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—i TharM Men, Äedenlehn md die Umgegenden. Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags Imtsölsll Montag, Sen 1. Januar No. 1 1894. mit «Kv> irittv «m tvrnvrv« K«»vl8tv8 ^V»I»IvaII«ii. , und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post ' bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne f Nummem 10 Pf. für die Agl. Amtshauxtiannschast Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. Zu r Ntvr«KurvI> »KI« nuuvri» No« Iixvvlirtv» I.vsvrii, Vv 8« Ii» kt« krvu n «Kvu nn«K <S«i»»vr» Inserate werden Mentags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommm. JnsertionsvreiS 10 Pf. pro dreigespaltene CorpuSzeile. Redaktion und Expedition des Amts- und Wochenblattes für Wilsdruff etc. X. 1t. ksrgun. Herr Gott, ich steh an diese. Morgen Am Eingang in ein neues and; Mas eS verschließt, ist mir erborgen, Vielleicht des eignen GrabesRand. Mit bangem Schritt geh icl hinüber — — Doch armes Herz verzac nicht, Vom Markstein schimmert!hon herüber Ein unauslöschlich Helles Lht. Am Reujahrsmorgen. Am Markstein stehet klar unv strahlend Der teure Name Jesus Christ, Dem Wanderer entgegenmalend Wer drüben wieder König ist. Und über diesen Markstein wehet Das rothe Kreuz auf weißem Grund, Und in den Hütten hängt und stehet Der Mann der Schmerzen dornenwund. Komm, König di»ser neuen Lande Und schließ mein Herzensbündlein auf, Wirf nur heraus, was Sund und Schande, Ja, läutre meinen Pilgerlauf. Ich will nicht streiten und nicht klagen, Fahr hin, du eiile, falsche Last! Genug hab' ich an Kreuz zu tragen, Das Du mir vorgetragen hast. Und bin ich jener Bürd' entnommen, Die ihren Träger niederbeugt, Mit der ich mühsam und beklommen Von Jahr zu Jahre fortgekeucht: O Herr, dann kann ich fröhlich wallen, Mit Adlersflüqeln neu beschwingt Laß ich ein Wanderlied erschallen, Das über Erd und Himmel klingt: „Mein Heiland ist der Herr im Reiche, Er, Gottes und Marien Sohn, Im Sturm mein Fels und meine Eiche, Mein Mittler und mein Gnadenthron, Ich geh, wie er die Wege zeiget, Ich geh in Demut still und klein, Und wenn sich meine Sonne neiget, Schlaf ich in seinem Schatten ein." — Erlaß an die Herren Standesbeamten, die Einreichung innengedachter Verzeichnisse betreffend. Unter Hinweis auf die Bestimmung in § 46, 7b der Wehr-Ordnung (Ges.- u. Verordn.-Blatt v. I. 1888 S. 609 fg.) werden die Herren Standesbeamten des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirk« veranlaßt, bis zum 15. Januar 1894 ein Verzeichniß der innerhalb ihrs Bezirkes im Jahre 1893 verstorbenen männlichen Personen, welche das 25. Lebensjahr noch nicht erfüllt haben, anher einzureichen. Aus diesem Verzeichisse müssen Vor- und Zuname, Alter und Geburtsort sowie Sterbetag und Sterbeort ersichtlich sein. Meißen, am 29.Dezember 1893. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Airchbach. Bekanntmachung, die Anmeldung der Wehrpflichtigen zur Nekrutirungsstammrolle betreffend. Auf Grund der Bssimmungen in H 23 der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 fordern wir alle am hiesigen Orte aufhältlichen männlichen Personen, welche im Jahre 1874 innerhalb des deuche Reichsgebietes geboren sind oder deren Eltern oder Familienhäupter an irgend einem Orte desselben ihren Wohnsitz haben, sowie alle diejenigen, welche bei srüheren Gestellungen vom Militärdienste zurückgestellt worden sind oder ihrer Militärpflicht überhaupt noch nicht Genüge geleistet haben, bei Vermeidung von Geldstrafen bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen an(>rch auf, in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar 1894 unter Abgabe ihrer Geburts- der Loosungsscheine sich persönlich zur Aufnahme in die Nekrutirungsstammrolle in der hiesigen Rathserpedition anzumelden. Diejenigen Militäpfljchtjgen, welche keinen dauernden Aufenthalt haben, oder von hier, als dem Orte, wo sie ihren dauernden Aufenthalt haben, zeitig abwesend sind, —wie auf der Reise begriffene Handlunghjener oder auf der See befindliche Seeleute u. s. w. — sind von ihren Eltern, Vormündern, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren, bei Vermeidung der angedrohten Strafen, während des oben fitgestellten Zeitraums zur Stammrolle anzumelden. Wilsdruff, an 31. Dezember 1893. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. In Gemäßheit >es Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, hat behufs Erhebung dieser Steuer am 10. Januar jeden Jahres eine genaue Eonsignation alle steuerpflichtigen Hunde zu erfolgen. Es werden demgemäß alle hiesigen Einwohner, welche im Besitz von Hunden sind, hierdurch aufgefordert, dieselben bei Vermeidung der auf die Hinterziehung gesetzten, auf den dreifachen Betrag dieser Steur sich belaufenden Strafe am 1V. Januar 1894 in der hiesigen Stadtkämmerj anzumelden. Wilsdruff, am A. Dezember 1893. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr.