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Tharandt, Aossen, Sieöenleßn und die Htmgegenden. >- Amtsblatt für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. 2lmtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanncberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Nentanneberg, Niederwartha, Oberhcrmsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Noitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtsbausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1M.54 Pf Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. Perlau VMI Martin Berber in Wilsdruff. — BeraniwonliÄ für die NeSaMan Martin Beruer vaiewü. No 47 Sonnabend, Sen 20, April LWL. 6V. Jabrg. Zu 459 L. Tr. Die unter dem 12. Mai 1899 in diesem Amtsblalte erlassene auf die zu er greifenden Maßregeln gegen die Einschleppung der Blatternkrankheit sich beziehende Bekanntmachung wird den Herren Bürgermeistern von Wilsdruff und Siebenlehn und sämmtlichen Herren Gemeindevorständen und Gutsvorstehern des hiesigen Verwalt ungsbezirkes zur Nachachlung eingeschärft und nachstehend anderweit hiermit veröffentlicht. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 13 April 1901 I. Ä.: vi. von Brescius, Bez Ass 1. Alle fremdländischen Arbeiter (ReichsauMnder) haben sich spätestens 12 Stunden nach ihrer Ankunft bei der Ortsbehörde anzumelden. Ob der Aufenthalt ein bauernder oder nur vorübergehender sein soll, ist auf die Meldepflicht ohne Einfluß. .. 2- Alle Personen, welche solche Meldepflichtige beschäftigen, oder bei sich aufnehmen, sind für die Einhaltung dieser Meldevorschrift in gleichem Maße verantwortlich wie diese selbst und haben sie nöthigenfalls hierin zu vertreten. 3. Alle in Punkt 1 genannten Personen haben sich einer möglichst baldigen, spätestens binnen drei Tagen nach der Ankunft, vorzunehmenden ärztlichen Untersuchung auf ihren Jmpfzustand zu unterziehen. 4. Diejenigen der unter 1 genannten Personen, welche sich nicht über eine in den letzten 10 Jahren vorausgegangene erfolgreiche Impfung oder überstandene Blatterner krankung auszuweisen vermögen, haben sich einer Schutzpockeuimpfung durch den von der Gemeindebehörde anzugebcnden praktischen Arzt zu unterwerfen. 5. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 50 Mk. oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 12 Mai 1899. I. V.: (gez.): vi. Müller. Der unterzeichnete Amtshauptmann ist vom 21. d. M. bis zum 1. Juni d. I. beurlaubt und mit seiner Stellvertretung in der Leitung der amtshauptmannschaftlichen Geschäfte Herr Bezirksaffeffor vr. Heerklotz beauftragt worden. Meißen, am 13. April 1901 Von Schroeter. In Herzogswalde gelangen Montag, den 22. April - 2 Ahr Nachmittags, 1 Kuh, 1 Kalbe gegen sofortige Baarzahlung zur öffentlichen Versteigerung. Ver sammlung der Bieter: Kurbad Herzogswalde. Wilsdruff, den 15. April 1901. Ter Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. In Alttanneberg sollen den 25. April I., 5 Nhr Nachmittags, 9 Stück fichtene Bretter, 9 Stück fichtene Stangen gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Versammlung der Bieter: Gasthof zu Altlanneberg. Wilsdruff, den 11. April 1901. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Herpachtung. Das zwischen dem früher Lohgerber Zschocheschen Garten und dem Stege über den unteren Back gelegene, ungefähr 225 gm große Stück Communland (Wiese) soll »Wen MM, dm 22. Ml d. I., Imn. Il Mr, an Ort und Stelle anderweit auf 6 Jahre unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen an den Meistbietenden verpachtet werden. Wilsdruff, am 15. April 1901. Der Staötrath. Kahlenberger. Bekanntmachung. Mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft wird von Montag, den 22. 0. M. bis zur Fertigstellung wegen Massenschuttes der von hier nach Weistropp führende Weg für den Fährverkehr gesperrt. Der Verkehr wird über Oberwartha bez. Wildberg verwiesen. Niederwartha, den 18. April 190l. Große, Gemeindcvorstand. Bekanntmachung. Die Feier des Geburtstages Sr. Maj. unseres allverehrten Königs Albert soll seitens der Schule Dienstag, den 25. April, Vorm. 40 Nhr, durch einen Sehulaktus, bestehend in Festrede (Herr Lehrer Hillig-, Gesängen und Deklamationen in der Turn halle feierlich begangen werden, wozu die hiesigen Behörden, insbesondere der schul- vorstand, die Eltern und Erzieher der Kinder, sowie alle Freunde und Gönner des Schulwesens hierdurch ergebens) eingeladen werden. Der Direktor -er städtischen Schulen. Gerhardt. politische Rundschau. Die