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MWUMWM 7S. Jahrg Sonntag, den 24. Dezember 1922 Nr. 2SS - .ij Es werden außerdem veröffentlicht: Die Bekanntmachungen der StadtrSte zu Aue und Schwarzenberg und der' 'Amtsgerichte zu Aue und Johanngeorgenstadt. Verlag C. M. Gürtner» Aue, Erzged. Fernsprecher- 4lu« LI, Löönltz(AmiAue) «S, Schneeberg 10, Schwarzenberg Z». Prahlanschrift! BalkLfreunb Aueerzgebirg«. alnzelgen^lnnahm« sür die am NechmUIag erscheinend» Nummer bis vormittag, S lldr in Len KaiipIaeschSIW- slellen.. «in, «ewädr sür di« Ausnahme der Anzeigm am vurgeschriebencn Tag« sowie an beslimmier Steilennrd nichi gegeden, auch nicht sür di« Nichligksil der durch gern» sprechsr ausgegebenen Auzeig«». —FürRiickgaL« unoennngt emgesandier Schriftstück« übernimmt die SchriNMtnng Heine Deranlwortung. - Unlerbrechungen des Seschüslo- beiriedes begründen Heine Ansprüch«. Bet gahlung«»,«, und Amckurz gellen Rabatte als nicht vsrelndarl. HauptgeschüstLftellea in Aue, Löbnitz, Schneeberg und Schwarzenberg. Ler .chrzgebir,Ische Sottbsreuob- «rscheinl iügltch mit Auenahin« der Tage nach Sonn- und Festtagen. Anzeigeuprel» s'inschll-bl.Änz-igdnIIeiier): im AmIsblaS. bezir» der Baum der lip. Ealonelzeiie <0MH. lFomUien- anreiaen undS!«lle»geiuch-30MK.),ausmürI-rüMH., im anLn Lei, dw balde IS0ML «u-würt-2«, MH., im R-dlameleil Lie P-lliz-ttelSVMl!., ouswürlu 2S0 Md. LLkIch«a-a»nt»> Leipzig Nr. 12228. chemelnte-Stro-tlont» - Aue, Srzgeb. Nr. 70. « enthaltend die amtlichen Dekannlmachungen der Amtshauptmannschast und der Staatsbehörden in Schwarzenberg, der Staats» u. städtischen Behörden in Schneeberg, Löbnitz. Neustädtel, Grünhain,, sowie der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. ut Stpl. uirg ausschlag- -as sie zuerst I u 1 Stpl. entgegen. i Beiträge Pens bei gebern bi (gez.): Dr. Ostermayer. Steuerordnung Die Kreishauptmannfchaft. Dr. Morgenstern. Kür Ablösung der Neujahrsglückwünsche nimmt unsere Stadthauptkasse Spenden von mindestens 100 Mark für das Kinderheim Margaretenstift bis spätestens Freitag, den 29. Dezember 1922, mittag 1 Uhr 's Der Rat der Stadt. ? für den Bezirksverband der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, Zuschläge zur staatl. Grundsteuer betr« 8 1- Der Bezirksverbanü der Amtshauptmannfchaft Schwarzenberg erhebt zu der durch das Grund» steuergesetz vom 7. Oktober 1921 (Sächsisches Gesetzblatt Seite 327 flg. geordneten Grundsteuer in dens selbständigen Gutsbezirken einen Zuschlag bis zu 26 v. H. dieser Steuer. 8 2. - Dio Höhe des zu erhebenden Hundertsatzes fetzt alljährlich der Bezirksausschuß fest. „ 8 3- _ Diese Steuerordnung tritt rückwirkend mit dem 1'. Juli 1922 in Kraft. Schwarzenberg, am 1: November 1922. D«r Dezirksverband der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg. Stpl. v. Schwartz. Nr. 1547 b ll, Zwickau, am 12. Dezember 1922. ' Don dör Krcishauptmonnschaft mit- dem Kreisausschuß genehmigt. KK. C. 578. ' Die Zustimmung zu der vorstehenden Satzung wird erteilt. Zwickau, den 6. Dezember 1922. Das Oberversicherungsamt." werbszweiges zu versichern. Zuständig ist ohne Rücksicht auf den BetrioVssitz -es Arbeitgebers oder Auftraggebers die jenige Kasse, in deren Bezirk sich die Detriebsstätte des Hausgewerbetreibenden befindet. Das gleiche gilt für die von diesen Hausgewerbetreibenden in ihrem hausgewerblichen Betriebe Beschäftigten. Für Hausgewerbetreibende, die gleichzeitig in verschiedenen versicherungspflichtigen Arbeitsver hältnissen stehen, ist für die Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse die überwiegende Beschäftigung ausschlag, gebend. Ist diese nicht einwandfrei feftzustellen, so entscheidet das Arbeitsverhältnis, in k 7 „ . eingetreten