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«MM i« »W Tharandt, Wossen, Sieöenlehn und die Amgegendm Drenstag, deu 26. Februar 1S6L No. 23 66. Jahrg QL! für 3 Stangen Schuhwaaren Mk. 0,21 Es sind zu Bude mit Rückenwand — 3,39 m Mk. 3,00 4,53 Stand 2,26 m Mk. 0,30 4elligen // Neben den Gegenständen stände und Fabrikate aller Art, zur Einhebung: Mk. 4,53 (U. s.) 6 8 4 6 6 8 3,39 4,53 0,50 0,75 1,00 0.30 0,40 0,50 0,09 0,15 0,27 0,33 0,39 0,40 0,50. m für den einer eines // des Platz . 3,39 , — 4,53 6. Aslitische Rundschau. Der Kaiser verfügte in Uebereinsiimmung mit dem Prinz-Regenten von Bayern, sowie mit den Königen von Sachsen und Württemberg, daß bei dem ostasiatischen Ex peditionskorps überall die Hoheitszeichen des Reiches au die Stelle derjenigen der Einzelstaaten zu treten haben. Auch soll der Ersatz an Bekleidungs- und Ausrüstungs stücken für das ganze Expeditionskorps gleichmäßig erfolgen. Die Kaiserin Friedrich empfing am Freitag Nach- Donnerstag, d. 28. Jsbr d. I , 1t Uhr Borm, sollen in Grumbach 1 Regulator, 1 Sopha, 1 Tisch gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Verfammlung der Bieter: Gasthof zu Grumbach. Wilsdruff, am 16. Februar 190l. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Sekr. Busch. Donnerstag, 0. 28. Febr. ö. I., 2 Uhr Nachm. sollen in Herzogswalde 1 Kuh, 1 Kalbe, 1 Sopha gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Bcrsammlung der Bieter: Gasthof zu Herzogswalde. Wilsdruff, den 23. Februar 1901. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Sekr. Busch. Mittag in Schloß Friedichshof wiederum den gewohnten Besuch des Kaisers: außerdem wurden au diesem Tage mehrere Damen aus Homburg und Frankfurt empfangen. Der wiederholt verschobene Besuch König Eduard's von England in Deutschland dürfte zur Stunde ins Werk gesetzt worden sein, denn nach den neuesten Londoner Meldungen sollte die Ankunft des englischen Herrschers in Schloß Friedrichshof im Laufe des Montag erfolgen. Diese erste Auslandsreise, welche König Eduard seit seiner Thronbesteigung unternimmt, gilt zunächst einer Begrüßung eine für Es kommen für entrichten: für eine 4ellige Lattenbude — 2,26 m Mk. 1,50 Bekanntmachung. Nachdem für hiesige Stadt eine Jahrmarktsordnung festgesetzt worden ist, wird solche hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Wilsdruff, am 21. Februar 1901. Dev Bürgermeister. Kahlenberger. Jahrmarkts-Ordnung ,, 1 /s „ V " „ „ " 6,75 „ „ „ 1,65. Carouffel- und Schaubudeubesitzer entrichten ein Stültegeld, das sich je nach der Größe und dem Umfange der Caroussels und Schaubuden innerhalb der Höhe von 3 bis 8 Mark bestimmt- 5. Insoweit Bndenmaterial, dessen Beschaffung einem Privatunternehmer übertragen ist, in Anspruch genommen wird, gelten für leihweise Ueberlassung desselben folgende Sätze: Wochenmarktverkehrs können Verzehrungsgegen- sowcit diese zum gemeinen Verbrauche gehören, feil- Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Nik. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk. 54Pf Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnscrtionspreis 10 Pfg. pro viergespaltene Corpnszeile. nuü Verlag ven Mar'iu Berger m Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Perger dmelbn. gehalten werden. Zum Verkaufe geistiger Getränke, behufs Genuß an Ort und Stelle bedarf es der Genehmigung der zuständigen Ortspolizeibehörde. 7. Das Auslegeu der Waaren beginnt Mittags 12 Uhr und endigt Abends 111Ur, insoweit nicht sciteu der zuständigen Regierungsbehörde in Bezug auf den letzteren Punkt etwas Anderes bestimmt wird. Spätestens 11 Uhr Abends ist auch der Betrieb in den Caroussels und Schau buden einzustellen. 8. Als Platz für den Marktverkehr gilt der hiesige Marktplatz und ev. die unmittel bar anstoßenden Straßen. Im Gebiete des Jahrmarktverkehrs bleibt der Hausirhandel ans die Stunden bis Mittags 12 Uhr beschränkt. 