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WchMt für Wlsdmff Erscheint wöchentlich dreimal u. zwar Diens tags, Donnerstag und Sonnabends. Bezugspreis viertelj. ( Mk. 30 j)f., durch die Post bezogen f Mk. 53 Pf. Einzelne Nummern (0 Pf. ThmM. Duffen, Siebenlehn md die UMsenden. Imlsbltllt Inserate werden Montags, Mittwochs Uttd freitags bis spätestens Mittag» (2 Uhr angenommen. Insertionspreis s O pf. pro dreige- spaltens Lorpuszeile. für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Druck und Verlag von Martin Berger in Firma L. A. Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion H. A. Berger daselbst. No. 2. Donnerstag, Sen 3. Januar 18S5. Bekanntmachung, die Anmeldung zum einjährig-freiwilligen Militärdienste betreffend. Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission werden in Gemäßheit der Bestimmung in § 91 der Wehrordnung vom 22. November 1888jim Laufe des Monats März dsS. Jahres die diesjährigen Frühjahrsprüfunzen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst abgehalten werden. H Junge Leute, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirke der unterzeichneten Königlichen Prüfungkommisston nach 88 25 und 26 der Wehrordnung>gestellungs- pflichtlg sind, haben ihr Gesuch um Zulassung zu der bevorstehenden Prüfung an die unterzeichnete Stelle spätestens bis zum l. Februar dieses Jahres schriftlich gelangen zu lassen. Nach diesem Termine eingehende Zulassungsgesuche können nach § 91 der Wehrordnung Berücksichtigung nicht finden. D-m mit genauer wshnungsangabe zu versehenden Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind beizufügen: 'M L., ein Geburtszeugniß, b., eine Erklärung des Vaters oder Vormundes über die Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen aktiven Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Assten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen; und c., ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Öberrealschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnafien, Höheren Bürgerschulen und den ührigen militärbercchtigten Lehranstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorge setzte Dienstbehörde auszustellen ist. Sämmtliche Papiere sind im Originale einzureichen. In den Zulassungsgesuchen ist gleichzeitig mit anzugeben, in welchen zwei von den fremden Sprachen (der lateinischen, griechischen, französischen und englischen) der sich Meldende geprüft zu werden wünscht. Auch hat derselbe einen selbstgeschriebenen Lebenslauf beizufügen. An die zur Prüfung zuzulassenden Bewerber wird rechtzeitig schriftlich Vorladung ergehen. Im Uebrigen wird bezüglich des Umfanges der Prüfung und der an die Prüflinge zu stellenden Ansprüche auf den Inhalt der der Wehrordnung als Anlage 2 zu 8 91 beige fügten Prüfungsordnung zum einjäbrig-freiwilligen Dienste hingewiesen. Gleichzeitig werden hiernächst die im Jahre 1875 geborenen jungen Männer, welche sich im Besitze eines, den Vorschriften in 8 90 der Wehrordnung entsprechenden Zeug nisses über ihre wissenschaftliche Befähigung befinden, aufgefordert, bei Verlust des Anrechtes zum einjährig-freiwilligen Militärdienste bis zu obengedachtem Tage ihr Gesuch um Ertheilung des Berechtigungscheins unter Beifügung der oben unter 3 bis c bezeichneten Papiere und des fraglichen Befähigungszeugnisses schriftlich anher einzureichen. Schließlich wird noch bemerkt, baß die im Jahre 1875 geborenen Schüler höherer Lehranstalten, welche auf Grund der bei den letzteren abzuhaltenden nächsten Osterprüfung ein derartiges Befähigungszeugniß zu erlangen hoffen, gleichfalls bei Verlust des Anrechtes zum einjährig-freiwilligen Militärdienste bis zum 1. Februar dieses Jahres ihr Gesuch um Ertheilung des Berechtigungsscheins unter Beilegung der vorerwähnten Zeugnisse schriftlich allhier einzureichen und vor dem f. April dss. Js. das gedachte Befähigungs zeugniß bcizubringen haben. Dresden, am 2. Januar 1895. Königliche Prüfungskommission für Einjahrig-Freiwillige. Oberregierungsrath Vv Genths. Oberstlieutenant Seyfert. Bekanntmachung, die Anmeldung der Wehrpflichtigen zur RekrutirunMtammrolle betreffend. Auf Grund der Bestimmungen in § 23 der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 fordern wir alle am hiesigen Orte aufhältlichen männlichen Personen, welche im Jahre 1875 innerhalb des deutschen Reichsgebietes geboren sind oder deren Eltern oder Familienhäupter an irgend einem Orte desselben ihren Wohnsitz haben, sowie alle diejenigen, welche bei früheren Gestellungen