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NmM. MM Mtnlkh» nild die UlNMM. Imtsblall Dienstag, den 3. November No. 131 hiermit anberaumt wird. Wilsdruff, am 4. November 1895. Empfang, aber nur in Oesterreich verflieg sich der Minister Beust zu dem Gedanken einerMWEch^Mtammtq^ Deutschland, jedoch mit dem Borbehalte, daß der Anfang nicht von Oesterreich gemacht werden könne. So war denn Thiers am 21. Oktober unverrichteter Sache nach Paris zurückgeketzrt. (Forts, f.) Erscheint wöchentlich dreimal u. zwar VienS-" tags, Donnerstag und sonnabends. Bezugspreis Viertels, s Nlk. 30 j)f., durch die Post bezogen f Mk. 55 Pf. Einzelne Nummern s0 Pf. die Wahl von Für die mit Ende dieses Jahres wegen Ablaufs i hier anzubringen sind. Meißen, am 26. Oktober 18S5. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags (2 Uhr angenommen. Insertionspreis s O pf. pro drsige- spaltene (Lorpuszeile. Königliche Amtshauptmannschaft von Schroeter. Der Stadtgemeinderath Ficker, Brgmstr. Die Görsenrrform. Die Mängel des Börsenwesens, welche sich gerade in den letzten Jahren durch eine ganze Reihe bekannter Katastrophen von Bankhäusern in mehr oder weniger drastischer Weise gezeigt haben, wurden bekanntlich zum Anlaß der Einberufung einer Enquetekommission von Sachverständigen durch den Reichskanzler im April 1892. Die Kommission orbeitete sehr gewissenhaft und sehr fleißig, sie konnte am 11. Februar 1893 ihren Echluß- bericht der Regierung und dem Reichstage vorlegen, und auf Grund der Ergebnisse, zu welchen die genannte Kommission in diesem Berichte gelangte, erfolgte dann die Ausarbeitung eines Börsenrrform-Gesetzenlwurfes für den Reichstag. Die Vorlage wurde auch vom Bundesrath noch durchberathen und genehmigt, gerade zum Zeitpunkte, als sich die ausgedehnte vorige ReichS- tagssession ihrem Ende zuneigte. Es mußte deshalb davon ab gesehen werden, das Parlament damals noch mit dieser wichtigen neuen Materie zu befassen, voraussichtlich wird aber die Börsen reform-Vorlage dafür dem Parlamente in der bevorstehenden Wintersession baldigst zugehen, es dürfte daher zeitgemäß sein, nochmals an die hervorragendsten Bestimmungen des genannten Entwurfes zu erinnern. Derselbe zerfällt in sechs Abschnitte, deren erster allgemeine Bestimmungen über die Börse enthält und namentlich den Grund satz der staatlichen Beaufsichtigung des Börsenwesens ausspricht. Außerdem werden dec Erlaß einer genauen Börsenordnung für jede Börse, die Bildung eines Börsenausschusses für den Bundes rath und die Bildung eines Ehrengerichtes an jeder Börse vor geschlagen. Der Zweite Abschnitt des Gesetzentwurfes regelt das Maklerwesen und die Coursfeststellung und verfolgt bei seinen Bestimmungen vor Allem den Zweck, bei der Cours-und Preisfeststellung eine nicht von Sonderinteresse beeinflußte Be- werthung zu gewährleisten. Der Dritte Abschnitt betrifft sie Zulassung von Werthpapieren zum Börsenhandel und schreibt er besonders über Haftung der Emittenten genaue Bestimmungen vor. Der vierte Abschnitt bezieht sich aut den Terminhandel und zielt auf möglichste Beschneidung der crassesten Auswüchse des börsenmäßigen Zeitgeschäftes. Zu diesem Behufe wird dem Bundesrathe die Befugmß eingeräumt, den Börsenterminhaudel in Waaren oder Wc: nach,Beenden »u unter! sind die erforderlichen