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Erzgebirgischer Volksfreund : 24.03.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-03-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-192203244
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19220324
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19220324
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Erzgebirgischer Volksfreund
-
Jahr
1922
-
Monat
1922-03
- Tag 1922-03-24
-
Monat
1922-03
-
Jahr
1922
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 24.03.1922
- Autor
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^UWWWiWU M^mEKW »» u /UgDU DADA 888 SSKEN 8 W»88888 US8 N 888888 HA ^W ^/^vGGM 8 V 1« ,»,„»l>r»«ch« V»tt»ir«u«d' nl»«>nl I«»»» mU Äuinobm» dn Tag» na<d Eon»- und l^Unnen 4d«»u,»»r<ld> monoNl» DIord >2.— dmL du?Iu,ueo»r !rii tn» Kou»; durch die PvH bezogen oNrleHüdrUt Vard 23 22. inonottich Mord II <X> Anzeigenpreld (eln!<b»ebl- IlnieigenNener)! «in dimUdlaN- dez»» der ?!aum «er Np. koim elzeb» 2.00 Md., <ms- «drl«2.32?!Id.. im omMchenTctt .. ioid>"»NeS - Md.. «uurdrUio.—Md., toi2Ieblam«UU dtePeUljeUiS.—Md., nu«vLilt 9.— Wd. -Polna-O-Somo > ketpzio Nr 12228. - «nihallend die amMchen Bekanntmachungen der Amlsdauvimannschafi und der ^U^jtrvtUtL Slaaisdedörden in Schwarzenberg, der St.mls- u. städiisaien Behörden in Schneeberg, Lößnitz, Neuilüdlel, Brünhain, sowie der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. Ls werden außerdem veröffentlicht : Die Bekanntmachungen der Stadiräte zu Aue und Schwarzenberg und des Amtsgerichts -u Au«. Verlag L. M. Gärtner, Aue, Srzgeb. -enrspr<ch«ri U»« »<, StSnt» (Amt Au«) «0, Sch»«ed«rg 1», Schwar»»«»«rs 1». Drahtanschrift, voMfround Aueerzgrbirg«. Anzrigru-Annahm« Mr di« am NachmMag «Uchctn»»!» «lummer bi, oormtNog» 9 Uhr in d«a kaupigiichaii». stell,n. Mn« S«wLhr Nr di« «uk-dm, d«r vnzrigm am oorgtichrirbioin Laa« sowie an lustimmiir SUU« wird nichi g«g«d«n, auch nichi Mr di« Richtigdtil dir durch Fem- lpr«ch«r ausg»g«b«o»n Nnzrtgrn. - Für Nachgab« unvirlaagt «ingtiondiir Lchriimachä übernimmt di« SchrtsNeUuqg d«tn« Verantwortung. Uni«rbr«chung»n d«» GischüN» d«iri«d«» begründ«» d«in« «»sprach«. Bit Zodlunglverzng und Nondur» gelle» Rabatte al» nichi »erelndart. HaupigelchaftdIleN«» in Au«, Ldhnth, S-bneederg und Schwarz«nd«rg. Nr. 71. Freitag, den 24. März 1922. 7S. Jahrg. Die Firma F. A. Lange in Auerhammer beabsichtigt, ihr auf dem Grundstück Nr. 20 des Flur buch» für Auerhammer bestehendes Triebwerk ungefähr 100 Mtr. weiter muldenaufwiirts zu verlegen und durch Verbreiterung des Obergrabens von 2,0 Mtr. bis 2,8 Mtr. auf 4,0 Mtr. und durch Einbau einer zweiten Turbine bei einem Wasserverbrauch von 2,8 scbm gegen den früheren von 1,33 scbm die Leistung der Anlage von 65 ? 8 auf 135 ? 8 zu erhöhen. Das Obergrabenstück zwischen alter und neuer Anlage kommt dabei in Wegfall, dafür wird der Untergraben nach aufwärts entsprechend ver längert. Der Schützen des ungefähr 50 Mtr. oberhalb der neuen Anlage bestehenden Freifluders soll um 6F cm erhöht werden. Veränderungen an dem etwa 100 Mtr. weiter oberhalb neben dem Mulden wehr der Firma F. A. Lange gelegenen Freifludei sind nicht geplant. Zur Entlastung des Obergrabens bei Betriebsstillstand ist neben dem Turbinenrechen ein Leerlauf von 4,0 Mtr. I. W. mit Schützcnverschluß vorgesehen, (8 16 der Rcichsgewerbeordnung), 88 23 (insbesondere Ziffer 5), 83 des Wassergesetzes. Die Unterlagen liegen hier zur