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Bekanntmachung, das Stellen und Umhalten der Elbfahrzeuge betr. Nachdem wiederholt wahrgenommen worden ist, daß das Stellen und Umhalten der Fahrzeuge auf dem Elbstrome nicht mit der durch den regen Schifffahrtsverkebr überhaupt und bei niedrigem Wasserstande ganz besonders gebotenen Um- und Vorsicht erfolgt, dieses unvorsichtige Gebühren aber namentlich ober- und unterhalb der Meißener Elbbrücken häufige Berkehrsstockungen und in einzelnen Fällen sogar Beschädigungen von Fahrzeugen zur Folge gehabt hat: ergeht an alle Schiffsführer Steuermänner und Lootsen die Weisung, innerhalb de» zur Zuständigkeit der unterzeichneten Behörde gehörigen Elbstromgebietes das «Stellen und Umhalten von Fahrzeugen nicht angesichts entgegenkommender Schiffe und «Kähne, sondern aus verkehrSsreier und genügend breiter Stromstrerke z« bewirken. Zuwiderhandlungen hiergegen werden — abgesehen von etwaiger privatrechtlicher Haftung für Schäden — gemäß § 366,10 des Geichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu SO M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet werden. Meißen, am 20. März 1894. Königliche Amtshauptmannschaft als Elbftromamt. v. Airchbach. Bekanntmachung. Die in Gemäßheit von Art. II 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt Seite 245 flgd. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tages preise des Hauptmarktortes Meißen im Monate Februar d. I. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirthen innerhalb der Amtshauptmannschaft im Monate März d. I. an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt 8 M. 92,5 Pf. für 50 Kilo Hafer, 5 „ 77,5 „ „ 50 Kilo Heu, 3 „ 30,7 „ ,, 50 K'lo Stroh. Meißen, am 24. März 1894. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Rirchbach. Bekanntmachung, die Stutenmusterung und Fohlenschau betreffend. Die diesjährige Stutenmusterung und Fohlenschau soll für das Zuchtgebiet Grsszenhain am 9. April dss. IS. Vormittags 8 Uhr mit fpräniiirnng in Grstzenhain, Altlommatzsch am 11. April dss. Js. Vormittags 9 Uhr mit prämiirung in Lommatzsch, Jolla am 12. April dss. Jahres Vormittags 9 Uhr mit z)rämiirung in Zella, Aesselsdsrs am 13. April dss. Js. Vormittags 9 Uhr ohne z-rämiirung in Resselsdvrf, Moritzburg am 12. Mai dss. Js. Vormittags 9 Uhr ohne j-rämiirung in Moritzburg stattfinden. Indem dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gelangt, wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom Jahre 1885 an für alle nicht im Zuchtregister eingetragene Stuten ein um drei Mark erhöhtes Deckgeld zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Zuchtstuten, sobald ihre nachzuweisenden Produkte im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vorgestellt werden. Diejenigen Züchter also, deren Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber ferncrweit das bisherige niedrigere Deckgeld von 6 Mark sichern wollen, müssen ihre Stuten bei der nächsten Stutenmusterung zur Eintragung ins Zuchtregister vorstellen und ihre Produkte seiner Zeit im ersten oder zweiten Jahre zur Fohlenschau bringen. Eine Anmeldung des Fohlens zur Schau hat nur stattzufinden, wenn Prämiirung angesagt ist und das Fohlen als concurrenzfähig erachtet wird. In diesem Falle muß die Anmeldung auf einem bei jeder Beschälstation zu entnehmenden Formulare bis zum 2. April d. I. an das Königliche Landstallamt erfolgen. Hiernächst werden die Herren Bürgermeister von Wilsdruff und Siebenlehn, sowie die Herren Gemeindedorstände des hiesigen Bezirkes veranlaßt, die Pferdebcsitzer ihres Ortes auf die obengedachte Stutenmusterung und Fohlenschau in ortsüblicher Weise rechtzeitig aufmerksam zu machen. Die Königliche Amtshauptmannschaft erwartet um so gewisser, daß dieser Weisung gehörig nachgekommen werde, als in den früheren Jahren