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UIÄi« Tharandt, Nossen, Sieömtehn und die Amgegenden. Amtsblatt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Horstrentamt zu Tharandt. „ Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Rohrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, , Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk.54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. No 117. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. Donnerstag, den 3. Oktober 1SV1. 6V. Jahrg. Herr Alexander Deubel aus Kesselsdorf ist heute als Trichinenschauer für die Gemeinde Kesselsdorf vom 1. Oktober 1901 ab in Pflicht genommen worden. Königliche Amtshauptmannschaft Meitzen, am 25 Sept 1901. I. A.: 5592. »r. von Breseius, Bez.-Ass. Zs. Bekanntmachung. Donnerstag, den 3. Oktober d. I., Nachmittags 6 Uhr, öffentl^tadtgemeinderathssitzung. Die Tagesordnung hängt im Rathhause aus. Wilsdruff, den 2. Oktober 1901. Der Bürgermeister. Kahlenberger. Der Abschluß der Organisation -es Handwerks. Am 1. Oktober d. I. trat der letzte Theil des Reichs gesetzes vom Jahre 1897 über die Organisation des Hand- werkerstandes, welcher die von der Meisterprüfung handeln den Bestimmungen enthält, in Kraft. Nur nach und nach haben die einzelnen Abschnitte dieses wichtigen sozialpoli- tischen Gesetzes Geltung für die Praxis erlangt, wie es .den von ihm ausgesprochenen, ziemlich einschneidenden Neuerungen allerdings auch nur angemessen war. Zunächst wurden mit dem 1. Oktober 1898 die neuen Vorschriften Über die Errichtung von Innungen in Kraft gesetzt, ihnen folgten hierin am 1. April 1900 die Bestimmungen betrefss der Handwerkerkammern nach, am 1. April 1901 traten die Vorschriften über das Lehrlingswesen im Handwerk in Wirksamkeit — die Allgemeinbestimmungen hinsichtlich der Umgestaltung des Lehrlingswesens überhaupt hatten schon 1898 ihre Umsetzung in die Praxis erfahren — und jetzt greifen auch die Vorschriften über die Meisterprüfung Platz. All' diese gesetzlichen Neuerungen sind seinerzeit im Reichstage nicht ohne Ueberwindung mannigfacher Schwierig keiten und erst nach theilweise recht lebhaften parlamen tarischen Kämpfen zu Stande gekommen, da sich hierbei die Freunde und Anhänger einer durchaus selbstständigen, durch keine staatliche Bevormundung eingeschränkten Bethätigung des Handwerks, und die Befürworter eines ausgiebigen Schutzes des soliden Handwerks im Rahmen der modernen Gesetzgebung in ihren Anschauungen meist schroff gegenüber standen. Schließlich gelangte aber die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit, dem mit der Ungunst der Zeiten und namentlich mit der übermächtigen Konkurrenz des Groß gewerbes hart um's Dasein ringenden Handwerkerstand die Hilfe der Gesetzgebung zu Theil werden zu lassen, zum Durchbruch, und die gesammte Vorlage über die Organi sation des Handwerkerstandes wurde dann mit erheblicher Mehrheit definitiv gutgeheißcn. Betreffs der Wirkungen der schon bislang in Geltung getretenen Bestimmungen Les Handwerkergesetzes, also derjenigen über die Hand werkerkammern, die Innungen und das Lehrlmgswesen, herrschen freilich in den Kreisen des Handwerks selbst theil- weise noch Meinungsverschiedenheiten, im Großen und Ganzen kann aber doch wohl behauptet werden, daß es sich um eine lebensfähige und zeitgemäße Reformmaßregel handelt, deren Wohlthaten bei längerer praktischer Hand habung hoffentlich bald noch mehr hervortreten werden. Was nun die jetzt ebenfalls in die Praxis einzu führenden Asuffchnften des Handwerkerschutzgesetzcs hin sichtlich der Melstcrprufting anbelangt, so beziehen sich die selben bekanntlich un Wesentlichen auf den Befähigungs nachweis. Wer künftig Meister in einem