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Erzgebirgischer Volksfreund : 18.07.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-07-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-192207180
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19220718
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19220718
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Erzgebirgischer Volksfreund
-
Jahr
1922
-
Monat
1922-07
- Tag 1922-07-18
-
Monat
1922-07
-
Jahr
1922
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 18.07.1922
- Autor
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Wal d«t »arteten Dp.) ist bereit, den Staar'in . Dieses Gesetz schnüffelet die Gutmütigkeit Renates, die gewiß dem Herrn keine Ruh« //' gaben zum Schutze der Republik besonders betraut sind. Sämtliche angezogenen Vorschriften bedeuten Aenderungen der Verfassung und Eingriffe in die wohlerwor benen Rechte der Beamten. Sie schießen zum Teil weit über das gesteckte Ziel hinaus und schaffen selbst da, wo es zur Er reichung des Erfolges nicht nötig wäre, lebhafte Beunruhigung in der Beamtenschaft. Die beiden einzigen reinen Beamtenorga nisationen, der Reichsbund der höheren Beamten und der Deutsche Deamtenbund, haben sich mit größter Entschiedenheit gegen die geplante Entrechtung der Beamten ausgesprochen. Mg. Dr. Döhrmann (Bayr. Bp.) ist bereit, den > har Erzwingung her Dsamtenpflichten zu unterstützen. Dies äb« fit ummnehmbar, weil « die Gesinnungss ' Hörden dieselben Maßnahmen notwendig. Eine neue Kats- von Beamten wird durch diese Vorlage nicht rt. Es »wind nur der bisherige Kreis der poli- Seamten erweitert, di« nicht nur besondere Rechte, sondern lenats für Der- „ ... „ , Republik beabsichtigt, der sich zunächst al» Ausnahmegericht darstellt — di» betroffenen Beam- ten werden ihrem gesetzlichen Richter entzogen — und der zum An dern nach seiner Zusammensetzung eine Politisierung des Diszipli narverfahren» bedeutet. Denn er soll bestehen aus sieben Mitglie dern (als Großer Senat), die sämtlich vom Reichspräsidenten zu er nennen sind und von denen drei Mitglieder des Reichsgerichts sein müssen. Die gleiche Zusammensetzung also, die der Staatsge- richtshof in der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze der Republik aufweist. Endlich enthalten die Artikel HI und IV des Entwurfes die Möglichkeit fär die Reichsregierung, in erheblich erweitertem Um- fange Beamte mit Gewährung des gesetzlichen Wartegeldes „im Interesse der Festigung der verfassungsmäßigen republikanischen Staatsform" in den ein stweiligen Ruhestand zu ver setzen. Diese Möglichkeit soll insbesondere auf alle Beamtengrup pen von A. XU an aufwärts erstreckt werden, wenn sie mit Auf- tk anbetriM, jo «. »HusAn, baß sein rann. pW di» Schaffung «ine« sÄKn Gesetze« qotw«ndtg ist oder ntcht. Die schetdung darüber steht tedoch «tnzig und Min brr Re gierung und dem Parlament zu. Die Beamtenorganisa tion hat nur «in Interesse an dem Inhalt de« Gesetzes soweit er Beamtenrechte betrifft, Die im Landesverband Sachsen organisierte Beamtenschaft erkennt di« Atel» die ses Gesetzes an und erklärt unter Zurückstellung aller sach lichen Bedenken gegen einzelne Bestimmungen m Erkennt nis der gesamten politischen Lage zu einer Ablehnung dieser