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die beabsichtigte Uebernahme der persönlichen Schullastrn auf den Staat es nötig macht, daß über die Errichtung von Lehrerstellen an Volks- und Fortbildungsschulen und über die Einführung von Ueberstunden an diesen Schulen im Wege der Gesetzgebung neue Bestimmungen getroffen werden. Bis dahin ist von der Errichtung neuer Lehrer stellen und von der Einführung neuer Ueberstunden ad- zusehen. — Die Bewirtschaftung des Flachsstrohes. Infolge der Freigabe der Oelfrüchte sind vielfach Zweifel darüber entstanden, ob das Flachsstroh noch der Bewirtschaftung unterliegt. Zur Behebung dieser Zweifel wird bekannt gegeben, daß das Flachsstroh nach wie vor beschlagnahmt bleibt und restlos an die beglaubigten Aufkäufer der Deutschen Flachsbau-Gesellschaft m. b. H. abzuliefern ist. — Landarbeiterstreik in Chemnitz. Nach ergebnislos verlaufenen Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind im hiesigen Bezirk die Landarbeiter in den Streik getreten. Die Notstandsarbeiten werden vor läufig weiter durchgeführt. — Die Ortsgruppe Dresden des Vereins der Plakat- freunde, dessen Bestrebungen dahin ausgehen, die Kunst in der Reklame zu pflegen und zu heben, veranstaltet am Freitag den 27. d. M. abends 7^/, Uhr im Künstlerhaus einen weiteren Vortrag mit Lichtbildern. Der Vorsitzende der Ortsgruppe, Herr Dr. Paul F. Schmidt, Direktor der Städtischen Sammlungen, spricht über die „Malerei der Gegenwart". — Grumbach. Wie uns heute mitgeteilt wird, ist der Brand der Strohfeime durch Blitzstrahl entstanden. Die Feime war noch nicht fertig und deshalb auch nicht ver sichert, sodaß dem Besitzer Rautenstrauch ein ziemlicher Schaden entstanden ist. — Oberpesterwitz. Unter dem Geleit zahlreicher Ein wohner der Gemeinde und der ganzen Umgebung wurde am Donnerstag nachmittag die irdische Hülle des von ruch loser Hand getöteten Gutsbesitzers Albert Kaiser auf dem Annenfriedhofe in Dresden in der Kaiserschen Familien gruft beigesetzt. Nach einer Trauerfeier in der Familie des dahingegangenenMannesversammeltestch die Trauergemeinde in der reichgeschmückten Halle des Annenfriedhofes, wo der mit Blumen reichbedeckte Sarg aufgebahrt wurde. Die Trauerrede hielt Pastor Kannegießer. Als man nach er hebendem Gesänge den Sarg hinausgetragen und der Geist liche das Vaterunler gesprochen, trat Gemeindevorstand Schirmer an die Gruft, um dem verstorbenen Freunde ein Habe Dank nachzurufen. Der Verstorbene habe sich all gemeiner Beliebtheit erfreut und das Vertrauen sämtlicher Ortseinwohner besessen. Ueber 14 Jahre sei er Gemeinde ältester, über 10 Jahre stellvertretender Standesbeamter, über 6 Jahre Vorsitzender des Schulvorstandes und lange Jahre Friedensrichter gewesen. Diese Ehrenämter habe er >m Bewußtsein größter Pflichttreue und mit vollster Hin gebung versehen. Ferner widmete ein sozialdemokratischer Vertreter des Gemeinderates dem Verschiedenen, der ein Opfer der unglücklichen Zeitoerhältnisse geworden sei, Worte des Dankes. — Dresden. Gestern Nacht gegen Uhr ent spann sich zwischen dem Kesselschmied Hultsch und dem Lackierer Müller am Freiberger Platz ein Streit, in dessen Verlauf Müller dem Hultsch mit seinem Taschenmesser einen Stich in das Herz beibrachte, der den sofortigen Tod des Hultsch zur Folge hatte. Müller wurde bald darauf von der Polizei festgenommen. — Sebnitz. Ein furchtbarer Vorgang spielte sich im nahen Nixdorf ab. Dort gewahrte der Heger eines Jagd pächters auf einem Felde den Schlosser Pelikan aus Nix dorf, in dem er, weil dieser einen Kugelstutzen trug, einen Wilderer vermutete. Er entriß ihm den Stutzen und schlug damit auf ihn ein, wobei er ihm ein Bein zer schmetterte, so daß er sofort zusammenvrach. Trotz des Flehens des Bedauernswerten schlug der entmenschte Heger ihn über den Kopf und zertrümmerte ihm die Schädeldecke mit dem nunmehr gleichfalls in Stücke gegangenen Stutzen. Auf