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WchMIt für Mskuff ThlllNdt. Uchen, Menlehn nnd die Umgegenden Imtsölaü > Freitag, den 11. Mai No. 38 1894 Meißen, am 4. Mai 1894. Meißen, am 7. Mai 1894. für die Kgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. aber durch's Lesen allein gewinnt sich der Glaube nicht. Es muß noch etwas innerliches dabei sein. Laß mich ein Beispiel ge brauchen. Bor Deinem Hause blüht ein wundervoller Apfel baum. Die feine, zarte Blüthe gewinnt Dir das Herz, sobald sich Deine Augen hinwenden! Da kommt Dein Nachbar zu Dir und Ihr steht norm Baum. Du bewunderst die Schön heit und Herrlichkeit der Natur und forderst ihn auf, seine Freude auch auszudrücken! Anstatt sich aber mit Dir zu freuen, ant wortet jener: Ja, der giebt vier Scheffel Aepfel! Da wirst Du still werden und abgekühlt in Deiner Begeisterung, denn Du merkst, daß er Dich nicht versteht. Den Baum sieht er wohl, aber das Innerliche, das fehlt ihm. Das Innerliche fehlte, fehlt es vielleicht Dir auch? Es ist bei manchen Leutenheuterecht, recht rar geworden. Warum? Weil sie zur Maschine geworden sind unter dem Getriebe des Tages, oder weil ihnen vor lauter materiellen Interessen, vor der Frage: Was werden wir essen? was werden wir trinken? womit werden wir uns kleiden? völlig die Gedanken vergangen sind. Bist Du auch unter ihnen, dann wundere Dich nicht, wenn Du vom heiligen Geist nichts verstehst. Aber Du brauchst, Du sollst nicht unter ihnen sein! Du bist ein Christ und hast als solcher höhere Anfgaben und darum auch Kämpfe zu be stehen! Nimmst Du es dort ernst, dann wird Dir das Ge heimnis des heiligen Geistes schon aufgehen! Er ist uns wohl spürbar in seiner wunderbaren Macht, die armen Herzen auf zurichten! Geht nur in Gottes Haus, so werdet ihr davon hören, wie ein inneres Leben sich nicht denken läßt, ohne den werten heiligen Geist! Die Schrift nennt ihn den Tröster, denn trösten in Nöten ist sein Köstlichstes. Aber freilich man muß das an sich erfahren. Warte nur, das kann recht bald geschehen! In Zeiten des Friedens, wie jetzt, da hat leider oft der Spott das Wort! Die Not aber treibt die Seelen dem heiligen Geist zu! Eine kurze Geschichte dazu: Im schönen Maienmonat des Jahre 1871, am Sonntag vor Pfingsten be gann die sogenannte Höllenwoche zu Paris. Die Aufrührer wüteten mit Mord und Brand. Ein verzweifelter Barrikaden kampf hatte sich entsponnen. Das ging bis zum Sonnabend. Da am Pfingstmontag Ruhe blieb, so fand sich die kleine, ge ängstete, meist aus Arbeitern und Armen bestehende deutsche Gemeinde — die Reichen waren ja vertrieben — in ihrem kleinem Kirchlein auf dem Hügel Vilstts zusammen. Da soll, so wird uns erzählt, eineunendlich tiefe, unvergeßliche Be wegung durch die Herzen gegangen sein, als man in dem vom Geiste der Revolution halb zerstörten Gotteshaus zu singen anhob: O heilger Geist, kehr bei uns ein, Und laß uns Deine Wohnung sein, O komm, Du Herzenswonne! Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. JnsertionspreiS 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. -— Abonnementspreis ' vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne s Nummem 10 Pf. Königliche Amtshauptmannschaft V. Nirchbach. Königliche Amtshauptmannschaft v. Kirchbach. Möchten auch an diesem Pfingsten wieder mehr werden, die es nicht mit Spott und Gleichgiltigkeit, sondern im Sinne dieses Liedes und in dieser Bewegung feiern! Aber freilich, ein rechter Christ muß man dabei sein und werden wollen! Laßt es am Innerlichen nicht fehlen! S. au die Herren Bürgermeister von Wilsdrnff und Siebenlehn sowie fan die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher, die