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wart^ndimt nii erschein! wsavnlUch d»ima> und >«>-iL Vaninas, Mo- -I Insertloii-pivr. ^>f,. 7-r dir b > gNxaliriik «o^^zeilr^odrr drrrn kisd«. ^dn ->r". . wochs UN-Freies abends b Uhr für den folgenden Tag. — Bezugspreis bei Seibstäbhoiung - MDWlvG ^GUl 1KT4 t>ald des Amrsgerich^tsbezirkes 20 s?fg., Reklamen 45 ^>fg. Zeitraubender UN-» t«r-e6arit'ches oon der Dru<kere<jorrne allen Postämtern monatlich 55 pfg.,merttljählich 1,SO Mk., Im Stadt« Satz mit SO Prozent Aufschlag. Bei Wiederholung und Jahresumsätzen Rabatt nack Loris, ezirk zua-tra-en monatlich SV pfg., vierteljährlich ^,75 Mk^ bei Selbstabholmrg von a Befanntmachun^en im amlltchin Teil (nur von Behörde?») die Spaltzcile 45 pfg. mifcron Landarm gab^ftelle», monatlich ÜO pfg., vierteljährlich i,65 Mk., durch unsere S-RT SEM ^LM'E lo^l " 60 pfg. Nachweisungs-und Offerlengcbühr 20 bez. ZO psg. Telephonische )^sraten-7!chgabk taO^usträger z.igetragen monatlich 65 pfg., vierteljährlich Mk. — Im Falle schließt jedes Reklamationsrecht aus. — Anzeigenannahme an den Ausgabetagen bis N U'.v vormittags, an den übrigen Werktagen bis abends 6 Nhr. — Veilagengebühr das Taufen»? 6 Mk., für die Postauflage Zuschlag. - Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tage'' M und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. — Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der.Be W trag durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. So M» I ü I fern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort WUsdrrch vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nich' -er Empfänger innerhalb 8 Tagen, vom Sechnungstage an, Widerspruch dagegen erleb'. Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhurdswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohom, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndoif, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn^ Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rochschönberg mit Perne, Scichsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger irgendwelcher Storungen der Betriebe der Kei- lnngen, der Lieferanten oder der Veförderungseinrichtungen hat der Bezieher keinen An- spmch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugs- Preises, j-rner hat der Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls MWM M* die Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. — Einzelner- VN I H V I yaxfspreis der Nummer zo pfg. -- Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. — E III Fernsprecher Amt Wilsdruff Nr. L. — Telegram mrNdresse: Amtsblatt wilä>rnff. Mr die Königliche Amtshauptmannschast Meißen, Mr das sowie Mr das Königliche Nr. 1S. Donnerstag, den IS. Februar 1017. 7«. Jahrg. Amtlicher Teil. Die nachstehende Bekanntmachung über die Verwendung von Rübe« bei der Bereitung von Roggenbrot vom 5. Februar (9(7 (RGBl. s. (0() wird hierdurch zur öffentlichen Renntnis gebracht. (63.11 B Ib. Dresden, am lO. Februar (9(7. Ministerium des Innern. Bekanntmachung über die Verwendung von Rüben bei der Bereitnng von Roggenbrot. Vom 5. Februar (9(7. Auf Grund des H 5 der Verordnung über die Bereitung von Backware vom 26. Mai 19(6 (Reichs-Gesetzbl. S. 4(3 und der Verordnung zur Aenderung dieser Ver ordnung über die Bereitung von Backware vom l8. Januar (9(7 (Reichs-Gesetzbl. 5. 68) in Verbindung mit H ( der Bekanntmachung über die Errichtung eines Rriegsernährungs- amts vom 22. Mai (9(6 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) wird bestimmt. 