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Erscheint wöchentlich dreimal u. zwar Dient»;' tagt, Donnerstag und Sonnabends. Bezugspreis viertel), ( Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen j Mk. 55 Pf. Einzelne Nummern j0 Pf. TharM Uch«, Meckh« md die UMM«. Amtsblatt Inserate werden Montags, Mittwochs und freitags bis spätestens Mittag» (2 Uhr angenommen. Insertionspreis s O pf. pro dreige- spaltens Eorpuszeile. für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen^ für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. Druck und Verlag von Martin Berger in Firma H. A. Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für dir Redaktion H. A. Berger daselbst. Ns. 141. DoRnersLag, den 28. November 18S5. Bekanntmachung. Die in Gemäßheit von Artikel II 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt Seite 245 fg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tages preise des Hauptmarktortes Meißen im Monate Oktober dieses Jahres festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Ouartierwirthen innerhalb der Amtshauptmannschaft im Monate November dieses Jahres an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt 6 Mk. 85,1 Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 „ 15 „ „ 50 Kilo Heu, 2 „ 10 „ „ 50 Kilo Stroh. Meißen, am 23. November 1895. Königliche Amtshauptmannschaft. von 8vl»r»v1vr. Bekanntmachung, die diesjährige Aufzeichnung -er Pferde und Rinder betreffend. Das König!. Ministerium hat angeordnet, daß die nach § 4 unter c der Verordnung vom 4. März 1881 — betreffend die nach dem Reichsgesctze vom 23. Juni 1880 für die wrgen Seuchen getödteten Thierc zu gewährenden Entschädigungen in diesem Jahre zu bewirkende Aufzeichnung der Pferde und Rinder Mittwoch, den 18. Dezember 18SS vorgenommen werde. Die Ortsbehörden im Bezirke der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft erhalten hierdurch Anweisung, KV VltsSVI — als» nicht früher und auch nicht später — den vorhandenen Pferde- und Rinderbestand genau aufzuzeichnen und die ausgefüllten Aufzeichnungsformulare schleunigst und bis spätestens zum 6. Januar 1896 anher einzureichen. Bei der Aufzeichnung sind auch etwa vorhandene Fohlen und Saugkälber mit zu berücksichtigen. Meißen, am 21. November 1895. Königliche Amtshauptmannschaft. vu» 8rlir<»«t«r. Bekanntmachung. Die in den 88 2 und 3 des Straßenrcgulativs für hiesige Stadt enthaltenen Bestimmungen, daß zur Winterszeit jeder Hausbesitzer 1 ., seiner Hausfront entlang den Schnee zu beseitigen und bei eintretender Glätte Sand und Asche zu streuen, sowie 2 ., bei eintretendem Thauwetter binnen 24 Stunden, vom Beginn desselben an, den vor seinem Hause befindlichen Vorplatz, sowie das an dasselbe angrenzende Gaffen« gerinne von Schnee und Eis zu reinigen und letzteres von der Gaffe hinwegzuschaffen hat, werden andurch mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß Uebertretungen oder Vernachlässigungen der gedachten Vorschriften nach 8 5 des obgedachten Regulativs in Verbindung mit 8 366 Punkt 10 des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet werden. Wilsdruff, am 27. November 1895. Der Bürgermeister. Ficker. Bekanntmachung. Die von der hiesigen Stadtgemeinde käuflich erW-rbenen Gebäude des ehemaligen Branereigrnndftücks hier sollen verpachtet werden und wollen sich Pachtliebhaber deshalb unter Mittheilung ihrer Gebote an den unterzeichneten Etadtgemeinderath wenden. Wilsdruff, am 27. November 1895. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Ans Deutschlands großer Zeit. Erinnerungen zum 25jährigen Jubiläum des Krieges 1870/71. Von Eugen Rohden. 41. Der Krieg gegen die Nordarmee II. (Amiens.) Wie bereits früher erwähnt, hatten auch im Norden Frank reichs unter Befehl des Generals Faidherbe Truppen-Ansamm- lungen stattgefunden und im Anfang des November machten sich die Truppen durch ihre Angriffsbewegungen so bemerklich, daß die deutsche Heeresleitung zu ihrer Zerstreuung auch im Norden eine besonder- Armee zu bilden genöthigt war, welche unter dem Befehl des Generals von Manteuffel gestellt wurde. Bei seinem Vormarsch nach der Oise erfuhr der General, daß der Feind sich um Amiens sammle, weshalb-er unter einigen Gefechten auf Amiens vorging, wo die französische Armee dicht südlich und östlich der Stadt stand, bereit, den Angriff der Deutschen zu erwarten. Es standen sich hier 30500 Deutsche mit 172 Geschützen und 25500 Franzosen mit 60 Geschützen unter General Farre einander gegenüber. Am 27. November kam es zur Schlacht bei Amiens. Das I. und VIII. Corps waren es, welche den Kampf aufzu nehmen hatten. Als das I. Corps zum Vormarsch auf Amiens über die Lure vorging, erhielt es aus den Dörfern Gentelles und Cachy lebhaftes