vom Militärdienste zurückgestellt worden sind oder ihrer Militärpflicht überhaupt noch nicht Genüge geleistet haben, bei Vermeidung von Geldstrafen bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen andurch auf, in der Zeit vom IS. Januar bis zum 1. Februar 18S5 unter Abgabe ihrer Geburts- oder Loosungsschcine sich persönlich zur Aufnahme in die Rekrutirungsstommrolle in der hiesigen Rathsexpedition anzumelden. Diejenigen Militärpflichtigen, welche keinen dauernden Aufenthalt haben, oder von hier, als dem Orte, wo sie ihren dauernden Aufenthalt haben, zeitig abwesend sind, — wieauf der Reise begriffene Handlungsdiener oder auf der See befindliche Seeleute u. s. w. — sind von ihren Eltern, Vormündern, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren, bei Vermeidung der angedrohten Strafen, während des oben festgestellten Zeitraums zur Stammrolle anzumelden. Wilsdruff, am 2. Januar 1895. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. In Gemäßheit des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, hat behufs Erhebung dieser Steuer am 10. Januar jeden Jahres eine genaue Constgnation aller steuerpflichtigen Hunde zu erfolgen. Es werden demgemäß alle hiesigen Einwohner, welche im Besitz von Hunden sind, hierdurch aufgefordert, dieselben dei Vermeidung der auf die Hinterziehung gesetzten, auf den dreifachen Betrag dieser Steuer sich belaufenden Strafe am 1b. Januar 18S5 in der hiesigen Stadtkämmerei anzumelden. Wilsdruff, am 2. Januar 1895. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Tagesgeschichte. Berlin, 1. Januar. In Anwesenheit des Kaisers und der Kaiserin fand heute Vormittag in der Schloßkapelle ein Gottesdienst statt. Daran schloß sich die Neujahrsgratulations cour im Weißen Saale des königlichen Schlosses. Prinz Ge org von Sachsen nahm an der Gratulationscour theil, verab schiedete sich dann vom Kaiser und der Kaiserin, frühstückte bei dem sächsischen Gesandten und reiste gegen 2 Uhr nach Dres den zurück. Die Morgenröthe des Jahres 1895 steigt herauf, erfreulicher Weise kündet sie den Völkern Europas die Fortdauer der zwischen den maßgebenden Staaten bestehenden friedlichen und freund- scdaftlicken Beziehungen. Wohl existiren hie und da noch ge wisse Gegensätze als Niederschlag früherer unruhiger Epochen 'n der europäischen Politik, aber diese Gegensätze haben immer wehr ihre für die Völkerharmonie unseres Welttheiles be^roh- Uche Schärfe eingebüßt. Nirgends läß sich, in den mannigfach verschlungenen Problemen der europäischen Tagespolitik eine Stelle entdecken, welche zu ernsteren Besorgnissen Anlaß geben könnte, und so dürfen denn die Völker unseres Welttheiles mit der zuversichtlichen Hoffnung auf die fernere Erhaltung des Findens in den neuen Zeitabschnitt eintreten. Selbst der an den fernen Gestaden Ostasiens noch immer wüthende Krieg zwischen Japan und China kann diese Zuversicht nicht trüben; ist es schon bisher den Bemühungen der europäischen Diplo matie gelungen, den Kampf zwischen den beiden asiatischen Mächten zu lokalistren, so wird dies gewiß auch fernerhin ge lingen. Nicht so beruhigend und klar, wie die allgemeine Lage, nimmt sich freilich die innere Situation gar mancher curopä- schen Staaten am diesjährigen Jahreswechsel aus, was leider auch für Deutschland gelten muß. Ungewiß ist für uns die nächste politische Zukunft, schwierige Fragen und Probleme harren in derselben ihrer Lösung, und ganz neue Verhältnisse machen sich bemerklich. Hoffen wir indessen das Beste von der staats männischen Weisheit und Einsicht der maßgebenden politischen Persönlichkeiten, wie von der Vaterlandsliebe und Mäßigung der politischen Parteien und des Reichsparlamentes selber und halten wir darum an der Zuversicht fest, daß die Schwierig keiten der inneren Lage sich im neuen Jahre in einer für das Gesammtwohl gedeihlichen und ersprießlichen Weise beseitigen lassen werden! Die „Berl. Pol. Nachrichten" schreiben: „Die Behauptung als ob das Ende des Berliner Bierboykotts einen Erfolg des Brauereiringes gegenüber der Sozialdemokratie bedeute, läßt sich bei näherer Betrachtung nicht mehr aufrecht erhalten. Die von den Sozialdemokraten belagerte Festung ist zwar nich^ bedingungslos übergeben worden, sie hat aber unter Bedingungen kapitulirt, welche den Angreifern die Fortsetzung des Kampfes als überflüssig machte. Hat der Boykott auch noch zu keinem vollständigen Erfolge geführt, so hat sich doch in den Hände der sozialdemokratischen Führer schon bei dem ersten, im große