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Allgemeine Verkaufsbedingungen. 1. Allgemeines. Verkauf und Lieferung erfolgen nur zu nachstehenden Bedingun gen. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, Die Einkaufsbedingungen .des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die Lieferung erfolgt lediglich für im Inland vom Käufer selbst auszuführende Anlagen. 2. Preise. . Dia Preise verstehen sieb ab Werk oder ab Lager und zwar nach Lieferungsmöglichkeit. Alle Sendungen erfolgen unfrankiert. Die Wahl der Versendungsart behalten wir uns vor. ’ Für Bahn- und Lastwagensendungen vollständiger Kessel und Radiatoren im Werte von RM. 200.— ab an denselben Empfänger schreiben wir die gewöhnliche Fracht bis zu der dem Empfangsort nächstgelegenen deutschen Vollbahnstation gut oder liefern bei Be nützung des Wasserweges frei ankommendem Schiff. Für Eisenbahn- Dienstgutsendungen im Werte von RM. 200.— ab wird zur Abgeltung des Freifrachtscheines eine einheitliche Vergütung von 10 Prozent des Rechnungswertes abgesetzt. Ausgeschlossen von der Frachtvergütung sind folgende Artikel, deren Wert auch bei Ermittlung der Freifrachtgrenze unberücksich tigt bleibt: Kesselglieder, Kesseleinzelteile, Gaskessel, Radiatoren zubehörteile, Armaturen. Für Lieferungen bis Bau oder Lager werden besondere Anfuhr gebühren berechnet. Allo Lieferungen ab Lager unterliegen einem Aufschlag von 3 Prozent, soweit es sich nicht um vollständige Kessel und Radiatoren im Werte von mehr als RM. 200.— für denselben Empfänger handelt. 3. Zahlungsbedingungen. Unsere Rechnungen sind bis zum Ende des der Lieferung folgenden Monats zu bezahlen. Für Vorauszahlungen gewähren wir 2 1 / 2 Prozent, für Barzahlungen innerhalb 14 Tagen nach Rech nungsdatum 2 Prozent oder innerhalb 28 Tagen 1 Prozent Skonto vom Nettorechnangawert. Vor aussetzung ist, daß sämtliche f ä 11 i g e n Re»b- nungen bezah 1 t sind. Für Wechselzahlungen und für verspätete Zahlungen ist ein Skontoabzug ausgeschlossen. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Die Verzugszinsen betragen 1 Prozent über Reichsbankdiskont. Tritt nach Lieferung in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine Verschlechterung ein oder erhalten wir von einer solchen Ver schlechterung erst nach Lieferung Kenntnis, so werden unsere For derungen sofort fällig. Außerdem sind wir berechtigt, noch aus stehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten. Das Gleiche gilt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, daß bei Geschäften mit uns und uns angeschlossenen Firmen Ansprüche gegen Verpflich tungen gegenseitig aufgerechnet werden, und zwar auch dann, wenn von der einen Seite Barzahlung und von der anderen Bezahlung in Akzepten oder Kundenwechseln vereinbart ist und die Fälligkeiten der gegenseitigen Ansprüche verschieden sind. Gegebenenfalls be zieht sich letztere Vereinbarung nur auf den Saldo. Bei Unterschieden in den Fälligkeiten der Verrechnungsposten erfolgt die Verbuchung mit Wortstellung und die Begleichung unter Berechnung des je weiligen Reichsbanksatzes. Ferner erklärt sich der Käufer damit ein verstanden, daß Sicherheiten, die uns oder uns angeschlossenen Firmen gegeben worden sind, für seine sämtlichen Verbindlichkeiten den genannten Firmen gegenüber mithaften. 4. Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns für den jeweiligen Abschluß das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Käufer darf die Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr weiterveräußern. 5. Maße und Gewichte. Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben in unseren Listen sind unverbindlich. 