sind. Unlerhallungsgenoffenschast sür das Schwarzwasser. - An Stelle des verstorbenen Herrn Kommerzienrats Weidemüller ist Herr Forstmeister von» Römer ia Breiteichof zum Vorsitzenden und an seine Stelle Herr Fabvikdirektor Potscher in Georgrnthah zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt worden. Die Amtshauptmannfchaft Schwarzenberg, am 2V. Dezember 1922. Der Oberlchrer i. R., Herr Paul Adolf Küchler in Beierfeld, ist für den Ort Beierfeld al»: Ortsrrchter und durch Verordnung des Justizministeriums für die Zeit bis zum 39, September 1923 al« Friedensrichter für den Bezirk Beierfeld ernannt worden. Der Krankenkaffenkassierer Herr August Emil Hähnel in Beierfeld ist zum Gerichtsschöppew ernannt worden. Die Verpflichtung der Genannten ist erfolgt. Schwakenberg, den 22. Dezember 1922. Duck Amtsgericht. OeffenMche Sitzung terSladleererdnelea zu Schneeberg Sre»«m. dr« 2». Dezember, ab««-» - Uhr Sind bei einem Hausgewerbetreibenden die Beiträge nicht beizutreiben, so ist jeder Auftrag» aeber, an den er noch eine Lohnforderung hat, auf Aufforderung der Kaffe verpflichtet, die Beiträge bei der nächsten Lohnzahlung in Abzug zu bringen und an die Kaffe abzuführen. Tut er dies nicht, so hastet «st für die Beiträge ebenso wie der Schuldner. § 812., Strafen für Auftraggeber. Auftraggeber, die den ihnen auferlegten Pflichten nicht Nachkommen, können nach 8 239 RVÄ mit Geldstrafen bis zu 3990 Alk., falls sie vorsätzlich handeln, und mit Geldstrafen bis zu 1999 ML, falls sie fahrlässig handeln, bestraft werden. Diese Strafen verhängt das Versicherungsamt. Auf Be» schwcrde entscheidet das Oberversicherungsamt endgültig. Die Bestimmungen der 88 139 und 532 RDO» finden auf die durch diese Satzung geregelten Verhältnisse entsprechende Anwendung. - < 813. - 1 Beginn der Versicherungs- und Meldepflicht. - " Für Personen, die beim Inkrafttreten dieser Satzung als Hausgewerbetreibende beschäftig» werden, beginnt die Versicherungs- und Meldepflicht eine Woche nach der Veröffentlichung der Be« kanntmachung. Diese Bestimmungen gelten auch für die außerhalb des Bezirks der Amtshauptmannfchaft Schwarzenberg wohnenden Arbeitgeber und Auftraggeber der Hausgewerbetreibenden. Etwa im Bezirk bestehende bisherige Ortsgesetz« über die Krankenversicherung der Hausgewerbe» treibenden werden aufgehoben. Schwarzenberg, am 1. November 1922. « Der Bezirksverband der Amtshauptmannfchaft Schwarzenberg. - > ' « v. Schwartz. I Der unterzeichnete Bczirksverband hat mit Zustimmung des Oberversicherungsamtcs Zwickau die nachstehende Satzung für Lie Regelung der hausgewerblichen Krankenversicherung erlassen. Die Dor- schriften treten mit dem 1. Januar 1923 in Kraft. Die Arbeitgeber werden aufgeforvert, die von ihnen beschäftigten Hausgewerbetreibenden binnen acht Tagen bei der zuständigen Ortskrankenkasse anzumelden. Schwarzenberg, am 22. Dezember 1922. Der Dezirksverband der Amtshauptmannfchaft Schwarzenberg. Satzung für die Regelung der hausgewerblichen Krankenversicherung im Bereiche des Bezirksverbands der Amtshauptmannfchaft Schwarzenberg. Auf Grund des Reichsgesetzes über die Versicherung der Hausgewerbetreibenden vom GO. April 1922 (RGBl. S. 465) wird im Bereiche des Bczirksverbandes der Amtshauptmannfchaft Schwarzenberg, einschl. der Städte mit revidierter Städteordnung Aue, Eibenstock, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg und Schwarzenberg mit oberverstcherungsamtlicher Zustimmung nachstehende Tagung erlassend 8 1. , , Zuständige Kaffe. Die Versicherung der Hausgewerbetreibenden hat bei den im Bezirke der Amtshauptmannfchaft Schwarzenberg vorhandenen Allgemeinen Ortskrankenkassen Aue, Beierfeld, Breitenbrunn, Eibenstock- Stadt und -Land, Grünhain, Johanngeorgenstadt, Lauter, Lößnitz, Neustädtel, Oberaffalter, Oberschlema, Raschau, Schneeberg, Schönheide, Schwarzenberg und Zschorlau zu erfolgen. Außerdem sind bei der Ortskrankenkasse -er Bürsten- und Pinselmacher in Schönheide die Hausgewerbetreibenden dieses Ge- . Beiträge. Hinsichtlich der Beiträge zur Krankenkasse gelten die für -ie sonstigen Mitglieder maßgebenden Vorschriften der Kassensatzungen, soweit nicht durch -ie vorliegende Satzung eine besondere Regelung erfolgt. 