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HWM ftr Msdmff Thmmdt, Men. Ätbenlehn und die Umgegenden. Imtsöluft für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Anrtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchenlUch dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen I Mk. 55 Pfg. — Einzelne Nummern 10 Pfg. Inserate werden Nontags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittag 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Berlag von Martin Berger in Firma H. A. Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion H. A. Berger daselbst. No. «8. Donnerstag, de« IS. November Erledigt hat sich die auf dm 15. dies. Mon. zu Blankenstein anberaumte Versteigerung. Wilsdruff, den 13. November 1894. 1894. Sekr. Vuseh, Ger.-Vollz. Bekanntmachung. Behufs Vornahme der diesjährigen Stadtversrdneten-Lrgänzungsu>ahl ist eine Liste der stimmberechtigten und wählbaren Bürger hiesiger Stadt angefertigt worden und hängt dieselbe vsm §6- 5V. dieses Monats im hiesigen Rathbause zu Jedermanns Einsicht aus. Etwaige Einsprüche dagegen sind rechtzeitig und spätestens bis mit 22. dieser Monats, bei dem unterzeichneten Bürgermeister anzubringen. Nach Ablauf der gedachten Aushängezeit wird die Liste geschlossen, auch werden alle bis dahin in dieselbe nicht eingetragenen Bürger von der Wahl ausgeschlossen, sowie auch etwaige bis dahin nicht erledigte Einsprüche unberücksichtigt gelassen werden. Wilsdruff, am 13. November 1894. Der Bürgermeister. Hickrr. Auch mit Rücksicht auf die Abgeordneten wäre die baldige Ver ¬ ist. Es ist nicht uninteressant, daß unter den wenigen Fällen, meisten Aufsichtsbezirken ein derartiges kommunales überhaupt nicht, in anderen Bezirken doch nur für ver- Gemeinden erlassen sei. Man hat also fast garnicht den Versuch mit den betreffenden Bestimmungen ge- Als Gründe für die ablehnende Haltung der Ge in den Statut einzelte einmal macht. täufer u. s. w., d. h. recht eigentlich diejenigen, welche die Opfer wo dies versucht wurde, auch solche vorkommen, in denen die jenes Terrorismus gewesen sind. Wenn ein „Kampf für die Arbeiterausschüsse ihre Zustimmung verweigert haben, weil sie Ordnung" unternommen werden soll, so sollte man wahrlich meinen, auf diesem Gebiete würde er am ersten cinsetzen müssen. Anknüpfend an den Münchner Besuch des Reichs kanzlers Fürsten Hohenlohe, sendet man der „Kölnischen Zeitung" aus München eine Zuschrift, in welcher folgende Stelle von sich reden machen dürfte, weshalb wir sie, unter vollem Vorbehalt, mittheilen: „Leute, welche hier längere Un terredungen mit dem Reichskanzler hatten, behaupten aus das Bestimmteste, daß er demnächst den Fürsten Bismarck auf suchen und weiterhin dessen Rath und Sachkenntniß nicht un- verwerrhet lassen werde, in der Annahme, baß der größte Theil der dem Grafen Caprivi während seiner Amtsdauer entgegen- Tagesgeschichte. Die „Nat.-lib. Korr." spricht heute einen Wunsch aus, welchen wir aus vollem Herzen unterstützen; sie wünscht, daß die Vorlage zur Bekämpfung der Umsturzbestrebungen, sobald sie im BundeSrathe endgültig beschlossen ist, zur Ver öffentlichung gelange. Zuweilen ist es unstreitig zweckmäßig, den Inhalt eines Gesetzentwurfs so lange als möglich geheim zu halten, um zu verhüten, daß er vorzeitig zum Gegenstände einer hetzerischen Agitation gemacht wird, hier aber liegt die Sache anders; es kann nur von Vortheil sein, wenn die Preß- erirterungen endlich aus dem nebelhaften, verwirrenden Gerede