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Nr. 8t. Sonnabend den 14. Juli 1917 Amtlicher Teil Dresden, am jO. Juli ^)j7. Die Ernte-Brot-Auschlagsmarken für Selbstversorger werden von Montag Sämtliche Zivilministerien. IHIf alltz. Verf.-A. Wilsdruff, ant IZ. Juli 19^- ErfolgreichesVorgehendeutscherSturmtrupps Aebev Äreüigkeiten, die sich aus der Durchführung der Htz l und 2 ergeben, cni- scheidel endgültig die Areishauptmannschaft Dresden. de« 16. d. M. ab im Nahrungsmittelamte ausgegeben. Wilsdruff, am fö. Juli Der Verkauf der auf Bezugsschein Nr. 25 angemeldeten Waren erfolgt am 14. nnd 16. Juli. Ls werden abgegeben je 75 Gramm Auslandsmarmelade für 30 Pfennig und je 100 Gramm Nudeln für 11 bez. 15 Pfennig. Vie lkrregsrietc 6er fVlekrkeit. Die Nationalzeitung will in der Lage sein, Angaben über die bevorstehende Kriegsziel-Erklärung der MehrheitS- varteien im Reichstag zu geben. Es wird darin Bezug genommen auf di« Stellungnahme, die der Reichstag am 4. Auoult 1914 »um Ausdruck Auf Grund von H l Absatz s der Bundesratsverordnung über Schilfrohr vom 6. Zuni Reichsgesetzblatt S 476 wird den Lezirksverbänden der Amtshauptmann- ichaften Großenhain, V^na, Dresden-Neustadt, Bautzen und Leipzig die Befugnis ver liehen, das in ihrem Bezirk wachsende Schilfrohr in grünem Zustand z« Futter zwecken abzuernten. Die Befugnis erstreckt sich nicht auf Schilfrohr, das der Ligen- lümer oder sonstige Nutzungsberechtigte selbst zu diesem Zwecke erntet. Oie Amtshauptmannschaften haben dem bisherigen Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten eine angemessene Vergütung zu gewähren. 1079 u 11 L ll. Ministerin«» des Innern. Bekanntmachung u« sämtliche staatlichen Kassenstellen über die Einwechslung von Silber- und Nickelmünzen gegen Kassenscheine; vom l9- Juni fZf?- Zur Beseitigung der durch die Aufspeicherung von Silber- und Nickelmünzen hervorgerufenen Not an kleinen Zahlungsmitteln wird seitens der Reichsfinanzverwaltung ernstlich erwogen di- gesamten Silber- und Nickelmünzen außer Verkehr zu setze« und das so gewonnene Metall zur Prägung neuer Münzen zu benutzen. Zur Durchsührung dieser Absicht würdeFdie Reichsftnanzverwaltung darauf zukommen, zunächst neue Münzen zu prägen, die an Stelle der einzuziehenden bisherigen Münzen in Verkehr zu bringen wären, und alsdann die zurzeit geltenden Münze« mit verhältnis- «atzig kurzer Frist außer Kurs zu setzen und zwar dergestalt, daß sie nicht wieder Geltung erlangen würden. Am alle diejenigen, die trotz der fortgesetzten Warnungen noch heute größere Bestände von Silber- und Nickelmünzen in ihrem Besitz haben, vor Schaden zu bewahren, werden die Staatskassen angewiesen, schon jetzt vom Publikum Silber- und Nickelgeld auch in größeren Summe« zum Austausch gegen Scheine anzunehmen. - Soweit der bestehende Mangel an kleinem Wechselgeld es erfordert, können einst weilen die Münzen wieder in den Verkehr gegeben werden, bis durch Neuprägung der Bedarf gedeckt sein wird. Diese Bekanntmachung ist in sämtlichen Amtsblättern abzudrucken. Der Krieg. Großes Hauptquartier, 12. Juli. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Der Angrif der Marine-Infanterie am 10. 7. stellt einen schöner großen Erfolg dar; der Feind hat Gegenangriffe nicht z» führen vermocht. — Die Kampftätigkeit der Artillerie» war gestern in Flandern vor allem südöstlich von Ipern, on der Artois-Front bei Lens und Bullecourt gesteigert — Mehrere Erkundungsunternehmen wurden von unL erfolgreich durchgeführt. — Bei Monchy stürmten Stotze trupps eines hanseatischen Regiments unter wirkungsvolle! Mithilfe von Flammenwerfern eine Reihe englischer Gräben, aus denen eine größere Zahl von Gefangener zurückgebracht wurde. Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. In der West- Champagne und auf deni linken Maas-Ufer entwickelten sich im Laufe des Tages heftige Feuerkämpfe. Heeresgruppe Herzog Albrecht. Nichts Wesent liches. Östlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinzen Leopold von Bayern. Wieder war bei Riga, Smorgon und Baranowitschi die Feuertätigkeit lebhaft, auch bei Luck und auf dem ostgalizischen Kampffelde schwoll sie zeitweilig zu erheblicher Stärke an. An der Schtschara wurden russische Jagdtrupps, am Stochod südöstlich von Kowel feindliche Teilangriffe zurückgewiesen. — Zwischen Dnjestr und Karpathen fühlten die Russen mit gemischten Abteilungen gegen die Lomnica-Stellung vor; bei Kalusz erreichten Vortruppen das Westufer des Flusses. Macedonische Front. Nichts Neues. Der Erste Generalouartiermeister Ludendorff. Die Kolle cles Vundesrats. Bauerns Ministerpräsident Graf Hertling ist nach Berlin gefahren; und während er unterwegs war, hat sein amtliches Organ, die Bayerische Staatszeitung, längere staatsrechtliche Ausführungen gebracht, in denen mm, eine Art politischen Reiseprogramms des Grafen nicht mit Un recht erblicken wird. Diese Ausführungen rücken eine staatsrechtliche Einrichtung des Deutschen Reiches in den Vordergrund der Betrachtung, die in ihrem stillen Wirken wenig die öffentliche Aufmerksamkeit findet und doch die wichtigste Institution des Deutschen Reiches ist: den Bundesrat. Wir wissen ja alle, daß das Deutsche Reich nicht, wie etwa Preußen, eine einheitliche Monarchie, sondern ein Bundesstaat ist. Nur was das zn besagen hat, wird gern vergessen. Tatsächlich liegen die Dinge so, daß bei der Gründung des Norddeutschen Bundes nach dem.Kriege von I866die zu diesemBunde zusammentretendenStaatenihrebis- herigen Souveränitütsrechte nicht etwa aufgaben, sondern nur insoweit einschränkten, als sie einmal dem „Präsidium", wie es damals genannt wurde, eine ganz bestimmte Reihe »on ihnen übertrugen, den Rest aber nur gemeinschaftlich, und zwar nach Mehrheitsbeschlüssen ihrer im Bundesrat oersarnmelien Vertreter, auszuüben sich entschlossen. Als sich 1871 durch den Zutritt der Südstaaten (Bayerns, Württembergs, Badens und der Südhälfte von Hessen) der Norddeutsche Bund in das Deutsche Reich und „das Präsidium" in den Deutschen Kaiser umwandelte — „Ew. Majestät köunen doch nicht ewig ein Neutrum bleiben', hat dama! BiSmarck zum alten König Wilhelm gesagt —, da hat s- an diesen rechtlichen Verhältnissen nichts geändert. Un «K ist bekannt, daß König Wilhelm damals der Annahme LeL Kaisertitels vor allem deshalb widerstrebte, weil er ihm gegenüber dem nicht sehr umfangreichen Ausmaß von Rechten, die dem Deutschen Kaiser als solchem zukommen, eigentlich etwas zu volltönend schien. Der Deutsche Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bundes rat und Reichstag einzuberufen, zu vertagen und zu schließen; und er ernennt und entläßt den Reichs kanzler und die Reichsbeamten, damit ist der Kreis der übertragenen wesentlichen Befugnisse umschlossen. Wie man sicht, ist der. Kaster als solcher tein r^arwr oer Reichsgesetzgebung — auf sie übt er nur mittelbar als König von Preußen durch Jnsttuierung der 17 preußischen Bundesratsstimmen Einfluß; die Reichsgejctze setzt er nur in Kraft durch seine Unterschrift, und zwar in der Form, in der sie durch gemeinsame Mehrheitsbeschlüsse von Bundes rat und Reichstag zustande gekommen sind. Auf dem Wege der Gesetzgebung aber kommt auch eine Verfassungsänderung zustande: Man sieht, daß hier der Bundesrat, die Versammlung der Bevollmächtigten der einzelnen Bundesstaaten, völlig maßgebend ist. Will eine hinreichende Anzahl von ihnen eine Verfassungsände rung nicht zulassen, so ist eine solche unmöglich; und man könnte sich theoretisch den Fall denken, daß Kaiser und Reichs tag aufs lebhafteste eine Perfassnngsänderung