Volltext Seite (XML)
MM, K MW Wamndt, Aoßen, Sieöentehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den ^tadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttannrberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne,Sachsdo rf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtsbausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk.54 Pf Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro viergespaltene ^.orpuszeile. Dnick und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berqer daielbn. No. «2. , Sonnabend, den 2S. Mai 19V1. 6V. Jahrg. * Es ist sem Hochfest ia gekommen, Der Pfingsten schöne Feierzeit, Und von der Erde weggenommen Scheint alle Nacht und Traurigkeit. Auf Gräbern selbst deckt Blüthenhülle Den stummen, tobten Jammer zu, Und durch die Fluren wogt die Fülle Der Menschen heut' in sel'ger Ruh. Laß sie aufs neu' empor sich raffen, Leg' auf ihr wundes Herz die Hand, Gieb ihnen Muth und Kraft zum Schaffen Und leisen Hoffens Unterpfand! O wenn an deinem Fest hienieden Dein Odem um die Erde kreist, So bring auch allen deinen Frieden, Du Gnadenspender, heil'ger Geist! Des Werktags Sorgen, Lärmen, Hasten, Es ist verstummt, es scheint vorbei, All überall ein fröhlich' Rasten, In tausend Seelen sonn'ger Mai; Hoch in den Lüften jauchzet Lieder Der kleinen Vögel Lenzeslust, Von Berg und Thalern hallt es wider Aus festesfroher Menschenbrust. Und dennoch birgt sich unvergessen In mancher Seele stummes Leid, Und manches Herz will's fast zerpreffen In dieser schönen, blüh'nden Zeit; Je mehr es jauchzt in weiter Runde, Je herrlicher die Welt erscheint, Um desto heißer brennt die Wunde, Wenn einsam, bang ein Auge weint. Es gehl viel Jammer durch die Erde, Von dem kein Mensch wohl weiß und ahnt, Und ob auch nach des Herren: Werde! Der Frühling neu den Pfad sich bahnt, Er kann oft nicht den Zugang finden In ein gequältes Menschenherz, Mit allen Blüthen nicht umwinden Trostvoll das Leid, den stummen Schmerz. Nun yt der Fruhlmg emgezogen, Im Blüthen schimmer träumt die Welt, Es wölbt der Wald die grünen Bogen Zum wonniglichen Schattenzelt; Die Maien winken hell vom Laube, Ein Strom voll Duft und Leben kreist, Und ahnend fühlt der fromme Glaube Durch alle Welt den heil'gen Geist. Breit aus die Schwingen, Geist der Gnaden Wie Frühlingswehen mild und lind Such auf, die so mit Leid beladen, Gequält, gekränkt, in Elend sind! O such' sie auf in ihrer Kammer, Wo sie kein Lenzes hauch umkost, Reiß sie heraus aus ihrem Jammer, Zeig' ihnen einen Weg und Trost! Sämmtliche Besitzer und Pachter von Steinbrüchen werden darauf hingewiesen, daß nach 8 27 der Verordnung betr. die Bundesbestimmungen über den Verkehr mit Sprengstoffen vom 26. Januar 1894 die Verausgabung von Sprengstoffen, die den Vorschriften des Reichsgesetzes vom 9. Juni 1884 unterliegen, an die in den Steinbrüchen beschäftigten Arbeiter u. s. w. nur von denjenigen Betriebsleitern, Beamten oder Auf sehern bewirkt werden darf, die nach den erlassenen Anordnungen ihrerseits zum Besitze von Sprengstoffen berechtigt sind. Diese Personen sind verpflichtet, über die Verausgabung ein Buch zu führen, das den Namen der Empfänger, den Zeitpunkt der Verausgabung, die Menge der veraus gabten Stoffe, sowie bei Sprengpatronen deren Jahreszahl und Nummer angiebt. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden nach 8 367, Nr. 5 des Straf gesetzbuches bestraft, soweit nicht härtere Strafen nach dem Reichsgesetz vom 9. Juni 1889 verwirkt sind. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 10 Mai 1901 I. A.: vr. von Brescius, Bez.-Ass. Die diesjährige Aushebung im Aushebungsbezirke Nossen wird am 4., 5., UN- 7. Juni täglich voü Bormittags 8V4 Uhr an im Gasthofe zum „Deutschen Haus" in Nossen, stattfinden. Zur Vorstellung kommen: die als tauglich zur Aushebung, die zur Ersatz-Reserve und die zu dem Landsturm 1. Aufgebots in Vorschlag gebrachten, sowie die als dauernd untauglich auszumustcrnden Militärpflichtigen. Den vorzustellenden Mannschaften werden von hier aus durch die Ortsbehörden besondere Gestellungs-Ordres zugehen, es werden dieselben aber hierdurch noch besonders angewiesen, sich zu Vermeidung der sie bei ihrem Nichterscheinen nach 8 26' und 8 66^ der Wehrordnung treffenden Strafen und Nachtheile zur bestimmten Zeit an dem an gegebenen Orte pünktlich, übrigens in reinlichem, nüchternem Zustande einzufinden. Ferner haben die Gestellungspflichtigen zu Vermeidung von Geld- und event. Haftstrafe den Loosungs-Schein und die Ordre mit zur Stelle zu bringen, im Aushebungs termine selbst aber sich ruhig zu verhalten und den Anordnungen der Ersatz-Behörde und deren Organe unweigerlich Folge zu leisten. , Gleichzeitig werden die Stavträlhe von Nossen und Lommatzsch, sowie die Herren Bürgermeister von Wilsdruff und Siebenlehn und die Herren Gemeindevorstände der zum Nossener Aushebungsbezirke gehörigen Ortschaften veranlaßt, zu den anberaumten Aushebungsterminen sich mit einzufinden, bezw. einen geeigneten Vertreter abzuordnen. Ferner haben die genannten Ortsbehörden den emtretenden Zuzug und Wegzug Gestellungspflichtiger unter Beifügung der erforderlichen Stammrollen-Nachträge und Loosungs-Scheine ungesäumt anher anzuzeigen. Meißen, am 7. Mai 1901. Der Civil-Borsttzende der Königlichen Ersatz-Kommission des Anshebungs-Bezirkes Nosien. I. V.: vr. Heerklotz, Bez.-Ass. G. Bekanntmachung. Mit Genehmigung der Kgl. Amtshauptmannschaft wird der von Burkhardswalde nach Groitzsch führende Kommunikationsweg vom 3. bis 7. Juni e. wegen Schüttung gesperrt und der Verkehr auf den Burkhardswalde-Schmiedewalder Kommunikations meg und auf den sogen. Erzweg verwiesen. Burkhardswalde, am 24. Mai 1901. Döring, Gem.-Vorst.