Ruhestandsunterstützungeu der Hebammen betreffend. In Gemäßheit des Gesetzes vom 20. März dieses Jahres ist für jeden Hebammendistrikt ein Statut, die Unterstützung der in den Ruhestand versetzten Bezirkshebammen be treffend, aufzustellen. Die Ortsbehörden werden hierdurch angewiesen, unter gegenseitiger Vernehmung der zu einem Distrikte gehörigen Gemeinden und selbstständigen Gutsbezirke, in Anlehnung an den bereits im Drucke den einzelnen Gemeindevorständen zugestellten Entwurf innerhalb jedes Hebammendistriktes ein gemeinschaftliches Statut aufzustellen, dasselbe den einzelnen Gemeinde- räthen zur Erklärung ihrer Zustimmung vorzulegen und alsdann anher einzvreichen. Dem Eingänge der betreffenden Statute wird bis spätestens zum 30. Juni dieses Jahres entgegengesehen. Somtabend, den 1S. Mai dieses Jahres bleiben die Lokalitäten des Königl. Amtsgerichts hierselbst wegen deren Reinigung geschlossen. Königl. Amtsgericht Wilsdruff, den 7. Mai 1894. Tagesgeschichte. Berlin. Als der Kaiser Montag früh auf der Dacht „Alexandra", von Potsdam kommend, Gatow passirte, um sich zur Besichtigung des Garde-Grenadier-Regiments „Königin Elisabeth" nach Haselhorst zu begeben und eine Feuersbrunst bemerkte, gab er sofort Befehl, bei Gatow anzulegen. Er eilte in Begleitung des Flügeladjutanten Freiherm von Moltke nach der Stelle der Gefahr. Sobald er einen Ueberblick über die Größe des Feuers gewonnen hatte, gab er sofort der Be mannung der „Alexandra" Befehl, ans Land zu kommen und übernahm gleichzeitig persönlich das Kommando auf der Brand stätte. Zunächst gab er Ordre, eine Kette zu bilden und eine geordnete Wasserzufuhr herzustellen, dann eilte er persönlich in jedes brennende Gehöfte mit der Frage: „Sind alle Menschen heraus, oder schlafen noch welche, oder sind Kranke da?" Als dem Kaiser geantwortet wurde, daß sich keine Menschen mehr, in den brennenden Gebäuden befänden, und daß es auch ge glückt sei, das Vieh herauszutreiben, vergewisserte er sich über die Art und Weise, in welcher die allmählich auf dem Platze erscheinende Feuerwehr der Umgegend das Feuer angreifen wollte. Die Matrosen der „Alexandra" mußten bei diesem Angriff ganz energisch Hand mit anlegen, sie hatten aber auch ein gutes Beispiel, denn die nächste Umgebung des Kaisers wett eiferte hierbei mit ihnen. Inmitten der brennenden Gebäude konnte man hohe Offiziere erblicken, welche die nothwendigen Handreichungen verrichteten, ein General handhabte bei diesem Liebeswerke lange Zeit mit großer Umsicht den Spritzenschlauch. Der Bergung des Mobiliars widmete der Kaiser seine weitere Aufmerksamkeit, zwei Mal nahm er selbst die Axt zur Hand, um den Leuten, welche die Sachen bergen wollten, einen Weg zu bahnen. Da die Gefahr nahe lag, daß durch die ungünstige Windrichtung der ganze Ort ein Raub der Flammen werden konnte, ließ der Kaiser s«vohs an die Kommandantur in Spandau, als auch an die Berliner Feuerwehr den Alarmruf ergehen. Dann trat der Kaiser, nachdem er eine volle Stunde auf der Brandstätte verweilt hatte, mit der „Alexandra" die Weiterfahrt nach Spandau an. „Der Reichstag bleibt hart; die Reichssteuerreform, wie Herr Miquel sie plante, ist todt. Er mag den Leichnam festhalten, in den Reichstag kommt er nicht wieder damit." So ruft in höhnischem Triumphe ein klerikales Blatt aus vor Pfingsten. Wem gehört das heilige Fest? Fort gehört«, so ruft man uns heute tausendstimmig entgegen! „In die Zeit der Realität, des Dampfes und der Elektrizität passen Tage nicht mehr, die überspannten geistigen und geistlichen Ideen huldigen," so kann man lesen hier und dort. Arme Leute, die nicht