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WenM für Wilsdruff Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk, durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne / Nummem 10 Pf. Hmudt, Men, Siebenlehn und die Umgegenden. Imtsölutt Inserate werden Mentags und Donnerstag- bis Mittags 12 Uhr angenommen. JnsertionsvreiS 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. ) für die Agl. Amtshauxtmannschast Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Dienstag, den 9. Januar Ns. 3. 1894. Bekanntmachung, die Anmeldung zunr einjährig-freiwilligen Militärdienste betreffend. Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungscommission werden in Gemäßheit der Bestimmung in § 91 der Wehrordnung vom 22. November 1888 im Laufe des Monats März dieses Jahres die diesjährigen Frühjahrsprüfungen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst abgehalten werden. Junge Leute, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirke der unterzeichneten Königlichen Prüfungscommission nach 25 und 26 der Wehrordnung gestellungs pflichtig sind, haben ihr Gesuch um Zulassung zu der bevorstehenden Prüfung an die unterzeichnete Stelle spätestens bis zum l. Februar -iefes Jahres schriftlich gelangen zu lassen. Nach diesem Termine eingehende Zulassungsgesuche können nach § 91 der Wehrordnung Berücksichtigung nicht finden. Dem mit genauer Wohnungsangabe zu versehenden Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind beizufügen: n, ein Geburtszeugniß, d, eine Erklärung des Vaters oder Vormundes über die Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen; und c, ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasten, höheren Bürgerschulen und den übrigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizciobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist. Sämmtliche Papiere sind im Originale einzureichen. In den Zulassungsgesuchen ist gleichzeitig mit anzugeben, in welchen zwei von den fremden Sprachen (der lateinischen, griechischen, französischen und englischen) der sich Meldende geprüft zu werden wünscht. Auch hat derselbe einen selbstgeschriebenen Lebenslauf beizufügen. An die zur Prüfung zuzulassenden Bewerber wird rechtzeitig schriftliche Vorladung ergehen. Im Uebrigen wird bezüglich des Umfanges der Prüfung und dec an die Prüflinge zu stellenden Ansprüche auf den Inhalt der der Wehrordnunz als Anlage 2 zu 8 91 be'gefüzten Prüfungsordnung zum einjährig-freiwilligen Dienste hingewiesen. Gleichzeitig werden hiernächst die im Jahre 1874 geborenen jungen Männ-r, welche sich im Besitze eines den Vorschriften in § 90 der Wehrordnung entsprechenden Zeugnisses über ihre wissenschaftliche Befähigung befinden, aufgefordert,, bei Verlust -es Anrechtes zum einjährig-freiwilligen Militärdienste bis zu obengenanntem Tage ihr Gesuch uw Ertheilung des Berechtigungsscheins unter Beifügung der oben unter a bis c bezeichneten Papiere und des fraglichen BefähigungszeuznisseS schriftlich anher einzureichen. Schließlich wird noch bemerkt, daß die im Jahre 1874 geborenen Schüler höherer Lehranstalten, welche auf Grund der bei den letzteren abzuhaltenden nächsten Osterprüfungen ein derartiges Befähigungszeugniß zu erlangen hoffen, gleichfalls bei Verlust des Anrechts zum einjährig-freiwilligen Militärdienste bis zum 1. Februar dieses Jahres ihr Gesuch um Er theilung des Berechtigungsscheines unter Beilegung der vorerwähnten Zeugnisse scyriftlich allhier einzureichen und vor -sm t. April dieses Jahres das gedachte Befähigungszeugniß beizubringm haben. Dresden, am 2. Januar 1894. Königliche Prüfnngscommission für Einjährig-Freiwillige. Regierungsrath Or. Genthe. Oberstlieutenant von Stieglitz. 