das Geschrei herbeigeeilte Leute trugen ihn in einer Bahre nach dem Dorfe und zwangen den Heger mitzu. tragen. Vor dem Dorfe aber ließ er Bahre und Gewehr fallen und eilte davon. Dabei entlud sich das weggeworfene Gewehr und riß einem der umstehenden Männer, dem Arbeiter Kumpf, ein Bein weg, daß dieser an Verblutung verstarb. Nunmehr jagte die in höchste Wut geratene Menschenmenge dem Heger nach und wollte ihn lynchen. Nur durch das Eingreifen der Polizei konnte er geschützt werden. Der Zustand Pelikans, der Vater von 6 Kindern ist, ist lebensgefährlich. Tragisch ist. daß die beiden Ver unglückten erst kürzlich aus der Kriegsgefangenschaft zurück gekehrt sind. — Löbau. Ein ernster Zwischenfall ereignete sich an der sächsisch-böhmischen Grenze bei Filipptdorf. Der tschechische Soldat Swoboda, der dort mit einem Mädchen stand, hielt zwei Männer mit verdächtigen Rucksäcken an und brachte sie nach dem Zollamt. Unterwegs gab der L0 Jahre alte Former Max Pohl aus Georgswalde, der erst ganz ruhig mitging, einen Schuß auf den Posten ab. Die Kugel ging diesem durch den Mund und kam zum Hinterkopf wieder heraus. Die herzugeeilten Zollbeamten wähnten das Mädchen schuld und mißhandelten es; so wurden ihm die Zähne aus dem Munde geschlagen. Der Posten konnte noch den Sachverhalt mitteilen und starb darauf. Pohl wurde ins Gerichtsgefängnis eingeliefert. Vor einem Jahr erschoß ein Bruder von ihm ein junges Mädchen. — Oelsuitz i. V. Beim ersten Pferdemarkt, der am Montag nach neuer Ordnung abgehalten werden sollte und bei dem iür jedes Pferd ein Standgeld von 10 Mark zu erheben war, hatten die Händler nicht ein einziges Pferd vorgeführt, da sich di« Pferdehändler weigern, das Stand- geld zu entrichten. Dagegen stand im großen Garten des Gasthauses zur „Goldenen Sonne" mindestens dieselbe Zahl Pferde wie sonst. Schöffengericht zu Wilsdruff. Sitzung am 19. August 1920. Vorsitz: Herr Amtsgerichtsrat Dr. Schaller; Schöffenidie Herren Mehlig-Wilsdruff und Schubert-Tanneberg. Die Hühner eines Diehhalters in H. liefen wiederholt auf die Nachbargrundstücke, so auch auf den Hof des Gutsbesitzers P., und pickten das Futter weg. Der Tochter des P. fiel ein fremdes Huhn auf, das sich oft — aber unwillkommen — zu Gaste lud. Sie sperrte das Huhm ein, ohne die Pfändung zu melden. Der rechtmäßige Besitzer, von einer Dienstmagd der P. aufmerksam gemacht, holte sein Eigentum wieder und erstattete Anzeige. Wegen der Freiheitsberaubung dieses gefiederten Eierlegers erhielt die P. einen Strafbefehl über 3 Tage Gefängnis. Das Gericht zog Z 246 StrGB. an und erkannte aus 100 Mk. Geldstrafe. — Die notwendige Prüfung der psychischen Eignung beider Gatten zur Ehe erwies der nächste Fall. Die Verhandlung erweckte den Eindruck, daß der Ehe mann — nervös, äußerst reizbar, aber gewissenhaft — und die Ehefrau K. verw. E. — herrisch, «uftrumpfend — nicht das richtige Verständnis füreinander aufbringen, besonders dann, wenn es (hier bei Nervenleiden des Mannes) erst recht erforderlich ist. Im Verlauf eines tage langen Zwistes schlug K. in H. seins Frau, sie ging zu ihrem Vater nach H Der Vater rückte am anderen Morgen mit seinem erwachsenen Sohne zur Wohnung des Schwiegersohnes; nach einer Auseinandersetzung wurde K. von beide« mit Klopfpeitsche und Spazierstock geschlagen. Die Anklage lautete gegen A. L. und H. L. aus H. auf Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Nötigung. Während der dramatisch vorgetragenen Schilderung der Vorgänge suchte der Nebenkläger in manchen Punkten seine Verwandten zu schonen. Das Urteil ergab wegen Körperverletzung mit gefährlichen Werkzeugen Geldstrafen von je 50 Mk., auch sind die dem Geschlagenen erwachsenen Unkosten zu erstatten. — Die gründliche und sachliche Verteidigung dieser beiden Fälle, ebens» des nächsten, führte Herr Rechtsanwalt und Notar Hofmann in Wilsdruff. — Gegen das eine Milch sammelstelle innehabende Ehepaar