Einsichtnahme aus. 20 b W. Etwaige Einwendungen gegen die begehrte besondere Benutzung und Anlage sind binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei der Amtshauptmannschaft Schwarzen- berg anzubringen. Die Beteiligten, die sich in der bestimmten Frist nicht melden, verlieren das Recht zum Widerspruch gegen die von der Behörde vorzunehmende Regelung. Die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Einwendungen werden durch den Frist ablauf nickt ausgeschlossen. Die Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, am 21. Marz 1922. Die Firma Gustav Auerswald in Grünhain beabsichtigt, für die gewerblichen Abwässer ihres Betriebes auf Flurstück 229 a des Flurbuchs für Grünhain eine Klär- und Neutralisationsanlage her- »»stellen. Die Abwässer sollen nach Verlassen dieser Anlage zunächst der städtischen Hauptschleuse und durch diese dem Oswaldbache zugeführt werden (88 23 (insbesondere Ziffer 1), 28, Ziffer 2, 33 des Wasser- gesetzes). Nr. 98c W. Die Unterlagen liegen hier zur Einsichtnahme aus. Etwaige Einwendungen gegen die begehrte besondere Benutzung und Anlage sind binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei der Amtshauptmannschaft Schwarzen- berg anzubringen. Die Beteiligten, die sich in der bestimmten Frist nicht melden, verlieren das Recht zum Widerspruch gegen die von der Behörde vorzunehmende Regelung. Die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Einwendungen werden durch den Frist» ablauf nicht ausgeschlossen. Die Amtshauptmannschast Schwarzenberg, am 21. März 1922. > a Schwarzenberg. LebensmMelverkauf. Der Verkauf von Lebsnsmisteln für die Besucher der Tuberkulosenfürsorqelielle und Muller« beralungsslelle sindel Freitag, »sn 24. März 1S22, nach«. 3—8 Ahr, tm städtische« Wohl fahrtsamt — Lorbeekhaus — stall. Schwarzenberg, 'am 23. März 1922. Der Nat -er Stadt. — Wohlfahrtsamt. Schwarzenberg. Schutiablagsrung betreffend. Es ist in letzter Zeit wiederholt beobachtet worden, daß in abseits gelegenen Winkeln der Straßen und Plätze des Stadtgebietes Schutt und Asche abgelagert worden sind. Wir machen darauf aufmerksam, daß wir alle, die wir bei einer derartigen verbotswidrigen Ablagerung betreffen, aus Grund der Straßenordnnng strengstens zur Bestrafung heranziehen werden. Schutt und Asche ist nach wie vor nur an den hierfür bestimmten Plätzen abzulagern und zwar bestehen solche für die obere Stadt an der Karlsbader Straße hinter dem neuen Schützenhaus und für die Ortsteile Neuwelt, Sachsenfeld und evtl, auch Wildenau am Noten Mühlenwege in unmittelbarer Nähe der Schwarzwasssrbrücke. Bet der Anfuhr von Schutt ist den Anweisungen der städtischen Anfsichtsbeamten Folge zu leisten. Schwarzenberg, am 21. März 1922. Der Rat der Stadt. — Stadtbauamt. — Autzholzverslekgerung. Sla-k. und Kirchenwa!- Lötznih. Im Gastbofe zum „Sächsischen Hof" in Lößnitz sollen Montag, den 27. März 1922, von vor«. 1410 Uhr an 300 N.-Stämme, 10—19 cm; 200 N.-Stämme, 20—40 cm; 12 N.