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MM sül MMff Beilage zu Nr. 42. - Donnerstag, den 12. April 1917. " Amtlicher Teil Bekanntmachung. Als Vertrauensmänner der bei der Kgl. Amtshauptmannschaft Meißen be stehenden Kriegswirtschaftsstelle sind heute die nachstehend unten O aufgeführten Herren für die dort genannten Gemeinden in Pflicht genommen worden. ^)hre Aufgabe ist es, darüber zu wachen, daß in den ihner^ zugeteilten Gemeinden alle wirtschaftlichen Arbeiten, in erster Linie Feldbestellung und Ernte, ordnungsmäßig und gründlich aus- grführt und daß zu diesem Zwecke die vorhandenen Arbeitskräfte, Gespanne und Maschinen möglichst wirtschaftlich ausgenützt werden. . Alle Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe werden hrermit a«z- gesordert, sich bei allen auftretenden Schwierigkeiten an die zuständigen Vertrauensmänner zu wenden und ihre wünsche, Beschwerden und Befürchtungen ihnen schnellstens zur Kenntnis zu bringen, ihnen aber auch durch Bereitwilligkeit und weitestes Entgegenkommen ihre Arbeit zu erleichtern. Die Vertrauensmänner werden bemüht sein, soweit es in ihren Kräften steht, selbst Abhilfe zu schaffen, im übrigen aber di« erforderlichen Maßnahmen bei der Kriegswirtschaftsstell« veranlassen. Für die in der Liste noch nicht berücksichtigten Gemeinden werden die Namen der Vertrauensmänner noch bekannt gemacht werden. Meißen, am ö. April (9(7. Nr. (4 0- Di- Kri-gswirtschaftsst-lle bei der Kgl. Amtshauptmaunschaft. O Vertrauensmännerliste. f. Gemeindevorstand Künzel in Losung für Losung und Kreyern. 2. , Krause in Neucoswig für Neucoswig. 5, . Gutsbesitzer Adolf Koch in Kötitz für Kotitz. 4. „ Emil Schmidt in Brockwitz für Brsckwitz. 5. „ Oswald Förster in Sörnewitz für Sörnewitz. H. „ Hermann Schlechte in Weinböhla für Weinböhla. ?. Gekonomierat Löser in Oberau für Oberau mit Rittergut und Niederau. 8. Wirtschaftsbesitzer Paul starke j,, Großdobritz für Großdobritz und Gohlis. 9. Gutsbesitzer Bruno Stelzner in Gröbern für Ockrilla, Jessen b. M., Gröbern. (y, Gemeindevorstand Lehmann in Winkwitz für Prsschwitz mit Rittergut, Rottswik, Winkwitz, Naundörfel. , (. Gutsbesitzer Troschütz in Diera für Diera. (2. „ Paul Dietrich in Zadel für Zadel. „ Ernst Taggeselle in Nieschütz für Nieschütz, Golk und Löbsal. (4. „ Mar Bennewitz in Schänitz für Boritz, Schänitz und Althirschstein (5. Inspektor Voigt in Neuhirschstein mit Rittergut Hirschstein und Böhla und Bahra. (6. Gutsbesitzer Robert Böhnisch in Göhrisch (Niederlommatzsch) für Niederlommatzsch, Oberlommatzsch, Windorf und Naundorf. 17. „ Alfred Winkler in Obermuschütz für Wölkisch, Obermuschütz, Nieder ¬ muschütz und Ickowitz nebst Gut. 18. Rittergutsbesitzer Dr. Günther in Schieritz für Zehren, Schieritz mit Rittergut und Piskowitz. (Y. Gutsbesitzer Max Schreiber in Mischwitz für Mischwitz, Jesseritz, Seebschütz, Seilitz, Keilbusch und Gasern. 2V. „ Grundmann in Pröda b. Al.»für Priesa, Pröda b. M., Großkagen, Kleinkagen, Nimtitz, Mohlis und Tronitz. 3(. „ Werkmeister in Mehren für Niederjahna mit Rittergut, Oberjahna mit Katchka, Schletta mit Rittergut, Mehren, Sieglitz b. M., Kaifitz, Stroischen. 22. „ Albert Straube in Obermeisa für Fischergasse, Niedermeisa, Gbermeisa, Klosterhäuser mit Klostergut, Hintermauer. 2L. Verwalter Naumann in Korbitz für Questenberg, Korbitz mit Vorwerk, Dobritz. 24. Drkonomierat Steiger in Löthain für Löthain mit Rittergut, Löbschütz b. M. Lanitz mit pauschütz. 24. , Wolf in Deila für Leutewitz mit Rittergut, Planitz-Deila mit Ritter ¬ gut, Sornitz mit Rittergus, Niederstüßwitz. 