Handwerk werden und den Titel als solcher führen will, der muß vor einer besonderen Prüfungskommission den Nachweis erbringen, daß er zur selbstständigen Ausführung und Kostenberech nung der gewöhnlichen Arbeiten des betreffenden Gewerbes befähigt ist, und daß er die zum selbstständigen Betriebe seines Handwerks nothwendigen Kenntnisse, insbesondere solche in der Buch- und Rechnungsführung, besitzt. Auch muß der „Meisterkandidat" mit den einschlägigen Be stimmungen der Gewerbeordnung vertraut sein. Die Prüfungskommission selbst besteht aus einem von der zu ständigen Gewerbekammer zu ernennenden Vorsitzenden und 4 Besitzern. Unbefugte Annahme des Meistertitels wird mit 150 Mark Geldstrafe oder entsprechender Haft geahndet. In der Regel soll nur derjenige zur Meister prüfung zugelassen werden, der mindestens drei Jahre als Geselle (GehilfeUn seinem Gewerbe thätig war.—Zweifellos muß auch den Bestimmungen über die Meisterprüfung Zeit gelassen werden, sich in den bethciligten Interessenten kreisen ebenso einzuleben, wie dies von den übrigen Theilen des Handwerkerschutzgesetzes mit Fug zu fordern ist. Ob die Wirkungen desselben allenthalben den Erwartungen, die man von der Organisation des Handwerks hegen darf, entsprechen, oder ob sie sich mit den Interessen des Hand werks nicht immer decken, darüber Hal eben der organisirte Handwerkerstand selber zu wachen. Vielleicht werden sich mit der Zeit Abänderungen des Handwerkerschutzgesetzes in der einen oder anderen Beziehung nöthig machen, dann darf man wohl hoffen, daß sich im Reichstage die Freunde des Handwerks in genügender Anzahl zusammenfinden, um den betreffenden Wünschen der Handwerker Nachdruck zu verleihen. Kslitiiche Bun-schau. Der Kaiser trifft gutem Vernehmen nach erst am 4. Oktober gelegentlich seiner Rückreise von Rominten nach Potsdam zu dem angekündigten nochmaligen Besuche in Danzig resp. Langfuhr ein. Dieser um etwas ver längerte Jagdaufenthalt des Monarchen in Rominten beweist wohl auch am besten, daß das jüngste Unwohl sein der Kaiserin glücklicherweise keinen ernsteren Cha rakter zu besitzen scheint, sonst würde sich der hohe Herr inzwischen doch gewiß zu seiner erlauchten Gemahlin nach dem Neuen Palais bei Potsdam zurückbegeben haben. Die Sensationsmeldung freisinniger Blätter, der Reichskanzler Graf Bülow habe sich zu einem hohen Be- amten dahin geäußert, daß er die Initiative zu einer Revision des Zolltarifentwurfes ergreifen wolle, wird jetzt von der offiziösen „Nordd. Allg. Ztg." als PH antasterei bezeichnet. Das deutsche China-Bataillon unter Major v. Förster hat auch auf seiner weiteren Heimreise auf öster reichischem Boden nach dem Verlassen Wiens noch warme Begrüßungen und Ehrungen erfahren, wie in Prerau, Weißkirch und auf der Genzstation Oderberg. In Oder berg wurde das Bataillon nochmals gastlich bewirthet, dann verließ cs das österreichische Gebiet. Die Altczechen wie die Jungczechen haben am Montag gleichzeitig ihren Wahlaufruf zu den böhmischen Landtagswahlen veröffentlicht. Die Kundgebung der Jung czechen betont in weit entschiedener und rücksichtsloserer Form, als dies der Wahlaufruf der Altczechen lhut, die Forderungen des Czechenthums, unter scharfer Stellung nahme gegen das deutsche Reich. Der ungarische Ministerpräsident v. Szell soll, nach Behauptungen Pester Blätter, im Einvernehmen mit dem gemeinsamen Minister des Aeußeren Grafen Golu- chowski und der österreichischen Regierung der deutschen Regierung bekanntgegeben haben, daß Oesterreich-Ungarn auf Grund des veröffentlichten Entwurfes eines neuen deutschen Zolltarifs keinen Handelsvertrag mit Deutsch land würde abschließen können. Indessen bleibt noch ab zuwarten, welche Bewandtniß es mit dieser