herauskommcn und auf einen festen Boden gestellt werden. meinden, von denen recht viele in Anerkennung des der be treffenden Bestimmung zugrunde liegenden Prinzips über die Einführung eines solchen Statuts berathen haben, werden an gegeben: die formelle Schwierigkeit der Durchführung für die Arbeitgeber, Beseitigung der Selbständigkeit der jungen Arbeiter und Möglichkeit der Vergeudung des von den jungen Arbeitern verdienten Lohnes durch die Eltern. Vielfach aber und in erster Reihe ist für die Ablehnung der Maßregel der Grund bestimmend gewesen, daß solche Statuten nur dann ohne Schädigung der Interessen der Arbeitgeber und Arbeiter bleiben können, wenn sie gleichzeitig für weitere Kreise wirksam werden. Für eme spätere Novelle zur Gewerbeordnung ist hierin ein wohl zu beachtender Fingerzeig gegeben. In weiten Kreisen ist man sich darüber klar, daß die Zucht der jungen Arbeiterschaft nur gehoben werden kann, wenn sie die Verfügungsfreiheit über das verdiente Geld nicht so früh erhalten. Jedoch muß man dann auch den Muth haben, die Maßregel obligatorisch zu machen. Dazu hat sich leider der Reichstag bisher nicht auf geschwungen. Des weiteren wird in den Mittheilungen be richtet, daß von der Möglichkeit, in den Arbeitsordnungen mit Zustimmung der Arbeitcrausschüsse Vorschriften über das Ver halten minderjähriger Arbeiter außerhalb des Betriebes zu er lassen, auch nur in vereinzelten Fällen Gebrauch gemacht worden Verstimmung Bismarcks sich wesentlich gegen seinen unmittel baren Nachfolger richtete. Man darf annehmen, daß die Bis marckpresse sich nunmehr auf die Grundsätze besinnen wird, die Bismarck als Reichskanzler vertreten hat. Dieser Ent schluß Hohenlohes, dessen Beziehungen zu Bismarck niemals abgebrochen waren, soll vom Kaiser gebilligt sein. Hohenlohe übernahm vollständig den im Caprivischen Sinne ausgearbeiteten Entwurf zur Bekämpfung der Umsturzparteien, welcher jedoch bisher dem BundeSrathe nicht zugegangen ist. Bayern verhält sich diesem maßvollen Entwürfe gegenüber nicht ablehnend." Zur Hebung der Zucht unter den jugendlichen Arbeitern. Die amtlichen Mittheilungen aus den Jahres berichten der Gewerbeaufstchtsbeamten für das Jahr 1893 zeigen recht deutlich, daß, wie wir auch schon mehrfach hervorgehoben haben, die Versuche, welche man mit der letzten Gewerbeordnungs- nooelle zur Hebung der Zucht unter der jungen Arbeiterschaft gemacht hat, kläglich gescheitert sind. Zu diesen Maßnahmen sind hauptsächlich die Bestimmungen über die Auszahlung der Löhne minderjähriger Arbeiter an deren Eltern und die in den Arbeitsordnungen vorzusehende Regelung der Lebensführung derselben Arbeiter außerhalb des Betriebes zu rechnen. Die erstere Maßnahme sollte durch die Statute der Gemeinden oder weiteren kommunalen Verbände eingcführt werden. In den er wähnten Mittheilungen nun wird ausdrücklich festgestellt, daß Möglichkeit geboten wird, sich vor dem Zusammentreten des Reichstags näher mit der Frage bekannt zu machen. Soviel man bisher gehört hat, wird sich die Vorlage auf eine Ver schärfung des Strafgesetzbuches beschränken. Unter dieser Vor aussetzung erscheint schon jetzt die Frage berechtigt, ob es nicht gerathen wäre, an eine in diesem Zusammenhänge so nahe liegende Ergänzung der Strafbestimmungen der Gewerbeordnung heranzutrcten. In der dem Reichstage im Frühjahre 1890 vorgelegten Gewerbeordnungsnovelle war bekanntlich auch eine Verschärfung und Erweiterung des § 153 enthalten, welche da mals abgelehnt worden