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IM Gedrückten grau gewordenen Sammet »vieder aufzufrisehe». Man legt ein nasses Tuch uw ein heißes Bügeleisen, um Dampf zu entwickeln. Uebel diesen Damps zieht man den Sammet langsam hin und her, bis die Fasern an der Druckstelle sich wieder aus» richten. Alsdann läßt man den Sammet beinahe trocken werden und hält ihn, wenn dies geschehen, entweder zu zweien recht stramm, oder spannt ihn auf einen Holzrahmen; hierauf wird ein weiches Läppchen in gereinigtes Petroleum getaucht und der gespannte Sammet auf der rechten Seit« mit demselben leicht bestrichen. Der Erdölgeruch verdunstet in der Luft in kurzer Zeit. L^tfarbige Seidenstoffs zu waschen. Man nimmt für ein Kleid 10 bis 12 Liter weiches Wasser (aw besten Flußwasser), Vs Pfund weiße, fein geschabte Seife und setzt 1 Liter Ammoniakflüssigkeit zu. In dieser kalten Mischung wird das Kleid tüchtig durchgewaschen, dann spült man es in kaltem klarem Flußwasser 2 bis 3 mal tüchtig nach. Der Stoff wird so wieder wie neu. Auch unechte Seide kann so gewaschen werden, nur ändert-sich! natürlich die Farbe, die indes manchmal schöner wird, als sie ursprünglich war. Man muß deshalb erst ein Fleckchen probieren. Obstkuchen aüer Art. 250 Z Butter werden zu Schaum gerührt, dazu 250 Z gesiebter Zucker, 250 Z geschälte, fein gestoßene Mandeln, 10 Eidotter, eine Messer spitze gestoßener Zimmt, Nelken und Muskatblüte, die an Zucker abgeriebene Schale einer halben Zitrone, ein pal Hände voll fein geriebene, durchgesiebts Semmel oder Milch- i brot nach und nach genommen und zuletzt sechs Eiweiß, : zu festem Schnee geschlagen, leicht damit vermischt. Von dieser Masse gießt man kleinsingerhoch in ein Kuchenblech mit vier Finger hohem Rande, das zuvor dick mit Buttel bestrichen und mit Semmelmehl ausgestreut worden ist. - Auf diesen Teig wird eine Lage von irgend einer Obst- i frucht, wie Kirschen, Erdbeeren, Johannisbeeren, Himbeeren, Weintrauben oder geschälte und zerschnittene Aepfel, i Pflaumen, Aprikosen rc. (nachdem man diese Früchte vor her in gestoßenem Zucker umgewendet hat) etwas weit« ! läufig ausgebreitet, darüber wieder eine Lage von Teig, dann wieder von derselben Frucht aufgelegt, und so fort, bis die Form voll ist. Statt frischen Obstes kann auch jede beliebige Marmelade angewendet werden. Das Backen muß langsam geschehen. W Nauswirt schäft A Ä Briefkasten. s! Fra« Joh. tL. in S. Man beginnt bei den Gänsen wie bei jeder anderen Geflügeiart mit der Mästung dann, wenn di« jungen Tiere völlig ausgewachsen sind. Die Zeit, in welcher Gans« gemästet werden können, fängt mit dem Monat Septeniber an und hört Illit dein Januar auf Zuerst vermehrt man bei diesen Vögeln durch reichlichere Nahrung das Volumen ihres Fleisches, indem man sie mit Buchweizen, Hafer und Erbsen, welche den Fleischansatz b«' günstigen, füttert. Das ist die Grundlage der Mästung. Man schließt von nun an alle Nahrungsstosse aus, welche hauptsächlich auf Knochenbildung wirken, wie Fruchthülsen, Schoten sowie auch die Kieselerde und Kalk enthaltenden Stosse. Dann setzt man die Tier« in enge Käfige, deren Boden so eingerichtet ist, daß die Ausleerungen leicht durchfallen können, und stopft sie mit Materialien, welche die Eigenschaft haben, Fett zu erzeugen. Ruhe, Dunkelheit des Auf enthaltsorts und Reinlichkeit, welche bewirkt, daß die Tiere nicht von Ungeziefer geplagt werden, unterstützen den Prozeß des Fettwerdcus bedeutend. Dieses vollzieht sich in 4—5 Wochen, womit Hand in Hand eine Vergrößerung der Leber zu gehen pflegt. Herrn D. B. in H. Ihr Hund hat wahrscheinlich eine sehr starke Schuppenflechte. Waschen Sie ihn morgens mit Theerwasser und abends mit folgender Losung: Kalium sulfurut, 125 Gr., warmes Wasser 1 Liter. Die Krankheit ist sehr ansteckend, der Hund also f gesondert zu halten. Alle 3—4 Tage gebe man ihm eine gelinde Abführung Herrn W. R. in N. Den Durchfall des Kanarienvogels heilen Sie durch Entziehung des Grünfutters, Wärme, Bestreichen - des Unterleibs mit erwärmtem Oel oder Muskat-Balsam, Fütterung mit Mohnsamen; für jeden Vogel täglich ein Tropfen Opiumtinktuc in's Trinkwasser. Bei Ruhr, kenntlich durch Drängen und Wippen mit dem Unterleib, zähschleimige oder auch wohl blutige Entleerung, giebt man 2—3 Tropfen Rizinusöl mit dünnem Haferschleim, auch wässerige Rhabarbertinktur 1—3 Tropfen auf ein Spitzgläschcn Trinkwasser täglich und Oelklystiere. Die am Hinterleib festgeklebten Federn müssen mit warmem Wasser abgewaschen werden. Auf di« entzündete- Stelle streicht man ein wenig Mandelöl. Vertrauenerweckend. Dame: „Können Sie niir sagen, wo der nächste Zahnarzt wohnt?" — Dienstmann: „Gehen Sie die Straße links herunter, wenden Sie an der Ecke um, so werden Sie schon die Patienten schreien hören. Ein für allemal. Frau: „Du hast kein Herz. So lange ich dich jetzt kenne, habe ich noch nie einen Akt der Wohlthätigkeit bei dir bemerkt!" — Mann: So — ich meine, das wär' doch für meiner Lebtag' Wohlthätigkeii genug, daß ich dich geheiratet hab'!" Auflösung des Plattdeutschen Volksrätsels aus voriger Numm«kt „Das Ei. Weißenburg ist die Eischale, die gelbe Blumt der Dotter." dc hi Briefkasten. an solchen Stellen im Rasen, auf denen Graspflanzen bisher schon nicht aufkamen, irgend einer Ursache halber wieder zu Grunde gingen. Ich schrieb deshalb an einen meiner. Samenlieseranten und bat um seinen Rat. Seine Antwort war: Man müsse die defekten Stellen aufhacken und wieder frisch besäen. Dasselbe hatte ich ja aber schon so oft und leider vergeblich versucht. Ich schrieb an noch zwei Samenhandlungen und gleichzeitig auch an einen Gartenschriftsteller, doch die Antworten sagten nur dasselbe wieder, also das, was ich schon selbst wußte. Einen guten Rat gab mir jedoch ein Friedhofsgärtner, und dieser bestand darin, die Lücken mit abgeschälten Anger- oder Weiderasen auszubessern. Der Versuch wurde auch gemacht, er gelang auch so einigermaßen, doch kam mir solches, weil dieser Angerrasen sehr weit herbeigeschasst wurde, sehr teuer. Der wilde Angerrasen blieb auch nur eine Zeit lang schön, denn nicht lange dauerte es, so bekamen die in diesem wilden Nasen vorkommenden ausdauernden Unkräuter die Oberhand, was nun meinen Rasenflächen keineswegs zur Zierde gereichte. Ich griff dieserhalb wieder zu meiner bisherigen Ausbesserungsmethode, verschluckte meinen Aerger; bis ich endlich ein Verfahren kennen lernte, welches, so einfach es ist, mir über die ärgerlichen Rasenlücken hin weghalf und welches ich auf eine Weise erfuhr, die etwas Spaßiges an sich hatte. Doch ich will den Hergang lieber kurz erzählen: Da sitze ich eines schönen Maitages in einer meiner Gartenlauben, trinke meinen Morgenkaffee und lese dabei Zeitungen. Ich war in heiterster Stimmung, denn es grünte und blühte nur mich her, die Sonne schien, der Morgentau lag auf den Pflanzen und die Vögel sangen lustige Lieder dazu. Der herrliche Morgen halte auch noch andere Menschenkinder fröhlich gestimmt, denn die Knechte und Fuhrleute, die auf der, au meinem Garten vorbei führenden Straße vorbeifuhren, sie knallten mit ihren Peitschen, pfiffen und sangen und auch der Gesang meiner Arbeiter, welche auf deni nahen Felde waren, drang deut lich zu mir herüber; kein Wunder, daß da mein Garten arbeiter, ein noch junger Mann, welchen-die Leute Gärtner nannten, gleichfalls munter war und zu seiner Arbeit, er säete Grassamen in die Nasenlücken, sein Liedchen pfiff. Da vernahm ich nun, daß er in seinem Pfeifen plötzlich inne hielt und sich in ein Gespräch mit meinem Futter knecht verwickelte, welches Gespräch nach und nach in eine Art Streit überging. Ich horte, wie mein Futterknecht sagte: „Ein Gärtner willst du sein und verstehü nicht ein mal Garlenrasen auszubessern!" Als ich diesem beider seitigen Schrauben und Foppen eine Zeit lang zugehört Halle und durch Bemerkbarmachen meines Jch's dem Disput Einhalt thun wollte, da hörte ich gerade noch, wie der Fullerknechl eine Wette vorschlng und