-Klötzer, 12—37 cm; aufbe reitet im Streitwald, Abt. 15, und im Kirchenwald, Abt. 14; 175 fi. Stangen, 5—7 cm; 168 fi. Stan gen, 8—14 cm; aufbereitet im Kirchenwald, Abt. 10, gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Lößnitz, den 22. März 1922. Der Nat der Stadt und Kirchenvorstand. Die neue Erpressung. Pari«, 22. März. Die Entscheidung der Reparationskommission ««ht (wie schon gestern vom »E. V." mitgeteilt), dahin, daß Deutsch, land 1922 720 Millionen Goldmark in bar und 1450 Millionen Goldmark in Sachlieferungen zu leisten hat. Bis setzt leistete Deutsch land 281 948 920,44 Goldmark, infolgedessen sind noch 438 051979,51 Goldmark zu bezahlen, und zwar wie folgt: 18 051079,51 am 15. April, je 80 Millionen am 15. Mai, 15. Juns, 15. Juli, 15. August, 15. September, 15. Oktober und je 60 Millionen om 15. November und 15. Dezember. Von Sachliefcrungen gegen 950 Millionen Gold mark an Frankreich, der Rest an die übrigen Alliierten. Als Sach leistungen werben die Erträgnisse der britischen Necovery Act und alle durch ähnliche Dispositionen eingegangenen Beträge anderer alli- ierter Regierungen auf Grund der Entscheidung vorn 3. März 1921 angesehen. Sollte eine Obstruktion der deutschen Regierung oder ihrer Organe in den Sachlieferungen festgestellt werden, dann wäre der dadurch verursachte Fehlbetrag Ende 1922 in bar zu entrichten. Hinsichtlich der Finanzreform erklärt die Reparationskommission in einem an den Reichskanzler gerichteten Schreiben, daß das Steuer kompromiß weder den Verpflichtungen Deutschlands, noch feinen gahlungsmöglichkeiten entspreche. Die Reparationskommission stellt deshalb fest, daß sie eine tiefergehende Finanzreform und ein Auf geben der bisher begangenen Irrtümer erwarte. Das Budget der aus dem Frisdensvertrage entstammenden La- sten lasse einen Fehlbetrag von 171 Milliarden Papiermark bestehen. Der vorläufige Aufschub, der heute von der Reparationskommission für die Zahlungen des Jahres 1922 gewährt wurde, werde dieses Budget um ungefähr 45 Milliarden vermindern. Aber die Budget berechnung sei auf einem Kurse von 45 Papiermark für eine Gold mark berechnet, während der Tageskurs 70 Papiermark sei. Das Nettodefizit von 126 Milliarden werde also «eit überschritten wer- den, es sei denn, daß eine wesentliche Besserung des Wertes der Pa- piermork eintrcte. Es sei erklärt worden, daß das Reich sich anschicke, eine innere Zwangsanlcihe aufzulegen. Aber der Reparationskommission sei kein Plan vorgelegt worden, der befriedigende Bürgschaften dafür biete, daß den Verpflichtungen Genüge geleistet werden könne. Des halb sei die Reparationskomm on der Ansicht, daß die Lasten aus dem Fricdcnsvcrtrage progreh.o und schnell in das Budget ausge nommen werden müßten, und zwar in dem vollsten Maße, in dem die Einkünfte Deutschland es gestatteten, und daß das Kapital Deutsch- lands die Übrigen Lasten aufüringe» müsse, entweder auf dem Wege der Anleihe oder der direkten Besteuerung. Die Reparationskommis- flon sei der Ansicht, daß schon das Budget für 1922 einen bedeuten den Teil der herabgesetzten Zahlungen decken und der andere Teil durch eine Kapitalsteuer aufgebracht werden müsse. Um die Aufgabe der deutschen Negierung zu erleichtern, sei die heutige Entscheidung getroffen worden. Die Bedingungen seien folgende: Erstens, was das Budget an betrifft: a) Alle in der Note der deutschen Regierung vom 28. Januar b. Is. angeführten Maßnahmen, für die ein Zeitpunkt festgesetzt sei, müßten zum festgesetzten Zeitpunkt ergriffen werden. b) Die neuen Steuern und Lasten, die im Programm vom 26. Januar 1922 ausgeführt seien und die in Deutschland unter dem Namen „Steuerkompromiß" bekannt seien, müßten vor dem 30. April angenommen und in Kraft gcsetzt worden sein. o) Die deutsche Negierung müsse unmittelbar einen Zusatzent wurf ausarbeiten und in Kraft setzen, durch den im Laufe des Bud- getjahres 1022 23 eine Summe von mindesten» 60 Milliarden Papier- mark zuzüglich der Einnahmen, dis