ist. Die Zwischenzeit hat gelehrt, daß der Vorschlag von 1890 hinter dem wirklichen Bedürfniß noch zurückbleibt. Der bestehende § 153 bedroht mit Gefängniß bis zu 3 Monaten denjenigen, der andere durch Anwendung körperlichen Zwanges, durch Drohungen, durch Ehrverletzung oder durch Verrufserklärung bestimmt oder zu bestimmen ver sucht, an Verabredungen zum bchufe der Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen theilzunehmen oder ihnen Folge zu leisten. Dieses Verbot trifft, wie man sieht, nicht den m der Praxis am meisten vorkommenden Fall, daß Arbeiter von ihren BcrufSgenossen durch die erwähnten Pressionsmittel zur Arbeitseinstellung gezwungen werden, ohne daß ihnen die Theil- nahme an der betreffenden Streiksverabredung angesonnen wird. Die Regierungsvorlage dehnte den § 153 auf diesen Fall aus. Zugleich erhöhte sie das Strafmaß für Zuwiderhandlungen gegen den Paragraphen dahin, daß Gefängniß nicht unter einem Monat, und, wenn die Handlungen gewohnheitsmäßig begangen werden, nicht unter einem Jahre eintreten sollte. Endlich wurde die öffentliche Aufforderung zum Kontraktbruch unter die gleichen Strafbestimmungen gestellt. Alle hier ins Auge gefaßten Vergehen sind mit dem Mechanismus der so zialdemokratischen Propaganda so eng verknüpft, baß es in dem Augenblick, wo man sich nach schärferen Waffen gegen die Um sturzbestrebungen umsieht, geradezu unbegreiflich erscheint, daß man sich der erwähnten Vorschläge von 1890 erinnert haben sollte. Aber es fehlt in diesen Vorschlägen noch eine Vorschrift, welche sich durch die mit dem Berliner Lierboykott gemachten Erfahrungen aufdrängt. Daß der Boykott ohne weiteres als ein Lestandtheil des den Arbeitern gewährleisteten Koalitions- rechis zu betrachten wäre, wird man nicht behaupten können; dennoch sprachen manche Bedenken dagegen, ihn unter Strafe zu stellen. Aber der von den Sozialdemokraten in dem er wähnten Berliner Falle in größter Ausdehnung ausgeübte Ter- ivrismuS gegen Drille, um dieselben zur thatsächlichen Tbeil- nahme an dem Boykott zu bestimmen, erfordert die energischste Repression. Das Strafgesetzbuch läßt hier entweder ganz im Stich oder cs ist ungenügend. Wenn die großen Brauereien, wie behauplel wird, von einem gesetzgeberischen Schutz gegen den Beytolt nichts wissen wollen, so beweist das nichts gegen das im Vorstehenden Getagte. Denn, wie bereits erwähnt, nicht um eine Wohlthat für einen der streuenden Theile, son- bclii um reu Schutz Dritter handelt es sich. D e großen Brauereien mögen die Hilfe der Staatsgewalt entbehren können, in anderer Lage befinden sich die kleinen Gastwirthe, Bierver nicht in das Privatleben der Arbeiter eingreifen und sich da durch mit gewissen Kreisen ihrer Kollegen verfeinden wollten. Das kommt davon, wenn man die Arbeiter zu Maßnahmen heranzieht, die zur Besserung der Arbeiter selbst dienen sollen. Für die Unrichtigkeit der sozialpolitischen Anschauungen der Mehrheit des Reichstages aber, welcher die Abfassung der be treffenden Gesetzesbestimmungen zu danken ist, ist dieses Vor kommniß ein geradezu klassisches Zeugniß. In einem am 11. November in Breslau in einer Ver sammlung von Mitgliedern des Bundes der Landwirthe und Konservativen gehaltenen Rede des konservativen Parteiführers Abg. Graf Limburg-Stirum sind folgende Bemerkungen von allgemeinem Interesse: Im Reichstage sei für die konservative Sache nicht viel zu erreichen. Die Finanzlage des Reichs wie der Einzeistaaten sei ungünstig, weil der Reichstag die