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al«»«»,«»Mim«»«, für LI,a« Hack»!««! rrfch^,«»« Nimm« dt» S Uhr t» d« LarpÄschöft«- Sonntag, den 30. September 1923 76. Jahrg Nr. 228 Zwickau, den 28. September 1923. Die Staatmnnoaltfchaft. Schneeberg, den 28. September 1923. Der Stabtrat. Lötznitz Die behördliche Geschäftszeit Lötznitz, am 28. September 1923. Der Rat der Stabt. Sliidiische Bücherei belr. Schwarzenberg Niederschiema Straßenbeleuchtung. Gemeinde Lauter. ds. Js. an einschl. für Spar- und Girokaffe ist für das Winterhalbjahr (Oktober bis März) folgende: ^8 Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittag», Sonnabends bis 1 Uhr nachmittags. Die Kaffenstellen sind nur von 8—11 Uhr vormittags mrd die übrigen Geschäftsstellen von 8 Uhr vormittags bis ^1 Uhr nachmittags für den Verkehr mit Lem Publikum geöffnet. Wegen Umzugs bleibt die städtische Bücherei nächste Woche geschloffen. Don Dienstag, den 9. Oktober, ab erfolgt die Bücherausgabe in den früheren Sparkaffenräumen im Stadthaus I. Schwarzenberg, am 27. September 1923.Der Rat der Stadt. Mit Rücksicht auf den Kohlenmangel für di« Gasversorgung und di« sonst gebotene Sparsamkeit ist während der Sommerzeit die Straßenbeleuchtung eingestellt gewesen; dies wird auch weiter noch der Fall sein. In den Wintermonaten kann höchstens ein« stark eingeschränkte Beleuchtung aufrecht «halten werden. Di« Einwohnerschaft wird besonders darauf hingewiefen und ersucht, sich entsprechend einzurich- ien. Haftpflichtansprüche mit Begründung mangelnder Straßenbeleuchtung werden abgelehnt. Niederschlema, den 13. September 1923. Der Gemeindevorstand. »«4« DtkimdvoUuoa. — Uoierbrich«-« des «schty!»- d«tr1<bn t*«ründ»n!ichu «,,'prüch«. »ud Kontur, «Ulm Rabatt« al, nicht v«r«tndart. Haupt, »sch« t, La«, Ahnlz. Sch»nd«r, Schwartender^ Deamler (in) oder KUfskrast für unsere Girokaffe zu möglichst baldigem Antritt gesucht. Gesuche mit Gehaltsansprüchen bis 8. Oktober - rnlhallrnd die «««ich«, Bebannlmachnnge» d« Amirhavptmannschast und d« d Cloolsbehvrden in Schwarzenberg, der Staals- u. slSdlischrn Behörden in Schneeberg, z Lötznitz. NeuslSdlel. Grünhoin, sowie der Finanzömler in Aue und sschwarzenderg. i Es ««den autzerdem veröffmilichk: Di« Bekanntmachungen der Etadträt« zu Au« und Schwarzenberg und der Amlsgerichie zu Aue und Johanngeorgenstadt, Verlag E. W. Gärlaer, Aue, Erzgeb. gern sprich", »« w, »es«t, (Amt Du«) 4t», Sch*««»<r, w. Schvar»«»»«rs »M. DrahianschnN' «alwsmun» «»««qztdtr,,. Dir ,0r»l«»tk-Uch« D»ir»Ik«miü- «rILNnl Utgllch mtt Lumahm« dir Tao« ,a<d Son», und FisNap«. OrunttaZI für dl« S4 mm dr«tt, Colon«!. ilnj«la«nj«ll« lm »»l«tlattd«^r» — 71 <gawllt«nanj. u. Slellrua«!. D,dLrlItg«r 3»), au«. »0, für dl« l>0 mm drill« PeM.HchIam«^U« u. dl« iw mm dr«II« <n»U. Na^Ia«>z«U, »00, au«w. »ro. DUIe Snmdtadl ist wtt dir allwdch«nll. t«tann>>um»chrnd«n Schlüflel- zichl »u mulllollttrrm. — DI« Schlass«ii«»l für dl« W-itx °o« S. Stplandrr dl, «inlchl. 