6. Verpackung. Radiatoren und Kesselglieder werden im allgemeinen unverpackt geliefert. Bei vollständigen Kesseln sind die Kosted für Verpackung, soweit eine solche normalerweise erfolgt, in den Preisen enthalten. Etwaige Verpackung von Einzelteilen und Armaturen, seemäßige Ver packung, sowie die nur auf Wunsch erfolgende Verpackung von Radiatoren und Kesselgliedern wird besonders berechnet. » « ' 7. Lieferung. Die Transportgefahr trägt in allen Fällen der Käufer. Eine Bruch versicherung wird nur auf besonderen Wunsch des Käu fers und auf dessen Kosten vorgenommen. Dieses Verlangen ist auf jeder Bestellung zu vermerken. Etwaige Beschädigungen sind sofort beim Empfang der W’are vor dem Abladen unter Geltendmachung der Schadenersatzansprüche durch die Bahnvdrwaltung oder den Last zugführer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen. Auf Bean standungen wegen fehlender Teile kann nur eingegangen werden, wenn sie spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Sen dungen erhoben werden. 8. Lieferzeit und Lieferungshindcrnisse. Die Lieferzeitangabe ist stets als annähernd zu betrachten. Sehe— denersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Lieferung oder weg Nichtlieferung sind uns gegenüber ausgeschlossen. Nach Ablauf der Lieferzeit kann der Käufer eine angemessene Nachfrist stellen und nach deren Ablauf vom Vertrage insoweit zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht geliefert ist. Der Käufer darf Teillieferun gen nicht zurückweisen. 9. Mängelrügen. Für Haltbarkeit und listenmäßige Leistung unserer Kessel über nehmen wir vom Tage der Lieferung ab ein Jahr lang Gewähr, unter Voraussetzung einer sachgemäßen Aufstellung und Behandlung, so wie Verwendung zweckmäßigen llrennstoffes. Für Kesselteile, die innerhalb dieser Zeit nachweislich infolge von Material- oder Her stellungsfehlern unbrauchbar geworden sind, liefern wir frachtfrei Ersatz. Für Radiatoren gelten die gleichen Bestimmungen für einen Zeit raum von 6 Monaten ab Lieferdatum. Bei Lieferung von Radiatoren mit Itosfschutz wird eine Gewähr für die Haltbarkeit des Rostschutzes und eines späteren Anstriches nicht übernommen. Wir bedingen, daß uns’bei der Anforderung auf .Ersatzlieferung zugleich von der Art der Beschädigung Mitteilung gemacht wird. Die Teile, für welche wir unentgeltlich Ersatz liefern, werden unser Eigentum; sie sind vor jeder Veränderung, insbesondere vor Anrosten zu schützen und uns auf Anfordern unter Bezeichnung der schad haften Stellen auf unsere Kosten zurückzusenden. Außer der Ersatz lieferung übernehmen wir keine weiteren Verpflichtungen, nament lich auch nicht in bezug auf Minderung, Auswechslungskosten, ty"*'— erkennung oder Vergütung von Schadenersatz usw. 10. Zurücknahme von Material. Eine Zurücknahme findet nicht statt. 11. Abrufbestellungen. Bei Bestellungen, die auf Abruf erteilt werden — gleichbedeutend hiermit sind Bestellungen, bei denen die Versandanschrift fehlt — und die innerhalb einer von uns festzusetzenden angemessenen Frist nicht abgerufen worden sind, steht es uns frei, von dem Geschäft zurückzutreten. „ . 12. Preßwerkzeuge. Preßwerkzeuge werden grundsätzlich mit RM. 45.— je Stück netto in Rechnung gestellt. Bei frachtfreier Rücksendung erfolgt Gutschrift dieser Beträge unter Abzug einer Leihgebühr von RM. 0.35 pro Stück und Tag. Für neu bestellte Kessel wird das Preßwerkzeug drei Wo chen kostenlos zur Verfügung gestellt. 13. Erfüllungsort und Gerichtsstand. Erfüllungsort für Lieferungen ist der jeweilige Versandort, für Zahlungen Mannheim, Gerichtsstand ist Mannheim. Für unsere Klage ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das Amtsgericht Mannheim zuständig. Es steht uns jedoch frei, auch das Landgericht Mannheim anzurufen, wenn die sachliche Zuständigkeit des Land gerichts gegeben ist.