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nnd Rmgegend No. 11» Sonnabend, de« 29. September 1906 6Z Jahrg Erwerbung des Bürgerrechts betr aufgefordert, sich alsbald in hiesige: Ratskanzlei zur Bürgerrechtserwerbuug an- 575 vom 24. April 1873. diejeuigen selbständigen Personen, welche Mitglieder der Stadlgemeintze sind diejenigen selbständigen Personen, welch' wesentlich wohnhaft sind, oder ein Grundstück besitzen, oder ein selbst <8^ Gewerbe betreiben. " 8 17 öer Revidierten Städtcordnung. ' !>» / -ittm kpü.Büi'aerreckts berechtiat sind alle Kemeindemitalieder. welcku 7 -l i^im besten Sinne des Wortes, ein Lokal .- bemüht lge"^!^ 'liegc!' sendet das „Wilsdruffer Wochenblatt" den Vor- in der engeren Heimat seine besondere Aufmerk- ^chr noch als in den letzten Monaten wird die unter- >,^ie Redaktion künftig in der Lage sein, alle verfüg- Kräfte in den Dienst der Leser zu stellen und das jeder Richtung weiter auszubauen. 4 unbescholten sind, 5. eine direkte Staatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten, 6. auf die letzten 2 Jahre ihre Staatssteuer und Gcmeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthalts vollständig be- richtigt haben, 7. entweder a) im Gemeindebezirke ansässig sind, oder 8) daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder c) in einer anderen Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pfg., durch die Post be- szogen 1 Ml. 54 Pfg- des bekannten Räubers Kneisl durch Sammeln von Unter- schriften eine Eingabe an den Regenten vorbereitet, worin die Aufhebung der Begnadigung und die Hinrichtung des Englisch gefordert wird, „weil unser Kneisl auch hingerichtet wurde". Unglaublich! Der 28 jährige Leutnant Hermann v. Liebert aus Berlin wuroe, wie der „Lok.-Anz." meldet, am Starn berger See erschossen aufgefunoen. Liebert war ein Sohn des Generalleutnants z. D. und früheren Gouver neurs von Deutsch-Ostafrika. Man fand bei der Leiche einen Betrag von 17 Mark 80 Pfennig und einen am 17. ds. geschriebenen Brief an seine Eltern, worin er diesen mittetlt, daß er freiwillig aus dem Leben scheiden wolle. Ueber ein sozialdemokratisches Scherbengericht lesen wir in den Düsseldorfer Parteiorgan: „Gegen das Mitglied des Deutschen Metallarbciterverbandes, Dreher Karl Praß, war die Beschuldigung erhoben worden daß er durch Angabe eines zu hohen Verdienstes die In teressen seiner Kollegen geschädigt habe. Die in dieser Sache eingesetzte Uatersuchungskommission fällte einstimmig folgenden Ucteilsspruch: „Der Kollege Praß wird der gegen ihn erhobenen Beschuldigung im wesentlichen für schuldig befunden und erhält eine scharfe Rüge. DaS Urteil ist in der Metallarbeiterzeitung und dec Düssel dorfer Volkszeitung zu veröffentlichen." Neber eine „neue Krankheit" schreibt die „Germania": „Der Diebstahl wird wohl bald straffrei werden, wenn es nach osm Willen gewisser Ge lehrten geht. Bekanntlich hat man vor Jahren eine neue Modekrankheit enotdeckt, nämlich die Kleptomanie, das heißt: einen krankhaften Hang zum Stehlen. In früheren Zeiten hat man von dieser „Krankheit" nichts gewußt, die bessere Beobachtung des siebenten Gebotes scheint eia recht gutes Vorbsugungsmittel gegen diese tückische „Krankheit" gewesen zu sein. Es ist gewiß nicht zu leugnen, daß die Diebstahlsucht krankhaft sein kann, aber merkwürdig ist, daß die „Kleptomanie" in der neueren Zeit fast epidemisch wird und noch merkwürdiger, daß gerade in sogenannten besseren Kreisen so viele von dieser schrecklichen „Krankheit" befallen werden. Die Gerichte haben bisher an die Klep tomanie nicht recht geglaubt und sind infolgedessen nur in ganz wenigen Fällen zu einem Freispruch gekommen. Nun liegt seitens der bekannllich „unfehlbaren" Wissenschaft eine neue epochemachende Entdeckung vor- Der Münchener Psychiater Dr. Gudven hat nach einem Vortrag auf dem Naturforschertag in Stuttgart herausgefunden, daß die massenhaften Diebstähle in den beiden großen Waren- Ihausern Münchens fast NE - »Del .... Lokalblatt für Wilsdruff, ^-^uanueberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Druck und Verlag von Zschunke L- Friedrich, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Hugo Friedrich, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. Stadt und Land » besonders an langen Abenden ein echtes rechtes ir 8^ alle Z 14 der Revidierten Sti ih > Mitglieder der Stadlgemeinde rgermeister Kahlenberger. Politische Rundschau. Wilsdruff, 28. September 1906. Deutsches Reich. Beamtenbeletdiguug durch Gescheuke. Die Leiter einer Berliner auswärtigen Fabrik hatten bekanntlich an zwei Eisenbahnbeamte in Hannover einige Kisten Zigarren geschickt. Die Beamten erblickten darin eine beabsichtigte Beeinflußung, weil die Firma Lieferungen an die Eisenbahn ausführte und die beiden Beamten bei der Vergebung der Lieferungen bezw. bei der Abnahme der Waren nicht ohne Einfluß sind. Sie erstatteten des halb Meldung von dem Vorfälle. Die Vorgesetzten stellten Strafantrag gegen die Geschenkgeber wegen Beleidigungen der beiden Beamten. Die Angeklagten bemerkten, sie hätten weder einen Bestechungsversuch unternommen noch die Be amten durch Anbieten eines Geschenkes beleidigen wollen. Es habe sich nur um ein Zeichen einer Anerkennung für freundliches Benehmen der Beamten bei Erteilung not- wendiger Auskünfte gehandelt. Das Schöffengericht ver urteilte jeden der Angeklagten zu einer Geldstrafe von 60 Mark. In der Urteilsbegründung wurde, wie jetzt der Hann. Kur. schreibt, ausgeführt, es scheine noch ziemlich unbekannt zu sein, daß Beamte für ihre dienstlichen Ob liegenheiten keine Geschenke annehmen dürfen, auch wenn eine Bestechung oder Beeinflußung nicht beabsichtigt werde. Schon das bloße Annehmen eines Geschenkes in dienstlicher Eigenschaft mache den Beamten strafbar. Leider sei es in kaufmännischen Kreisen eingebürgert, daß Angestellte von Lieferanten Geschenke annehmen. (Im Vertrauen: das ist auch anderwärts eingebürgert; siehe Tippelskirch! Red. d. W. W.) Eine etwas überflüssige Feier hat, der „Voss. Ztg." zufolge, in dem Pyrsnäenstädtchen Laruns, dem Gebursort jenes französischen Husarenwacht- meister Gytndey, der im Gefecht bei Saalfeld den Prinzen Louis Ferdinand vom Pferde stach, stattgefunden. Dort wurde nämlich dessen Büste enthüllt. Das 10. Husaren regiment, dem Gytndey angehöct hat und welches gegen wärtig in Tarbey steht, sollte zur Eathüllungsseier eine Abordnung von Offizieren und Mannschaften entsenden. Der Brigadegeneral Revearö gestattete dies jedoch nur unter der Bedingung, daß die Abordnung in Zivil, nicht in Uniform, erscheine, da man eine mögliche Empfindlich keit deutscherseits schonen wolle. Eine tolle Geschichte berichtet die „Münchener Post": Vom bayrischen Regenten ist vor einiger Zeit der vom Schwurgericht Augsburg zum Tode verurteilte Lustmörder Englisch zu lebenslänglichem ZnMbans Bekanntmachung. Vom 1. bis mit 20. Oktober d. I., die Schornsteine im hiesigen Stadt bezirke gereinigt werden. Wilsdruff, 27. Septembe 7"/ gaP LrckA Hochachtungsvoll BurL^edaktion und Verlag des usdruffer Amts- und Wochenblattes. Zu. Mitarbeiter in Stadt und Land unterstützen .der Ausgestaltung des lolalen Teiles. V" dieser Beziehung ist das Wilsdruffer Wochenblatt kfiu anderes Blatt, am allerwenigsten durch die ^tischeGeneralanzeigerpresse zu ersetzen, deren schab- iusammengestellter Inhalt naturgemäß keine Bedürfnisse berücksichtigen kann, sondern in der ebenso passen muß, wie in das Erzgebirge. 