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Amts Blatt Mr die Königliche Amishaupimannschast Meißen, für das Königliche Amisgenchi und den Siadirai zu Wilsdruff sowie für das Königliche IorstrenLamt zu Tharandt. Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6. Postscheck-Konto: Leipzig Nr. L8SI4. Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Jahre 4844. Inseriionsprel« 20 pfg. für die S-gespa1iene Korpuszeile »der deren ^«u«, Lolalpreis IS Pfg., Reklamen 45 pfg., aNcs mii roV. Teuerungsruschlag. Zeitrau» und tabeNarischer Katz mit SvV» Aufschlag. Bei Wiederholung und Zahresums^tzeo entsprechender Rachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil (nur von Behördxch »le Kpaltzeile «o Pfg. bez. »5 Pfg. / Rachwcisungs« und Offertengebühr 2« »ez. ZV Pfg. / Telephonische Znseraten-Aufgabc schließt jedes Reklamationsrecht aus. / Anzeigenannahme bis II Uhr vormittags. / Beilagengebühr das Tausend SMf., für die Postauslage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Lagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte Platzvorschrist 2Z-/» Aufschlag ohne Rabatt. / Die Rabatstätze und Restopreise haben nur bei Bar zahlung binnen Z0 Tagen Gültigkeit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zeilen preises. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger innerh. 8 Tagen, vom Rechv.ungstage an, Widerspruch erhebt. Vas .Wilsdruffer Tageblatt- erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- un» Festtage, abends s ilhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Eelbstabholung »an »er Druckerei wöchentlich 20 Pfg., monatlich 70 Pfg., vierteljährlich 2ZÜ Ml.; »mch »nssre Austräger zugetragen monatlich 80 Pfg., vierteljährlich 2,40 Mk.; »en deutschen Postanstalten vierteljährlich 2,40 Mk. ohne Zustellungsgebühr. Aste Postanstalten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen Vderzelt Bestellungen entgegen. / Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger krgendwelider Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — Hai der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung »der Rachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner Hat der Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, fast« die Zeitung verspätet, in beschränktem ilmfange oder nicht erscheint. / Einzel« »erkanfspreis der Rümmer 10 Pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu «dreisteren, sondern an den Verlag, die Schnfileitung oder die Geschäftsstelle. / An»npm« Zuschriften bleiben unberückflchtigt. / Berliner Vertretung: Berlin GW.4S. Nr. 163. Freitag den 16. November 1917. ! 76. Jahrg. Amtlicher Teil. Nachstehende Verordnung wird zur allgemeinen Kenntnis gebrächt. Dresden, am 12. Növernber 1917. 3792 II 8 VII. , . Ministerium des Inner«. Verordnung über Höchstpreise für Hafernährmittel und Teigwaren. Vom 6. November 1917. - Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volkser- 22. Mai 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) «ahrung vom wird verordnet: 18. August 1917 (Reichs-Gesetzbl S. 823 1. > Beim Verkaufe von Hafernährmitteln an Kleinhändler (2) dürfen folgende Preise für 100 Kilogramm nicht überschritten werden: bei gewöhnlichen Haferflocken a) lose ....... 81,20 Mark, d) in Beuteln zu 250 Gramm . ., 111,00 „ bei Haferflocken (Kindernahrung) in geschlossenen Packungen , a) zu 250 Gramm .... 116,75 Mark, b) zu 500 „ ..... 112,75 „ bei Hafermehl (Kindernahrung) in geschlossenen Packungen zu 250 Gramm .... 116,00 Mark. Die Lieferung zu diesen Preisen hat frachtfrei Station (Bahn oder Schiff) des Empfängers zu erfolgen. § 2. Beim Verkauf von Hafernährmitteln an Verbraucher (Kleinhandel) dürfen folgende Preise nicht überschritten werden: bei gewöhnlichen Haferflocken a) für 500 Gramm (lose) ... 50 Pfennig, d) für einen 250 Gramm-Beutel . . 33 „ bei Haferflocken (Kindernahrung) a) für eine 250 Gramm-Packung . . 