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noch lange nicht denken, denn sie ist nur „an arm's Madl," die Vroni! Doch das kümmert sie wenig, denn sie ist gesund und kann nicht bloß, sondern mag auch arbeiten! Da sind ihr denn nun allerdings, weil sie nicht „g'schdudiert" ist, nur zwei „Karrieren" offen: Hat sie „a Schneid," so geht sie nach München und wird „Schank- madl"; im andern Falle bleibt sie auf dem Dorf und fchlägt in die „Branche" der „Sendrinnen" ein. Holdrioh! Das ist im Grunde genommen übrigens ganz einerlei, denn die eine Arbeit ist in Bayernland so ehrlich wie die andere und „g'schafft" muß in beiden Fällen tüchtig werden. Droni. Nach dem Gemälde von Koloman Dery. Ich möchte mich zwar für meine Person der Ansicht zuneigen, daß die Vroni sich nach München begeben wird, denn a Schneid hat sie ganz sicher, und es wäre auch schade um das schmucke lachende Gesicht, wenn sie mit demselben bloß immer „die Küh und die Kalben" anlächeln wollte. Außerdem steht ja aber, wie bereits erwähnt, auch ihr Schatz in München „bei die Schwoleschöhs!" — Ich höre daher schon im Geiste, wie sie mir im nächsten Sommer in irgend einem Bräu zuruft: „Sie! schaffen's noch a Halbi?" worauf ich zweifellos nicht ver fehlen werde, ihr zu erwidern: „Aber Diarndl, was denkst denn? a Maß möcht i!" Dann wird sie vermutlich lachen und mich fragen: „Was schaun's mi denn so ahn? Komm i Jhna am End' bekannt vor?" „Freili!" werde ich dann antworten, „Du bist ja die Vroni aus dem Unterhaltungs blatt' I kenn di an dei'm lachend^ G'sicht!" worauf sie mich ganz sicher mit den Worten abtrumpfen wird: „Lassen's mi aus, Sie Appenzeller! Sie woll'n Ihr G'spaß mit mir machen!" Wenn in diesem Augenblick dann allerdings zufällig der Chevauxleger hinzutreten wird, dann kann es mir unter Umständen wohl schlecht ergehen; trotzdem freue ich mich schon jetzt recht herzlich auf diesen Moment, auf München und auf „die Vroni!" — E. F. Zur MrW beim Genießt» na» Mm kann jetzt in der heißen Jahreszeit nicht genug gemahnt werden, und zwar nicht nur vor den in totem Zustande feilgebotenen frischen, sondern auch vor geräucherten Fischen. Selbst wenn sie auf Eis liegen, gehen die toten Fische rm Sommer außerordentlich schnell in Zersetzung über, und das dadurch entstehende Fischleichengift ist noch bedeutend gefährlicher, als das Gist im zersetzten Fleische anderer Tiere. Werden dann solche bereits in Verwesung über- geqangene Fische, wie Flundern u. s. w., geräuchert, so tritt durch die in dem Rauch enthaltenen Desinfizierungs stoffe, besonders Ammoniak, in dem Zersetzungsprozefse zwar ein Stillstand ein, das vor dem Räuchern in den Fischen bereits vorhanden gewesene Leichengift wird dadurch aber nicht im mindesten unschädlich gemacht, sondern bleibt in seiner vollen Gefährlichkeit bestehen und führt, wie bei mehreren erst vor kurzem vorgekommenen Fällen festgestellt wurde, zu schweren, ja lebensgefährlichen Mageuerkrankungen. Man achte daher beim Genießen von Fischen darauf, daß das Fleisch derselben stets fest zusammenhält. Denn so bald die Fleischfasern keine Festigkeit mehr haben und durch einfachen Druck mit einem flachen Messer zu Brei gedrückt werden können, hat die Zersetzung des Fleisches begonnen. Am meisten geboten ist diese Vorsicht aber bei geräucherten Fischen, weil diese in den Fällen, in welchen sie erst nach der begonnenen Zersetzung geräuchert worden sind und dann bald verkauft werden, noch gar keinen Fäulnisgeruch von sich geben und lediglich an der Be schaffenheit des Fleisches als giftig zu erkennen sind. Auflösung -er Skataufgabe in verkger Nummer r Vorhand hat: Sie zieht Grün-König an, den der Spieler nicht zu übernehmen wagen darf, während Hinterhand Schellen-Zehn wimmelt; im zweiten Stich wird auf Grün-Aß die rote Zehn eingeworfen, im dritten Grün-Zehn mit Trumpf-Aß getrumpft. Die rote Dame der Hinter hand wird von Vorhand getrumpft, welche nun Schellen-König zieht, weil Hinterhand darin renoncesein mutz; hatte sie das Atz oder die Dame, oder auch beide, so hätte sie diese bringen müssen, ehe sie das lange Rot zog. Der Spieler erhält außer seinen 19 Augen in der Hand und drei gedrückt, nur noch den roten König. Wexieröild. Wo ist der Hase? Nachdruck aus dem Inhalte dieses Blattes verboten. Gesetz vom 11. April 1870. Redaktion, Druck und Verlag von B. Angerstein, Wernigerode.