte befindlichen selbständigen Gutsbezirke obliegt, muß möglichst am 19. Juni lfd. Js. beendet sein. Den Gemeindebehörden bleibt überlassen, unter fortdauernder eigener Veranwortlichkeit eine besondere Zählungs-Kommission oder in großen Gemeinden mehrere Zähl-Kommissionen einzusetzen. Im letzteren Falle bildet jede Zählungs-Kommission einen Zählkreis. Die Reihenfolge der Zählkreise ist durch Buchstaben zu bezeichnen. Bet der Zusammensetzung der Zählungs-Kommissionen kommt es hanptsächlich daraus an, solche Personen für dieselben zu bestimmen, welche die Wichtigkeit der Erhebung zu beurtheilen im Stande sind und das Vertrauen der Gemeindeangehörigen und Kcnntniß der örtlichen und gewerblichen Verhältnisse besitzen. Die Kommissionsmitglieder sind, in soweit sie nicht schon als Mitglieder einer Gemeindebehörde verpflichtet sind, für die vorschriftsmäßige und gewissenhafte Wahrnehmung ihleS Ebren-Amtes mittel« Handschlages zu verpflichten. Die Bildung der Zählkommissionen muß bis zum 25. Mai, dagegen die Eintheilung der Gemeinden in Zählbezirke bis zum 1. Juni erfolgt sein. Das ZähIungSmaterial jedes nach Nummern geordneten Zählbezirkes ist nebst den unbenutzt gebliebenen Formularen in der Zeit vom 1. bis 15. Juli laufenden Jahres anher einzureichen. Trigen wird mit Geldstrafe bis zu 30 M. — bestraft, wer sich der wahrheitswidrigen Beantwortung der bezüglichen Fragen oder Verweigerung der Angaben sckuldia mackt Meißen, am 14. Mai 1895. , » mauz. Königliche Amtshauptmannschaft. von Schroeter. Die Weltlage. Mit dem Rückzüge Japan« vor der Protestaktion Deutsch land«, Ruhlands und FrankieichS ist die W-iterentwickelung der ostasiatischen Ereignisse zweifellos in beruhigende Bahnen gelenkt worden, so daß die Nachklänge zu dem kriegerischen Konflikt zwischen Japan und China ihren ursprünglich zieml'ch bedrohlichen Charakter für die allgemeine Lage wieder verloren haben. Ob Rußland jetzt auch wirklich auf die ihm wohl nicht mit Unrecht zugcschriebenen heimlichen Pläne in Ostasien — Erwerb eines koreanischen Hafens, Regulirung der chinesisch-russischen Grenze u. s. w. — verzichtet hat, mag dahingestellt bleiben, jedenfalls wird es diese Absichten für die nächste Zeit kaum ernstlich torciren. Das gemeinsame Vorgehen der drei europäischen Mächte in Sachen des Friedensvertrageö von Schimonoseki wird eben seine wohlthätigen Wirkungen über den ursprünglichen Zweck hinaus sicherlich äußern und da« seinige dazu beitragen, etwaigen an anderen Punkten auftauchenden internationalen Verwickelungen die bedrohliche Spitze abzubrechen. Glücklicherweise liegt nach wie vor kein Anlaß vor, an der Fortdauer der allgemeinen Friedenskonstellation in der Welt- xolitik m zweifeln. Wenn wir zunächst bei Asien bleiben, so seben wir, daß hier nicht nur die japanisch-chinesische Affaire ihre für den Weltfrieden anfänglich bedenkliche Seite verloren hat, sondern daß auch ältere Fragen bi« auf Weiteres wieder ein beruhigendes Aussehen aufweisen. Die centrolasiatischen Vorgänge, welche früher wiederholt zu einem welierschütternben Bruche zwischen England und Rußland zu führen drohte, sind in dieser ihrer Bedeutung mehr und mehr zusammengeschrumpft, ja, das Pamir-Abkommen hat sogar einen förmlichen Ausgleich in den centralasiatischen Ansprüchen beider Großmächte