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Amts für die Königliche Amishaupimannschast Meißen, für das sowie für das Königliche /-rnsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6. 76. Jahrg Nr. 157. Freitag den 8. November 1917 Amtlicher Teil Kommunikationswegebau I». kleinverksukpreis Mr Nen Erzeuger Pis- 34 vom Milchhöchstpreise festgesetzt. . beträgt Pfg. 30 Pfg- 32 Pfg- 35 2 Nr. 857 II Meißsn, am 5. November 1917. Pfg. 16 I?M Mi« MMgen M 80 GejW erbM X 1 Pfg. Pfg 36 32 22,Pfg. 20 Pfg. 20 16 38 38 Pfg- Pfg- Pfg- Pf». 1. Der Erzeugerhöchstpreis für das Liter Magermilch beträgt 2. Der Labenhöchstpreis für das Liter Magermilch beträgt in der Stadt Meißen sowie in den Gemeinden Brockwitz, Coswig, Fischergasse, Hintermauer, Klosterhäuser, Korbitz, Kotitz, Lercha, Neu-Coswig, Niederau, Niedermeisa, Obermeisa/ Questenberg, Sörnewitz und Weinböhla . . . . . . . . . .... in den übrigen Teilen des Bezirks Zn I und II: Für Zubringung ins Haus darf überall Nicht mehr als 2 Pfg. für das Liter aufgeschlagen werden. ' / Anfragen kann man seinen Empfindungen immerhin einigermaßen deutlich Luft machen, auch wenn damit die eigene Regierung und nicht diejenige, auf die die bundes freundlichen Verstimmungen eigentlich gemünzt sind, auf das Mokierstühlchen gesetzt wird: auf den Sack schlagt man, aber der Esel, auf den es abgesehen ist, wird die Schläge schon durchfühlen! So wurde denn plötzlich in der MontagSsttzung deS Unterhauses eine ausgedehnte englandfeindliche Be wegung im italienischen Heere entdeckt, über die Auskunft verlangt wurde. "Und siehe da, die neugierigen Abgeordneten erhielten zur Antwort, daß die britische Re gierung bereits von der italienischen Militärverwaltung Aufklärung über diese Propaganda unter den italienischen Truppen erbeten und gleichzeitig angefragt habe, welche Maßnahmen das italienische Kommando zu treffen ae- Man lese täglich die amtlichen Be kanntmachungen in unserem Blatte. Unkenntnis der Bestimmungen schützt nicht vor Strafe 1. Im Kleinverkauf von Vollmilch durch den Erzeuger unmittel bar an den Verbraucher ab Stall dürfen a. in der Stadt Meißen und den Gemeinden Brockwitz, -Coswig, Fischergasse, Hintermauer, Klosterhäuser, Korbitz, Kötitz, Lercha, Neu-Coswig, Niederau, Niedermeisa, Obermeisa, Questenberg, Sörnewitz und Weinböhla für das Liter höchstens k. in den übrigen Teilen des Bezirks höchstens . . . . gefordert werden. c. Nur solche milcherzeugende Berriebe, die einen wesentlichen Teil ihrer Milch zu den für Orte über 1OOOOO Ein wohner bestimmten erhöhten Erzeugerhöchstpreis verkaufen, dürfen . . . . für das Liter fordern. 2. Im Kleinverkauf von Magermilch durch den Erzeuger unmittelbar an den Verbraucher ab Stall dürfen a. in Meißen und den Gemeinden Brockwitz, Coswig, Fischergasse, Hintermauer, Klosterhäufer, Korbitz, Kötitz, Lercha, Neu-Coswig, Niederau, Niedermeisa, Obermeisa, Questenberg, Sörnewitz und Weinböhla für das Liter höchstens k. in den übrigen Teilen des Bezirks höchstens .... , gefordert werden. DieKriegswirtschaftsstelle bei der Königliche« Amtshauptmannschast. Die »77 Stadträte zu Nossen, Lommatzsch und Wilsdruff. Schlechte Stimmung. Daß eS schlimm steht um die militärische Lage südlich der Alpenkette, dürfen die Italiener nicht erfahren, ob wohl es sie eigentlich am meisten angeht: aber die Ver bündeten im Norden wissen natürlich Bescheid, und man merkt, wenn man z. B. die englischen Parlamentsberichte aufmerksam verfolgt, zur Genüge, wie die Ereignisse am Tagliamento auf die Stimmung des Unterhauses zurückwirken. Eine große Debatte über die furchtbaren Niederlagen des Grafen Cadorna, des einzigen Feldherrn, der seit Beginn deS Weltkrieges ohne jede Unterbrechung und völlig unan gefeindet den ihm anoertrauten Oberbefehl bis zur Stunde führen konnte, verbietet sich aus naheliegenden Gründen von selbst. Aber mit den kleinen Nadelstichen der kurzen I. Vollmilch. Erzeugerhöchstpreis. Der Erzeugerhöchstpreis für das Liter Vollmilch a. bei Lieferung ab Stall ........ senke, damit diese offenbar vom Feind ausgehende Be wegung ihr Ziel verfehle. Daß englische Soldaten an der Bekämpfung der ersten Aufstände in Turin teil genommen hätten, sei nicht richtig. In wenigen Worten eine Fülle wertvoller Eingeständnisse! Einmal also er fährt man hier aus ganz zuverlässiger Quelle, wie Jiundesfreundlich* die Gefühle sind, die das italienische Volk in Waffen den lieben Tommies entgegenbringt. Dann steht auch fest, daß es diese freundlichen Gesinnungen durchaus nicht in des Busens Schrein verborgen hält, sondern auch ganz offen zur Schau trägt und betätigt. Und drittens müssen dadurch schon so unleidliche Ver hältnisse entstanden sein, daß die Londoner Regierung sich genötigt sah, einzugreifen. Natürlich in der Form, die ein armer Schlucker wie Italien sich in solchen Fällen von seinem großmächtigen britischen Protektor ohne weiteres d. bei Lieferung frei Abgangsstation oder, falls keine