gleichzeitig prahlte: daß er garantieren wolle, daß jede Lücke binnen 10 Tagen bis iuS kleinste Nitzchen oder Winkelchen vollständig grün anssehen werde. Solche Reden machten mich natürlich stutzig und da mein Fullerknechl ein sehr geweckter, leider aber etwas leichtlebiger, doch zu allen häuslichen Arbeiten sehr anstelliger Bursche war, so sand ich nichts Verkehrtes darin, ihn zu mir zu rufen und ihn zu fragen, ob er sich wirklich getraue, das soeben Gesagte wahr zu machen? Er bejahte dieses und erklärte: dazu bedürfe er nur einer Gelde oder Wanne, einer Mauerkelle und des nötigen GraSsamens. Darauf erläuterte er mir die Sache noch näher. Ich staunte über seine sachgemäßen Erläuterungen, und hieß ihn nun sofort an's Werk gehen. Wie Hal es denn nun der Fullerknechl gemacht, die Nasenlücken aus- zubcssern? Er nahm den GraSsamen, vermischte ihn recht sorgfältig mit Erde, daun goß er Wasser darüber und mengte alles so untereinander, so wie es der Maurer mit seinem Kalk oder Lehm macht, so daß es einen dicken Brei gab. Diesen dicken oder steifen Grassamen-Erdbrei strich er nun vermittelst einer Maurerkelle einen Zoll dick oder auch noch stärker auf die unberasten Stellen, strich ihn recht platt, und dann bereitete er etwas feine, klare Erde darüber. Und der Erfolg? Nun dieser war ein über raschend günstiger! Das kleinste Winkelchen, das mit diesem Brei überzogen wurde, wurde grün und seitdem, daß ich von meinem Futterknechte das Ausbesserungsver- sahren gelernt habe, habe ich auch die schönsten und gleich mäßigsten Rasenflächen. Ich mag zum Nutzen anderer mit dem Bekanntgeben dieser erwähnten Methode deshalb nicht znrückhalteu, kann aber dazu nicht unerwähnt lassen, daß die lückenhaften Stellen vor dem Bestreichen mit dem Erd- oder Samenbrei erst zu lockern sind, und so viel Erde wegzunehmen ist, daß der aufzutragende Brei mit der Gesamtrasenfläche nicht höher, aber auch nicht tiefer kommt als diese. v. Gegen Ungeziefer in Glashäusern. Ein amerikanischer Gärtner erteilt den Rat, die Pflanzen, sowie das Holz- und Mauerwerk zuweilen mit einer Auf lösung von Pottasche in Wasser (30 Zr in 4 Liter Wasser) zu bespritzen und davon besonders in die Spalten und Ritzen zu gießen. Am besten wird die Flüssigkeit warm angewendet. Die Pflanzen sollen davon nicht nur nicht leiden, sondern vielmehr ein viel frischeres und üppigeres Aussehen darauf annehmen, was sich leicht erklären läßt, wenn man weiß, daß Pottasche (Kali) ein Pflanzennähr mittel ist. Raupen an, Arant. Um den Raupen am Kraut den Garaus zu machen, habe ich schon Vieles probiert, aber kein Mittel brachte Hilfe, bis ich meine Zuflucht zu rotem Cayenne-Pfeffer genommen habe. Diesen that ich, er war fein gepulvert, in eine Pfefferbüchse und bestreute damit das Kraut, worauf die daran sitzenden Raupen sofort den Tod erlitten. Auch hat sich kein Schmetterling mehr an das Kraut ge setzt und durch den Pfeffer hat letzteres nicht im Geringsten gelitten. E.G. W Hasd und Sport. M Für Iagdinteressenten dürfte eine soeben im Wortlaute bekannt gewordene Entscheidung des Kammer gerichts, welche sich auf den Umfang der Rechte des Jagd berechtigten im Interesse des Wildschutzes bezieht, besonders wichtig sein. Der Pächter eines Jagdreviers hatte gegen den benachbarten Jagdpächter Klage wegen Besitzstörung unter der Behauptung erhoben, daß dieser eine Anzahfl „Scheucher" angestellt habe, die unaufhörlich an den Grenzen des Jagdreviers durch derartiges Lärnien und Scheuchen den Austritt des Wildes aus seinem, des Verklagten, Revier verhinderten, sodaß Kläger in der Ausübung der Jagd gestört oder ganz verhindert wurde. In erster Instanz wurde die Klage auf Grund eines Gutachtens des Dr. D., des Forstmeisters und Direktors der Forstakademie E. ab gewiesen. Der Kläger legte hiergegen Berufung ein, indem er das Gutachten bemängelte und demselben ein von einer größern Anzahl von Augen- und Ohrenzeugen und sach verständiger Jäger unterzeichnetes Gutachten entgegenstellte, wonach