8 R Jur Bereitung von Roggenbrot können statt Rartoffeln Rüben, mit Ausnahme von Zuckerrüben, verwendet werden. Dabei entsprechen hundert Gewichtsteile Trockenrüben hundert Gewichtsteilen Rartoffclflocken und hundert Gewichtsteile frischer Rüben fünfzig Gewichtsteilen gequetschter oder geriebener Rartoffeln. 8 2. Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Rraft. Berlin, am 5 Februar (9(7. Der Präsident des Kriegsernährungsamts von Batocki. Um die mit der Durchführung der Bekanntmachung vom 5. d. M. für die be troffenen Betriebe verbundenen wirtschaftlichen Nachteile nach Möglichkeit abzuschwächen, wird, nachdem nunmehr mildere Witterung eingetreten ist, die zur Ersparnis von Brenn stoffen und Beleuchtungsmitteln verfügte Schließung der Theater, Lichtspielhäuser, Säle und Räume im Einverständnisse mit den stellvertretenden Generalkommandos XII und XIX vom 14. dieses Monats ab wieder ausgehoben. Die Betriebsräume dürfen jedoch bis auf weiteres nur an Frosttagen und auch dann nur insoweit geheizt werden, als dies zur Anwendung von Schäden für die Betriebs-Ein- nchtungen und Gegenstände (Heizungsanlagen, Maschinen) unbedingt erforderlich ist. Die für die Gast-, Speise- und Schankwirtschaften, Raffeehäuser, Vereins- und Ge sellschaftsräume und öffentlichen Vergnügungsstätten auf (O Uhr abends festgesetzte allge mein« Polizeistunde blerbt bis auf weiteres bestehen. Nur für den Fall eines vorliegenden zwingenden öffentlichen Interesses werden die Rreishauptmannschaften hiermit ermächtigt, die Polizeistunde im Linzelfalle längstens bis ^2(2 Uhr abends auszudehnen. Dresden, am (2. Februar (917. 337 II Ministerium des Innern. Im Veterinärbezirk« Stadt Dresden ist die Maul- und Rlauenseuche ansgebrochen. Dresden, am (.0 Februar (YI7. (44 II V. Ministerin« des Innern. Montag und Dienstag, den (9. und 20. dieses Monats, bleiben die Geschäfts räume der Königliche« Amtshanptmannfchast wegen Reinigung geschloffen. An beiden Tagen werden nur dringliche Sachen erledigt. Meißen, am (2. Februar (9(7. Königliche Amtshauptmannschast. Angefrorene Rartoffeln betr. Angefrorene und selbst erfrorene Rartoffeln können — mit sich in allen Fällen be- jahlt machenden Rosten — getrocknet und in Gestalt der Rartoffelflocken zur menschlichen Nahrung verwendet werden. Es ist deshalb Verbote«, ««gefrorene Kartoffel« z« »erfütter«, gleich »i«I wessen Eigentum sie sind. Die Gemeindebehörden werden veranlaßt, etwa angefrorene Rartoffeln zu sammeln und ohne Zögern der Rartoffelflockenfabrik, G. m. b. h., Licberttvolkwitz, Sachsen, zu übersenden. Abrechnung erfolgt durch den Rommunalverband Meißen-Land. Iver dem vorstehenden verfütterung-werbote oder den Anordnungen des Rommunal verbandes oder der Gemeinde über die Sicherstellung und Abgabe der fichergestellten Rar toffrln zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafe,! bestraft. Neben der Strafe können die Vorräte, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sic dem Täter gehören oder nicht, eingezogen werden (Reichsgesetzblatt Seite (5(4, (. Dezember 19(6). Meißen, am (0. Februar (9(7. «? Nr 9( c II R Di« Königliche Amtshauptmannschast. Verkehr mit Butter. Mit Wirkung vom (9. Februar (9(7 wird die Landessettkarte, die eine gleich mäßige Verteilung der Butter und sonstigen Speisefettmengen vorsieht, im hiesigen Rommu- naloerband «ingeführt. Von dieser Zeit an darf Butter oder sonstiges Speisefett (Butterschmalz, Margarine, Schweineschmalz Speisetalg) nur noch gegen die wochenabfchnitte der Landesfettkarte, die über 62^/2 K — '/k Pfund Speisefett lauten, an die Verbrancher abgegeben werden. weiter darf auch künftig die Entnahme und die Abgabe von Speiseöl nur gegen Abgabe des Melabschnitts der Landesfettkarte erfolgen. Die Wochenabschnitte der Landessettkarte laufen vom (9. Februar bis 5. August 19(7. sie haben nur für die Zeit, auf die sie ausgestellt find, Gültigkeit und find mit fortlaufenden Buchstaben V versehen. Die bisher gültigen Dutterkarten werden für ungültig erklärt und müssen sämtlich vor bez bei Entnahme der neuen Landessettkarte« an die Stelle, bei der die Karten ausgehändigt werden, zurückgegeben werden. Di« Landessettkarte gewährt kein Recht auf den Bezug der angegebenen Menge. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu (0000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft Meißen, am (2. Februar (9(7. Komm««alverba«d Meißen Stadt und La«d. Futtermittelabgab«. Dem Rommunalverband Meißen-Land steht z. Zt. i« der Derteil««gSst<Ie Meiße« eine größere Menge fettarmes Dorfchmehl, ein sehr gehaltreiches Rraftfutter für Zuchtschwe.ne, welches das z. Zt. fehlende Fleisch mehl ersetzt, zum Preise von 46 Mark für den Zentner zur Verfügung. Bestell««gen sind möglichst sofort unter Angabe der Zahl der Schweine hier schriftlich einzureichen. Line ev. Zusendung des Futters mit -er Bahn könnte nur auf Rosten des Empfängers erfolgen. Meißen, am (3. Frbruar (9(7. Nr. (74 II O SS» Kommnnalverband Meißen-Land. Donnerstag, den 15. Februar 1S17, abends « Uhr gemei«l»Ml»e öNemil»e unö gedeimr Sitzung ürr üatr «na ärr Ztaänmsrauele«. Die Tagesordnung hängt im Rathaus« aus «n Wilsdruff, am (4. Februar (9(7. Der Bürgermeister. Volksküche betr. Da in Zukunft der Volksküche Fleisch und Fett nicht mehr besonders zugewiesen wcrden können, find wir genötigt, zur Sicherstellung der unentbehrlichen Fleisch- und Fett- menge folgende Bestimmungen für die Teilnahme an der Volksküche mit Gültigkeit vom 17. Februar d. I. ab zu treffen: (. Den Volksküchenteilnehmern wird der graue Fleischbezugsschein auf die Hälfte herabgesetzt und nur die Hälfte Fleischmarken zugeteilt. Mit der anderen Hälfte wird die Volksküche versorgt. 2. Es werden nach wie vor Sonnabends Wochenspeisekarten ausgegcben. Dagegen hat die Anmeldung zur Teilnahme an der Volksküche und erstmalig am 17. Fe bruar auf 4 Wochen hintereinander zu erfolgen An- und Abmeldungen werden innerhalb dieser 4 Wochen nur in dringenden Fällen angenommen. Bet jeder An- und Abmeldung ist der graue Fleischbezugsschein vorzulegen. Sein« Herabsetzung und die Wiederaufhebung der Herabsetzung wcrden durch Stempel aufdruck kenntlich gemacht. Wilsdruff, am 7. Februar (9(7. Mi Der Stadtrat. Speiseleinöl, Speiseöl, Syrnp. Am (6. und (7. Februar werden in Wilsdruff verkauft. 1. Speiseleiuöl gegen Abgabe der Bezugsmarke für Graupen Nr. 7 je 50 Gramm Speiseleiuöl zum Preise von 33 pfg. bei: Max Berger, Alfred Pietzsch, Berth. Wilhelm, Ronsumverein. 2. Speiseöl gegen Abgabe der Bezugsmarke für Teigwarrn Nr. (0 je (5 Gramm Speiseöl zum Preise von (( pfg. bei: Drogist Rietzsch. 3. Syrup gegen Abgabe der Bezugsmarke für Graupen Nr. 8 je 80 Gramm Syrup zum Preise von 6 pfg. bei: Ernst Adam, Busch, Broschmann, Hauptmann, Ronsumverein, Pätzold. Hugo Plattner, Richard Plattner, Räntzsch, Schmidt. Für Militärurlauber ist Syrup bei Gustav Adam zu haben. )?ach der (estgesetzten Zeit dürfen etwaige noch vorhandene Warenmengen nicht mehr verkauft werden. — Die Verkaufsstellen werden nochmals auf die ihnen zugestellten Ver kaufsbestimmungen hingewiesen. Jeder Bezugsberechtigte kann di« ihm zusteherde Warenmenge bestimmt erhalten. Beschwerden find bis mit (9- Februar an mich zu richten. Wilsdruff, am (4- Februar (-(7. Der Vorsteher des Lebensmittelversorgungsbezirkes Wilsdruff. Gerlach