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Sächsische für Schandau, Sebnitz und Hohnstein. NE" Die „Sächsische Elb-Zeitung" erscheint regelmäßig Freitags und ist durch die Expedition in Schandau, sowie durch alle Postanstalten für 1V Ngr. Vierteljahr!, zu beziehen. — Inserate nehmen au: Hr. Buchbindermstr. Brosey in Sebnitz Hr. Kammerer Hesse in Hohnstein u. Hr. Kaufm. Angermann in Königstein, welche man a» erwähnten Geschäftsstellen spätestens bis Mittwoch Abend, in der Expedition d. Bl. aber bis Donnerstag früh 9 Uhr abzugcbcn bittet. Vf. 23. Freitag, den 8. Juni 1860. Wochenschau. Sachsen. Schandau, 1. Juni. Mit dem heu tigen Tage schloß nach 45jähriger Dienstzeit Herr Haupt mann Gautzsch seine Thätigkeit als Rendant des hiesigen Hauptzollamtcö. Ein nicht geringer Kreis seiner Freunde und Verehrer hatte sich am 2. d. abends im Saale des Schützenhauscü eingcfunden, um ihn, den als Ehrenmann allgemein hochgeachteten Freund und Kameraden, bei dem ihm zu Ehren veranstalteten Festmahle zu begrüßen. Ernste und heitere Trinksprüche würzten dasselbe. Bezug nehmend auf die dem thcuren Jubilar unter sinniger Ansprache über reichte Armzicrdc bemerken wir, daß ihm in der Erin nerung an sein makelloses und rastlos thätigeö Leben die freundlichste und angenehmste Schweizfübrerin zur Seite steht, die ihn treulich begleitet von Thal zu Berg, von Berg zu Thal und ihn unserem lieblichen Schandau gewiß nimmer abwendig macht. Schon wehte .des Morgens irischer Hauch im Thal, als die letzten der Fcstgcnossen sich von ihrem Ecktisch erhoben, um dem heimathlichcn Herde zuzuwallcn. Dresden. Daö Ministerium des Innern bringt un- tcrm 29. Mai zur öffentlichen Kcnntniß, daß daö Groß- herzoglich Sachsen-Wcimarische Ministerium, Departement der Finanzen, zur vollständigen Einziehung der nach der Bekanntmachung vom 4. Februar 1848 ausgegcbenen und noch im Umlauf befindlichen Großherzoglich Sächsischen Kassenanweisungen für die Inhaber derselben eine Präklu sivfrist bis einschließlich den 31. Mai 1861 zum Umtausche gegen dergleichen neue, nach Maßgabe der Be kanntmachung vom 1. November 1859 angefertigte Kassen anweisungen anberaumt hat. Bis zum 1. März 1861 können die gedachten ältern Kassenanweisungen in dem Großhcrzogthum Sachsen-Weimar bei allen öffentlichen Kassen in Zahlung verwendet, außerdem aber auch bei der Großherzogl. Hauptstaatökasse und den Nechnungü- ämtern gegen neue umgetauscht werden, so weit bei letzt gedachten Aemtern die jeweiligen Vorräthe an neuen Kas senanweisungen reichen. Vom 1. März 1861 bis den 31. Mai 1861 ist ein solcher Umtausch nur bei der Groß herzogl. Hauptstaatskassc statthaft und vom 1. Juni 1861 an werden die ältern Kassenanweisungen völlig wcrthloü. In Leipzig sind an den verflossenen Pfingstfeiertagen auf nachbcnamtten Bahnhöfen an Ertra- und Tagesbilleis: Leipzig-Dresdner Bahn 4370 Stück Ertrabillets Sächsisch-Bayrische - 2100 - Tagesbilleis Thüringer - 725 - - Berliner Dahn 615 Stück Ertrabillets auögegebe» worden. — Am 3. Juni hätte die Leipzig-DreSdner-Eiscnbahn- Compagnie leicht einen empfindlichen Verlust erleiden kön nen. ES war nämlich daö Fachwerk der Nicsacr Elbbrücke in Brand gerathen und nur rechtzeitige Entdeckung dcö Feuers und schnell hcrbcigeeilte Hilfe retteten die Brücke vor dem Abbrcnnen. Eine Verkehrsstockung ist jedoch da durch nickt eingetretc». — Daö „L. I." berichtet nnterm 4. Juni Folgendes: Zur Vervollständigung unserer Referate über den De. Liudncr'schcn Prozeß fügen wir heute noch bei, daß das Gnadengesuch des De. Bruno Wilhelm Lindner um Straf- Verminderung beziehentlich Verwandlung von Sr. Maje stät dem Könige abfällig beschieden worden ist. Um übri gens den vielen im Publikum verbreiteten Gerüchten zu begegnen, sei noch bemerkt, daß De. Lindner, obschon er die ihm zuerkanntc sechsjährige Arbeilshanöstrafe in dir Erwartung einer Minderung derselben noch nicht ckngc- trelcn hatte, nicht auf freiem Fuße sich befunden^ sowie daß der demnächst stattzufindenden Antretung der Strafe irgend welcher Aufschub Seiten dcS Verurtheilten nicht entgegengesetzt werden kann. Preußen. Aus Berlin, 30. Mai, schreibt man der „K. Z.": Die orientalische Angelegenheit erregt hier fortdauernd die lebhafteste Aufmerksamkeit. Nach den hier eingegangenen Nachrichten beharrt die Pforte in ihrer Wei gerung, die Lage der Christen im vttvmanischcn Reiche einer Untersuchung durch die Großmächte zu unterwerfen, und beruft sich darauf, daß der Vertrag von 1856 den letzten« hierzu feige Berechtigung gebe. ES ist unleugbar, daß die Türkei sich mit dieser Behauptung völlig im Rechte befindet. Der Versuch, den der Vertreter Rußlands auf dem Pariser Congresse damals machte, eine derartige Fas sung in den Vertrag hineinzubringen, wurde durch den Einspruch der andern Mächte damals vereitelt, und man muß wünschen, daß die Haltung der Cabinette von Wien, Berlin und St. Jamcö gegenwärtig der berechtigten Wei gerung der Pforte Nachdruck giebt und dadurch Verwicke lungen vorbcugt, deren Folgen und AuSgang inmitten der ohnehin drohenden Lage Europa'ö unabsehbar sein müßten. — Der von der hiesigen juristischen Gesellschaft an geregte Juristcniag, welcher im August l. I. die Juristen aller deutschen Stämme in Berlin vereinigen soll, macht erfreuliche Fortschritte. Auch der Justizniinsster SimonS hat auf die ihm gemachte Anzeige nicht blvs seine edle Anerkennung der beabsichtigten Zwecke, sondern auch seine kräftige Unterstützung zugejagt. Von allen Seiten Deutsch-