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WenM für Wilsdruff Thmudt, Ich«, Mtnlehn md die Umgesenden. Imtsblult für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich zweimal u. zwar Dienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne j Nummern 10 Pf. Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 10 Pf. pro dreigespaltene CorpuSzeile. Druck und Berlag von Martin Berger in Firma H. A. Berger in Wilsdruff. — Berantwortlich für die Redaktion M. Berger daselbst No. «». Dienstag, den 28. August 1894. Bekanntmachung, die Markirung der Flurgrenzen betr. Es ist wiederholt wahrzunehmen gewesen, daß die Markirung der Flurgrenzen an den öffentlichen Wegen, ingleichen die Steinsäulen an den Wegekreuzungen zur Bezeichnung der Ortsrichtung und Entfernung sich nicht in der nöthigen Ordnung befinden bezw. nicht in solcher erhalten worden sind. , Die Königliche Amtshauptmannschaft sieht sich deshalb veranlaßt, die Gemeinden und selbstständigen Gutsbezirke auf die Bekanntmachung vom 19. Juni 1882 unter Punkt 2 bezw. vom 5. Mai dss. Js. hinzuweisen und zu veranlassen, die vorhandenen Mangel sofort abzustellen. Meißen, den 15. August 1894. Königliche Amtshauptmannschaft. vsn Schroeter. Bekanntmachung. Wer in Feimen, Getreisexuppen oder sonst wo unter freiem Himmel sich herumtreibend übernachtet, wird mit Haft bis zu 8 Tagen bestraft. Meißen, am 24. August 1894. Königliche Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung. Sonnabend, den 1. September -ss. Js., Nachmittags 6 Nhr soll im hiesigen Schützenhause der 2. LnMANvkniU rechts und links an der Freibergerßraße und der Brücke, auf der Vogelwiese, vor der Schießmauer und auf der Wiese am Bade platze unter den im Termine bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich verpachtet werden. Wilsdruff, am 27. August 1894. Der Zta-tgemein-erath. Ficker, Brgmstr. Aus Serbien und Bulgarien. Wieder einmal ziehen Serbien und Bulgarien durch man cherlei Vorgänge und Erscheinungen in diesen beiden „interessanten" Balkanstaaten die Aufmerksamkeit des übrigen Europas auf sich. Was zunächst Serbien anbelangt, so sind daselbst im Verlaufe der letzten Wochen offenbar wunderliche Dinge hinter den poli tischen Coulissen vorgegangen, Sachen, bei denen vielleicht mehr als eine einfache Ministercrisis in Frage stand. Die Belgrader Meldung, wonach der Entwurf einer neuen Verfassung für Serbien fast vollständig ausgearbeitet sei, deutet darauf hin, daß Alexander und Milan wohl erneut irgendwelche Staats streichsgedanken hegen, daß der jugendliche Serbenkönig und sein väterlicher Berather mindestens eine abermalige Verfassungs änderung vorbereiten. Möglicher Weise hat hierbei das Cabinet Nioolajewitzsch Bedenken geltend gemacht und aus diesem Wider spruch wäre am Ende die jüngste serbische Ministercrisis zu erklären, die allerdings inzwischen durch den einstweiligen Ver bleib des Ministeriums Nicolajewitsch im Amte wieder beseitigt worden ist. Dagegen sind die Sensationsgerüchte, welche von einem bevorstehenden Verzicht des Königs Alexander auf den serbischen Thron zu Gunsten seines Vaters Milan wissen wollten, von Belgrad aus als sehr energisch dementirt worden. Man kann also die weitere Nachricht, es habe in der That ein derartiger Plan bestanden, er sei aber an dem bestimmten Einsprüche einer auswärtigen Macht gescheitert, auf sich beruhen lassen. Immerhin sind neue politische Ueberraschungen in Serbien keineswegs ausgeschlossen, da Freund Milan schwerlich ohne besondere Gründe sich so lange in seinem früheren Reiche aufhalten würde. Bulgarien seinerseits lenkt erneut das allgemeine Jnteress e durch die russenfreundliche Strömung auf sich, welche