Sensations meldung eigentlich auf sich hat. In Paris steht die Gründung einer russischen Universität bevor, an der also nur in russischer Sprache unterrichtet werden wird. Diese Universität wird schnell zahlreiche Studirende erhalten. Die russischen Studenten, welche mit Vorliebe an politischen Umtrieben theilnehmen und deshalb streng beaufsichtigt werden, zählen nach Tausenden. Alle unsicheren Kantonisten werden fortan also nach dem gastlichen Paris abschwimmen. Nach den offenkundigen Beweisen treuer Waffenbrüder schaft zwischen Deutschen und Oesterreichern in Wien dürsten die Franzosen danach, ein ähnliches Zeugniß ab legen zu können. Man hofft in Paris, daß sich dazu noch vor dem im April nächsten Jahres erfolgenden Besuch des Präsidenten Loubet in Petersburg Gelegenheit finden wird. China. Die Hetze gegen die Missionare scheint schon wieder begonnen zu haben. Nach einer Londoner Meldung aus Hongkong ist die Missionsanstalt Balonga inPiang- Tung, im Nordosten der Provinz Kwantung, von Chinesen eingeäschert worden. Die Missionare konnten zwar ihr Leben retten, ihre gesammte Habe wurde jedoch von den Barbaren vernichtet. Es handelt sich um englische Missio nare. — Da der deutsche Gesandte in Peking die Be strafung von Räubern verlangt hatte, die im August in der Nähe der Hauptstadt einen deutschen Kaufmann ge- tödtet, so wurde der Prozeß gemacht. Die sieden Schuld igen wurden zum Tode verurtheilt. Der Transvaalkrieg. Die Mittheilung eines Pariser Blattes, daß mit Hilfe Rußlands, Frankreichs und einer Reihe anderer europäischer Staaten, unter denen Deutschland und Oesterreich-Ungarn jedoch nicht genannt waren, doch eine Intervention in Sachen des südafrikanischen Krieges zu Stande kommen würde, ist, wie wir von vornherein annahmen, völlig unbegründet. Es will es eben keine der europäischen Mächte mit England verderben, das eine jede schließlich doch einmal eher ge brauchen könnte, als die südafrikanischen Republiken. Führte in dieser Frage nicht der Egoismus das Wort, dann wäre dcn Boeren längst Hilse widerfahren. Aber der Egoismus ist nun einmal das Leitmotiv jeder Staatspolitik, und mit den gegebenen Verhältnissen muß man rechnen. Das Bekanntwerben der Verdrießlichkeiten, welche die englische Regierung mit dem Oberbefehlshaber in Süd afrika, dem Lord Kitchener, hat, ist dem Londoner Kriegs- amt dermaßen peinlich, daß es selbst eine kleine Lüge nicht scheut, um das Gerücht zu ersticken. Das Kriegsamt er klärt, es beständen und hätten mit Kitchener niemals Differenzen bestanden. An dieses Märchen glaubt kein Mensch und am allerwenigsten der englische Kriegsminister Brobrick selbst; aber was hilft's? Um des Prestiges willen muß die kleine Unwahrheit gewagt werden. Ein Sohn des Präsidenten Krüger, der sich erst vor Kurzem den Engländern ergeben hatte, soll gestorben sein. Die für die Engländer günstig lautenden sonstigen Kriegsberichte aus Südafrika sind mit größter Vorsicht aufzunehmen. Die englischen Kriegsmeldungen leiden neuerdings nicht nur an hochgradiger Ungenauigkeit, sondern auch an thatsächlicher Unrichtigkeit. Die zwischen Botha und den englischen Truppen in den letzten Tagen stattgefundenen Kämpfe sind von Lord Kitchener ausnahmslos als englische Siege bezeichnet worden; das entspricht aber nicht den Thatsachen. Einwandfreie Nachrichten lassen es vielmehr als unbedingt sicher erscheinen, daß Botha mit seinen Bocren bereits festen Fuß in Natal gefaßt hat. Aus Maritz- burg wird nämlich gemeldet, daß der von den Colonial truppen Natals besetzt gehaltene Posten Tree Hill, 12 Meilen westlich von Glencoe, von einem starken Boeren- kommando angegriffen wurde. Die Natal-Freiwilligen leisteten tapferen Widerstand. Da bricht die Meldung ab