Ergänzungswahlen vorzunehmen, wozu Sonnabend, Die stimmberechtigten Höchstbesteuerten des hiesigen Bezirks werden daher hiermit eingeladen, zu nurgedachtem Zeitpunkte inr Sitzrrngsfaale der königlichen Amts- Hauptmannschaft hier sich einzufinden und die Wahl unter Leitung des unterzeichneten Amtshauptmannes vorzunehmen, wobei bemerkt wird, daß diejenigen Stimmberechtigten, welche bis Mittag 12 Uhr des obengedachten Tages in dem Wahllokale sich nicht eingefunden haben, von der Lheilnahme an dieser Wahl ausgeschlossen sind. Endlich wird gemäß § 7 des Gesetzes, die Bildung von Bezirksverbänden und deren Vertretung betr., vom 21. April 1873 noch darauf aufmerksam gemacht, daß die Liste der obenbemerkten Stimmberechtigten an hiesiger Kanzleistelle zur Emsichtsnahme ausliegt und daß etwaige Einsprüche gegen diese Liste bei deren Verlust spätestens bis zum 13. November 1893 1893. Aus Deutschlauds großer Zeit. Erinnerungen zum 25jährigen Jubiläum des Krieges 1870/71. Von Eugen Rahden. (Nachdruck verboten) Der Krieg um Metz V. (Fortsetzung.) Am 26. Oktober hatten die französischen Truppen zum fbeil gar keine, zum theil nur 1—4tägige Nahrung; die Ein wohner hatten bis zum I. November 300 Gramm täglich. Da erklärte sich Bazaine zur Kapitulation bereit. Die Ver bandlungen dauerten immer noch bis zum 27. Oktober abends, da die französischen Unterhändler weniger harte Bedingungen zu erlangen suchten. Trotz des Hungers war die Stimmung der Soldaten und der Bevölkerung, als die Kapitulation bekannt wurde, eine so erregte und es kam zu solchen Unruhen, daß Bazaine nicht alle Punkte der Konvention zu veröffentlichen wogte. Durch die Kapitulation von Metz gerielhen 3 Marschäle, 6000 Offiziere und 173000 Mann, einschließlich der 20000 Kranken und Verwundeten in Metz, in deutsche Gefangenschaft. An Adlern wurden 56 abgeliefert, an Feldgeschützen 622, an Festungsgeschützen876, ferner 72 Mitrailleusen, 137000 Chasse- pot-, 123000 andere Gewehre, ansehnliche Massen Munition, 2000 Militärfahrzeuge, große Vorräthe von Holz, Blei und Bronze und eine Pulverfabrik. Die Einschließung hatte die Deutschen 240 Offiziere und 5500 Mann gekostet. Um der Hungersnoth in Metz zu steuern, hatte die preußi- Armeeverwaltung umfassende Maßregeln ergriffen. Schon am 26. Oktober waren die Bäcker und Fleischer von Saarbrücken oufgesordert worden, Vorräthe an Brot, Mehl, Fleisch und Wurst bereit zu halten. 1000 Wagen mit Lebensmitteln standen am Morgen des 29. auf dem Bahnhof in CourvelleS bereit und ein großer Wagenzug mit Proviant und Vieh wurde unverzüg lich nach Metz gebracht. Die vorher so erbitterte Bevölkerung der Stadt fühlte sich davon beschämt und nahm infolgedessen eine ruhigere Haltung gegen die Sieger an. Aus dem großen Ereigniß, daß beide feindlichen Armeen, welche den Deutschen im August gegenüberstanden, sich nun in Gefangenschaft befanden, nahm König Wilhelm Veranlassung, die beiden Oberbefehlshaber der 3. und 2. Armee, den Kron prinzen Friedrich Wilhelm und den Prinzen Friedrich Karl von P-eußen zu FelomarschälltN zu ernennen und den Gcneralstabs- Chef des deutschen Heeres, General Freiherr von Molkte, in den Hrafenstand zu erheben. Dienstag, den 5. ds. Mts., Nachmittags 6 Uhr öffentliche StadtgemeinSerathssitzung Bekanntmachung. Bis spätestens den 16. dieses