E. in Gr. lag eine An klage vor wegen fortgesetzter Nahrungsmittelfälschunz, be gangen durch Selbstentrahmung der für den Handel bestimmten Milch, ferner wegen fortgesetzter Nichtablieferung der Milch von zwei Kühen. Die schwere Anklage zu 1 stützte sich auf eine nach Anzeige »orgenommene Revision durch das ständige Mitglied des UeberwachungSausschusses Sch.; vorgefunden wurden 8 Liter Sahne und mehrere Stück Butter. Die von dort gelieferte Milch hatte zu wenig Fettgehalt. Eine frühere Dtenstmagd der E. hatte ein mal 12, einmal 25 Stck. Butter gesehen; ihre belastenden Aussagen vor der Kreishauptmannschaft widerrief sie in einer späteren Vernehmung. Nach der eigenen Aussage der Beschuldigten gaben die beiden Kühe um die fragliche Zeit wöchentlich 84 Liter Milch; nach Abzug des eigenen Bedarfs blieben wöchentlich 44 Liter, die fortgesetz nicht abge- liefcrt wurden. Von der Anklage der Nahrungsmittel fälschung wurde das Ehepaar freigesprochen, wegen Nichtablieferung der Milch lautete das Urteil a«f 1VV0 Mk. Geldstrafe. Gewiß mag es Kriegverordnungen (besonders zur gebundenen Wirtschaft) geben, die in ihrer Wirkung zweifelhaft sind, wo aber der Verbacht vorliegt, daß die zur Erhaltung unsrer zerrütteten Volksgesundheit benötigte Nahrung, vor allem die für die Kinderernährung so außer ordentlich wichtige Milch zum Nutzen eines Einzelnen, zum Schade« der Allgemeinheit verschlechtert wird, müßte mit aller Schärfe, ohne Mitleid vorgegangen werden. — Ein Gutsbesitzer hatte die aufgegebenen Getreidelieferungen nicht erfüllt, es handelt sich um Fehlbeträge von 44 Ztr. Weizen, 95 Ztr. Roggen, annähernd 100 Ztr. Gerste. Ein Revisor fand auf seinem Besitztum vor 3 Ztr. Weizenmehl, 4 Ztr. Roggen, ca.^L Zentner Weizen (lose). Wegen Vergehens nach ß 80, 1 der Reichsgetreideordnung erkannte das Gericht gegen V. in W. auf 1000 Mark Geldstrafe. Die Felder sollen gut, aber in der Bewirtschaftung zurückgeblieben sein. — Während eines Tanzstundenkränzchens waren mehrere junge Burschen in den Saal des Gasthauses zu Kesselsdorf wiberrechtlich eingedrungen. Sie hatten Strafbefehle erhalten; einer der jungen Leute, der Bergarbeiter I., erhob Einspruch, das Gericht blieb bei ber gleichen Strafe in Höhe von 100 Mk.; dazu kommen nun noch die Kosten. — Auf der Fahrt von H. nach DreSde« waren dem Händler N. zwei Zentner Roggenmehl abgenommen worden, die er dort verkaufen wollte; ec fuhr das Mehl offen, nicht versteckt. Mit der Urteilsverkündung von 2 Tagen Gefängnis 300 Mk. Gelbstrafe wegen Schleichhandels schloß die arbeitsreiche Sitzung. Kircheanachrichte« —12. Sonntag n. Lri». Predigttcxt: 1. Kön. 19, 7—13 — Matth. 5, 33—37 Jak. 3, 5—10. Wilsbruff. Borm. >/r1v Uhr Predigtgottesdienst (Pf. Lange-RöhrSdorf). Vorm. II Uhr Taufgottesdienst. Grumbach. Bor«. '^9 Uhr Predigtgottesdienst. — Nachm. 2 Uhr Tanfgottesbienst. Kesselsdorf. Vorm. 9 Uhr Predigtgottesdienst. — Rach«. 2 Uhr Tauf- gottesdienst (k. Zacharias). Sora. Borm. 8 Uhr Lesegottesdienst. Limbach. Bor«. r/zS Uhr Predigtgottesdienst. Blankenstein. Norm. 8 Uhr Predigtgottesdienst. Katholischer Gottesdienst in der Schlotzkapelle Wilsdruff vormittags S Uhr. Die heutige Nummer umfaßt 4 Seiten. Herausgeber, Verleger und Drucker: Arthur Zschunke in Wilsdruff. Verantwortlich für die Schnstleitung: Hermann Lässig, für de« Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. Mhss KliMmse». Sonntag ben 22. August Großer CWUWWM mit MNDrmlg eint; stimmigen; vsm c. 0. sortuna, Naustadt«. Umg. Gäste herzlich »istkommen. Anfang 4 Uhr. »«7 Hierzu ladet freundlichst ein Der Vorstand. Qsstkok ^/sisiropp. Sonntag den 22. August luit Lall. Kaffee und Küche«. Kaffee «nd Kuchen. Hierzu laden freundlichst ein Alfred Brauzke u«d Fra«. Lebensmittelverteiluug. Sonnabend den 21. August Verkauf der be kanntgegebenen Kommunalverbandswaren. Kesselsdorf, am 20. August 1920. 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