Gesetzes kn ganzen nicht kommen,» könne». * Die Laufbahn der Beamte« der ReichS-Posd. mrd Delegraphendertvaltung ist neu geordnet worden. Alle Be amten können jetzt durch Ablegung ber Prüfungen in höhere Deamtengruppen einrücken, Selbst Die weiblichen Beamten und die des unteren Dienstes können Obsrsekr«- tär und später Postassessor werden. Für die höhere Lauf- bahn des PostdiensteS werden Gertchtsreferendare, für den Telegraphen- und Fernsprechdienst Diplomingenieure alS Postreferendare eingestellt. Nach S Jahren werden st« zur Postassessorprüfung zugelassen. Vorläufig werden jedoch Referendare für den Postdienst noch nicht eingestellt. Für den gehobenen mittleren Dienst wird künftig das Reife zeugnis für di« Unterprima gefordert. Die Anwärter wer den als Supernumerar« nach 8 Jahren zur Obersekretär- prüfung zugelasfen. Weibliche Anwärter werden sogleich als Beamte angenommen und nach 2 Jahren Dtätare und später als Betriebsassistenten angestellt. Für den unteren Dienst werden außer den Derforgungsanwärtern als Post lehrlinge jung« Leute von 16—17 Jahren, alS Hilfspost schaffner solche von 18—23 Jahren angenommen. Post, boten oder Ämtsgehllfen werden planmäßig angestellt. * Der Reichsverband der Polizeibeamten Deutschlands tagte in Stuttgart. An den Reichspräsidenten wurde ein Telegragramm gesandt, in dem die unverbrüchliche Treue zur Verfassung und der Wunsch, eine Volkspolizei, im Sinne des StaatsgrundgesetzeS zu werden, zum Ausdruck kommt. Geh. Admiralitätsrat Greß sprach in einem zwei- stündigen Dorträg über „DaS neue Beamtenrecht" und im Anschluß daran auch über die Bestimmungen deS Ge setzentwurfes zum Schutze der Republik, soweit sie sich auf die Beamten beziehen. DaS Gesetz zum Schutz der Republik wurde in seinem Endziel auch vom Reichsverband der Polizeibeamten gebilligt. Ls sei aber unerträglich, daß diejenigen, die gegen das Schutz gesetz verstoßen, neben anderen schweren Strafen auch noch mit Vermögenskonfiskatton und Beamte mit dem Ver lust ihres Ruhegehalts und der Hinterbliebenenversorgung bedroht werden. Die versammelten Vertreter lehnten jede Sonderstellung der Polizeibeamten im allgemeinen Be- amtsnrecht ab und forderten die schleunigste Revision des Reichsbeamtengesetzes im Sinne eines modernen Beamten- gorie . ... «mch besondere Pflichten hätten. Abg. Haas «Dem.) erinnert daran, daß die Rechtsparteien früher die Beamten unter schärfster DWplinargswalt hielten. Das geschifft hatte, was man übrigens erst viel später durch ihren Anwalt erfuhr. Er hatte den Auftrag, die Scheidungsangelegenheit erst dann in Angriff zu nehmen, wenn sie ihm ihre Ankunft von drüben meldet«. Dazu kam es nie. Die „Atlantic" scheiterte nach einem Zusammenstoß auf hoher See bei dichtem Nebel. Keine einzige Frau, kem einziges Kind wurde gerettet, überhaupt nur ein kleiner Teri der Mam^chaft und drei oder vier männliche Passagiere, die sich in ein Boo.t retten konnten. Einige Wochen später wurden diese Angaben, die der Anwalt Herrn von Senkenberg mitget-ilt hatte, amtlich bestätigt." „Weiß inan bestimmt, daß Frau von Senkenberg sich mit dem Kinde eingeschifft hatte?" .Ich glaube wohl. Wo sollte sie es gelafftn haben, da sie keinerlei Verwandte besaß? Mindestens hätte sie doch andern falls den Anwalt verständigt! Wie