's neuen Quartal bereichern wir den Inhalt ^"Wilsdruffer Wochenblattes" abermals und zwar i^<das mit seinen Lesern denkt und fühlt, ein Blatt, Hellen etwas bietet, das vom Wichtigen das Zigste, vom Interessanten das Jutereffau- volkstümlicher, ansprechender Form und über- Anordnung registriert, ist das WiMei' MtmdlsN. im S« I derZ-^ verdeck, gingc« on den unvE. sondere Rsman-Veilage, t er Nummer beilegen und die nur Werke ^'Autoren enthalten wird. Auch durch diesen Gritti in der ^Ausgestaltung unseres Blattes Beweis erbringen, daß wir kn Ansprüchen Rechnung zn tragen. Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Dagegen sind zum Erwerbe deS Bürgerrechts verpflichtet diejenigen zur Bürgerrechtserwerbung berechtigten Gemrindemitglieder, welche männlichen Geschlechts sind, L. seit drei Jahpm im Gemeinsebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben und e. mindestens 9 Mark an direkten Staatssteuern jährlich zu entrichten haben. ien ' M mit d - K Zum Erwerbe des,Bürgerrechts berechtigt sind alle Gemeindemitglieder, welche 1. die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2. das 25. Lebensjahr erfüllt haben, 3. öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten L-Jahre bezogen haben, Hierbei sind zwecks Feststellung der Staatsangehörigkeit Geburtsschein über die Person und des Vaters des Antragstellers vorzulegen. Weitere Erörterungen bleiben Vorbehalten. Wilsdruff, am 24. September 1906. Dev Stadtbat. Kahlenbrrger. In erate werden Montags, Mittwochs rmd Freitag? bis spätestens 12 Uhr angenommen. , Jnsertionspreis 18 Psg. pro viergespalteue Korpnszeite. A H. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff die Kgl. Amtshauptmannschast Meisten» für das Kgl. Amtsgericht und den SLadkrat zu Wilsdruff sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Sonnabend, den 2y. September ijyvb nachmittags V-6 Uhr findet die 2. diesjährige Hauptübung der stüdtischdu und freiwilligen §-u-rw-hr Sämtliche Mitglieder der Feuerwehren, Abteilungsführer und Mannschaften — mit alleiniger Ausnahme dexjmigtn Mannschaften, welche das 45. Lebensjahr vollendet haben — haben sich zur,.<chgegebenen Zeit an der Turnhalle einzufinden. Uapücktliches Erscheinen oder Ausbleiben wird bestraft. Wtlsdrffff, am 18 September 1906. Dor Bürgermeister. Kahlenberger. lieriu fi! ingen nn" ffeinnn-p nicbi icten B feilst nl die^ : von d-' mlung^ d. all-? üedcr meine iren all- ir könnt-« >er d sonne^ itt, E )äterdie2 - EZu später icn nd E Währ-? > LoB ns alnt ° iten " al)Hs * oNHiung Weller uUTzuvlluen. Mt^^ Lokalblatt, das in erster Linie die Interessen f gil^- 'is Perbreitungsbezirkes und seiner Leser zu vertreten Halles - - - - - - Ü, lh, . - As? Erwerbung öes Bürgerrechts betr. meina"^ ihj. Unter Hinweis auf die nachstehenden gesetzlichen Bestimmungen werden alle die- ir uns hiesigen Gemeindemitglieder, welche zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet K^Ngefordert, sich alsbald in hiesige: Ratskanzlei zur Bürgerrechtserwerbuug au-