das gcsanite Budget vorsehr, er- bracht werde. Dieser Gesetzentwurf müsse vor dem 31. Mai 1022 an genommen und in Kraft gesetzt we den und müsse den Eingang von 40 Milliarden gusotzrinnahmen vor dem 31. Dezember 1922 sicher- stellen. Alle gesetzgeberischen und Verordnungsmaßnahmen auf Grund der getroffenen Entlü-sidlmg der Neparationslommission sind dieser sofort mnznirilen. Die Neparationslommission werde durch den Ga- rantieaueschuß ein« ziemlich umfangreiche Kontrolle ausüben lassen, damit sie in jedem Augenblicke genaue Rechenschaft über die Ausfüh rung de, Steuergesetzgebung, namentlich aber üb« den Eingang der Steuern, ablegen könne. Die Entscheidung der Neparationskommis sion erstrecke sich auch auf die Ansgabrnvrrminderung. Hierfür sei vorgesehen, daß im April eine Revision des Aus- gnbcbudget» erfolgen soll. Außerdem wird verlangt, daß bis zum 30. April das Projekt einer inneren deutschen Anleihe vorgelegt und in das Studium der Bedingungen für die Auflegung einer äußeren Anleihe eingetreten werde. Schließlich soll bis zum 30. April ein Programm gegen die Kapitalflucht, ein Programm über die Kontrolle der Ausfuhr und ein allgemeines Programm zur Sicherstellung der Rückkehr des Ge genwertes der deutschen Ausfuhr aufgestellt werden. Mit der deut schen Negierung soll auch ein Verfahren festgelegt werden, nm' bk« Kontrolle über die Ausfuhr und über den Eingang der Devisen wir kungsvoller zu gestalten. Endlich wird von der deutschen Regie rung verlangt, daß sie alle nötigen Maßnahmen ergreife, um die Rückkehr der nach dem Auslande geschossten Kapitalien zu ermög lichen. Um in Zukunft die Kapitalflucht zu verhindern und nm den Eingang der schon ausgeführten Kapitalien zu ermöglichen, wird die Reparationskommission eine besondere Prüfung vornehmen. Schließ lich wird verlangt, daß vor dem 31. Mai gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen werden, um die volle Unabhängigkeit der Neichsbank gegen über der deutschen Negierung sicherzustellen. Die deutsche Negierung soll auch vor dem 31. Mai eine Vorkriegsstatistik wirtschaftlicher und finanzieller Art bekanntgeben. Die Reparationskommission behält sich übrigens vor, noch auf einzelne Fragen, die augenblicklich in der Schwebe sind, in einer besonderen Mitteilung zurückzukommen. Die Sachleistungen, die von Deutschland zwischen dem 1. Mai 1921 und dem 31. Dezember 1022 an eine Diacht bewirkt werden, die wegen ihrer Desatzungsarmee forderungsberech- tigt ist, sollen mit Vorrang und mit entsprechender gleicher Berück- sichtigung zum Ausgleich der Kosten der Besatzungsarmee während desselben Zeitraumes verwandt werden; nur ein etwa verbleibender Restbetrag soll gleichzeitig mit den Barzahlungen zum Ausgleich der Reparationsannuität nach Festsetzung von Art. 4 des Zahlungspla nes vom 5. Mai 1921 gutgeschrieben werden. Der Unterschied zwi schen den auf Grund des Zahlungsplanes und wegen der Besatzungs armeen geschuldeten und den 1921 und 1022 tatsächlich bezahlten Summen soll zuzüglich 5 Prozent jährlicher Zinsen eine Schuld Deutschlands bleiben, die über die Annuitäten des Zahlungsplanes hinaus von ihm abgcdcckt werden soll, sobald die Ncparationskommis- sion es dazu in der Lage erachten wird. Der vorstehend gewährte Auf schub soll zunächst provisorischen Charakter haben. Am 31. Mai wird die Kommission prüfen, was von der deutschen Negierung geschehen ist, um den von der Reparationskommission in ihrem heutigen Schrei ben erwähnten Bedingungen