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Sächsische Amts- und Anzeigevlatt für Schandau und Hohnstein. Die „Sächsische Elb-Zeitung" erscheint regelmäßig Freiings und ist durch die Erpedition in Schandau, sowie durch alle Postanstaltcu für 10 Ngr. vicrtcljährl. zu beziehen. — Inserate nehme» an: Hr. Buchbindcrmstr. Vroscp in Sebnitz Hr. Kammerer Hesse in Hohnstein u. Hr. Kanfui. Angermann in Königstein, welche man an erwähnten Geschäftsstellen spätestens bis Mittwoch Abend, in der Erpedition d. Dl. aber bis Donnerstag früh 9 Uhr abzugcbcn bittet. .M 33. Freitag, den 12. August 1864. Bekanntmachung, die Rinderpest betreffend. Nachdem zur amtlichen Kcnntniß gekommen ist, daß in den Ländern des österreichischen Kaiscrstaats nament lich in Galizien und Ungarn, die Rinderpest mehr und mehr zum Erlöschen kommt, so erscheint es im Interesse des Viehhandels an der Zeit, an den zu Folge der Bekanntmachung vom 17. October 1863 (Ges. u. Vcrordn.-Bl. dess. I. S. 751 f.) dermalen noch gegen daö Königreich Böhmen bestehenden Spcrrmaßregeln Milderungen eiMretcn zu lassen. Das Ministerium des Innern verordnet daher hiermit Folgendes: 1 ., Die Bestimmung iw. 2 der Bekanntmachung vom 17. Oktober v. I. wird aufgehoben, und das Ein bringen von Rindvieh des böhmischen Landschlagü hierdurch wieder völlig freigcgeben. 2 ., Rindvieh der Steppcnraccn (galizisches und ungarisches Vieh) kann von Böhmen auö eingcführt werden, wenn durch ein von dem betreffenden Gemeindcvorstand amtlich ausgestelltes und bestätigtes Certificat (Viehpaß) nachgewiesen ist, daß die nach Stückzahl und sonst näher zu bezeichnenden Thicre sich mindestens bereits vier Wochen lang in Böhmen befunden haben, und wenn durch ein bcigefügtcs thierärztlichcs Zcugniß die Gesundheit der Vieh- stücke beglaubigt ist. 3 ., Daö Einbringen von Steppcnvieh aus anderen Theilen der k. k. österreichischen Staaten bleibt bis auf Weiteres noch ferner verboten. Auf Grund der Allerhöchsten Verordnung vom 16. Jan. 1860 wird solches zur Nachachtung bekannt gemacht. Dresden, den 25. Juli 1864. - Ministerium des Innern. Frhr. von Beust. Zur Cifenbahnfrage. Ucber die von Zittau aus durch die südliche Lausitz nach der Elbe bei Schandau oder Pirna angcstrebte Eisen bahn spricht sich daS Königl. Decrct an die Stände, Ei- senbahmvesen betreffend, vom 10. Mai dieses Jahres sud 6 in folgender Weise aus: „WaS endlich die rcchtö der Elbe gelegenen Landcötheile anlangt, so bedarf hier nur die Linie Zittau-Großschönau und deren Fortsetzungen über Numburg und Sebnitz nach Schandau, sowie durch die Lausitzer Fabrikdistricte der Grenze entlang über Ncusalza und Schirgiswalde nach Budissin oder Bischoffswerda, einer besondern Erwäh nung. Daß diese Linie für den dortigen, sehr bedeutenden Fabrikdistrict, der, wenn er die Concurrenz deö Aus landes bestehen soll, der möglichst wohlfeilen Zufuhr des Baumaterials und der nöthigen Rohstoffe dringend be darf, von der größten Wichtigkeit ist, unterliegt keinem Zweifel. Diese Linie scheint zu den wichtigsten Neben linien zu gehören, die in Sachsen überhaupt noch zu bauen sind." In dem auf daö gedachte Königl. Decket von der Finanzdeputation der zweiten Kammer erstatteten Berichte, welcher gegenwärtig berathcn wird, ist über die Linie Zittau-Großschönau und Fortsetzung durch den Lausitzer Fabrikdistrict der Grenze entlang über Neusalza und Schir giswalde nach Budissin oder Bischoffswerda, eventuell Fischbach, Pirna oder Schandau Folgendes gesagt. Es liegen dermalen folgende Petitionen vor: Vom Comitä zum Bau der Zittau-Großschönau- Warnsdorfer Eisenbahn nebst einer Druckschrift: Zittau- Großschönau-WarnSdorfer Eisenbahn. Von den Gemeinden Großschönau, Neuschönau, Wal tersdorf und Hapnewalde. Diese drei Petitionen wünschen und befürworten den Bau einer Eisenbahn auf Staatskosten von Zittau nach Großschönau, eventuell bis Warnsdorf in Böhmen. Aus Seifhennersdorf vom Gemeindcvorstand Berndt und 13 Genossen, welche petiren, daß über Herstellung einer Eisenbahn aus Staatsmitteln zur Verbindung der Obcrlausitzer Fabrikdörfcr mit den bestehenden Bahnen genaue Erörterungen angcstellt und der nächsten Ständcversammlung vorgclcgt werden. Vom Comitö für Herstellung einer Lausitzischcn Eisen bahn. Vom Stadtrath und Stadtverordneten, sowie von der Deputation deö Handels- und Fabrikstandes zu Sebnitz. Vom Stadtrath und Stadtverordneten zu Schandau. Der Stadträthc zu Pirna, Neustadt, Stolpen, der Vertreter von Lohmen und anderen umliegenden Ortschaf ten.