Klagen darüber laut geworden find, daß verschiedenen Interessenten der Tag der Schau nicht bekannt gemacht worden sei. Endlich wird den betreffenden Interessenten zur Kenntniß gebracht, daß Druckexemvlare der 14. auf das Jahr 1893 sich erstreckenden Mittheilung des Königlichen Landstallamtes Moritzburg an die sächsischen Pferdezüchter für die Landwirthe des hiesigen Bezirks unentgeltlich bei der Königlichen Amtshauptmannschaft soweit der Vorrath dazu ausreicht, zu haben, außer dem aber dergleichen auch von dem Königlichen Landstallamte Moritzburg zu erlangen sind. Meißen, am 13. März 1894. Königliche Amtshauptmannschaft. V. Bekanntmachung. Die Aufnahme der angemeldeten schulpflichtig« n Ainder erfolgt Montag» den 2. April, nachmittags 2 Uhr im Schulfaale. Etwaige Gesuche um Versetzung von Kindern aus einer Bürgerschule in die andere sind bei dem Unterzeichneten bis SomlavenS, oen 31 März von den Eltern persönlich oder schriftlich anzubringen. Wilsdruff, den 19. März 1894. Der Direktor der städtischen Schulen. Gerhardt. körtiZsr Herren- unä UnLksn-ALräerodö. Hierdurch die ergebene Mittheilung, daß ich am hiesigen Platze ein Herren- und Knaben-Garderoben-Geschäft eröffnet habe und ist mein Lager in sämmtlichen Artikeln reichlich sortirt. Ich richte daher die Bitte an die geehrten Bewohner von Herzogsmalde und Umgegend, mein neues Unternehmen gütigst unterstützen zu wollen. herzogswal-e. Hochachtungsvoll Memel Vari^eL. rcvleliv ILn»l»en (7—S an »ia»m V ii r ii Ir n r 8 ii 8 mit tlivlliielimvii lmmsu voll«», Iml»«« 8i«k Nii mvlllsii l»«i VLSvkssvkvI. Die unterzeichnete Expedition ladet hierdurch zu recht zahl reichem Nev - Abonnement auf das mit 1. April beginnende 2. Quartal des pfunä'8 5 8 1,25 an. M. 7'/, Sv St nur nur nur uur nur nur nur nur nur nur nur von von von von von von von von von von von von von von von von von von 3 5 7 5 M. M. M. M. M. M. M. M. M. M. M. M. 7 12 19 11 6-/. 9 19 Herren-Hosen Herren-Hosen Herren-Hosen, Pa. Herren.JopPen Herren-Jaquettes Burschen-Anzüge Jünglings-Anzüge Ü naben-Anzüge Knaben-Paletots Knaben-Hosen M. M. M. M. 2"- 3'/. an. an. an. an. an. an, an. an. an. an. an. an. an. an. an. an. an. Die alte Ordnung. Nun kehrt zu der alten Ordnung Alles wiederum zurück, Aber dennoch bleibt uns übrig. Der Erinnerung süßes Glück!" Wilhelm ruht im weißen Schlafrock Von den Osterfreuden aus: „Kriege ich die Bäckerstochter, Dann bin ich ganz schön heraus! Bei dem Ostertanze hauchte Sie mir selig in das Ohr": „Da Du von der „Gold-Eins" Kunde, Bist mein Herzens-Matador!" in» ^rlsverkLuk UU8 <1«r IHpsiKer liollkur8ma88v: Mus kLeme Wohnung 'zu vermiethen Schulgasse §87, Eine Oberstube mit Zubehör ist zu vermiethen und Johanni zu beziehen bei k/Ioi-itr Kamils»-. 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O. m. ü«»1viliinsvo werden von allen kaiserlichen Post ämtern, den Briefträgern und unseren Geschäftsstellen in Kesselsdorf (Postagent Kohl) und Herzogswalde (Kaufmann Jähnichen), sowie jederzeit von der unter zeichneten Expedition entgegen genommen. Für auswärts durch die Post bezogen beträgt der'Preis 1 Mk. 25 Pfg., für die Stadt Wilsdruff durch unsere Expedition bezogen 1 Mk. Für Ankündigungen aller Art ist unser Blatt »18 «i«8 iv«i1«ii8 vvrl»r«itet8t« io» Vmt»- 8«ririil8l»«rirlL ^Vil8<iriik von besonderer Wirkung; wir berechnen bei sorgfältigster Aus führung der uns überwiesenen -Aufträge billigste Jnsertiins- preise und gewähren bei entsprechenden Wiederholungen hohen Rabatt. kxpviliüion lies Amts- iZniI WovkendlsKte» küeVilsrlnukk eie. Herren-Paletots nur Herren-Paletots nur Herren-Paletots, Pa, nur Havelocks u. Ulsters nur Herren-Anzüge nur Herren-Anzüge nur Herren-Anzüge, prima nur I>rv8<i«u, 8i«!ilo88trn88« I, I. u. II. Ltg. Frackverleihungs-Jnstitul. 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