kommen Sie auf diese Idee?" „Es war nur ein momentaner Einfall. Wie hieß ber Mann, mit dem sie floh?" Mark zögerte einen Moment. Dann sagte er finster: .Ebechard von Lavandal hieß der Lump." .Lavandal!? Ein Verwandter — —?" „Meines armen Herrn, jawohl! Dessen Eastfteundschast er hundertmal genoß, der ihm wiederholt seine Schulden be zahlte und dem er zum Dank die Frau stahl!" Hempel war aufgestanden und ging unruhig im Zimmer auf und ab. „sind jetzt ist wieder ein Lavandal zu Gast!" sagte er nach einer Weile. „Gott- sei« geklagt, ja!" Bisher durfte der Nam» nicht einmal genannt werden «w mm ab« dahinter steckt nur nicht vor fremden Ohren auszuposaunen. Ich brauche sie lediglich für mich, um in aller Stille auszuforschen, ob mrd welche Rechte andere an die Schmuckstücke haben." 22. Peter Mark kämpfte nicht mehr mit sich selbst. „Ich will Ihnen also zu diesem Zweck die Tatsachen mit- teilen, die Sie wissen müssen. Vor 26 Jahren heiratete Herr von E Sickenberg ein schönes, ober armes Mädchen. Die war Waise und er liebte sie sehr, obwohl sich bald zeigte, daß sie ihn nur der Versorgung halber genommen hatte und sich nicht das mindeste aus ihm machte. Eie war eitel, gefallsüchtig und sehr verschwenderisch. Die Ehe wurde noch unglücklicher, als ein Knabe geboren ward, den der Vater liebte, die Mutter aber auf jede Weise vernachlässigte. Er war kein Waschlappen trotz seiner Liebe zu der Frau. Er wollte sie zwingen, ihre Mutterpflicht zu erfüllen, und stellte darum alle Vergnügungen auf Senkenberg ein. Es gab des halb manchmal furchtb. » - Szenen. Und eines Tages war die gnädige Frau samt dem kleinen, der damals ein Jahr alt war, verschwunden. Man sprengte natürlich aus, sie sei zu ihren Verwandten gereist, obwohl sie gar keine besaß. In Wahrheit war sie mtt einem anderen Manne durchgegangen. Das Kind hatte sie, wie sie selbst schrieb, nur mitgenommen, um bessere Scheidungs bedingungen zu erlangen und — Rache an dem Gatten zu nehmen. Wenn er sie nicht verfolgte, und auch sonst tn alle Bedingungen willigen würde, d e ihr Anwalt stellen würde, sollte er den kleinen Felix unversehrt wieder erhalten empel hob überrascht deck Kopf. .AH hieß der Knabe?" „Erzählen Sie weiter." Die Erben von Senkenberg. Kriminalroman von Erich Eben st ein. Amer. Copyright 1918 by Greiner u. Comp. Berlin W. 39. (Nachdruck verboten.) (42. Fortsetzung.) „Wie heißt der Mann?" „Eisler!^ „Der Name ist mir gänzlich unbekannt. Wie können ste in seinen Besitz gekommen sein?" „Eine alte Frau, namens Nabl, hatte sie in Verwahrung." .Auch diesen Namen habe ich nie gehört." .Begreift« Sie es nun, daß wir es nur herausbringen können, wenn wir Schritt fiir Schritt den Weg verfolgen, den der Schmuck genommen hat? Wir wissen nur die setzten beiden Inhaber. In wessen Hände war er früher? Wir müssen beim anderen End« anfangen, da Frau Rabl tot ist. Wer besaß di« Ohrgehänge zuerst, nachdem sie Senkenberg verlassen hatten?" Der Diener schwieg und starrte stumm zu Boden. Hempel begann die Geduld zu verlieren. .Mensch — Sie sind doch ein treuer Diener und wollen ZHres Herrn Bestes! Glauben Sie, daß er jetzt, wo er weiß, di« Schmuckstücke liegen nicht auf dem Grunde de» Ozeans, Ruhe haben wird, ehe er — wer weiß? Ehe er ste gefunden hat?" Mark hob aufhorchend