wünschen und vertreten, ohne daß sie Gesetz werden könnte, weil 14 Stimmen außerpreußischer Bundesstaaten gegen sie sind. Denn schon gegen 14 Bundesratsstimmen kann nach aus drücklicher Bestimmung eine Verfassungsänderung nicht zustande kommen, so daß also beispielsweise der Wider spruch von Bayern, Württemberg und Sachsen zu ihrer Verhinderung genügte. Eine Änderung der Verfassung nun wäre mit der Ein führung des parlamentarischen Systems im Deut schen Reiche gegeben — d. h. also mit Einführung eines Systems, bei dem die leitenden Reichsbeamten der Mehr heit des Reichstages genehm fein müßten und nur so lange im Amte bleiben könnten, als ihre Politik dieser Mehrheit zusagte. Denn während setzt die Bundesstaaten durch ihre Bevollmächtigten zum Bundesrat beschließen, was im Deutschen Reiche Gesetz wird, welche Steuern nnd Zölle erhoben, welche Ausgaben gemacht werden — würde das parlamentarische System ihnen diese Reckt' notwendigerweise, wenn nicht gänzlich nehmen, so doch auf das äußerste einschränken. Und hiermit erst würde den Bundesstaaten das Selbstbestimmungsrecht, das ihnen Bismarcks Politik und die Verfassung des Deutschen Reiches gewahrt haben, endgültig verlorengehen Ein« Parlamentarisierung des Deutschen Reiches, wie sie jetzt angestrebt wird, bedeutete somit nicht nnr eine Verfassungsänderung, sondern auch eine Machtverscin-- bung auf Unkosten der Einzelstaaten. Es ist des halb erklärlich, daß in den Einzelstaaten zum Teil starte Bedenken gegen die Reise ins Land des Parlamentarismus auftauchen. Vekanntn»ach«ng Vom 16. dis 28. J«li 1017 sollen im hiesigen Stadtbezirke die Schorn- 78. Jahrg. steine gereinigt werden Wilsdruff, am (5. Zull >9(7. 8 2. Zeder Besitzer eines Grundstücks im Bezirk der sünf Amtshauptmannschaften ist verpflichtet, der Amtshauptmannschaft oder der von ihr beauftragten jDerson das Betreten und Befahren seines Grundstücks zu gestatten, soweit dies zur Feststellung des Vorhanden seins oder zur zweckentsprechenden Aberntung von Schilfrohr erforderlich ist. Auf Ver langen der Amlshauptmannschaft hat er zu diesem Zwecke auch geeignete Plätze zur Trocknung des Schilfrohrs gegen eine von der Amtshauptmannschafl zn gewährende an gemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen. In gleicher Weise sind Besitzer von Aähnen und ähnlichen Wasserfahrzeugen verpflichtet, diese zur Aberntung des Schilfrohres gegen angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen. 2N7 Der Stadtrat. 2nr Der Lebeasmittelvorsteher. 2115 Der Stadtrat. Amis fü>- die Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, für das sowie kür das Königliche Königliche Amtsgericht nnd den Stadtrat zn Wilsdruff Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt siir Wilsdruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kanfbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdvrf de: Wilsdruff, Roitzsch, Rothfchönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Truck und Vertan von Arihur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. unä Nmgegenä. Erscheint seit «lem Iakre 1841. Infernonspreis ^.ng. ior die L-gespaltene Aorpnszcile od«r dsrrv . c>n hott» des Amtsgerichtsbezirkes 20Pfg., Reklamen 45 pig. Zenraubendert.-Bei!^ Hckun s-atz mit 50 Prozent Aufschlag. Bei Wiederholung und ^abrcsunuätz. . Rabon 'n. B . Bekanntmachungen im amtlichen Teil (nur von Behörden) die .spcn'lzcue 47, 1. n 60 pfg. Nachweisungs- und Dfferiengebühr20 bez. ZOsssg. Telephonisch ZnsvraNN'A:.; 1 schließt jedes Reklamationsrecht aus. — Anzeigenannahme an den Ausgabetagen bis < : . ii-r vormittags, an den übrigen Werktagen bis abends 6 Uhr. - Veilagengebü: das Tau ..st 6 Mk., für die Postauflage Zuschlag. — LSrdasLrsckeinen derAnzcigen an bestimm. 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