Genüge zu leisten. Nach dieser Prüfung wird die Kommission den provisorischen Aufschub entweder bestätigen oder für unwirksam erklären. Wird er für unwirksam erklärt, so werden die auf Grund der Entscheidung vom 13. Januar 1922 und der gegenwärtigen Entscheidung vorläufig gestundeten Summen ein- gcfordert werden können und müssen in den auf die Ungültigkeits erklärung folgenden 14 Tagen bei Vermeidung der Inkraftsetzung der in § 14 der Anlage des Teiles 8 des Vertrages vorgesehenen Verfah rens gezahlt werden. Sollte im Falle der Bestätigung des Aufschubs die Reparationskommission zu einem späteren Zeitpunkt eine Ver fehlung Deutschlands bei der Erfüllung der im einzelnen anfgeführ- ten Bedingungen festsiellen, so würde der Aufschub für ungültig er klärt werden und der Zahlungsplan so, wie er Deutschland am 6. Mai 1921 mitgeteilt worden ist, vom Tage der Ungültigkeitserklärung des Aufschubs in Kraft gesetzt werden. Nach seiner Rückkehr von Cannes hat Herr Dr. Rathenau mit holdem Optimismus erklärt, er glaube, sagen zu können, daß wir den tiefsten Punkt überwunden hätten. Dar 22. März wird ihn eines «ruberen Holchrt haben. Wir sind nicht einmal am tiefsten Punkt: ang-elangt. Er steht uns noch erst bevor, das zeigt die Entscheidung, di« die Reparationskommission über das sogenannt« Moratorium getroffen hat. Ein Moravriunn? Das Londoner Ultimatum legt uns eine "ah lumgsverp sliwtu na von 2000 Millionen > Goldmark auf, zu der wir noch Lie CrirLmtsse der 2öprozcntigen Ausfuhr»!gab« an unstre Gemrer abzuführcn haben. Wie bock; dies« Erträgnisse sinh, vermag niemand zu sagen. Unsere Wirt schaft hat nur so lange eine Exportmöglichkeit, als sie in der Lag« ist, mit billigeren Preisen als jedes andere Laud auf dem Weltmarkt aus^Urelen.' Die Eutente verlangt von uns ein« Anpassung an den WeltmarUpreis und eine Reihe der von ihr ausgestellten Forde rungen sind auf dioses Verlang«» aogvündet und «uh goestmt, das erstrebt« Ziel zu erreichen. Wir erinnern nur an das Drr'wt von Reichszuschüssen für di« wichtigsten Dolirncchrungsmittel. Da» Er ¬ trägnis der Ausfuhrabgabe ist also eine unbekannte Grö*e, di« immer geringer wird, um so höheren Belastungen unsere Wirt schaft ausgesetzt ist. Der gewährte Zahlungsaufschub wandelt dies« Unbekannte in eine bekannte und diktierte Größe um und belastet außerdem unser« Wirtschaft mit einem derartigen Maß von neuen Forderungen, daß sie bei einer Durchführung der Entscheidung wohl kaum noch lange in der Lags sein wird, überhaupt eine wesentliche Ausfuhr aus reckst zu erhalten, beträgt der Umfang unseres gegen wärtigen Exports doch tatsächlich nicht einmal «in Drittel d« Friedensausfrchr. Die Barsorderung von 720 Millionen ist un sinnig. Nach Feststellung der Dankrottnot« ist unsere Zahlung»- Möglichkeit mithin nicht höher als 250 Gvldmillionen -u veran schlagen. In den 10-Tage.Raten haben wir bisher rund 217 Millionen Goldmark nach Paris überführt. Es bliebe also noch eine Summ« von 503 Millionen Goldmark zu zahlen, der besten falls an Aktiven 50 Millionen Goldmark gegenüverstehen. Woher sollen die fehlenden 450 Goldmillionen, die nach dem von der Enten!« st list angenommenen Kursmultipkikator von 70 über 30 Milliarden Pap stimmst betragen würden, kommen. Zu den Bar- -nUungen werden dann noch Sachleistungen im Betrage von 1450 Millionen Goldmark von uns verlangt. Diese Sachleistungen müssen vom Reiche ja auch bezahlt werden und würden also ein» weitere Belastung von 101)4 Milliarde für das Reich darstellen. Wie lanze glauben die Volks-Wirtschaftler der Entente, daß unter di.