den Kopf. Vieser Gedanke war ihm Mmbar noch nicht gekommen. „Es ist wahr," sagte er, „er wird weder Rast noch Ruhe haben jetzt, die alte Angst wird tausendfach in ihm aufstehen." Er sah Hempel fest an. „Sie Haben recht — dies« Sache muß aufgeklärt werben! Gan- klar und bi» auf den letzten Punkt! Um» zwar so rasch al» möglich!" sagte er sehr bestimmt. „Dann treiben Sm keine unnütze Geheimkrämerek. Ihr H«rr braucht nie zu erfahren, woher ich den Wink echielt, und schreibt Retchttagöäbgeovdnettr Reichsminister a. v. Schal»: In der allgemeinen Besprechung de» Entwurf» «ine» Gesetze» über di» Pflichten du: Beamten zum Schutze brr Republik im Recht», ausschuß de» Reich»tag» habe ich mir gestattet, au»zuführ»n, baß ich jede« Sozialisten lebhaft bebau«, ber aenötigt ist, zu dies«» Gegenstand zu sprechen; « könne es nur tun, indem «r alles kreuzige, was er seit Jahrzehnten angebettt hat. E» ist «in fast grotesker Zu- stand, daß di« Sozialdemokratie Sturm läuft gegen Grundrecht» der Einzelpersonen, die sie selbst tn der Weimarer Verfassung .ver- ankert" hat, baß sie gewissen Kategorien von Beamt»« bas Recht der fielen Meinung (Artikel 180 der Verfassung!) auch außerhalb ihre» Amte» nchmen will, baß fl« politische Sondergerichte begründet entgegen dem Äerfaflung»grundsatz: .Niemand darf seinem ordent- Nchen Richter entzogen werden." Nur auf die wichtigsten Bestimmungen de» En Glied in der Kette de» Schutzgesetz« bildet, kann hi« werden. Al» 8 1vb soll da» Reichsbeamtengefitz «in« halten, deren entscheidend« Teil lautet: „Reichsbeamte, die in leitender, berichtender oder ausführender Stellung mtt dem Schutze der Republik gegen Bestrebungen zur Aenderung der verfassungsmäßigen republikanischen Staatsform be sonders betraut sind, haben sich auch außerhalb ihres Amte» jeder tätigen Teilnahme an Bestrebungen zur Aenderung der verfassungs mäßigen republikanischen Staatsform zu enthalten, auch wenn diese Bestrebungen sich im Rahmen der Reich»- verfasfung und der Gesetze halten. Die Reichs- regierung hat diese Beamtenstellungen durch Bekanntmachung im Reicheanzeiger zu bezeichnen." Es bedarf keiner Ausführung, daß diese Vorschrift eine Ver fassungsänderung bedeutet — die Reichsregierung sagt es im Text de» Entwurfes selbst. Darüber hinaus aber verletzt sie di» elementarsten Grundrechte jedes Staatsbürger», die ihm fiele Aeußerung seiner Meinung in Wort, Schrift. Druck, Bild oder auf jede sonstige Weise gewährleistet. Weit« ist der Regierung fiir den Ärel» der betroffenen Beamten freiester Spielraum «geben — also der Willkür nach dieser Richtung Tür und Tor geöffnet. Eine zweite grundlegende Aenderung de, Beamtenrechts findet sich in den Bestimmungen über das Disziplinarverfahren. Hier ist die Errichtung eines besonderen Disziplinarsenat» für Ver letzungen der Pflichten zum Schutze der Republik beabsichtigt, der sich zunächst al» Ausnahmegericht oarstellt — di» betroffenen Beam- rechts. * Die Gehälter der Dolksschullehrer. Der Besoldungs ausschuß des Landtags befaßte sich mit den Ver handlungen des Retchsschiedsgerichts über die Ein sprüche des RetchSfina »Ministers gegen verschiedene Teile der sächsischen Besoldungsordnung. Einstimmig wurde folgender Anttag angenommen: „Der Besoldungsausschuß gibt Auf Grund der Entscheidung