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—777 MtzWAWM Mittwoch, den 19. April 1922 7S. Jahrg Ar. 91 , ? Schwarzenberg Mutterberalungsslelle. Milchpreisregelnng vom IS bis LV. April 1922 !!L Der von den städtischen Körperschaften beschlossene IV. Nachtrag zum Regulativ, die Abgabe von Waffer aus den städtischen Wasserleitun- Der Rat der Stadt. kssekruf ml I !< - vis StaatvermSvetsn. Ltrobsl», Ltadtv,-Vorst, stehen ste ihm vollkommen faflungslos gegenüber. Nach Erklärungen des Sekretärs Lloyd Georges ist die Wirkung des Abkommens auf der Konferenz noch nicht abzusehen. Hie Verbündeten prüfen, ob dieser Vertrag gegen den Vertrag von Versailles verstößt. Auf qp« Fälle aber ist er nach englischer Auffassung ein absoluter Treubruch gegen die Idee von Genua, eine Herausforderung von ganz Europa. Lloyd George verhehlte sein Erstaunen nicht. Die Befürchtungen, di« er seit zwei Jahren hege, seien leider ringetroffen. 5.00 Mk. f. d. Ltr. 4,00 Mk. f. d. Ltr. I.) ab Stall ' - - 2.) frei Verlade- bezw. Abgangsstation, Molkerei oder nl gen zu Schwarzenberg betr., wird nachstehend bekanntgegeben. Schwarzenberg, am 12. April 1922. r H Lobneebers, am 18. ^pril 1922. vor LtgLtrat. vr. Llssbvrg, Lilrgsrmststsr. Die amtlichen Bekanntmachungen sämtlicher BehSrde« könne» in de» Geschäftsstelle» des „Erzgebirgifcheu Volksfrenndes" l» Aue, Schneeberg, Lößnitz und Schwarzenberg eingesehen werde«. - >-1 Der Abriistungsplan Rußland». Pari», 17. April. Nach der „Chioago Tribune" sollen die Russe» mit einem ausführlichen militärischer» Eutwafsmingspla» nach Genua gekommen sein. Sie seien bereit, ihr Heer auf 500 000 Mann hevabzusetzen und «wollten verschlagen, daß die Heeve von Estland, Litauen, Pole», der Tschechoslowakei und Rumänien« zu» sammengenommen ebenfalls diese Ställe nicht überschreiten dürfen» kern volle Gleichberechtigung gewährt und das eine stchere Grundlage für ein friedliches Zusammenarbeiten schafft. Die Tatsache, daß zwischen Deutschland und Rußland noch die Fol gen eines langen Kriegszustandes zu liquidieren wären, daß beide Länder wirtschaftlich eng aufeinander angewiesen sind und daß sie in vielfacher Hinsicht unter ähnlichen Schwierigkeiten zu leiden haben, wird diese Verständigung zwischen ihnen im gegenwärtigen Augenblick ohne weiteres natürlich erscheinen lassen. Zn das Verhältnis der bei den Staaten zu dritten Staaten greift dieser Vertrag in keiner Weise ein. . Die Vorteile, die von dieser friedlichen deutsch-russtschen Ausein andersetzung erhofft werden dürfen, werden ganz Europa zugute kom men. Wenn die Herbeiführung des deutsch-russtschen Ausgleiches ge rade während der Konferenz von Genua zur Tatsache geworden ist, so bedeutet das also nicht einen Verzicht auf die von der Konferenz ver- folgten allgemeinen europäischen Ziele. Die beiden vertragschließenden Regierungen sind vielmehr überzeugt, daß ste zu ihrem Teile durch die getroffene Verständigung zur Erreichung des Hauptzieles der Konferenz, nämlich der endgültigen Herstellung des europäische» Frieden» nicht unwesentlich beigetragen haben. Die E«t«»te bezeichnet da, d-ntsch-rusfische Abkomme» al» Herausforderung. Genua, 17. April. Der Entente muß die Nachricht von dem Abschluß des deutsch-russischen Vertrages überraschend gekommen l»iH b«m trr) -« viel« Indiskretion«». diivoraufgegang«» strch, Abschluß eines deulsch-rusiische» Vertrages. Gema, 17. April. Die seit mehreren Monaten schwebenden Der- hanbluneng zwischen Deutschland und Rußland haben Ostersonntag zum Abschluß geführt. Die deutsche Abordnung veröffentlicht hierüber folgendes: Der Charakter des unterzeichneten deutsch-russtschen Vertrages läßt sich kurz dahin kennzeichnen, daß