bewirkt Ebenso kann auch die zwischen England und Frankreich spielende hinterasiatifche Frage leinen Anspruch auf ernstere Beachtuna mehr erheben, nachdem die Kabinete von London und Paris oie wegen S,ams aufgetauchten Streitigkeiten wenigstens rurückae- stellt haben. Die m Afrika ausgesuchten scha^JnLs^ gegensätze zwischen Engländern und Franzosen sind, was West- asrika anbelangt, durch den bekannten vorjährigen Vertrag ab- g-than worden, während sie am oberen Kongo und oberen Nil, in Egypten und Marokko allerdings noch latent fortbestehen, Punkten Afrikas besitzt der englisch-fran- Msche Jnteresse-Widerspruch zur Zeit nichts Bedenkliches. In Centralamerika ist der Streit zwischen England und Nicaragua, welche ursprünglich eine gefährliche Einmischung der Vereinigten Ltaaten nach sich zu ziehen schien, durch die erzwungene Nach giebigkeit der nicaraguanischen Regierung infolge des englischen Ultimatums rasch genug wieder beigelegt worden. Was endlich Europa anbelangt, so kann getrost behauptet werden, daß am politischen Horizonte unseres Welttheiles die ominösen „dunkeln Punkte*, die er in früheren Jahren so häufig aufwies, nirgends mehr zu entdecken sind. Selbst die nicht auf- dörenden mancherlei unruhigen Vorgänge auf der Balkanhalb- i nsel sind nur als lokale Erscheinungen zu betrachten, denen Niemand eine weitergehende Bedeutung zumißt. Die gegen wärtigen Wirren in Serbien, die fortdauernd ungewisse Lage in Bulgarien unter dem „neuen Kurs*, die neuen blutigen Zu sammenstöße zwischen den türkischen Truppen und den unbot mäßigen Albanesenstämmen. — Dies Alles sin^ interne Ange legenheiten der betreffenden Balkanstaaten, von denen im An betracht des ausgeprägt friedlichen Zuges in der europäischen Gesammtpolitik keine bedenklichen Rückwirkungen auf die Be ziehungen zwischen den Großmächten zu befürchten stehen. Einigermaßen von sich reden macht zur Zeit die armenische Frage, da jetzt England, Rußland und Frankreich der türkischen Regierung gemeinsame Vorschläge zur endlichen Durchführung von Reformen in Armenien unterbreitet haben, indessen dürften auch die armenischen Angelegenheiten schwerlich eine ernstere Ge staltung erlangen. Jedenfalls bildet aber die unverbrüchliche Fort dauer des mitteleuropäischen Dreibundes nach wie vor die eigent liche Friedensbürgschaft für Europa, und die Grundlagen dieses Bündnisses sind erfreulicher Weise so feste und natürliche, daß sie selbst durch einen etwaigen Wechsel der leitenden Persönlich keiten in den drei verbündeten Reichen nicht erschüttert zu werden vermöchten. Tagesgeschichte. Der Marschallstab, der im Auftrage Kaiser Wilhelms für Kaiser Franz Josef von Oesterreich angefertigt wurde, be steht, wie der „Konfektionär* berichtet, aus getriebenem Gold, reich besetzt mit Edelsteinen, Brillanten und Rubinen. Zwischen den Edelsteinen ziehen sich grün emaillirte Eichenblätter auf weiß und rothem Grund um den Stab herum, der vom preußischen Adler mit Königskrone gekrönt wird. Auf dem Stabe befindet sich die Inschrift: „Wilhelm II., König von Preußen, seinem hochverehrten Bundesgenoffen Franz Josef, Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn* und ,das Datum der Ver leihung. Das „Wiener Fremdenblatt* begrüßt in einem be sonderen Artikel den in Wien weilenden irlauchten Prinzen au r