-sem Druck die Papiermark noch im Verhältnis von 70:1 zur Goldmark stehen wird? Die deutsche Valuta muß in ein« boden lose Tiefe versinken, in die ihr selbst dir österreichische Krone nicht mahr folgen kann und in der sie höchstens dem SowsetrubÄl begegnet. Es ist gewiß anUmehmen, daß die Dolkswirt- scha-stl-er in Paris und vornehmlich in London sich däriL-rr keinerlei Illusionen machen, aber die Entscheidung des Reparationsausschusses zeigt, daß man die Volkswirtschaftler nicht gehört hat und nicht hören wollte. Man wollt« offenbar überhaupt keine Wfimg finden, die irgendwie für Deutschland annehmbar und durchfühnbar wäre, man wollte nicht» anderes, al» wieder freie Hand zu Gervaltmaßnahmen jeglicher Art gegenüber Deutschland gewinnen. Das ist der Sinn dieser Entscheidung und so stellt sich der Erfolg von Cannes in Wirklichkeit dar, von dem die Freund« des Herrn Rathenau und des Erfüllungs-Wirth nicht genug Rühmeits zu machen wissen. Eine Annahme dieser Entscheidung ist unmöglich. Es erübrigt sich also eigentlich auch jede Diskussion über das Garantie- und Kon trollprogramm, das den eigentlichen finanziellen Forderungen ange hängt wird. Immerhin lohnt es sich, es anzusehen und es sich ein- zuprligen und sei es auch nur darum, um den in uns brennende» Haß gegen die französische Raubgier zu neuen Flammen empor- lodern zu lassen und um unsere Verachtung für Englands feige» K'.ümertalent mit neuer Bitternis zu schärfen. Sei es auch schließ lich darum, um unseren Erfüllungsfanatikern wieder einmal da» Schauderbild ihrer Verantwortung vor Augen zu halten. Bei „Obstruktion* der Sachliefernugen muß der dadurch verur sachte Fehlbetrag Ende 1922 in bar entrichtet werden. Was ist hier unter Obstruktion verstanden? Als Sachleistungen werden die Er trägnisse des britischen Necoverey Act und alle durch ähnlich« Di»- posltionrn eingegangenen Verträge anderer alliierter Regierungen aus Grund der Entscheidung vom 3. März 1921 angesehen, d. h. also, daß auch das neue Bemelmann-Abkommen und die Umwandlung de» Wiesbadener Vertrages unter dieses Ultimatum fällt. Das ist der Erfolg der Nathenauschen Gehcimdlplomatie. Ml« kleinen Hintertürchen, die der Schlaue sich da angeblich offen hielt, werden ihm mit lautem Knall vor der Nase zugcworfen. Es wär« weiß Gott ein Wunder, wenn man sich unter solchen Umständen im Reichstag nicht von einer drohenden Regierungskrise erzählte. Welche Negierung kann sich die unerträalichen Eingriffe in di« Souveränität gefallen lassen, die in der Fristsetzung für eine Unter zeichnung des Steuerkompromisses und in dem Verlangen nach einem Steuerzusatzeutwurf liegen. Selbst wenn sich eine derart würdelos« Negierung fände, welcher Gesetzgeber würde das Kunststück fertig bringen, aus dem notleidende» Volk und ans der zerrütteten deut schen Wirtschaft noch weitere 60 Milliarden neue Steuern hcrauszu- pressen. Das Kontrollprogramm enthält neben den an Unverschämt heit nicht zu überbietenden Forderungen keinerlei Hinweis, wie di« Erfüllung dieser Forderungen m"glich gemacht werden soll. Sie ist praltisch unmöglich, wie diese ganze Note von A bis g unmöglich, undurchführbar und »»sinnig ist. Wahrlich, ein schöner Erfolg der Konferenz von Cannes, der von Genua und von vielleicht sonst noch folgenden Zusammenkünften Liebliche» erwarte» säßt»
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