35 Pfennig, b) für eine 500 Gramm-Packung . . 68 „ bei- Hafermehl (Kindernahrung) für eine 250 Gramm-Packung . . L5 Pfennig, Beim Verkaufe kleinerer Mengen dürfen Bruchteile eines Pfennigs auf ganze Pfennige «ach oben angerundet werden. x 8 3. Hafernährmittel anderer Art oder in anderen Packungen, als in den ßß 1, 2 vor gesehen, dürfen nicht vertrieben werden. 8 4. Beim Verkaufe von Teigwaren an Kleinhändler (Z 5) dürfen folgende Preise für 100 Kilogramm nicht überschritten werden: bei Teigwaren aus Mehl von einer Ausmahlung von 75 vom Hundert: für Röhren ... . . . . .103 Mark, „ Röhrenbruch . . . . . . 97 „ „ andere Teigwaren . . . . . 99 „ bei Teigwaren aus Auszugsmehl: für Röhren . . . . . . . 141 Mark, „ Röhrenbruch . . . . . . 134 „ „ andere Teigwaren . . . . . 137 „ Die Lieferung zu diesen Preisen hat frachtfrei Station (Bahn oder Schiff) des Empfängers zu erfolgen. 8 5. Beim Verkaufe von Teigwaren an Verbraucher (Kleinhandel) dürfen folgende Preise für 500 Gramm nicht überschritten werden: > bei Teigwaren aus Mehl von einer Ausmahlung von 75 vom Hundert: für Röhren ...... 62 Pfennig, „ Röhrenbruch . . . 7 . . 58 „ „ andere Teigwaren . . . . . KO ' „ bei Teigwaren aus Auszugmehl: für Röhren ...... 86 Pfennig, „ Röhrenbruch ...... 80 „ „ andere Teigwaren ..... 82 „ Beim Verkaufe kleinerer Mengen dürfen Bruchteile eines Pfennigs auf ganze Pfen nige nach oben abgerundet werden. 8 6. Die in dieser Verordnung festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Ge setzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 516) in Verbindung mit den Bekannt machungen vom 21. Januar 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 25), 23. März 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 183) und 22. MärzJ917 (Reichs-Gesetzbl. S. 253). 8 7- Wer der Vorschrift im Z 3 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann aus Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied,'ob sie dem Täter gehören oder nicht. 8 8. Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassem Für den Verkauf von Teigwaren, die sich bereits im Handel befinden, können bis zum 30. Noverüber 1917 Lis Landeszentralbehörden, Kommunalverbände und Gemeinden Ausnahmen von den Vorschriften in den 88 4 und 5 zulassen. 8 9. Diese Verordnung über Höchstpreise für Hafernührmittel vom 2. November 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1242) wir aufgehoben. ' > 8 10. Die Herordnung tritt, mit dem 11. November 1917 in Kraft. Berlin, am 6. November 1917. Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. 43L von Waldow. Sturz des Ein Kaiser von Sibirien. Lier Ruf, daS Land der unbegrenzten Möglichkeiten zu sein, scheint den Vereinigten Staaten von Amerika neuerdings von Rußland streitig gemacht zu werden. Wir stehen hier ja erst am Anfang einer vielversprechenden Ent wicklung, einer Entwicklung, deren Träger und Treiber davon überzeugt sind, daß sie zu einem ungeahnten Auf stieg deS Volker, ja der Menschheit führen werde, während wir vorläufig nur sehen, daß sie groß und stark ist in der Zerstörung, in der Auflösung jeder staatlichen Organisation, Hn der Selbstzerfleischung der Massen, klein und schwach Dagegen in der Fähigkeit, daS erträumte allgemeine Bürger glück hier auf Erden zu verwirklichen. Aber während im Zen- Trum und an der WestgrenzedeS Reiches noch Revolution und Gegenrevolution miteinander ringen, habe der Osten wieder einen herzhaften Schritt nach anderer Richtung getan: habe Sibirien sich, nach einem in Kopenhagen eingetroffenen Petersburger Telegramm, für unabhängig erklärt und den abgesetzten Zaren Nikolaus zum Kaiser von Sibirien auS- gerufen. Eine kleine Überraschung inmitten der großen Welterschütterungen, die nachgerade zu Alltäglichkeiten ge- «orden sind. Ein Zwischenfall, dem vielleicht auch nur, wie so vielen anderen, vorübergehende Bedeutung zukommt' Ler indessen ebenso