Feuer. Die Versuche, welche der Feind machte, vorzugehen, wurden aber durch Gewehr-Artilleriefeuer abgewehrt. Es handelte sich zunächst darum, den linken Flügel der Franzosen zu umgehen, der durch Schützengräben, welche bei Villiers - Brcttoneur aufgeworfen waren, flankirt wurde; diese Gräben wurden von den 44ern mit kühnem Anlauf genommen. Dagegen gelang es den Franzosen in der Front vorzudringen, so daß hier die Lage der Deutschen ziemlich schwierig wurde. Das VIII. Corps wurde deshalb mehr nach Osten herangezogen und ging mit den im Thale der Lure stehenden Truppen aus ie Höhen vor. So wogte der Kampf in der Linie Cachy- GentelleS - Bretonneux hin und her, bis gegen Abend letzterer Ort unter Trommelschlag gestürmt wurde; die Besatzung floh in der Dunkelheit in Unordnung über die Somme. In der Front wechselte der Erfolg hin und her; Gentelles wurde mehr mals genommen und wieder verloren, blieb aber bis zur Nacht im Besitz der Franzosen. Auf dem linken Flügel gingen die 28er und 68er auf St. Nikolaus vor; dieses Dorf wurde er stürmt und der retirirende Feind verfolgt. Auch das noch weiter nach Amiens zu gelegene Dorf Boves wurde genommen, während die Franzosen in eiliger Flucht nach Amiens liefen. Auf dem äußersten linken Flügel griffen die 40er und 70er das starkbe- sctzte Gebecourt an, dessen Besatzung sich nördlich des Ortes in den Wald zurückzog. Von allen Seiten angegriffen, räumten sie jedoch diesen nach kurzem Kampfe. Weiter nördlich, schon in nächster Nähe von Amiens, aus dem Kirchhofe, von Dury, wurden die vordringenden Deutschen heftig beschossen. Die Vertheidiger des Kirchhofes wurden durch Artillerie zum Rück züge genöthigt. das Gefecht jedoch wegen einbrechender Dunkel heit um 4 Uhr eingestellt. Die Deutschen verloren 7 6 Offiziere und 1216 Mann, die Franzosen 2700 Mann. Am 28. November zog General von Göben mit dem 8. Korps in Amiens ein. Die Uebergabe der Citadelle von Amiens wurde vom Kommandanten Vogel verweigert und es bedurfte erst des Auffahrens von 12 Batterien in der Nacht auf den umliegenden Höhen, um die Uebergabe zu erzwingen. Am 30. November kapitulirte auch die Citadelle; elf Offiziere, 400 Mann, 30 Geschütze und große Vorräthe wurden gefangen. Der tapfere Kommandant Vogel, den eine Gewehrkugel tötete, wurde von d-n Preußen mit militärischen Ehren beerdigt. Am I. Dezember marschirte General von Manteuffel mit der I. Armee von Amiens auf Rouen zu. In dieser Gegend hatte General Briand eine Truppenmacht, die auf 22000—43000 Mann geschätzt wurde, gesammelt, und es war bereits am 30. November nachts zu einem Kampfe bei Gisors gekommen, einem Ueberfall, der den Deutschen einigen Schaden zufügte. Aehm siche Uebersälle wurden weiter ausgeführt, theiss mit, theils ohne Erfolg und es war durchaus nothwendig die Gegend von den überall schwärmenden französischen Truppen zu säubern. Unter fortwährenden Gefechten und Plänkeleien kamen die deutschen Truppen am 6. Dezember vor Rouen an. Wider Erwarten waren die Befestigungen und die Stadt verlassen; General Briand hotte zwar die Vertheidigung bis aufs äußerste beabsichtigt, allein der Munizipalrath und das Volk hatten tu« multirt und so war Briand auf Le Havre marschirt. Rouen wurde von den Deutschen besetzt, am selben Tage da Prinz Friedrich Karlin Orleans einzog. Die Truppen des I. Korps marschirten nun zwischen Rouen und Amiens kreuz und quer, — sogar die Ozeanküste, Dieppe, sah die preußischen Ulanen, —und cs wurde durch diese Märsche festgestellt, daß nur bei Le Havre größer« Truppenansamm lungen stattfanden, welche dann auch später erneute Kämpfe nothwendig machten. (Fortsetzung folgt.) Handwerkskammern. Der abermals auf Umwegen in die Oeffentlichkeit gelangte Gesetzentwurf betreffend die Errichtung von Handwerks kammern stellt die Frucht einer fast vierjährigen Arbeit der Behörden dar, welchen weite Berufskreise mit ihren Erfahrungen und Rathschlägen zur Seite gestanden haben. Daß ein solch erster Versuch der organischen Zusammenfassung von bisher überwiegend ohne jeden organischen Zusammenhang neben einander wirkender wirthschaftlicher Existenzen in höherem Maße einen schematischen Charakter an sich tragen muß, als dies bei Organisationen der Fall ist, welche nur ein höheres Stockwerk zu einem bereits bestehenden Unterbau abgeben, ist vollkommen klar. Die Verfasser des Entwurfes sind sich indessen offenbar auch bewußt gewesen und haben es vermieden, das gejammte Handwerk in ein einheitliches Schema hineinzuzwängen. Der Entwurf stellt lediglich die allgemeinen Normen fest und über läßt es in seinem dritten Paraphen vollkommen den LandeS- ceotralbchörden, für jeden von ihnen selbst zu bestimmenden Bezirk ein besonderes Statut aufzustellen, auf Grund dessen dir