die beiden Regierungen damit unter die Vergangenheit einen Strich machen und daß ste zugleich ein Fundament für den künftigen gemeinsame» Wiederaufbau legen. Der Vertrag beruht auf voller Gegenseitigkeit der Abschließenden. Di» diplomatischen Beziehungen werden wieder ausgenommen. Me Ansprüche aus der Zeit des Kriegszustandes zwischen Deutschland und dem früheren Rußland gelten als erledigt. Das Gleiche gilt für die Ersatzansprüche wegen der bisherigen Sozialisterungsmaßnahmen der Sowjetregierung, vorausgesetzt, daß Rußland auch dritten Staaten »inen Schadenersatz für die Sozialisierung oder eine Rückgängigmach, ung derselben nicht zugesteht. Andererseits soll für die Zukunft der Grundsatz der Meistbegünstigung und des gegenseitigen wirtschaftlichen Entgegenkommen, maßgebend sein. An dir Stelle der hinfällig gewordenen Bestimmungen der Der- lräge von Brest-Lttowsk und der Ergänzungsvertrag« tritt daher ein »AM T^W». tzw» «ad« Sich« »ch veflegt» Irmtt, da, beide» LU Sammelstelle bei Lieferung von Vollmilch, die erst in der Sammel stelle gekühlt wird, frei Sammetstelle bei von einer Landmolkerei erfolgten Lieferung molkerei mäßig behandelter, in einwandfreier Beschaffenheit und mit vorgeschriebenem Fettgehalt eintresfcnder Bollmilch frei Abgangsstation ......... OM Mk. f. d. Ltr. Die Regelung der Kleinhandelspreise für Städte und ländliche Gemeinden erfolgt in gleicher Weise wie bisher. Anders lautende Preise oder Preisberechnungen haben nur Gültigkeit, wenn ste vom M. L. D. genehmigt und in besten Namen bekannt gegeben worden sind. Milchwirtschaftliche» Landesverband Sachsen« Bei Lieferung fauber gewonnener, gut gereinigter und gÄMter^ Vollmilch. Loudon, 17. April. Englische Meldungen besagen, baß ««ft« Differenz«» zwischen England und Italien «inevMs und Frank- rrich andererseits ^bezüglich der ruffische» Vorschläge entstunden seien. Lloyd Geovge und Schanzer wollen darin nur Abänderungen der Unterhandlungsbasis sehen, Darchou dagegen HöchMonzeffionen. Genna, 17. April. »Echo nationale" meld«, daß Pottlra« demnächst «ach Genua kommen und hie Leitung der französischen Abordnung übernehmen werde. Bartho« sei mit der telegraphischen Vormundschaft, di« der Präsident übt, nicht »«werHantzn. Dir .,r»,«b»r,tlch« wvINNtuad- njchetnl ligM mU Ausn-Km« dir Loge »ack Sono- und geltlogen »<»u,dpr«N> Monat»» Mart, I».— durch dl, Nu«trüü«r lrU ln» Kaus; durch dl» Polt d«u>a«il ulertelldhrtlch Mark 48.00. monatlich Mark >8 oo. «uzetgenrret» (,Inlch»,b>. Lnzeigensteun): lm «mNdla«. deztrk der Raum der Up. Lo!m«lz«l, S.00 Mk., aus- mdrlsS.ScMK., im amtlichenT«ll »>r ualbegetlelr - Mk..' auswkri,I4.-MK., im Rekiametr» diePUiizetle I2.-MK., auswLris 14.— Mk. PoM,»«a.»»n«»> Leipzig Nr. 1222». Ä 4' ^ M Die Beratung für Kinder bis zum 5. Lebensjahre für Schwarzenberg mit den Sladlieilen Sachsen- feld und Wildenau findet Mittwoch, den 19. April 1912, «ach»». 4—9 Ayr, im Wohlfahrtsamt — rorbeckhaas — und für Neuwelt Donnerstag, den 29. April 1922,. nach«. 4—9 Uhr, tm Pfarrhaus Reuwelt statt. Wegen Beschotterung der alten Schwarzenberger Staatsstraße ist der Teil vom Gasthof zum Löwen bis zur Villa Röhling bis auf weiteres für sämtlichen Fährverkehr gesperrt. Lauter, den 18. April 1922. Der Eemeindevorstaud. AazUgtn.zluaa»»« ftN di« om NachmiNag «rich^nm», Nummer bi, vorinMag, S Uhr in d«a Lauptarichdtl». ftill«. Sin« S«wühr für di« Aufnadm« du Nnz<tg«a am vorgllchriibmrn Lag« sowU an ditlimmUr Still« wird nicht g «geben, auch nicht für dte Richtigkeit der »und Hern- Ipr«d«r aus,^ebenen Anzeigen.