5. Oktober ISLL Ist ,0000. B«t txispül. Zahlung wird dl« «oll. hdh. Schwff«lzahl berichoet. V»Mch«<k-»»»i« I tetpjtg Nr. irre«. »«»«Inbt-Olro.aontoi » u«, Srzg«». Nr. 70. Mllchpreise. Auf Grund der Verordnung des Wirlschaflsministeriums vom 26. September 1923 werden unler Aufhebung der Bekannlmachung vom 21. Sept. 1923 für den Äleinoerkauf von Milch mit Wirkung vom 30. September 1923 ab folgende Köchstpreise festgesetzt: I.) Für den Kleinverkauf durch den Erzeuger ab Stall an den Verbraucher: für Dollmilch 3990000 Mb. für Mager- »der Buttermilch 1799 099 «lt. L.) Für den Kleinverkauf im Laden, ab Wagen oder frei Kaus: sür Vollmilch SSOOVOS Mli. sür Mager- oder Buttermilch 39090« Mk. Wegen der Köchstpreise des Erzeugers an den Kändler sowie für Butter und Speisequark wird auf die vorgenannte Verordnung verwiesen. Die Preisprüsungsstetten -er Amlshauplmanuschask Schwarzenberg und -er Slil-le Lötznitz, AeuslS-lel, Schneeberg und Schwarzenberg am 28. Seplember 1923. Oessenlliche Sitzung -es Dezirksa«ssch«sses findet Donneralag, Leu 4. Oktober 1923 von vorm. 9 Uhr an im Dienstgebäud« der Amlshauptmann- 0 schast Schwarzenberg statt. Amlshauplmannschaft Schwarzenberg, den 28. September 1923. Der in Nr. 218 des Erzgeb. Bvlksfreunds vom 16. September 1923 bekanntgegeben« ortsüblich« Tageloh» und durchschnittliche Iahresarbeitsverdienst der landwirtschaftlich«» und forstwirtschaftlichen Ar beiter ist vom Oberversicherungsamt Zwickau mit Wirkung vom 17. September 1923 ab auf den dreifachen Betrag erhöht worden. Di« Berficherungsämtrr bet den GtadtrSten tn Lößnitz, Neustädtel und Schneeberg und der Amt-Haupt- - Mannschaft Schwarzenberg, am 22. September 1923. Die amtliche» Bekanntmachungen sämtlicher Behörde» könne» t» de» Geschäftsstelle» des „Erzgebiraischen Volksfreundes" in Aue, Schneeberg, Lötznitz und Schwarzenberg eingesehen werden. Im Namen -es Bölkes! In der Strafsache gegen 1. den Gutsbesitzer -ermann Christian Friede«»»» in Srüua bei Lötznitz; 2. den Fleisch«rmeist«r Gottlob Friedrich Häutzler in Lötznitz, wegen Preistreiberei hat das Wuchergericht beim Landgericht zu Zwickau für Recht erkannt: , Es werden wegen vorsätzlicher Preistreiberei kostenpflichtig verurteilt: Die Angeklagten Friedemann und Häutzler zu , fe zehn Millionen Mark Geldstrafe -er von ihnen erzielte übermäßig« Gewinn wird eingezogen und zwar: bei Friedemann in Höhe von neunzig Millionen Mark, bei Häußler in Höhe von siebenundsiebzig Millionen Mark. Die Verurteilung ist auf Kosten der Angeklagten durch einmalige Bekanntmachung im „Grzgebir- !gischen Dolksfreund" und durch einwöchigen öffentlichen Anschlag an deutlich sichtbarer Stelle am Guts eingang« Friedemanns und im Schaufenster Häußlers bekannt zu machen. Auf Blatt 3 des hiesigen Genoffenschastsregisters, betreffend den Allgemeinen Konsumoerei» Jo hanngeorgenstadt und Umgebung, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Zohonngeov« genstadt, ist heute eingetragen worden: Das Statut ist abgeän-ert. Die Hafpunua« beträgt «900009 Mark. Amtsgericht Johanngeorgenstadt, den 27. September 1923. ! Erhöhung -er Ermäßigungen beim Steuerabzug vom Arbeitslohn. Die mit Wirkung vom 16. Seplember 1923 ab bekanntgeoebenen Ermässigungen d«im Steuer abzug vom Arbeitslohn werden »»m 1. bis 6. Oktober 1923 versechsfacht. «ne, am 29. September 1923. Da» Finanzamt. Erhöhung -er Bewertungssätze für Natural- un- Sachbezüge beim Steuerabzug vom Arbeitslöhne. Di« mit Wirkung vom 16. September 1923 ab bekanntgeoebenen Bewerlungssähe für Nalmal- und Sachbezüge beim Steuerabzug vom Arbeitslöhne werdea für Monat Oktober orrzrhafacht. Aue, am 29. September 1923. Das Finanzamt. Durch nicht unwesentliche Erhöhung des Vorkriegs-Kohlengrundpreises sind wir genötigt, den in der Bekanntmachung vom 21. September ds. Js. angezeigten Grundpreis für einen Kubikmeter Gas ent-, sprechend zu erhöhen. Die nunmehr wöchentlich zur Einkassierung berechneten Gaspreise sind bis auf weiteres jeden Sonnabend der vorhergehenden Woche im Gaswerk zu erfahren. Gutscheine können ah 1. Oktober im Gaswerk entnommen werden. Zwitlerzustand. Am Mittwoch hat das bayerische Gesamtministe- rtum den Regierungspräsidenten von Oberbayern, Dr. v. Kahr, zum Generalstaatskommissar bestellt und ihm die voll ziehende Gewalt in Bayern übertragen. Sämtliche Behörden des Reichs-, des Landes und der Gemeinden — mit Ausnahme der Gerichte und der Militärbehörden — sind dem Generalstaatskom- miffar unterstellt worden. Er ist berechtigt, „jederzeit an ihrer Stelle Amtshandlungen vorzunehmen". In den Abendstunden des Mittwoch» hat daraufhin die Reichsregierung dem Reichswehrministcr die vollziehende Gewalt im Reiche übergeben, der sie seinerseits wieder auf Militärbefehlshaber übertragen und der im Vernehmen mit dem Reichsministern d. I. zur Mitwirkung bei der Ausübung der vollziehenden Gewalt auf dem Gebiete der Zivilver- waltung Negierungskommiffare ernennen bann. Ferner sind auf An suchen Läs Inhabers der vollziehenden Gewalt durch den Reichsjustiz minister außerordentliche Gerichte zu bilden. Der Unterschied liegt auf der Hand. Zn Bayern handelt es sich um eine Diktatur, die sich auch auf die Neichsbehörden erstreckt, bei der aber die Unabhängigkeit der Gerichte unangetastet bleibt. Im Reiche hat der Reichspräsident, veranlaßt durch das Vorgehen Bayerns, einen Ausnahmezustand angeordnet, der sich auch auf die Gerichtsbarkeit erstreckt, und hat zugleich durch die Möglichkeit der Berufung von givilkommiffaren, von der bereits Gebrauch gemacht worden ist, die Schärfe dieser Waffe abgestumpft. Ueber die staats - rechtlichen Beziehungen der Ausnahmeverordnungen im Reiche und in Bayern zu einander geht man zunächst mit Redensarten hin weg. Es bestehen Widersprüche, die vorläufig sich nicht vereinbaren lassen. ! Di« politisch« Bedeutung der Vorgänge ist gleichfalls unübersichtlich. Falsch ist es zweifellos, wenn man annimmt, daß der bayerische Ausnahmezustand sich gegen die Hitlerbewegung al, solche wendet. Natürlich wird sie mit betroffen, denn zwei Dik- tatoren sind «in Unding. Bayern hat zweifellos dem Reiche zuvor- kommen wollen, und man geht wohl nicht fehl, wenn man annimmt, daß es durch die Einsetzung des auf dem äußersten rechten Flügel stehenden Dr. v. Kahr al» Diktator einer verwässerten Neichsdiktatur den Boden nehmen wollte. In Berlin erhält sich hartnäckig do« De- lllcht, daß man Noske die vollziehende