8 10. Zahlung der Beiträge. Zur Zahlung der Beiträge ist Lerjenige verpflichtet, dem als Arbeitgeber die Anmeldung zur Krankenkasse obliegt. Jeder Arbeitgeber ist berechtigt, zwei Drittel der gezahlten Beiträge seinen Beschäftigten späte- i -er. zweiten Lohnzahlung. abzuziehen. Soweit Hausgewerbetreibende von mehreren Arbeit- eschäftigt werden, findet der 8 396 RVO. entsprechende Anwendung. Kür die Zeit, in der die Hausgewerbetreibenden für eigene Rechnung arbeiten, haben sie -ie für ihre Person selbst zu zahlen. 811- Beitreibung von, Nückstilnden. Rückstände werden wie Gemeindeabgaben beigÄrieben. Dem Beitreibungsverfahren geht «ine Mabkuna voraus. - . .82. .j Begriff -es Hausgewerbetreibende». Als Hausgewerbetreibende im Sinne dieser Satzung gelten die selbstständigen Gewerbetreiben den, die in eigenen Betriebsstätten im Auftrag und für Rechnung anderer Gewerbetreibender gewerbliche Erzeugnisse Herstellen oder bearbeiten. Als Hausgewerbetreibende gelten ferner diejenigen, welche in gleicher Weise wie die in Abs. 1 Bezeichneten, aber mit der Maßgabe tätig sind, daß sie im Auftrag und für Rechnung öffentlicher Ver bände, öffentlicher Körperschaften oder gemeinnütziger Unternehmungen arbeiten. Die in Abs. 1 und 2 Bezeichneten gelten als Hausgewerbetreibende auch dann, wenn sie d'.e Roh- oder Hilssstoffe selbst beschaffen, sowie für die Zeit, in der sie vorübergehend für eigene Rechnung arbeiten. , Nicht zu den Hausgewerbetreibenden gehören die in der Werkstatt ober in den Betriebsräumen -es Hausgewerbetreibenden Beschäftigten. Sie find bei der gleichen Kasse versichert, bei der der Haus-' gewerbetreibende, bei dem sie beschäftigt sind, zu versichern ist. Für ihre Versicherung gelten die im all gemeinen für die Lohnarbeiter in Betracht kommenden Vorschriften des 2: Buches der Reichsversicherungs, ordnung bezw. der Satzung der zuständigen Ortskrankenkasse. Die Beschäftigung eines Ehegatten durch den andern begründet keine Versicherungspflicht. . Begriff des Arbeitgebers oder Auftraggebers. Arbeitgeber von Hausgewerbetreibenden ist jeder, der an Hausgewerbetreibende Arbeit unmit telbar vergibt. Arbeitgeber sind auch Hausgewerbetreibende, die andere Hausgewerbetreibende gegen Entgelt beschäftigen. Auftraggeber im Sinne dieser Satzung ist derjenige, in dessen Auftrag und für dessen Rechnung gewerbliche Erzeugnisse angefertigt oder bearbeitet werden. Personen, die für eigene Rechnung und gleichzeitig für Rechnung Dritter Waren anfertigen lassen, gelten nur soweit als Auf traggeber, als sie die Erzeugnisse sür sich Herstellen lassen. 8 4. Umfang der VersicherungspfNcht. Sämtliche Hausgewerbetreibenden, soweit ihnen nicht das in 8 135 Abs. 1 Ziffer 6 RBO. vor» gesehene jährliche Gesamteinkommen sicher ist, und die in ihren hausgewerblichen Betrieben Beschäftigten, letztere nach -er Maßgabe der Bestimmung in 8 2 Abf. 4 dieser Satzung, unterliegen der Derficherungs- pflicht. Vorübergehende Dienstleistungen (8 168 RVO.) bleiben versicherungsfrei. 