26. Gutsbesitzer Franz Steiger in Nössige für Nössige, porschnitz mit Kleinprausitz und Rittergut, Mauna, Zetta mit Gallschütz, Schrebitz. 28. Gemeindevorstand Bennewitz in Soppen für Soppen, Wuhsen, Wunschwitz mit Ritter gut, Heynitz mit Rittergut, Kottewitz. 29. Gutsbesitzer Erich Zschoche in Roitzschen für Miltitz mit Rittergut, Roitzschen, Luga. 30. Rittergutsbesitzer Bosse in Robschütz für Garsebach, Semmelsberg, Polen; mit Ritter gütern, Robschütz mit Rittergut. 3( Rittergutspachter Keller in Batzdorf für Lercha, Bockwen, Siebeneichen, Reichenbach mit Spittewitz, Batzdorf mit Rittergut, Riemsdorf. 32. „ von Oehmichen in Scharfenberg für Naustadt, Gruben mit Ritter gut Scharfenberg. 33- „ Helbig in Gauernitz für Gauernitz mit Rittergut, Pinkowitz, Hartha, Lonstappel. 34. Gutsbesitzer Beger in Kettewitz für Taubenheim mit Rittergut, Ullendorf, Kobitzsch, Kettewitz. 3S. „ Keller sen. in Piskowitz b. M. für Piskowitz b. M., Sönitz, Leeligstadt, Weitzschen. S8. Gemeindevorstand Pfützner in Grumbach für Grumbach. 3d- „ Bormann in Helbigsdorf für Herzogswalde und Helbigsdorf. HO. Gutsbesitzer Wetzel in Birkenhain für Blankenstein, Limbach mit Rittergut, Birkenhain. Ht. Rittergutspachter Gappisch in Rothschönberg für Tanneberg mit Rittergut, Rothschön berg mit Rittergut. HS. Gutsbesitzer Kästner in Sora für Sora, Lampersdorf, Lotzen, Schmiedtwalde. HH. «utspachtrr Bar in Sachsdorf für Klipphausen mit Rittergut, Röhrsdorf, Sachsdorf, Rittergut Wilsdruff. 46. Gemeindevorstand Wüstner in Dittmannsdorf für Dittmannsdorf. 4?- „ Rost in Reinsberg für Reinsberg. 48. Gutsbesitzer Hugo Schönberg jr. in Burkersdorf für Bieberstein mit Rittergut, Bur kersdorf, Hohentanne, Gotthelffriedrichsgrund. 49. Rittergutspachter Mälzer in Augustusberg für Siebenlehn, Obergruna mit Forstrevier Marbach, Augustusberg mit Rittergut. 30. „ Mende in hirschseld für Ni-dereula, Gbereula mit Rittergut, Hirsch ¬ feld mit Rittergut. 3 s. Gutsbesitzer Pötzsch in Deutschenbora für Deutschenbora mit Rittergut, Elgersdorf, Mergenthal, Mahlitzsch. 52. Rittergutspachter Donath in Wendischbora für Wendischbora mit Rittergut, Ilkendorf mit Rittergut, Gohla. Katzenberg, Karcha, Göltzscha 53. Gekonomierat Lessing in Zella für Rhäsa, Gruna, Zella mit Kammergut, Boden bach, Wölkau. öS. Gutsbesitzer Tamm in Priesen für Lhoren mit Rittergut, Wetterwitz, priesen, Leschen mit Rittergut, Petersberg, Lüttewitz, Maltitz, Markritz. 56. Gutsbesitzer hänsel in Radewitz für Saultitz, Radewitz, Gberstößwitz, Raußlitz mit Rittergut. * 57. „ Peuckert in Kreißa für Noßlitz, Höfgen, Mutzschwitz, Pinnewitz mit Rittergut, Kreißa. »8. „ Klopfer in Schänitz (Post Krögis) für Leippen, Ziegenhain, Graupzig mit Rittergut, Praterschütz, Dobschütz, Badersen, Pröda b. L., Gödelitz. 59. Rittergutspachter Timler in Schleinitz für Leuben, Eulitz, Lossen, Schleinitz mit Ritter gut, Wunden. 60. Gemeindevorstand Nitzsche in Wahnitz für Mertitz, Mettelwitz, Käbschütz, Raßlitz, Wahnitz. 61. Gutsbesitzer Emil Roßberg in Schweimnitz für Beicha, Meila, Schweimnitz, Nelkanitz. 62. Rittergutspachter Risse in Petzschwitz für Lhurschütz, Birmenitz, Krepta, Mögen, Necka nitz, petzschwitz mit Rittergut, poititz. 65. Gemeindevorstand Zschoche in Rauba für Jessen b. L., Rauba, Schwochau, Pitschütz, Albertitz. SH. Gutsbesitzer Semmig in Wuhnitz für Arntitz, Berntitz, Wuhnitz, Marschütz, Weitzschen Hain, Zschochau mit Rittergut. 65. „ Arthur Ritter in Steudten für Steudten, prositz b, L., Ibanitz, Oberstaucha , mit Rittergut, Niederstaucha, Wilschwitz mit Rittergut, Dösitz, Treben. 66. Gemeindevorstand Philipp in Dobernitz für Dobernitz, Gleina, Trogen, Roitzsch b. L., Striegnitz, Altsattel-Barmenitz. 