Bahn- . beförderung statlfindet, frei Verbrauchsort oder Molkerei o. bei Lieferung an Städte über 100000 Einwohner und ihre Vororte frei Empfangsstation (hierbei kommen Dresdep mit Vororten und Chemnitz mit Vororten in Frage). Ladeuhöchstpreis. Für den Verkauf im Laden oder ab Wagm wird ^r. für den Bezirk der Stadt Meißen und der Gemeinden Brockwitz, Coswig, Fischergasse, Hintermauer, Kloster Häuser, Korbitz, Kötitz, Lercha, Neu-Coswig, Niederau, Niedermeisa, Obermeisa, Questenberg, Sörnewitz und Weinböhla der Ladenhöchstpreis für das Liter auf . . d. für die übrigen Teile des Bezirks auf festgesetzt. n. Magermilch. Wochenblatt sm Wilsdruff und Amgegend. -Erscheint seit dem Sahre 1841. schließlich des Winterpreiszuschlagss von 2 Pfennig für das Liter für die Zeit Tage dieser Bekanntmachung bis zum 19. Mai 1918 — folgende Die Vertretungen der Stadt- und Landgemeinden sorbie der Gutsbezirke werden aufgefordert, - bis 2V. November 1917 hierher anzuzeigen, ob und welche Herstellungen cm den Kommumkationswegen sie im nächsten Jahre vorzunehmen gedenken. Wegebau-Unterstützungsgesuche, welche getrennt von den Wegebau-Anzeigen zu halten sind, haben bis zu demselben Zeitpunkt hier einzü- gehen. In den Gesuchen ist mit anzugeben, welchen Wegebauaufwand die Wegebau pflichtigen in einem der Jahre 1814, 1915 und 1916 gehabt haben. Formular«- zu den Wegebau-Anzeigen und Wegebau-Unterstützungsgesuchen können von der Buchdruckerei des Meißner Tageblattes (Firma C. E. Klinkicht u. Sohn in Meißen) und von der Kraüßeschen Buchdruckerei m Meißen bezogen werden. Meißen, am 7. November 1917. . Nr. 1457 X. Königliche Amtshanptmannschast. MUchhöchstprei se. Auf Grund der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 10. Oktober 1917 werden für den Kommunalverband Meißen Stadt und Land — ei«-- Bedarf an Zement. Die Zementausgleichsteüe hat in Sachsen eine Anzahl sog. Kriegs-Zement- und Händlerläger eingerichtet, von denen der dringenste Bedarf an Zement für Repa raturen m Stadt und Land gedeckt werden soll. Ein Verzeichnis dieser Läger ist bei den unterzeichnete» Behörden zur Einsichtnahme niedergetegt. Da von diesem Zement nur entnommen werden^ darf, soweit er dringend nötig gebraucht wird, ist die Abgabe von der Beibringung einer ortspolizeilichen Befchänigung abhängig gemacht. Gesuche um Erteilung <jner solchen Bescheinigung sind in den Städten mit revi dierter Städteordnung beim Stadtrat, im übrigen bei der Kriegswirtschaftsstelle der Königlichen Amtshauptmannschaft einzureichen. Hierbei ist die Reparatur nach Gegen stand, Art und Umfang genau zu bezeichnen und die unbedingt benötigte Menge Zement anzugeben. Zciscrnonsprrw 2D PK- für tue s-gcspaliene Korpuszette oder deren Raum, Lokawrecs 45 Pfg., Reklamen 45 pfg., Mes mit 40"/, Teuerungszuschlag, Zeitraub undtabellarischer"^!; mit 50"/, Aufschlag. Bei Wiederholung und Jahresumsätzen entsprechender NaMIaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil tnur von Behörden) die Evaltzcile «> Pfg. bcz. 45 Pfg. / Nachweisungs- und Offertengebühr 20 bez. Ak Pfg. / Telephonische Knseraten-Aufgabc schließt jedes Reklamationsrechi aus. / Anzeigenannahme bis 1t Uhr vormittags. / Beilagcngebühr das Tausend SMk., für Sic Potlauklagc Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet, x Strikte Platzvorschrist 25"/, Aufschlag ohne Rabatt. / Nie Rabaitsätze und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen 30 Tagen Gültigkeit! längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zeilen-^ Preises. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger innerh. 8 Tagen, vom Rechnungstaqe an, Widerspruch erhebt. Das „Wilsdruffer Tageblatt" erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, abends s ilhr für den folgenden Tag, / Bezugspreis bei Gelbstabholung von der Druckerei wöchentlich 20 Pfg., monatlich ro Pfg., vierteljährlich 2,40 MH; durch unsere Austräger zugetragen monatlich 80 Pfg., vierteljährlich 2,4» Ml.; bei den deutschen Postanstalten vierteljährlich 2,4» Mk. ohne Auftelkungsgcbühr. Atle Postanstalten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen, / Zm Kalle höherer Gewalt — Krieg oder sbnstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung »der Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Kernei hat der Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Einzel lerkaufspreis der Nummer 4» pfa. Zuschriften find nicht persönlich zu adressieren, sondern an den Verlag, die Echnftleiiung oder die Geschäftsstelle. / Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / Berliner Vertretung: Berlin SW. 48. Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff Asrffrentnmt zu 2chnrundt» Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 2S614. IV. Die Höchstpreise dieser Bekanntmachung sind Höchstpreise mr Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (R. G. Bl. S. 516). Meißen, am 5. November 1917. r?« Kvmmunalverband Meißen Stadt «nd Land.