ziemlich unvermittelt in den maßgebenden Kreisen von Sofia und hie und da auch im Lande aufgetreten war. Inzwischen wird zwar aus Sofia gemeldet, daß infolge der bedenklichen Entwickelung im Lande, des Auftauchens Zankows und der Ueberzeugung, daß der Friede mit den Czaren doch unmöglich sei, wieder eine Schwenkung in der kaum erst inaugurirten russenfreundlichen Politik der bulgarischen Regierung eingetreten sei und daß eine besondere Begünstigung der russophilen Elemente im Lande von nun ab nicht mehr zu erwarten stünde. Aber es beibt doch unbestreitbar, daß Fürst Ferdinand und seine neuen Berather nach dem Sturze Stambuloffs Anstrengungen gemacht hatten, in Petersburg endlich eine gnädigere Gesinnung gegen den früheren bulgarischen Schützling des Czarenreichs herbeizuführen, nur daß sie freilich hierbei die volle Selbstständigkeit Bulgariens gegenüber den bekannten Wünschen und Forderungen Ruß lands gewahrt wissen wollten. An der starren Stellungnahme Rußlands in der bulgarischen Frage sind offenbar diese Be mühungen gescheitert und steuert man nun in Sofia von dem eingeschlagenen russenfreundlicheren Kurse wieder ab, wie u. A. auch der ablehnende Bescheid des bulgarischen Ministeriums auf das Gesuch des alten bulgarischen Verschwörers und Partei gängers Rußlands, Dragon Zankoff, nach Bulgarien zurück kehren zu dürfen, bekundet. Aber diese vorübergehende russen freundlichere Strömung in den Regierungskrefien von Sofia hat doch genügt, um die Zuversicht der russischen Partei in Bulgarien aufs Neue zu beleben, so daß sie es wagt, wiederum kecker aufzutreten, woraus die aus Bulgarien in letzter Zeit wiederholt gemeldeten Konflikte zwischen den Russenfreunden und den Russenfeinden im Lande entsprungen sind. Im Interesse Bulgariens kann man nur wünschen, daß das Cabinet Stoiloff bei Zeiten den sich regenden russenfreundlichen Elementen im Lande zielbewußt und energisch entgegentritt, sonst erscheint eine bedrohliche Entwickelung der Lage in Bulgarien keineswegs ausgeschlossen. Tagesgeschichte. Die hohen Reichsbeamten und preußischen Minister werden erst im Laufe des nächsten Monats wieder vollzählig in Berlin versammelt sein, und erst dann werden die entscheidenden Be schlüsse über den Inhalt der bevorstehenden parlamentarischen Sessionen gefaßt werden. Was darüber da und dort bereits berichtet wird, beruht größtentheils nur auf Vermuthung. Es steht bis jetzt nur fest, daß dem Reichstag ein ungewöhnlich großer und wichtiger Arbeitsstoff vorgelegt wird. Unter den Klagen des Handwerkerstandes nimmt seit langer Zeit die über den immer schwieriger werdenden Wettkampf mit den großen Waarenhäusern und Vereinen, aus denen man nachgerade alles beziehen kann, eine besonders hervorragende Stelle ein. Mehr und mehr wird dem kleinen Gewerbtreiben- den der Erwerb entzogen. Die Massenhaftigkeit, in welcher diese großen Anstalten die Waaren liefern können, ermöglicht ihnen auch billigere Preise, die Geringfügigkeit der Postgebühren erleichtert den Vertrieb auch nach entfernteren Gegenden. Das kleine Geschäft kann dagegen kaum mehr aufkommen. Das ist eine bedauerliche, große sozialische Mißstände mit sich führende Entwickelung, aber sie ist nur die nothwendige Folge unserer ganzen neueren Produktions- und Verkehrsverhältnisse und aus führbare wirksame Maßregel hiergegen werden auch diejenigen nicht vorzuschlagen wissen, die, wie wir, in der Gefährdung der Lebensfähigkeit unseres kleinen Gewerbe- und Handwerkerstandes ein schweres Unheil für die Zukunft erblicken. Die moderne wirthschaftliche Entwickelung befördert naturgemäß den Großbe trieb der mit mächtigen Kräfen und Organisationen arbeiten kann, der