67. Gutsbesitzer Hennig in Scheerau für Dennschütz, Altlommatzsch, Scheerau, Paltzschen. 68. „ Andrä in Wachtnitz für Zöthain, Daubnitz, Wachtnitz, prositz b. M., Löbschütz b. L., Zscheilitz. 6Y. Gemeindevorstand Miersch in Lautzschen für Dörschnitz mit Rittergut, Klappendorf, Sieglitz, Lautzschen. vnv KMtMW-tt Mlie mi- fllichMfuW-erWan-Mufnahnik »im 15. Felimar 1917. Der Komruünaluerband Meißen-Land hat die mit Bekanntmachung vom 0. die ses Monats namentlich bekannt gegebenen Vertrauensmänner des Bezirks be auftragt, l. sämtliche Ställe zum Zwecke der Sicherstellung des im Bezirk aufzubringenden Schlachtviehs z« besichtige» und dabei gleichzeitig — bei Rindern unter Anbrin gung von Haarichnitten — eine Auswahl der freiwillig abzugebenden oder ev. zu enteignenden Schlachttiere zu treffen, 2. die durch Bundesratsverordnung vom 22. März dieses Jahres ungeordneten Nach prüfungen der Bestände an Getreide und Hülsenfrüchte« sowie die so fortige Aussonderung derjenigen für die Ernährung des Volks in Anspruch zu nehmenden Vorräte an Brotgetreide, Gerste, Hafer, Hülsensrüchten und an Schrot (Graupen, Grütze) und Mehl vorzunehmen, die nicht nach de« Be stimmungen der Bundesratsverordnnng zurückbehalten werde« dürfe«. Es ergeht hiermit a« alle Viehbesitzer n«d landwirtschaftlichen Betriebsinhaber und Betriebsinhaberinnen die Anffordernng, den Ver trauensmänner« ihre Aufgabe zu erleichtern, ihnen in jeder Bezie hung behilflich zu sein und ihnen Zutritt zu alle« Räumlichkeiten zu gewähren. Meißen, am 9. April 1917. Nr. 291 II K »Wl Kommuualverband Meitzeu-Land. Neuregelung -er Verkehr» mit Giern vsn Hühnern, Enten und Gänse«. Gemäß -er Anordnung ses Königlichen Ministeriums des Innern hat der Kommunaloerband Meitze« Stadt und Land die Versorg«ng der Be- zirkseingesessenen mit Eier« für das laufende Wirtschaftsjahr selbst z« decke«. Infolgedessen werden di: itt der Bekanntmachung vom 20. September (9(6 erlassenen Bestimmungen ßH 2(—52 unter 0 über den Verkehr mit Eiern aufge hoben und durch folgende ersetzt: K ( Jeder Gemeinde wird die nach der Zahl der Legehühner z« erfassende Mindestmenge und die Verbrauchsmenge an Eier« von der Amtshaupt schaft mitgeteilt. Die Aufbringung der Eier in der vorgeschriebeuen Höhe ist Auf gabe jeder einzelne« Gememde. K 2. Geflügelhalter dürfen die in ihrem Betrieb gewonnenen Eier, insoweit sie diese nicht selbst verbrauchen, nur absctzen: l u) an Personen, die im Besitz einer von der Amtshauptmannschaft oder -eni Stadtrat zu Meißen ausgestellten Ausweis- oder Nebe«aus«eiskarte find. d) an eine der folgenden Butter- und Eiersammelstelle«: (. Genossenschaftsmolkerei Meißen, 2. Butterverteilungsstelle Meißen, Stadtrat Graubner, 3. Molkerei Gwe, Nossen, H. Buttergeschäft von Frau Diettrich, Lommatzsch, Döbelner Straße (29, 5. Molkerei Günther, Wilsdruff, 6. Molkerei Baensch, Piskowitz, 7. Molkerei Theilen, Hirschfeld, 8. Mehlhorn, Rittergut Heynitz, 9. Butterhandlung Winkler, Eoswig, (0. Josef Höhnisch, Molkerei, Weinböhla, ((. Otto Johne, Siebenlehn. Der ««mittelbare Absatz vo« Eier« sowohl seite« der Geflügel halter al» auch seite« der Händler«« Verbrancher wird bis auf weiteres «ntersagt. 8 3. Inhaber von Ausweis- (Nebenausweis)karten dürfen unbeschränkt Eier aufkaufen. Sämtliche aufgekauften Eier find, soweit sie nicht von der Gemeinde, in der sie erworben und derem Vorstand bez. dessen gesetzlichem Stellvertreter sie zur Deckung des dort vorhandene« Bedarfs anznbieten bezw. zu über- !assen sind, in Anspruch genommen werden, an eine Sammelstelle ab zuliefern.