Gewalt hätte anoertrauru wollen. Da hätte das nationale Bayern nicht mitmachen können, ebenso wie es kein Interesse daran haben konnte, daß d«r eigentlich« Zweck einer Reichsdiktatur durch die. Beiordnung links- steh«nd«r givtlkommissar« aufgehoben würde. Di« Lag« ist also: Die ptttatur Bayern» richtet sich gegen di« im Reich« aufgerichtet« und nicht gegen die rechtsradikale bayerische Bewegung. Es ist zu hof fen, -aß letztere ihre Interessen den allgemeinen nationalen unter- orünet. Die sächsischeSozialdemokratiehat der Ansicht Aus druck gegeben, daß die Verhängung des Ausnahmezustandes auch über Sachsen nicht erforderlich gewesen wäre. Fühlt sie sich wirklich im Schutze der roten Hundertschaften so wohl? Wir glauben, daß dies nicht der Fall ist, sondern daß ihr der Ausnahmezustand gelegen kommt. Sagen darf sie das aber nicht, sonst könnten die Bettgenossen weiter links noch aufgebrachter werden als sie es so schon sind. Gro tesk geradezu ist die Forderung, den Minister Liebmann zum Ncgierungskommissar zu bestellen. Dann wäre der Ausnahmezustand in Sachsen ein Messer ohne Heft und Klinge. Aus dem gwitterzusstmd von heute würde eine Lächerlichkeit werden. Klare Verhältnisse sind Lurch di« Vorgänge der letzten Tage nicht geschaffen worden. Das ist ein Zustand, -er auf die Dauer unhalt bar ist. O Berlin, 28. September. Ueber die DauerdesAusnahme- zu st ander über das Reich teilte -er Kanzler bei dem heutigen Empfang von süddeutschen Abgeordneten mit, der AusnahniHustand werde aufgehoben, sobald Bayern sein« Proklamation -es Belage rungszustandes aufgehoben haben werde. Der Reichskanzler er- klärte: „Ich habe die milöcste Handhabung des Ausnahmezustandes mir verbürgen lassen und ich bin bereit, im Reichstage weitere Er- klärungen abzugeben." Im Laufe -es gestrigen Abends fand eine Kabinettsbe sprechung statt. Wie verlautet, bestand innerhalb der Reichs regierung di« Absicht, di« bayerische Regierung zu veranlassen, den von ihr über Bayern verhängten Ausnahmezustand zurückzunehmen, nachdem die Reichsregierung selbst über da» ganze Reich den Aus nahmezustand erklärt habe. Ls ist anzunehmen, daß dieser Wunsch nach Bayern zur Kenntnis gebracht worden ist. Der „Temps" schreibt zu den Vorgängen in Bayern, in Frankreich bestehe keinerlei Erregung über die innerpolitischen Dor- gäng«. Unser völlige» Desinteressement an der inneren deutschen Staatsform ist schon zu oft erklärt worden. Wir verlangen lediglich Bezahlung. Di« Militärbeschl-Hab«. Berlin, 28. September. Der Reichswehrminist«r hat die voll- ziehende Gewalt noch auf folgende Militärbefehl»hab«r übertragen: General v. Dassel für üen Bezirk des Wehrkreise» 1 (Ostpreußen, Restprovinz Westpreußen). General v. Tschischwitz für den Be zirk -e» Wehrkreises 2 (Pommern, Schleswig-Holstein, Grenzmark Westpreußen, Mecklenburg-Schwerin. Mecklenburg^Strelitz, oldenbur- aischer Landesteil Eutin, Groß Hamburg, Lübeck). General v. Horn für den Bezirk des Wehrkreises 3 (Brandenburg. Niederschlc- sien, Oberschlesien. Grenzmark Posen). General ».Losberg sür den Bezirk de« Wehrkreise» 6 (Hannover, unbesetzte« Westfalen, un