Mittelstand wird immer mehr vertrieben. Darüber kann sich niemand täuschen, der die wirthschaftlichen Erschein ungen und ihre nothwendigen Folgen unbefangen prüft. Wir gehen eben mit der Zeit ganz neuen sozialen Bildungen und Gliederungen entgegen. Ob die Menschheit dabei glücklicher wird, mag ununtersucht bleiben. Eins aber wird man unseres Erachtens mit vollem Rechte fordern dürfen, daß nämlich die von Vereinen ins Leben gerufenen Waarenhäuser sich auf den Verkehr mit ihren Mitgliedern beschränken. Ein Gesetzentwurf über die Communalsteuerpflicht des Reiches wird, nach einer Aeußcrung des Staatssekretärs Dr. v. Bötticher, in der nächsten Reichstagssession wahrscheinlich eingebracht werden. Diese Frage würde, wie die „Berl. Pol. Nachrichten" er nnern, den Reichstag keineswegs zum ersten Male beschäftigen, denn schon 1874 wurde dem Parlamente ein Gesetzentwurf unterbreitet, welcher den Zweck verfolgte, die Heranziehung des Reiches zu Steuern persönlicher Natur aus drücklich auszuschließen, indessen blieb die Vorlage unerledigt. Es stellte sich aber im Laufe der Jahre heraus, daß eine solche gesetzliche Ausschließung der Communalsteuerpflicht des Reiches verschiedene Gemeinden dauernd geschädigt haben würde. Denn die Gemeinden mit großen reichsfiscalischen Einrichtungen, welche einen starken Zuzug von Arbeitern zur Folge hatten, mußten jetzt für Schulzwecke, Armenpflege u. s. w. erhebliche Mittel anwendcn, für welche die von den zugezogenen Arbeitern er hobenen Steuerbeiträge einen nicht im Entferntesten genügenden Ausgleich bildeten, so daß die betreffenden Gemeinden meist in finanzielle Schwierigkeiten geriethen. In der Folge traten die zuständigen Reichsbehörden der Sache näher und es gelangte 1891 im Reichsschatzamte ein Entwurf zur Ausarbeitung, welcher die Frage der Steuerpflicht des Reichsfiskus in sachlicher wie formeller Beziehung regelte. Auf Grund dieses Entwurfes fanden dann eingehendere Erörterungen in der ganzen Ange legenheit zwischen den beteiligten Ressorts statt, bei welchen Verhandlungen nicht geringe Schwierigkeiten in manchen Ein zelfragen hervortraten. Nunmehr scheint diese Frage gelöst zu sein, wie die Ausarbeitung einer neuen Vorlage über die Com munalsteuerpflicht des Reiches beweist, und darf man wohl hoffen, daß der betreffende Entwurf dem Reichstage nach seinem Zusammentritte ohne jede Verzögerung zugehen wird. Die Handelsverträge, um die in der verflossenen Reichstagssession ein so heißer Kampf ausgefochten worden, sind jetzt theils über, thcils nahezu ein halbes Jahr in Kraft. Diese Zeit genügt freilich noch nicht, um ein endgültiges Urtheil über die Wirkungen der neuesten Handelspolitikabzugeben, immerhin aber reicht sie aus, um wenigstens zu einer ruhigeren und sachlich begründeteren Anschauung zu kommen, als es während der auf geregten Reichstagsverhandlungen möglich war, wo eben noch alle praktischen Erfahrungen fehlten. Die politische Erörterung dieser Angelegenheit hat seit der Entscheidung sehr an Schärfe verloren: sie ist vorläufig fast ganz verstummt. Schon daraus läßt sich schließen, daß so gründliche Umgestaltungen in den Verhältnissen des Handels der Industrie, der Landwirthschaft, wie sie vorausgesagt worden, für Deutschland bis jetzt nicht ein- getreten sind. Weder sind die düsteren Prophezeiungen der be sonderen Vertreter der landwirthjchaftlichen Interessen über eine maßlose Ueberschwemmung des deutschen Marktes mit russischem Getreide in Erfüllung gegangen, noch läßt sich bis jetzt ein solcher Aufschwung unserer Exportindustrie bemerken, wie er vielfach erhofft wurde. Die Voraussagungen sowohl von dem Nutzen als von dem Schaden namentlich des russischen Han-