ein mal geistige, viel weniger geistliche Interessen noch haben! Den Mund voll nehmen, ersetzt dabei den Mangel nicht! Das ist eine Weltanschauung in so fadenscheinigem Gewand, so los von allem Geist, daß sie eben geistlos wird. Wem gehört das Fest? Der Natur und dem waltenden Allgeist in ihr! Wir fühlen uns wunderbar berührt in dieser schönen Frühlingszeit! Da sprießt und schießt und wächst alles um uns her! Da entwickelt sich ungeahntes Leben! Das er greift, beseelt, erfaßt aü^^ttiK! Wenn alles, alles um und über uns vorwärts drängt, da kann unser Herz nicht zurück bleiben! Da kommt der Geist der Natur über uns und durch zieht so sanft und lehnend unsre Seelen, daß es eine Wonne ist! Wohlauf, drum laßt uns draußen Pfingsten feiern und uns umwehen von unsrer Mutter Erde Frühlingshauch! Gewiß, es ist eine herrliche Zeit, diese Frühlingstage um uns her! Wer ein Herz hat, dem thut es sich auf! Aber Pfingsten ist damit noch lang nicht beschrieben und gefeiert. Menschenkind, Du stehst doch über der Natur I Wie wunder bar und herrlich sie auch sein mag, uns Menschen erreicht sie nicht, wir sind mit unserm Geist doch noch etwas anderes, als Erd:-und Wasser, als Tiere und Pflanzen! Und da willst Du glauben, daß diese Natur, über der Du stehst, alle Deine inneren Bedürfnisse der Seele befriedigen könne? Das hieße sich selbst erniedrigen und seine Menschenwürde drangeben. Wem gehört das Fest? Die Kirche sagt uns: Dem heiligen Geist! Geist, aber wer glaubt das heutzutage noch und was soll ich mir darunter denken? Das ist am Ende auch eines von den Dogmen, die in die Rumpelkammer gehören! War es doch schon zur Zeit der Apostel so, daß Leute aus der Ge meinde Johannes des Täufers sagten: Wir wissen nicht, daß ein heiliger Geist sei! Doch, lieber Leser, vielleicht giebt es trotzdem dabei etwas zu überlegen! Ein reiner Widersinn kann doch wahrhaftig von besonnenen Leuten — und es hat recht besonnene darunter gegeben, wie Or. Luther z. B. — nicht nun bald 20 Jahrhunderte behauptet werden! Halt einmal ein wenig still und laß Dir etwas sagen! Das ist freilich richtig, aus- cinandersetzen in der Weise, wie man es bei einem Rechenexempel vermag, kann man die Lehre vom heiligen Geist nicht. In der heiligen Schrift steht davon zwar vzel geschrieben, und wer vom heiligen Geist etwas wissen will, soll nur eifrig daselbst forschen; Die Lieferung des für das unterzeichnete Amtsgericht auf das Winterhalbjahr 1894/95 erforderlichen Heizungsmaterials an ca. 180 Hektoliter Steinkohle, (weiche Schieferkohle), -ca. 180 Hektoliter gute, böhmische Braunkohle (Stückkohle), sowie 50 R. Meter gutes, weiches Scheitholz, soll im Wege der Submission vergeben werden. Diejenigen, welche diese Lieferung übernehmen wollen, werden hiermit aufgefordert, ihre Offerte unter Preisangabe des zu liefernden Heizungsmaterials bis zum 26. Mai d. IS. schriftlich anher abzugeben. Die Lieferungen haben frei bis in das hiesige Gerichtsgebäude auf jedesmalige vorherige Bestellung in der gewünschten Quantität zu erfolgen und bleibt die Auswahl unter den Bewerbern vorbehalten. Königl. Amtsgericht Wilsdruff, am 8. Mai 1894. lln. LsngloFF. Bekanntmachung. Die in Gemäßheit von Art. II. 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt S. 245 flgd. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes Meißen im Monate März dieses Jahres festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Ouartierwirthen innerhalb der Amtshauptmannschaft im Monate April dieses Jahres an Militärpferde zur Verabreichung gelangte Marschfourage beträgt 8 M. 73,6 Pfg. für 50 Kilo Hafer, 6 „ 10 „ , 50 „ Heu, 3 „ 37 „ „ 50 „ Stroh.