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Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberq Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Bündorf Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, y Dobrsdorf Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, ' Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1M.54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. Druck und Verlaq von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. No. 42. Sonnabend, den 6. April 1S0L. 6V. Jahrg. Willkommen, mein Ostern, im Herzen tief, H- Wie Wie Und Und Wie Nun Nun Und Willkommen, o tröstlicher Osterklang, Der einst so verheißend zum Herzen drang, Wie der Lerche Gruß aus den Lüften! Ja, Friede mit Allen, ob hier, ob dort, Und Osterluft wehe an jeglichem Ort, Sie wehe auch über den Grüften! Freude uud Friede verborgen schlief, das Veilchen in moosigem Grunde! ist es erwacht, da der Winter vorbei, nahet, mein Herz, dein Ostern, dein Mai, dir schlägt die seligste Stunde. Willkommen, o herrlicher Osterheld, Bezwinger des Todes, Versöhner der Welt, Willkommen nach mnthigem Ringen! Vernichtet in heißer, göttlicher L-chlacht Hast Du des dräuenden Feindes Macht, Und den Kämpfer krönte Gelingen! sehnt sich die Seele nach oben! die Lüfte so lau und die Fluren so grün, die Blumen, die über den Grüften erblüh'n — mahnen, den Schöpfer zu loben! Königliche Amtshauptmannschaft, von Schroeter. N Uhr Ladenschluß betr. Auf Grund von § 139 s Abs. 2 Z. 2 der Gewerbeordnung wird hiermit bestimmt, daß an den nachstehend aufgeführten 30 Tagen die offenen Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr über S Uhr, jedoch nur spätestens 10 Uhr Abends geöffnet bleiben dürfen und zwar: am Sonnabend vor Palmarum, „ Mittwoch, Donnerstag, Sonnabend vor Ostern, „ Mittwoch vor Himmelfahrt, an sämmtlichen Sonnabenden zwischen Ostern und Pfingsten, sowie am Donnerstag und Freitag vor Pfingsten, an den letzten 14 Wochentagen vor Weihnachten, an den 2 letzten Werktagen vor Neujahr. Außerdem können von Fall zu Fall für einzelne Gemeinden bei einem dringen den örtlichen Bedürfnisse, bez. bei lokalen Festlichkeiten auf Antrag der Ortsbehörde noch weitere Ausnahmen bis zum Höchstbetrage von jährlich 10 Tagen bewilligt werden. Meißen, am 2. April 1901. Die Lieferung des für das unterzeichnete Amtsgericht auf die Zeit vom 1. Mai 1U0I bis Ende April 1902 erforderlichen Heizungsmaterials von ea. 230 KI Stemkohle (weiche Schieferkohle), „ L40 „ gute böhmische Braunkohle, sowie 2» Raummeter gutes, weiches Scheitholz soll im Wege der Submission vergeben werden. Diejenigen, welche diese Lieferungen übernehmen wollen, werden hiermit aufge fordert, ihre Angebote unter Preisangabe bis zum 30. April d. I. fchriftlich hier abzugeben. Die Lieferungen haben frei bis in das hiesige Gerichtsgcbäude zu erfolgen und bleibt die Auswahl unter den Bewerbern Vorbehalten. Wilsdruff, den 3. April 1901. Asnigliches Amtsgericht. Willkommen, o selige Osterzeit! wird mir die Brust so weit, so weit, In Herzogswalde sollen IonUrrtG den 1l. April d. T 2 Ihr IchniilG, 2 Schweine öffentlich versteigert werden. Versammlung der Bieter: Gasthof zu Herzogswalde. Wilsdruff, den 2. April 1901. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. die Wiedereröffnung -er hiesigen Fortbildungsschule betreffend. 1 ., Verpflichtet zum Besuch der hiesigen Fortbildungsschule sind alle männlichen Personen, welche in der Zeit von Ostern 1899 bis jetzt die Schule verlassen haben und hier aufhältlich sind; 2 ., die Anmeldung neueintretender Schüler hat am Sonntag, den 14. April d. I., von Vormittags 11 bis 12 Uhr, bei dem Herrn Schuldirektor Gerhardt hier und zwar in der Expedition, Nr. 7, persönlich zu geschehen; 3 ., die hiesige Fortbildungsschule wird Montag, Sen IS. April d. I., Nachmittags 0 Nhv, wieder eröffnet' 4 ., die Schüler erhalten wöchentlich 2 Unterrichtsstunden und zwar jeden Montag Nachmittags von 6 bis 8 Uhr; 5 ., ausgenommen von der Verpflichtung zum Besuche der Fortbildungsschule sind nur Diejenigen, welche regelmäßig eine höhere Lehranstalt oder eine mittlere oder höhere Volksschule neun Jahre anstatt acht Jahre besuchen, oder auch dementsprechenden Privat unterricht genießen, jedoch nur unter den im Absatz 3, 8 11 der Ausführungsverordnung zum Schulgesetze gedachten Voraussetzungen; 6 ., die aus einer anderen als der hiesigen Bürgerschule entlassenen Fortbildungs- schulpflichtigen haben ihre Schulentlassungsscheine bei der Aufnahme vorzulegen; 7 ., Unentschuldigte oder ungerechtfertigte Schulversäumniffe und hierbei etwa vor kommendes widerrechtliches Verfahren der Eltern, Erzieher, Lehr- und Dienstherren und Arbeitgeber werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft, sowie eigenmächtiges Einschreiten der Eltern gegen Disziplinarmaßregeln der Lehrer und gegen die Ordnung der Schule mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft geahndet; 8 ., die erforderlichen Rechen-, Zeichenhefte, Schreib- und Notizbücher und die sonst