Verhandlungen des deutschen Reichstages haben wieder ihren Anfang genommen. Aber wenn auch noch eine ganze Reihe von wichtigen Gesetzentwürfen vor- liegen, zu welchen noch das neue Gesetz über die Arbeits- Zeit in Restaurationen und Gastwirthschaften sich gesellen ^rt>, so ist poch im Wesentlichen eine ruhige Abwickelung der Arbeiten zu erwarten. Tiefgehende Gegensätze sind bei allen diesen Vorlagen nicht mehr zu erwarten, auch in Sachen des Weingesetzes, in welchen die Interessenten laut ihre stimme erheben, wird die ruhige Sachlichkeit, welche dem Reichstag in solchen Angelegenheiten so wohl steht, einen heilsamen Beschluß herbeiführen. Jedenfalls hat bei diesem und bei anderen Gesetzentwürfen die Parteileiden schaft keinen Anlaß, sich noch besonders zu erhitzen. Die Augen aller Parlamentarier, die es lieben, ihr Licht bei außerordentlichen Gelegenheiten leuchten zu lassen, schauen darum auch nach dem neuen Zolltarif oder doch wenigstens nach einer Erklärung über die künftige Höhe der Getreide zölle aus, die der Reichskanzler Graf Bülow im. deutschen Parlament abgeben soll. Es kann keinem Zweifel unter- liegen dasi über diesen Punkt mit fremden, interessirten Mächten Verhandlungen zur Herbeiführung eines prinzi- piellen Einvernehmens stattgefunden haben oder noch statt- inden, es wäre wenigstens sonst kein triftiger Grund er- ichtlich, aus welchem diese so hochwichtige wirthschaftliche Frage mit dem Schleier tiefsten Geheimnisses so lange umgeben worden wäre. Es kann auch den fremden Staaten nur an einer Einigung mit Deutschland gelegen sein; kein Staat ist heute auf Rosen gebettet, allen ohne Ausnahme droht für ihre wirthschaftliche Thätigkeit eine verstärkte Konkurrenz und eine nicht leichte Krisis in Folge von Ueberproduktion und Preisverminderung. Ueberall wird man froh sein, wenn man aus dem Sumpf des Ueber- ganges wieder feste, normale Verhältnisse erreicht hat. Das kann aber nicht Einer gegen den Anderen, sondern nur einer mit dem Anderen! Es ist ganz richtig, was s. Z. der Reichskanzler vor versammeltem Reichstage sagte: Mindestens ebenso sehr wie wir den Absatz in anderen Staaten gebrauchen, gebrauchen jene den Absatz bei uns! Man kann koulant sein, darf aber nicht alle Trümpfe aus der Hand geben! Daß eine harte Konkurrenz eintreten wird, kann keinem Zweifel unterliegen. Die großen Ning- bildungen, welche in den industriereichen Vereinigten staaten von Nordamerika das ganze öffentliche Leben beherrschen, zeigen schon Handlungen der Rücksichtslosigkeit, welche reich lich zu denken geben. Bei steigender Konjunktur schießen die Preise ganz gewaltig nach oben, bei fallender kommt es den Herren gar nicht darauf an, alle Konkurrenten zu unterbieten, um diese letzteren schnell todt zu machen und daun die Preise wieder in die Höhe treiben zu können. Das sind Zustände, mit denen sehr gerechnet werden muß, denn solche kommerzielle Rücksichtslosigkeit kann mancherlei Zolltarifbestimmungen ganz illusorisch machen. Wir leben heute in einer Zeit, in welcher auch die Herren Gesetzgeber wieder lernen und erkennen müssen, daß Prokuren über Studiren geht! Und für diese Erwägungen wird erfreu licherweise eine genügende Zeit bleiben, denn an eine wirk liche Fertigstellung des neuen Zolltarifes ist vor dem Herbst nicht zu denken, wenn es auch in den kommenden Frühlingswochen schon manche Vor-Erörterung darüber geben wird. Reichskanzler Graf Bülow dürfte sich auf seinem mehrwöckentlichen Oster-Urlaub in Venedig so erholt haben, daß er allen Anforderungen, die demnächst an ihn herantreten, gewachsen ist. In Kiel fand am 18. April der feierliche Eintritt des Prinzen Adalbert, des dritten Sohnes des Kaiser paares,in die Marine statt; bei dem bedeutsamen Akte waren die kaiserlichen Majestäten, Prinz und Prinzessin Heinrich von Preußen u. s. w. zugegen. Kiel, 18. April. Der Kaiser erhielt während der Frühstückstafel an Bord des „Kaiser Wilhelm !!." die Nach richten von dem Brande in Peking. Der Kaiser war sicht lich sehr bewegt. Er ging längere Zeit an Deck des Schiffes nachdenklich allein auf und ab. Der Besuch des Kronprinzen des deutschen Reiches und von Preußen am österreichischen Kaiser hofe ist am Donnerstag nach fünftägiger Dauer wieder zu Ende gegangen. Das Ereigniß hat durch seinen ge- sammten Verlauf die ungewöhnliche Intimität und Herz lichkeit in den Beziehungen zwischen dem deutschen und österreichischen Kaiserhause abermals widergespiegelt, da neben jedoch zugleich die unverminderte Fortdauer des die