30., Gutsbesitzer V^r»«» Lvlkelmnnn in Altsattel, 4., Gutsbesitzer 42., 49 ., Nittergutspachter Obviiävrtvr 'n Tanneberg, I?ui»It« in Garsebach, st st st st st st st st st st Lk«rtli<»!ll in Niederreinsberg, Li«8«i» in Oberreinsberg, in Nothschönberg, 44., 45., 46., 47., AlttrK« in Roltewitz, »Ni»N»»dr in Cölln a. Elbe, Hünivlt» in Zaschendorf, H«ii»vj«I» HV»»!t!«v in Clieben, 81v«II«v in Bockwen, 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12 13. 14. 15. 16. 17 37., Rittergutspachter ILi»»l»«I in Schleinitz, 38., Gutsbesitzer in Beicha, 39., Gutsbesitzer L<»ut«v!»r»«I» in Lüttcwitz, 40., Rentner in Kreißa, 41., Gutsbesitzer HVvIf in Höfgen, Bekanntmachung, die Wahl von Sachverständigen für die Abschätzung der wegen Seuchen getödtetett Thiere betr Königliche Amtshauptmannschaft v. Airchbach. in Oberjahna, 23 „ in Hehren, 24 .' „ »üvix in Wölkisch, 25 .' Kittergutspachter IL«pp in Hirschstein, 26 .' Hutsbesitzer Gemeindeoorstand 4lr»In» in Schänitz b. Riesa, 27 .' Hutsbesitzer Dösitz, 28' Rittergutsbesitzer 8vkrü!»«v auf Staucha, 29? Gutsbesitzer 8«I»ü!vr in Marschütz, Meißen, am 20. Dezember 1893. Rittergutspachter li«!!«« in Batzdorf, Gemeindevorstand llt«8t in Riemsdorf, Gutsbesitzer in Taubenheim, „ Gemeindevorstand Voi»»<I» in Sönitz, Nittergutspachter -Sappl««»!» in Wunschwitz, Gutsbesitzer Ik«i»n«n »t« in Soppen, Gemeindevorstand lN«i»i»«^vit» in Krögis, 20., 21, 22., 54., 55 ., Gemeindevorstand L,»u»ii»«tL8«I» m Steinbach bei Kesselsdorf, 56 ., Erbgerichtsbesitzer L-uiIvviK in Grumbach, 57 ., Gutspachter »1»»tLi»vr in Herzogswaldc. 50 ., „ in Limbach, 51 ., Gutsbesitzer und Gemeindevorstand Ol»«i»N<»v!«v in Burkhardtswalde, 52 ., „ <S«r!t»«I» in Sachsdorf, 53 ., Rittergutspachter »»88« in Klipphausen, " ' , „ 8«^S«rt!» in Weistropp, 43., Rittergutspachter Hov» in Choren, »üvsvltL in Hirschfeld, Rittergutsbesitzer HV«I1 in Deila, 18. Rittergutspachter ^»«lv« in Pinnewitz, 19? Gutsbesitzer Nlax »I«1ri«N in Nimtitz, Li«x«v in Großkagen, 48., Gutsbesitzer Gemeindevorstand <A»u88ii!tr«v >n Hohentanne, Von der Königlichen Amtshauptmannschaft mit dem Bezirksausschüsse sind für das Jahr 1894 die nachgenannten Herren als Diejenigen bezeichnet worden, aus denen die Orts behörden die Sachverständigen für die nach § 7 der Verordnung vom 4. März 1881 zur Ermittelung und Feststellung der Entschädigung für die wegen Seuchen getödteten Thiere zu bildende KomnMon zu wählen haben: 1 ., Gutsbesitzer und Gemeindeoorstand Ld»ttri«N in Diera, 2 ., Rittergutspachter I.«»8«» in Oberau, 3 ., Gemeindeoorstand in Großdobritz, IiOMttlrrtü««'!» in Zadel, „ »»««« in Raoewitz, 31., st V!»«»»»«« in Lautzschen, 32, st Sllvi»8«Ii, sen. in Paltzschen, 33, st Lvuip«, jun. in Damselwitz, 34, st »»««Ivi» in Altlommatzsch, 35, L8«!»»«!»« in Rauba, 36, st in Praterschütz, Königliche AmtshauptmannschafL v. Airchbach. Bekanntmachung, die Bescheinigung über Militärleistungen betr. Die den Gemeinden bcziehendlich Rittergütern bei Einquartierungen von den Truppentheilen ausgestellten chnartier«, Fourage und Vorspann-Bescheinigungen werden theilweise so spät hier eingereicht, daß eine rechtzeitige Liquidirung der betreffenden Vergütungsbetrüge nicht erfolgen kann, hierdurch aber bei der Militärverwaltung Unzuträzlichkeiten Indem die Herren Gemeindevorstände und Gutövorsteher des hiesigen Bezirkes daher veranlaßt werden, in Zukunft die fraglichen Bescheinigungen sofort nach deren Empfange anher eiuzureichen, werden dieselben zugleich darauf hiugewiesen, daß man hiermit für nicht oder nicht ausreichend gerechtfertigte bezügliche Verzögerungen Ordnungsstrafen bis zu 30 Mk. anzudrohen sich veranlaßt findet. ' Meißen, M 2. Januar 1894.