—Für Rückgabe unaenangl 'ingesaadier Schriftstück« übernimmt dt« Schriftieitung keln« Duanlwortung. - Unl-rbr«chuna«n d«, ««tchüft». bei riebe, begründen kein« Anlprüch«. Bet Nahlungsoerzu, und «onkur, -eiten Rada», al, nicht viritndart. SchMir^b«, E*" il°'> Löft-I». Schnud«, «» Mödchenforlbildungsschule zu Aue. Die Aufnahme aller Mädchen, die Ostern 1920 aus Volks- oder Bürgerschulen «ntkaffen wurde«, soll Dienstag, den 25. April 1922, nachmittag» 3 Uhr, in der Turnhalle der 3. Knabenbürgerschule erfolgen. Bei der Anmeldung sind Echulentlaffungszeug- nis und Zensurbuch vorzulegen. Schülerinnen, die mit Ostern 1922 ihr drittes Fortbildungsschulfahr beginnen, haben Montag, de« 24. April, nachmittags 5 Uhr, ihren ersten Unterricht. Außerdem wird darauf hingewiesen, daß alle von auswärts zuziehende Mädchen, sofern ff» noch nicht 18 Jahre alt sind oder nicht nach 8 3 Abs. 4 des Uebergangsschulgesetzes befreit sind, sich innerhalb acht Tagen anzumelden haben. Unterlassung dieser Meldepflicht zieht Bestrafung der Iungmädche« oder deren Erziehungsverpflichteten (Arbeitgeber, Dienstherrschaft) nach sich. Aue, den 18. April 1922. — Die Schulleitung. Max Bär. SlS-lische Gewerbeschule Aue i. Sa. Mittwoch, den 19. April 1922 — früh 7 Uhr — haben sich die neuangemeldeten Gewerbeschüler zur Auf nahmeprüfung einzufinden. (Geburtsschein, gensurbuch, Entlaffungszeugnis, Papier und Bl»»- stift mitbringen). Letzter Anmeldetag. Donnerstag, de« 20. April 1922 — früh 7 Uhr — müssen sämtlich« Schüler der Ober- und Mittelklasse« im Schulhause anwesend sein. (Umgruppierung, Schulordnung und Stundenplan.) Die unter schriebenen Zensurbücher sind abzugeben. Der Unterricht beginnt am Freitag, den 21. April, früh 7 Uhr. Bang, Oberstudienrat — Direktor. '' - «nlhallend die amtliche» Debanntmachungen der Amkhoupimannschast und der Slaatsbehvrden in Schwarzenberg, der Staals- u. städlisa en Behörden in Schneeberg, Lößnitz, Neustädtel, vrünhain, sowie der Finanzäml« in Aue und Schwarzenberg. Es werden autzerdem oerössenilicht: Die Bekanntmachungen der SladlrSl« zu Aue und Schwarzenberg und des Amtsgerichts zu Aue. Verlag E. W. Gärtner, Aue, Erzgeb. -«rnsprecheri *»« »1, (Amt Au«) 440, 0Hn««b«r, 10, Schwarz«»btr«1». Drahtanschrift' PoMfreun» Aue«rz-«dlr-o. Bürger- und Fortbildungsschule zu NeuflSdlel. 1. Aufnahme der Neulinge: Mittwoch, den 19. April, vormittags 10 Uhr in der Turnhall«. 2. Anmeldung der fortbildungsschulpflichtigen Knaben; Donnerstag, den 20. April, nachmittag» von 4—8 Uhr, im Amtszimmer des unterzeichneten Schuldirektors. 3. Anmeldung der fortbildungsschulpflichtigen Mädchen: Freitag, den 21. April, nachmittag» von. 4—6 Uhr, im Amtszimmer des unterzeichneten Schuldirektors. Vorzulegen sind Schulentlaffungszeugnis und Zensurb«ch der Volksschule. Neustädtel, den 14. April 1922.Die Schulleitung. Schuldirektor Richt«r» Unter dem Viehbestände des Gutsbesitzers Kurt Schneider ist die lSWUßUkgkNVskZl» Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Sperrbezirk ist bas verseuchte Gehöfte, Hinterhenneberg Nr. 99/17. Beobachtungsgebiet ist der Stadtteil Sinterhenne, berg ausschließl. der Schankwirtschaft zur Morgenleithe. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie in der Bekanntmachung der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg vom 28. Mai 1920, auf die hiermit aus- drücklich hingewiesen wird. Schwarzenberg, am 15. April 1922.Der Rat der Stadt. — Polizeiabteilung. — -»i ! 1 Gestern ist »317 Asäffst Paul Hemmann vorsebiedsu, dsr dein Ratskollogium ssit dem 19. November 1918 avAsböito. Ola stsEsebsu Lörpsrsebs-ltsn betrauern seinen Verlust sebmerrliob, verlieren sie äoeb in ikm einen treuen Llltarbsitor, mit dessen tatkräktigsr Dntorstütsuuz stets xs- reebnet vsräsn konnte. Llit rsxem Diler nabm er sieb der stLdtlsobeu Llöxpslsobul« an. Daneben var er besonders im LrankenbausaussobuL und im DürsoiAsaussobuü daraut bsdaobt, die Not seiner kranken und dedürktigsn Kiitbürxsr ru lindern. 