Monats sind die diesjährigen Militär - Einquartierungs- Bergütrmgen gegen Abgabe der Ouartierbescheinigungen bei der Stadtkämmerei zu erheben. Wilsdruff, am 4. November 1895. Bekanntmachung, Bczirkstagsabgeordneten aus den Höchstbefteuerten betr der gesetzlichen Wahlperiode als Vertreter der Höchstbesteuerten aus hiesiger Bezirksoersammlung ausscheidenden Herren Gutsbesitzer Max Dietrich in Nimtitz, „ Harz in Beicha, Rentner Nlspfer in Meitzen, Commersienrath Aurtz daselbst, Fabrikbesitzer Münzner in Obergruna, Rittergutsbesitzer Oehmichen auf Scharfenberg und „ Schrsebev auf Staucha der 39. November 1893, Vormittags 11 Uhr für die Kgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Kgl. Forstreniamt zu Tharandt- Druck und Berlag von Martin Berger in Amn» H Ä. Berger m Wilsdruff. — Ä-ran!wo.-t!ich sür d - Redaktion H. A. Berger daselbst. Der Stadtrat h. Ficker, Brgmstr. 36. Frankreich im Oktober-November 1870. D-e Kapitulation von Metz machte in Frankreich einen sehr tiefen Eindruck, einen tieferen, als alle vorhergegangenen und olle nachfolgenden Ereignisse. Das Gros der Bevölkerung, — jene große Masse, die nicht aus der Politick ein Gewerbe macht und etwas zu verlieren hat, — war nunmehr dem Frieden geneigt, war auch mit der Abtretung von Elsaß-Lothringen einverstanden, m nicht zu ferner Zukunft aber das Verlorene wieder zu holen. Diese Politik hätte einen Sinn gehabt; denn jetzt, nach dem Falle von Metz hätte man immerhin -her Frieden schließen können, als nach der Katastrophe von Sedan. Vom deutschen Standpunkte aus wäre dieser Friedrnsschluß verfrüht und des halb nicht wünschenswert gewesen; zum Glück für Deutschland war in Frankreich die Stimmung der maßgebenden Kreise, der Regierung grundverschieden von der Volksstimmung. Das Land beugte sich jetzt gerade so dem Despotismus des Oppositions führers, wie es sich vorher dem kaiserlichen Despotismus gebeugt hatte. Noch ehe man in Frankreich ob der Metzer Katastrophe zur Besinnung kam, erschien eine Proklamation der Regierung zu Tours, von Gambetta unterzeichnet, in welcher in glühend patriotischen Worten der Kampf bis aufs Messer proklamirt wurde. Aber auch das Wort „Verrath" erschien bereits, wo mit man die Niederlagen, vor allem den Fall von Metz zu be schönigen gedachte. In einem Aufrufe an die Armee sagte Gambetta: „Soldaten, ihr wurdet verrathen, aber nicht entehrt; jetzt, wo ihr eurer unwürdigen Führer entledigt seid, kämpft für die Rettung des Vaterlandes." Der alte Thiers, Frankreichs bedeutendster Staatsmann damaliger Zeit war von seiner Rundreise an die europäischen Höfe zurückgekehrt. Wenn die Männer, welche seit dem 4. September in Frankreich das Ruder führten, vielleicht geglaubt haben mochten, Europa werde sich zu Gunsten einer aus dem Augenblick heraus gebornen Regierung in's Mittel legen, so war der greise Staatsmann denn doch zu klug, als daß er seine Reise zu einem anderen Zwecke unternommen hatte, als um ev. Vermittelung der europäischen Cabinete anzurufen. Es hieße, die Wahrheit zu leugnen, wenn man sagen wollte, d'e Symparhien der meisten Staaten seien nicht auf Frankreichs Seite gewesen, aber bis zur Betätigung dieser Sympathien mit den Waffen war eben noch ein weiter Schritt. Der greise Staatsmann fand überall den höflichsten und freundlichsten