8 5. j Begiu» und Ende der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft der Hausgewerbetreibenden beginnt mit dem Tage des Eintritts in eine hausgewerbliche Tätigkeit. Sie erlischt mit der Beendigung dieser Tätigkeit. Für den Verlust nnb die Fortdauer der Mitgliedschaft gelten die 88 311—314 RVO. 8 6. Meldungen. Die Meldepflicht für seine Beschäftigten liegt dem Hausgewerbetreibenden, diejenige für den letzteren seinem unmittelbaren Arbeitgeber ob, gleichgültig, ob dieser selbständiger Unternehmer oder Hausgewerbetreibender ist. Die Satzungsbestimmungen der beteiligten Ortskrankenkassen über Melürvorschrifteu gelten mit -er Maßgabe, daß gemäß § 317 Abf. 2 RVO. die Meldefrist für Abmeldungen über den dritten Tag hinaus bis zum letzten Werktag -er Kalenderwoche erstreckt wirb. In gleicher Weise gelten dis Saßuirgsbestimmungen über Strafvorschriften. 8 7. > Zuteilung zu -en Lohnstufen. Für die Bemessung der baren Leistungen gilt als Arbeitsverdienst diejenige Summe, die dem Hausgewerbetreibenden für die abgelieferten gewerblichen Erzeugnisse oder die geleistete Arbeit aus gezahlt wird oder deren Auszahlung fällig geworden ist. De; Wert von Roh- und Hilfsstoffen, die der Hausgewerbetreibende beschafft hat, kann in Abzug gebracht werden. Die Hausgewerbetreibenden werden entsprechend ihren 'Arbeitsverdienst in die satzungsmäßigen Lohnstufen der zuständigen Ortskrankenkasse eingereicht. Der Arbeitsverdienst wird nach dem Durch schnitt des Verdienstes berechnet, den er in Len letzten sechs Wochen oder, wenn er noch nicht so lange der Kaffe angehörte, den ein gleichartiges Mitglied während dieser Zeit in dem betreffenden Gewerbs- zweige zu erzielen pflegt. Im übrigen gelten die Bestimmungen der betreffenden Ortskrankenkassen. ' ' Leitungen. ' Die Hausgewerbetreibenden erhalten die in den Kassensatzungen vorgesehenen Leistlingen. - Steuerordnung für den Dezirksverband der Amtshauptmannfchaft Schwarzenberg, Zuschläge zur staatl. Gewerbesteuer beiL- 8 1- Der Bezirksverband der Amtshauptmannfchaft Schwarzenberg erhebt zu der durch das Ge» werbesteuergesetz vom 6. Oktober 1921 (R.G.M. S. 319) geordneten Gewerbesteuer in den selbständigen! Gutsbezirken einen Zuschlag bis zu 25 v. H.. dieser Steuer. , 8 2. ' Die Höhe des zu erhebenden HUnüertsatzes setzt alljährlich der Bezirksausschuß- fest. 8 3. i - Diese Steuerordnung tritt rückwirkend am 1. April 1922 in Kraft. '' »L . Schwarzenberg, am 1. November 1922. - Der Bezirksverband der Amtshauptmannfchaft Schwarzenberg. Stpl. v, Schwartz. c Nr. 1547 b II. Zwickau, am 12. Dezember 1922. Von der Kreishauptmannfchaft mit den» Kreisausschuß genehmigt. Die Kreishauptmannfchaft. Stpl. Dr. Morgenstern. ' Die Amtshauptmannfchaft mit Ermächtigung des Bezirksausschusses und im Einvernehmen mit dem Stadtrat zu Schwarzenberg hat beschlossen, den Teuerungszufchlag zu der GrundgeVührenord» nung der Schornsteinfegermeister mit Wirkung vom 1. Januar 1923 ab von 3299 Proz. aus 4699 Pro-/ zu erhöhen. ,, Die Amtshauptmannfchaft Schwarzenberg, am 21. Dezember 1922. Wie seither, so erklären wir uns auch in diesem Sahre bereit zu Gunsten eines in hiesiger Stadt zu errichtenden Bürgerheim» Beitrage, durch welche die Geber die Zusendung bezw. Erwiderung von Neujahrskarte« abtbfe» wollen» bis zum 28. Dezember 1922, mittags, in unserer Sladtkaffe, bezw. in den Derwattungs- stelleu Sachsenfel-, Neuwett und Wilbena« entgegenzunehmen. Die Namen der Geber werden in der am 31. Dcz^nber 1922 erscheinenden Nr. des Erzged. Volksfreundes und des Schwarzenberger Tage blattes veröffentlicht Schwarzenberg, am 21. Dezember 1922. Der Nal -er Skavk. Kolzversteigerung. Donnerstag, -en 28. Dezember 1922, vor«». 1b Ahr sollen im So»«» Nathan» i» Eibenstock schätzungsweise 2L km Ahorn, 8 km Luche nnb 3 km Elche gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Die Kölzer lagern aus Flur Eibenstock und Wildenthal. Slrahen- und Wasser-Banamt Schwarzenberg.