81» verlieren in iluu einen varmon Dürspreobsr. IVir vsrdsn stets dankbar und sbrsnd ssiner gedenken, Das auf Blatt 278 des Grundbuchs für Niederschlema eingetragene, verliehene Bergbaurecht »Ledersack Fdgr." in einer Größe von 69 Maßeinheiten ist von dem Berechtigten, den Kaufmann E. Maz Becher in Plauen i. D. am 28. März 1922 aufgegeben worden. - Nach 88 391, 392 des Allgemeinen Berggesetzes vom 31. August 1910 können die Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldgläubiger sowie jeder, der auf Grund eines vollstreckbaren Titels die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Bergbaubcrechtigten herbeizuführen in der Lage ist, binnen drei Monaten nach dieser Bekanntmachung die Zwangsversteigerung des Bergbaurechts beantragen. Das gleiche Recht hat der Konkursverwalter. Wird innerhalb der Frist die Zwangsversteigerung nicht beantragt oder führt die Versteige rung mangels eines wirksamen Gebots nicht zum Zuschlag, so erlischt das Bergbaurecht. Amtsgericht Schneeberg, am 8. April 1922. . Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche im Grundstücke Caroldstraße 11. Aue, den 18. April 1922. Der Rat der Stadt — Polizciabteilung. — Z Auf Grund der durch das Ministerium des Innern — Landeswohnungsamt — der Amts hauptmannschaft nach 8 12 der Mietschutzverordnung vom 23. 9. 18 in Punkt 4 der Ausführungsver- ordnung vom 28. 9. 18 erteilten Ermächtigung wird weiterhin die Gemeinde Auerhanuner al» Dohnungsnotstandsgemeinde anerkannt. Die Anerkennung hat die in der Bekanntmachung der Amtshauptmannfchaft v. 28. 5. 19 (ab- gedruckt im Erzgeb. Volksfreund v. 3. 6.19) verzeichneten Wirkungen. Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Schwarzenberg, den 11. April 1922. Die Amlchauptmannschaft. Der Nat -er Sta-t. — Wohlfahrtsamt. Straßensperrung. IV. Nachtrag MM Regulativ, die Abgabe von Waffer aus den städtischen Wasserleitungen zu Schwarzenberg betr. vom 3. Dezember 1896 bezw. 8. Januar 1897. I. Die Vorschrift unter Nr. 16 in der Fassung des DI. Nachtrags vom 2. April 1921 wird in folgender Weise geändert: Der durch Wassermesser festgestellte Wasserverbrauch wird mit 1,35 Mk. für das cbm berechnet. Als Mindestbetrag sind jedoch jährlich 50 Mk. Wasserzins zu bezahlen (vergl. Nr. 20). Line entsprechende Erhöhung dieses Mindestbetrages bleibt jedoch Vorbehalten für den Fall, daß durch den Anschluß eines einzelnen Hauses oder einer Häusergruppe eine Verlängerung der bestehenden Hauptleitung sich nötig macht. - II. Punkt 17 Abs. 3 (der alten Fassung) erhält folgenden Wortlaut: Für Wassexentnehmer mit Anschlüssen aus den Leitungen ohne Hochdruck beträgt der jährliche Wasserzins 100—400 Mk. für das Grundstück, für Wasserentnehmer aus öffentlichen Behältern oder Nachbarleitungen darf derselbe 150 Mk. bel vorhandener Hochdruckleitung (Abschnitt 22 Abs. 1) für ein Grundstück nicht übersteigen. III. Punkt 20 erhält folgende Fassung: Eine Abänderung der in Abschnitt 16 und 17 ge dachten Normalsätze kann durch die städtischen Körperschaften erfolgen; sie ist im Amtsblatt des Stadt rats bekannt zu machen. IV. Punkt 22 Abs. 2 kommt in Wegfall. V. Vorstehender Nachtrag tritt mit seiner Bekanntmachung rückwirkend ab 1. Januar 1922 in Kraft. Der III. Nachtrag zum Wasserregulativ vom 22. April 1921 tritt gleichzeitig außer Kraft. Schwarzenberg, am 27. Februar 1922. Der Stadtrat. Di« Stadtverordneten. (Stpl.) gez. Dr. Rietzsch, (Stpl.) gez. Stegemann, Bürgermeister. derz. stellv. Vorsteher. Schwarzenberg, den l8. April 1922. Lauler.