besten Steuerobjekte, Tabak, Bier und Branntwein, unausgenützt lasse. Die Konservativen würden weiter dafür kämpfen, aller dings ohne die Hoffnung, in diesem Reichstage etwas zu er reichen. Gegen die Umsturzparteien müsse etwas geschehen. Wenn man nicht energisch vorgehe in bezug auf die Presse, das Vereins- und Versammlungsrecht, wenn man nicht die wüste Agitation einschränke, gehe man schweren Krisen entgegen. Die Ideen der Sozialdemokratie seien natürlich utopistisch. Aber solle man mit sehenden Augen den Versuch solcher Utopie ge statten, der nur dazu führen könne, auf Trümmern und Blut schließlich wieder ungefähr das Gleiche aufzuführen, wie unsere heutige Gesellschaft? Menschen, die alle Grundlagen des Staates, die das Eigenthum, die Monarchie, die Kirche leugneten, dürfen unmöglich noch länger, mit den Gesetzen dieser In stitutionen bewaffnet, alles Bestehende bekämpfen. Er erklärte daher, jeden Entwurf eines Gesetzes gegen den Umsturz, auch wenn er ihm zu wenig zu bieten scheinen sollte, unterstützen zu wollen, und zwar mit jedem Bundesgenossen, der sich dazu dar- bieie, weil hier alle Parteiunterschiede schwinden müßten. Nach den amtlichen Erhebungen wurden bei der Explosion schlagender Wetter im Plutoschachte bei Brüx 19 Berg leute, darunter 8 Familienväter mit zusammen 18 Kindern, getödtet und 2 leicht verletzt. Infolge des Grubenbrandes mußte die Unglücksstätte vermauert werden, weshalb die Ursache der Explosion noch nicht festgestellt werden kann. Man vermuthet Selbstentzündung. Paris, 13. November. Gesternwüthete hier ein heftiger Sturm. Er dauerte bis Mitternacht und richtete beträchtlichen „ - gebrachten Abneigung von dem Verhältniß herrührte, welches öffentlichung des Entwurfes zu empfehlen, Damit sich z»»schen -ähm und Bismarck herausgehildet hatte. Eine j Anbahnung besserer Beziehungen wird jetzt leichter sein, da die Schaden an. Die Anzahl der zertrümmerten Scheiben, der ein geworfenen Schornsteine und der entwurzelten Bäume ist unbe rechenbar. Nach Meldungen der Morgenblätter sollen zwei oder drei Personen getödtet und viele verwundet worden sem. In den Häfen, dem Kanal La Manche und auf dem offenen Meere sollen zahlreiche Unglücksfälle vorgekommen sein. London. Bei einem in der Guildhall abgehaltenen Fest mahle bemerkte der Premierminister Lord Rosebery, daß der politische Horizont wegen der Lage im Auslande nicht gänzlich klar sei, aber das Barometer falle nicht, die Regierung sei ent schlossen, im Kriege zwischen China und Japan ihre strenge Neutralität aufrecht zu erhalten, aber sie könne ihre wohl wollende Neutralität nicht besser bethätigen, als dadurch, daß sie versucht, einen Friedensschluß herbeizuführen. Obwohl sie darin bisher nicht erfolgreich gewesen, bedauere sic nicht die An strengungen, die sie zu diesem Behufe gemacht habe. Sie habe Hand in Hand mit Rußland, der anderen hauptbetheiligten Macht, gehandelt. Das bestehende herzliche Zusammengehen mit Rußland sei an sich eine erfreuliche Thatsache: Unsere Be ziehungen mit Rußland waren niemals herzlicher als gegen wärtig. Die seit langer Zeit bestehende Schwierigkeit wegen der Begrenzung unserer Sphären in Mittelasien ist soweit al- möglich beseitigt. Dadurch wird hoffentlich die letzte gefährliche Frage, die zwischen England und Rußland entstehen könnte, gelöst. Wenn Rußland und England 'n den asiatischen An« gclegenheiten mit Herzlichkeit und ohne Argwohn zusammen gehen können, so ist damit ein großer Schritt zur Aufrechter-