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Hßamndt, Wossen, Sieöml'eßn und die Umgegenden. Amtsblatt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Milsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndors, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermSdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, - Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk.54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Marlin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. Ro. 140. 1 Dienstag, den 26. November 1S«1. j «0. Jahrg^ Nutzholzmasse n - Au ktion. Von den Revieren des Forstbezirks Grillenburg sollen in dem kleinen Kaufhaus saale des Rathskellers zu Freiberg, Montag, den 16. Dezember 1961, von Vormittags 11 Uhr ab, ca. 18000 Festmeter weicher Nutzhölzer, zum Theil in bereits aufbereitetem, zum Theil in noch aufzubereitendem Zustande meist als Stamm holz in einzelnen Holzposten von 20 bis 400 Festmetern unter den in der Auktion be kannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Näheres darüber besagen die bei der unterzeichneten Oberforstmeisterei und dem Könglichen Forstrentamte Tharandt in Empfang zu nehmenden speziellen Auktionsbekanntmachungen, sowie die von den Herren Revierverwaltern zu beziehenden speziellen Auktionsverzeichnisse. Im Uebrigen ist auf die in den umliegenden Gasthäusern aushängenden Plakate zu verweisen. königliche Oberfsrstnreisterei Grillenbnrg, am 22. November 1901. K. Tittmaun, Oberforstmeister. Die Wahl eines Abgeordneten der Landgemeinden zur Bezirksversamm lung der Kgl. Amtshauptmannschaft Meisten für den die Ortschaften Schmiede- walde, Blankenstein, Steinbach bei Mohorn, Neukirchen, Neutanneberg, Rothschönberg mit Perne, Groitzsch, Burkhardtswalde, Munzig, Alttanneberg umfassenden 10. Wahl bezirk wird Donnerstag, den 5. Dezember 1901, Nachmittags von 2 Uhr an im Gasthof zu Schmiedewalde vorgenommen werden. Die Gemeindevorstände der benannten Gemeinden (ingleichcn die für Gemeinden von 500 und mehr Einwohnern hinzutretenden von den Gemeinderäthen gewählten Wahlmänner, letztere, soweit noch keine Anzeige an mich gelangt ist unter Beibringung ihrer Legitimation) sowie die Besitzer derjenigen einem Gemeindeverbande nicht ange hörigen Güter im Wahlbezirke, welche nicht unter den Höchstbesteuerten stimmberechtigt sind, werden daher hierdurch aufgefordert, zu dem anberaumten Wahltermine sich ein zufinden und an der Wahlhandlung sich zu betheiligen. Die Abstimmung wird um 4 Uhr Nachmittags geschlossen und nach dieser Zeit mit Feststellung des Wahlergebnisses verfahren werden. Schmiedewalde, den 22. November 1901. Der Wahlkommissar für den 1ü. ländlichen Wahlbezirk. Bohland. Bekanntmachung. Nachdem von der Gewerbekammer zu Dresden „Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens im Handwerk" erlassen worden sind, machen wir solches mit dem Bemerken andurch bekannt, daß dieselben an hiesiger Rathsstelle zu Jeder manns Einsicht ausliegen. Hierbei wird noch ganz besonders darauf hingewiesen, daß Nichtbeachtung der nachfolgenden Bestimmungen und zwar: 8 2. Die Handwerker haben, wenn sie Mitglieder einer Innung sind, bei derselben Lslitische NundschE. Vom Kaiserhofe. Die kaiserlichen Majestäten be suchten am Todten-Sonntage den Gottesdienst und ver lebten den Rest des Tages in stiller Zurückgezogenheit Arn heutigen Montag Vormittag wird der Kaiser m Krel eintreffen, um an der Vereidigung der Marine-Rekruten theil- zunehmen, während die Kaiserin die in Plön verweilenden kaiserlichen Prinzen besucht. ?? Darmstadt würde heute der Geburtstag des Grollherzogs und der Großherzogin