des Reichsschiedsgerichts der Meinung Ausdruck, daß di« Einstufung der Bolks- schullehrer in die Gruppen; 7 bis 9 im Verhältnis 3:2:1 den besonderen Verhältnissen Sachsens nicht entspricht und ersucht die Regierung, auch weiterhin durch Verhandlung mtt dem Reichsfinanzministeri nur dahin zu wirken, daß e.in« günstigere, den besondere Verhältnissen Sachsens an gemessene Einstufung durchs ehrt und für diesen Fall die sofortige Auszahlung in die Wege geleitet wird." * Die sächsische Gemeinderefsrm beschäftigte trotz der Vertagung des Landtags seinen Sonderausschuß weiter. Die Bestimmungen über die Zweckverbände und über die selbständigen Gutsbezirke wurden angenommen, desgleichen die über die Gssamtgemetnden. Nach Mitteilung der Re gierung sind von den rund 1309 Gutsbezirken in Sachsen bis jetzt etwa 70 Prozent etngrmeindet worden. * Der Ankauf von Gold für das Reich durch die Reichsbank und die Post erfolgt tn der Woche vom 17. bis 23. Juli unverändert wie in der Vorwoche zum Preise von 1700 Mk. für ein Zwanzigmarkstück, 850 Mt. für ein Zehnmarkstück. Der Ankauf von Reichssilbermünzen durch die Reichsbank und Post findet unverändert zum Machen Betrage des Nennwertes statt. * Gegen die Jnseratensteuer. Die Deutsch« Dolks- partet hat im Reichstag folgenden Antrag eingebracht: Abg. Steinkopf (Soz.) spricht von ein« lendenlahmen Opposition gegen die Vorlage. Das Gesetz sei ein Gebot der Stunde. Es sei heute schon so weit gekommen, daß es in Beamten- koeff«: al» unanständig gilt, Rvpitblikaner oder Sozialist zu sein. Da» dürfe man sich nicht gefallen lassen. Mg. Eichhorn (Kpm.) führt Beschwerde über die Nicht- bestiktigung kommunistischer Landrät«. Von der sogenannten Frei- Heft im neuen Deutschland sei verteufelt wenig zu merken. Damit schließt di« allgemeine Aussprache. Die grundlegende .Es ist nicht mehr viel zu erzählen. Der Brief war in »urg aufgLgeben, unmittelbar vor der Abfahrt des j Cluck wrrd es uys siche», nicht bringen! der ein en ft er- H OerMche Nrrselegenheirs». * Vie Beamtenschaft und der Schutz der Republik. Der Landesverband Sachsen des Deutschen Beamtenbundes schreibt: Der Deutsche Beamtenbund hat dein Rechtsaus schuß des Reichstags mitgeteilt, daß er gegen die Be stimmung im Gesetzentwurf zum Schutze der Republik Wi derspruch erhebt, durch dre Beamten im Nuhesiand das Ruhegehalt entzogen werden kann. Er. hat dies damit be gründet, daß er in dem Ruhegehalt einen auf gesparten Gehaltsteil erblickt, auf den der Beamte einen Rechts anspruch hat. Wenn auch sachlich dieser Standpunkt zur Ruhegehaltsfrage richtig ist,Iso möchte doch festgestellt wer den, daß die prinzipielle Untersuchung dieser Frage in die sen Zusammenhang nicht gehört. Es handelt sich in dem Gesetz um einen Kreis von Personen, dis sich durch ihre Teilnahme an Verschwörungen und Wühlereien gegen die republikanische Sraatsform außerhalb des Schutzes der Ge meinschaft stellen. Die im Landesverband organisierte Beamtenschaft hat keinen Anlaß sich zum Anwalt dieser Leute aufzuwerfen. Sie erklärt deshalb, daß sie an dem Widerspruch ihrer Spitzenorganisation gegen den tz 4 Abs. 2 Beamtenrecht. VE», 1«. JE. Im Retchttag wuvd» gestern Ler Gesetzentwurf zur Errichtung «ine, Krtmtnasiwlizeiamt« und die zwelte Lesung L« Gesche»' üb« di« Pflicht«« der