9. Die Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Platze des Marktvcrkehrs, insbe sondere die Anweisung der einzelnen Verkaufsstände ist dem Marktmeister, »welche Funktion der jeweilige Stadtwachtmeistcr ausübt, übertragen und es ist dessen Wellungen unbedingt Folge zu leisten. Ohne Genehmigung des Marktmeisters darf ein angewiesener Verkaufsstand nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden. Etwaige Beschwerden werden durch die Marktdeputation zur Entscheidung gebracht. Für nächtliche Bewachung der Buden wird zwar seiten der Stadtgemeinde durch die von ihr angestellten Wächter gesorgt, irgend eine Ersatzleistung für etwa vorkommende Verluste aber nicht übernommen. 11. Wer sich der Hinterziehung des Stättegeldes schuldig macht, wird uni den 4fachen Betrag des hinterzogenen Gefälles bestraft, wogegen bei Hinterziehung des Budengeldes der doppelte Betrag desselben als Strafe zur Erhebung gelangt. Im Falle Unver mögens können Waaren im Werthe der zu entrichtenden Strafe von dem Zahlungs pflichtigen einbehalten werden. Die Festsetzung des Werthes der Waaren erfolgt in solchem Falle durch die Jahrmarktsdeputation. Die zur Erhebung kommenden Strafgelder fließen in die Stadtkasse. Die Bestimmungen dieser Jahrmarktsordnung treten mit dem Tage ihrer Ver kündigung in Kraft. Wilsdruff am 30. Januar 1901. Der Bürgermeister. Amtsblatt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Milsdruff, sowie für das Agl. Horstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanueberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsvorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshauscn, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. i Stange Schuhwaaren 2 Stangen „ Standes — 2,26 „ 6 „ .8 6ellige 8 „ einen „ 4,00 4 „ 0 „ „ für 1 Stand Topfwaaren oder'einen Platz von 4,5 m ins f^j'Mk. 1,50 „ „ 2,25 „ „ 3,00 Für den Verkauf auf den hiesigen Jahrmärkten, beziehungsweise für deren Be schickung ist auf Grund der HZ 64 bis 71 der Reichsgewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 1900 mit Genehmigung des Stadtgemeinderaths für Wilsdruff folgende Jahrmarkts - Ordnung festgesetzt worden. 1. Die Kram- oder Jahrmärkte in der Stadt Wilsdruff finden alljährlich, wie folgt, statt: 1. Donnerstag vor dem Dresdner Ostermarkte, Mittags und 2. Donnerstag vor dem Dresdner Oktobermarkte, Mittags. Ihre Dauer ist je 2 halbe Tage. Die Aufsicht über das Marktwescn führt in Gemäßheit § 12, Absatz 1 unter ä des Ortsstatuts für hiesige Stadl ein zu diesem Zwecke ernannter ständiger Ausschuß, der aus einem Stadtrathe und drei Stadtverordneten besteht und alljährlich bet Beginn des Jahres durch den Stadtgemeiuderath in öffentlicher Sitzung neu gewählt wird. Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung mit absoluter Stimmenmehrheit. Den Vorsitz in diesem Ausschuß führt der demselben angehörende Stavtrath. 3. Wer auf den hiesigen Jahrmärkten, deren Beschickung Jedermann frei steht, Waaren zum Verkaufe feil bieten will, hat nach den in Punkt 4 festgesetzten Sätzen Stättegeld zu entrichten, über dessen Empfang eine Bescheinigung ausgehändigt wird. Zu dieser Zahlung sind sowohl Einheimische, insoweit sie während des Marktes nicht in ihrem gewöhnlichen — stehenden — Verkaufslokale feilhalten, als auch Fremde ver pflichtet. Die Zahlung gilt nur für den Jahrmarkt, für den der Stättegeldzettel aus gestellt ist. 4. Für das nach Punkt 3 zu erhebende Stättegeld sind folgende Sätze festge fetzt worden. 4elligen Bude — 2,26 — 3,39 Kahlenberger. seiner erlauchten Schwester, der Kaiserin Friedrich in Schloß Friedrichshof, die es sich wegen ihrer Krankheit bekanntlich versagen mußte, mit am Sterbebette ihrer Mutter, der Königin Viktoria, zu erscheinen. Unter Hinweis auf diesen Anlaß der Deutschlandfahrt König Eduard's wird denn auch von Berlin, wie von London aus übereinstimmend versichert, dieselbe trage keinen politischen Charakter, ja, man ist sogar bemüht, darzulegen, daß die hierbei statt- fiudende erneute Begegnung des englischen Monarchen mit dem Kaiser Wilhelm keineswegs als ein Gegenbesuch von -- 3,39 „ ^4,53