das Scheuchen übertrieben und aus doloser Absicht entsprungen gewesen sei. Das Kammergericht erachtete jedoch den Dr. D. zur Abgabe eines Gutachtens in dieser Sache für ganz besonders geeignet. Die Frage, um die es sich hier handelt, ob nämlich vom Verklagten die Grenzen des zulässigen Wildschutzes durch die angeordneten Scheuchungen überschritten sind, darf nicht einseitig von dem Gesichtspunkte der waidmännischen Interessen an der möglichst unbehinderten Jagdausübung beantwortet werden, sondern es ist in erster Linie der Gesichtspunkt entscheidend, daß der Inhaber eines Jagdreviers befugt ist, die in seinem Revier befindlichen jagdbaren Tiere am Austritte aus demselben zu verhindern. Es folgt diese Befugnis aus dem Jagdrechte, welches in dem ausschließlichen Occupationsrechte bezüglich der im Jagdrevier befindlichen jagdbaren Tiere besteht, und zu dessen Schutze der Jagd inhaber wohl berechtigt ist, die erforderlichen Maßregeln zur Verhütung des Austrittes des Wildes zu treffen. Bei der Ausübung dieses Rechtes können leicht Kollisionen mit den Rechten des benachbarten Jagdinhabers vorkommen. Zur Entscheidung solcher Kollisionen, insbesondere also, ob die Grenzen des zulässigen Wildschutzes überschritten worden sind, können aber nicht Personen herangezogen werden, bei welchen es nahe liegt, daß sie das spezifisch waidmännische Interesse in den Vordergrund werden treten lassen, sondern es erscheinen nur solche'Personen zur Abgabe eines sach verständigen Gutachtens geeignet, welche vermöge ihrer fachmännischen Vorbildung und Erfahrung in der Lage sind, das Interesse beider Teile gegeneinander abzuwägen." — „Den subjektiven Meinungen der klägerischen Zeugen, daß sie den Eindruck gewonnen hätten, es würde absichtlich gescheucht, um die Jagd zu vereiteln und, wie ein Zeuge sogar bekundet, um das auf klägerischem Gebiete befindliche Wild aufzuscheuchen, steht aber die objektive Beurteilung der Scheuchungsmittel und der Art ihrer Ausübung seitens des Dr. D. gegenüber, welcher von allen von den Zeugen bekundeten Vorgängen Kenntnis erhalten und seine Ueber- zeugung dahin ausgesprochen hat, daß das erlaubte Maß von Scheuchungsmitteln — wenn von den durch den er wähnten Zeugen bekundeten Vorgängen abgesehen werde — nicht überschritten worden sei. Die von diesem Zeugen bekundeten Vorgänge müßten allerdings zur Annahme einer Besitzstörung führen, wenn dieselben aus Wahrheit beruhten und mit Wissen und Willen des Verklagten geschehen wären. Denn es ist zweifellos, daß der Jagdberechtigte keine Maß regeln ergreifen darf, die darauf abzielen, das auf Nach bargebiet bereits übergetretene Wild wiederzurückzuscheuchen. Es kann sein, daß die zulässiger Weise angewandten Scheuchungsmittel den unbeabsichtigten Erfolg haben, daß nicht nur Wild am Uebertritt verhindert, sondern schon übergetretenes Wild wieder zurückgescheucht wird. Hierin wird eine Ueberschreitung der zulässigen Grenzen des Wild schutzes nicht erblickt werden können, da der Jagdberechtigte die zufälligen Folgen der von ihm zulässigerweise ange wandten Scheuchungsmittel nicht zu vertreten braucht. Richten sich aber die angewandten Scheuchungsmittel direkt gegen das schon übergetretene Wild, so wird damit der Besitzstand des Nachbarn verletzt. Ein Zeuge hat bekundet, daß drei Leute des Verklagten wiederholt über die Grenze hinüber in das Revier des Klägers gekommen seien und geschossen haben, was aber von den Betreffenden bestritten wird. Es kann indes dahingestellt bleiben, ob die Aussage des Zeugen auf Wahrheit beruht, da jedenfalls soviel für erwiesen zu erachten ist, daß der Verklagte niemals den Auftrag zu solchen Maßregeln gegeben, vielmehr nur an geordnet hat, daß das Wild an dem Uebertritt gehindert werden solle, und daß die Absicht des Verklagten auch nicht auf Störung der Jagd des Klägers gerichtet war, daß er auch Uebertretungen feiner Leute nicht gekannt und genehmigt hat. — Das Kammergericht hat daher ebenfalls die Besitzstörungsklage abgewiesen.