Beamt«« zum Schutz» d«r Republik voräenommen. Danach ist der Be- «mt« verpflichtet, in sein« amtlichen Tätigkeit für di« verfassungs mäßig« republikanische Staatsgewalt «inzutveten. Untersaat ist ihm, amtlich« Einrichtungen für Bestrebungen zur Aenderung der «egen- «iktigen Staatsform zu «rißbrauchen, in der Oeffentlschkeit ge- hiUst« und aufreizend« monarchistische Bestrebungen zu fördern oder di« Republik verächtlich zu machen. Die mit de» Schutz« der Republik befand«, betrauten Beamte«, zu denen di» Gtaat-fikre- tstv« und di» hohe» Ministeriatbeamten gehören, haben auch ayßer- halb ihr« amtlichen Tätigkeit Angriffe «ff dios« zu unterlassen. In «in« Entschließung wird die Regierung «zücht, Lie Pevso nalreferate nur zuverlässigen Republikanern zu übertragen und dafür zu sorgen, baß Dienst bei den Behörden keinerlei parteipolitische Propaganda getrieben wird. Aba. Schulz (Dntl.) lehnt da» Gesetz, da» di« Beamten politisch entrecht», ab. Früh« habe man den Beamten , ganz andere Zusagen «mpcht. Jetzt greife man mit rauh« Hand in ihre wohl erworbene« Recht« ein. Man könne doch keine« Beamten zwingen, di« politische Auffassung Ler Regierung zu teilen. Wie soll« «» mtt Abgeordneten gehalten werden, di« Beamte feie»? Wolle man fie etwa auch verhindern, Kritik an Ler Re gierung zu Eben? Abg. Dr. Hoefle (Ztr.) stimmt der Vorlage zu. Es solle an dm Rechten der Beamten aar nicht gerüttelt müden. Der Beamte Müße Uber ein besonderes Maß von Takt und Zurückhaltung -eigen und jeden Mißbrauch de» ihm übertragenen Amtes zu Partei- politischen Zwecken unterlassen. Die Gegner der Vorlage lehnen ub«h<mpt jeden Gesetzentwurf der heutigen Regierung ab, «eil sie eben nicht Mitarbeiten wollen. Di« Frag« des Streckrechts gehöre nicht st: di«se Vorlage, sondern in« De«ntenyesetz. Mg. Dr. Scholz (D. Vp.) «klärt, man habe den Eindruck, al» Ub rechtechand linkerhand all« vertauscht sei. Di« Rechts- Parteien treten für frei» Meinungsäußerung ein, während di« linken «dr« starke Sehnsucht nach Obrigkeit, amtlich« Justiz und mittelalterlicher Schreckerrskämpje haben. Ein interessanter Zwiespalt zeige sich auch tu der Seele Ler hohen Re- grevung, di« im Ausschuß immer «klärt habe, Laß die ganze Ge- um das der Fall ist. dann sei dir - l» Verringerung de» richterlichen El«- m«t» in den narkammeru und dem Disziplinarhof machen wir entschied«« Wir verlangen t«u« Pflichterfüllung der Beamten, aber wir müssen ihnen auch die Gesinnung«-, Moinung»- und Aeuße.ruugrsreiheit zugestchm. Innenminister Dr. Köster zittert die Rede de» Reichskanzlers », Milow am 14. Februar 1903 und einen Erlaß de« bayerischen von 1911. Der Minister erinnert an den Kiel« und an da» Dekret, Las die Uebmeinstimmang -wischen dem Staatssekretär des Reichsmarineamt« mit de« leiteten Tech. «Lern förderte, weil die Entwicklung der Reichsmarin« diese Maß- «ahme« nötig avnacht hätte. Di« Entwicklung unsere« politischen uno wirtschaftlichen Verhältnisse machen nunmehr auch b«i den fr« Theuni» hat btt Weisung Eigentum zu verkaufen. E» einen r von 800 Millionen Franken. WKBa», 1«. Jult. ,Lnv»sttta' meldet, daß nach entscheidenden »pfi« der Aufstand Enver Pqcha» in Buchara al, voMomen er- zt betrachtet werden müsse.
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