von Hessen gefeiert werden Beider Wiegenfest fällt auf den gleichen Tag« wenn nicht die allem Anschein nach nicht wieder zu beseitigende Meinungs-Verschiedenheit die fürstlichen Ehe gatten auseinander hielte. In welcher Weise das Ehe scheidungsverfahren sich abspinneu wird, ist noch immer nicht bekannt gegeben. Die finanzielle Frage ist wohl auch nicht so ganz leicht zu losen. Die soeben bekannt gegebene Begründung des neuen Zolltarifs läßt den Standpunkt der verbündeten Re gierungen kurz präzisiren: „Den Landwirthen ein für alle Male einen festen Preis zu garantiren kann das Reich nicht; das geht über seine Bestimmung hinaus und auch über seine Befugnisse. Aber die Landwirthschaft wird er in gewissen Grenzen erwerbsfähig zu machen, sie vor der Erdrückung durch die unter so ganz anderen Bedingungen Produzirende Konkurrenz der überseeischen Getreideländer und Rußlands zu bewahren, das ist bet der Bedeutung, die das landwirthschaftliche Gewerbe für das Staatsganze und die Gesammtheit hat, seine unabweisbare Pflicht. Ihr hat er — eben im Interesse der Gesammtheit — selbst jeden Lehrling, welchen sie annehmen, gleichviel ob der Lehrling bereits einen andern Lehrherrn hatte oder nicht, binnen sechs Wochen nach Antritt der Lehre unter Vorlegung des für den minderjährigen Lehrling ausgestellten Arbeitsbuches zum Eintrag in die Lehrlingsrolle anzumelden und dabei die nach 8 1 in die Spalten 2 bis 9 derselben aufzunehmenden Angaben zu machen. 8 3. Wird im Falle des Todes des Lehrherrn das Lehrverhältniß seitens des Lehr lings gelöst (8 127b Abs. 4 der Gewerbeordnung), so hat dieser oder sein gesetzlicher Vertreter dem Obermeister der Innung, deren Mitglied der Lehrherr war, die Beendigung des Lehrverhältnisses unter Angabe des Tages, Jahres und Grundes derselben inner halb einer Woche nach der Beendigung anzuzeigen. Endet das Lehrverhältniß aus einem anderen Grunde, so liegt die Anzeige zur Lehrlingsrolle dem Lehrherrn ob. 8 4. Die Anzeigen für die in Spalte 11 und 13 der Lehrlingsrolle zu bewirkende« Einträge hat der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, vor dem der Lehrling die Ge sellenprüfung abgelegt hat, binnen einer Woche nach Beendigung derselben zu erstatten. Das Lehrzeugniß bezw. der Lehrbrief darf erst, wenn Tag und Jahr der Aus stellung desselben in Spalte 12 der Lchrlingsrolle eingetragen sind, dem Lehrling aus gehändigt werden. Für die Eintragung hat der Lehrmeister Sorge zu tragen. 8 7- Von den Lehrverträgen erhält das eine Stück der Lehrherr, das andere Stück der Lehrling oder sein gesetzlicher Vertreter; das dritte Stück hat der Lehrherr binnen einer Woche nach der Vollziehung, wenn er Mitglied einer Innung ist, dieser und, wenn er keiner Innung angehört, der Gewerbe-Kammer einzuschicken. 8 17. Die Obermeister der Handwerker-Innungen haben binnen einer Woche nach der Uebernahme dieses Amtes ihren vollständigen Namen, ihren Wohnort und ihr Gewerbe der Gewerbe-Kammer schriftlich anzuzeigen. 8 18. Die Obermeister solcher Handwerker-Innungen, welche das Recht zur Abnahme der Gesellenprüfung besitzen, haben die bei denselben in den Prüfungsausschuß gewMte» Beisitzer nach vollständigem Namen, Wohnort, Gewerbe und Stand binnen einer Woche nach der Annahme der Wahl der Gewerbe-Kammer schriftlich anzuzeigen und Zuwider handlung gegen die Vorschriften in 8 13, welche folgenden Wortlaut haben: Den Lehrlingen ist der Besuch von Schank- und anderen öffentlichen Vergnüg ungsstätten nur in Begleitung von erwachsenen Angehörigen, vom Lehrherrn oder von dessen beauftragtem Vertreter (8 127 der Gewerbeordnung) gestattet. Der Besuch