gut dazu berufen sein kann, in der Leidensgeschichte, die da§ russische Volk jetzt zu durchlaufen hat, eine entscheidende Rolle zu spielen. Dazu würde allerdings eine andere Persönlichkeit ge hören, als sie in dem entthronten Zaren verkörpert ist, ein starker Charakter mit entschlußkräftigem Willen, der Schwierigkeiten nicht ängstlich auSweicht, sondern zu ihrer Überwindung bereit und fähig ist. „Bürger Romanow" steht nicht in dem Rufe, ein-Mann dieser Art zu sein — Ministeriums sonst säße er jetzt auch wohl kaum in der Verbannung, irgendwo in einer Stadt des weiten Sibirien, als einer von vielen, die durch die Märzrevolution dieses Jahres um Stellung und Machteinfluß gekommen sind. Aber wenn es den Führern der Unabhängigkeitsbewegung Les Landes ge länge, sich seiner zu bemächtigen, und wenn er sich bereitfände, an die Spitze dieses Teilkaiserreiches zu treten, so wäre damit immerhin ein Anstoß zur Umkehr gegeben, der sich all mählich auch auf andere Gebiete deS Reiches fortpflanzen könnte. Was aus Rußland eigentlich werden soll, ist ja heute noch ganz und gar in Dunkel gehüllt. Eine föde rative Republik, sagen die Führer der Revolution, ein Bund freier und in ihren inneren Angelegenheiten selb ständiger Staaten, die durch die Gemeinsamkeit ihrer demokratischen Interessen nach außen hin als eine staat liche Einheit zusammengehalten werden. Die Bildung selbständiger Einzelstaaten ist auch in der Tat schon ziemlich weit vorangeschritten: Finnland und die Ukraine haben damit den Anfang gemacht, wir hörten bereits von einer eigenen ukrainischen Armee und Flotte, und Finn land ist drauf und dran auch die letzte Fessel abzustreifen, die dar ehemalige Großfürstentum mit der Zentralregierung in Petersburg verknüpfte. Ähnliche Bestrebungen reifen im Kaukasus, in Georgien heran, von Polen und den Ostseeprovinzen ganz zu schweigen, die ja aus anderen Gründen in der Lage sein werden, ihr zukünftiges Schick sal in die eigene Hand zu nehmen. Nun macht auch der ferne Ost ernst mit der Los lösung vom Großrussentum. Aber hier sepen wir zum erstenmal statt des radikalen Bruchs mit der Vergangen heit eine Wiederanknüpfung cm die tausendjährigen Über lieferungen des Reiches, eine Wiederaufnahme derStaats- iform. die man bis vcx wenige« Monaten als die einzig Painleve. mögliche für russische Verhältnisse anzusehen sich gewöhnt hatte. War es den Neuerern gelungen, den Einheits- rahmen des Riesenreiches zu sprengen, so taucht jetzt erst Lie Möglichkeit auf, ihn durch eine andersgeartete Staaten bildung zu ersetzen, die nicht lediglich aus zerbröckelten Bestandteilen ohne inneren Zusammenhang besteht, Lie vielleicht diesen oder jenen westlichen Volks stamm seinem selbstgewählten Schicksal überlaßt, den ganzen großen Kern des Russentums aber wieder zu sammenfaßt und mit ihm auf den Trümmern des Welt krieges den Grund legi zu einem lebensfähigen Neubau? Nur dieser Weg kann wohl auch Las russische Volk vor der Gefahr behüten, auch nach dem Kriege das zu bleiben, wozu die frühere zarische Regierung es Lurch ihre Bünd nispolitik gemacht hat: ein Spielball der Westmächte, ein Ausbeutungsobjekt geld- und machthungriger Kapita listen auf beiden Seiten des Weltmeeres, ein an Händen, und Füßen gefesselter Nachbar Les gelben „Freundes" im Osten, der nichts weniger als untätig geblieben ist, während man sich in Petersburg und Moskau gegenseitig die Köpfe einschlug. Ein Kaiser von Sibirien — fürs erste eine Vorstellung, Lie man nirgends recht ernst nehmen wird, so absonderliche klingt diese Botschaft in diesen Tagen der Republikani- fierung und Parlamentarisierung auf dem ganzen Erden rund. Sie könnte aber vielleicht doch für Rußland eine: Heilsbotschaft werden, wenn die Bewegung von zielbewußtew Männern geleitet würde, die daS Reich nicht dem Schrecke«' ohne Ende überlassen wollen, der eS allmählich in alle«« seinen Teilen ergriffen hat.