besetzte» Rheinland, Braunschweig, Oldenbu»-. Br men, Lippe-Det mold, Schaumburg-Lippe). General o. LosfovfFrden Begirk de» Wehrkreise« 7 (Boyern» Im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern hat der Reichswehrminister zu Negierungskommissaren ernannt: Dr. Siehr, Oberpriisident, für das Gebiet -es Wehrkreises 1; Hartwig, Mitglied -es Landtages, für den Bezirk des Wehrkrei ses 2; R i ch ter, Polizeipräsident, für den Bezirk des Wehrkreises S; Granowski, Oberpriisident, für den Bezirk des Wehrkreises 6. Ruhe im Reich. Berlin, 28. September. Mit Ausnahme einiger Unruhen in Sachsen herrscht auch heute im ganzen Reichsgebiet Ruhe. Bis ein schließlich 30. September hat der preußische Minister des Innern in nerhalb Preußens alle Versammlungen, Kongresse und Tagungen verboten. Im besetzten Gebiet ist die allgemeine Wiederauf nahme der Arbeit heute in Mainz, im übrigen Rheinhrflen un- im besetzten Nassau erfolgt. Auch in Trier wurde die Arbeit der Beam ten und Staatsarbeiter nach sechsmonatiger Pause heute allgemein ausgenommen. Die Militarisierung allerEisenbah- nen des besetzten Gebietes wird im gestrigen Pariser „Temps" als bevorstehend angekündigt. * Hitler behält sich feine Stellungnahme vor. München, 28. September. Der unter Leitung Hitlers stehende „Kampfbund" richtete an Len Generalstaatskommiffar von Kahr ein Schreiben, in welcher er als Antwort auf die Aufforderung zu einer Stellungnahme des deutschen Kampfbundes zur Ernennung des Gene- ralstaatskommissars mitteilt, daß dies« Stellungnahme in der Nürn berger Kundgebung vom 1. un- 2. September nie-rrgelgt sei. Die Stellung des Bundes zum Generalstaatskommissar fei abhängig von dessen Haltung gegenüber dem Kämpfbund. Schließlich stellt bas Schreiben fest, daß -ie Ernennung -es Kommissars ohne Fühlungnahme mit dem deutschen Kampfbund erfolgtsei. München, 28. September. Nach einer Meldung -er „Münchener , Post" haben die Funktionäre der Arbeiterschaft im GeweÄkschaftshaus ein« Sitzung «-gehalten, di« sich mit der p o l i t i s chen L ag « be faßte. Es kam zum Ausdruck, daß es für die bayerische Arbeiterschaft nur die Parole gebe, mit unverbrüchlicher Treu« un- einmütiger Ent schlossenheit sich dafür einzusetzen, Laß bas Reich nicht au» den Fugen geht, da es sonst auch mit -er Wahrung der Arbeiterintereffen vorbei wäre. Die vaterländischen Verbände Bayerns haben an den Gencralstaatskommissar, sowie an ihre Mitglieder ein« Erklä- rung gerichtet, in der zum Ausdruck gebracht wird, daß von Kahr auf ihr« Unterstützung rechnen könne. In einer stark besuch ten Bertreterversammlung -er vaterländischen Verbünd« Bay«rn, wurd« ein« Entschließung gefaßt, in -er Befriedigung darüber ausgesprochen wird, daß die parlamentarischen Regierung«» Im Reiche und in Bayern ihr« Gewalt Diktatoren übertragen und da durch Lem parlamentarischen System den Lo-«»ftoß ' versetzt haben. Zu Stresemann können di« vaterländischen Verbünd« kein Dtrtrauen haben. Sir fordern daher alle vaterländisch Mp». tu» Bayern auf, sich g«fchloff«n hinter Kahr zu stellen UN- iWurch di« Stützen der Stoalsautörität zu ein«r völkischen Grundig »u machet»