öffentlicher Tanzstättcn ist selbst in Begleitung dieser Personen den Lehrlingen verboten. Der Genuß des Tabaks in irgend welcher Gestalt ist den Lehrlingen während der Lehrzeit verboten nach 8 27 mit Geldstrafe bis zu 20 Mark — Pfg. belegt werden können. Der Stadt rath. —Kahlenberger. dann nachzukommen, wenn davon hier und da auch der inländische Verbrauch betroffen werden sollte Die Zoll erhöhungen auf landwirthschajtliche Produkte sind mit der größten Vorsicht, mit der möglichsten Rücksicht auf die ent gegenstehenden industriellen Interessen bemessen. Sollte sich aber dessen ungeachtet unter Umständen eine Belastung der verbrauchenden Bevölkerung ergeben, so müßte sie er tragen werden, um weit ernstere Gefährdungen der Staats wohlfahrt hintanzuhalten. Ein gewisses Recht der In dustrie auf Ausfuhr wird anerkannt. Wie die neuen Handelsverträge sich gestalten werden, läßt sich heute noch nicht übersehen!" Hauptsächlich bei diesem letzten Punkte, der unsicheren Zukunft, setzt die gegnerische Kritik ein, die eine nicht wieder gut zu machende Schädigung der Ausfuhrindustrie befürchtet, so daß die Kaufkraft der Be völkerung erlahmen und die Landwirthschaft also gleichfalls Schaden haben würde. DieVertreterderLandwirth- scb aft betonen hingegen verstärkt, daß eine auf auskömm liche Preise für ihre Produkte basirte Landwirthschaft der beste Käufer der Industrie sein würde, die doch mit der starken schutzzöllnerischen Bewegung in anderen Ländern zu rechnen habe. Die Reichsregierung rechnet ebenfalls mit der Nützlichkeit von Zollkriegen, wenn sie dieselben auch als unerwünscht bezeichnet; eben deshalb aber will sie den Tarif so gestaltet wissen, daß sie dem Auslande gegenüber vorbereitet ist. Wir meinen, daß unsere so weit ausgedehnte Industrie gewiß ein Recht auf möglichst leichte Ausfuhr hat, aber sie soll nicht zu sehr auf den ausländischen Edelmuth rechnen und die schon begonnene nordamerikanische Schleuder-Konkurrenz mehr beachten. Angesichts der großen Arbeitslosigkeit regt die „Frkf. Ztg." den Gedanken einer Arbeitslosenversicherung von Neuem an. Hier die Kernpunkte ihrer längeren Aus führungen: „Eine wirkliche Besserung, eine thatsächliche Abhilfe kann nur durch eine Versicherung gegen Arbeits losigkeit eintreten. Wenn wir an eine „nüchterne Beur- theilung" der Frage herantreten, so ist kein Grund zu erkennen, der gegen diese Lösung spricht. Vor zwei Jahr zehnten hat man sich auch gegen staatliche Organisation der Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung gesträubt, man hat das Schlimmste prophezeit, den Ruin der Arbeit- geber und den Staatsbankerott vorausgeahnt. Keine von diesen Befürchtungen hat sich erfüllt. Warum sollte eine Erweiterung der Versicherung nicht möglich sein? Wie die Dinge jetzt liegen, können die Gemeinden nm in be grenztem Maße helfen. Besteht aber eine Versicherung, die beide Theile, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in guten Zeiten zur Bcitragsleistung heranzieht, dann ist die beste Hilfe und auch die einzige geschaffen. Das Material ist seit Jahren gut vorbereitet. Es wäre schon jetzt wichtig, diese eminent wichtige Materie durch ein Reichsgesetz in Fluß zu bringen." Wien, 23. Nov. Das Ergebniß der gestrigen all gemeinen Obmännerkonferenz wird allgemein dahin be- urtheilt, daß die Erledigung des Budgets gesichert sei, im Uebrigen aber die Lage so unklar wie vorher bleibt. Aus London: Die Blätter regen sich wegen des deut schen Kaltwasserstrahles und der bei uns noch immer an- dauernden Protestbewegung gegen Chamberlain, der alle Gerüchte, daß er an der bekannten Ministerkrankheit leide,