Suche löschen...
Erzgebirgischer Volksfreund : 24.02.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-02-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-192202241
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19220224
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19220224
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Erzgebirgischer Volksfreund
-
Jahr
1922
-
Monat
1922-02
- Tag 1922-02-24
-
Monat
1922-02
-
Jahr
1922
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 24.02.1922
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
* Die 11. ordentlich* Ev.-lnth. Landcssynode nasim am Diens. tag ihre Sitzungen im Landtagsgebäiide wieder auf und trat nach nehmen, woran sich der dichterische Genius entzündet. Wer Scholze» einigen gejchüstlichcn Mitteilungen des Präsidenten in die zweite wundervolle» Büchlein: „Der Dichter* kennt, weiß, wie er schon fen sein, ob es sich ide» so, w'« es der Bearoeining der Angelegenheit der mittleren und unteren Beamten ganz genau gekennzeichnet. Wenn die Nachrichten stelle glaubt, mit solchen Dementis, wie das oben wieder gegebene eins ist, die Glaubwürdigkeit der bürgerlichen Presse erschüttern zu lönnen, so dürfte sie angesichts der entoeeen- gchaltem.n Tatsachen sicher nur erreichen, dass die Zuverlässig- leit der durch die Nachrichtenstelle in großer Anzahl ver breiteten Dementis immer mehr in Frage gezogen wird. Lesung des Entwurfes einer Verfasfung der Evang^luth. Landeskirche ein. Eine längere Aussprache veranlaßten noch einmal die Eingangsworte dieser Verfassung, die nach einem Antrag Dr. Meier so gefaßt wurden, daß das Bekenntnis, gegen dessen Auf nahme an dieser Stelle Eun. Dr. Hedrich namens seiner Freunde eine das Dementi der Nachrichtenstelle liest. Wenn die Nachrichten stelle behauptet, daß cs unrichtig sei, daß Dr. Lempe die An gelegenheiten der höheren Beamten bearbeite, so straft sie ja die Ausführungen des Ministers Lipinski im Landtage glatt Lügen? Dr. Lempe ist doch der Nachfolger Dr. Schmitts, und Ortsrates und übt als solcher die Befugw'iie ans, die dem Bürger- Meister einer Einiclgomeinde zusieben. Einzigem«arden und D'- samtqemcindcn können sich zur Erfüllung bestimmter Anfaaben, die auf dem Gebiete der Gem ssndstätigkeü liegen, zu Imeckuerbäuden zu- sammenschließen. Die skmt'iche Aufsicht erfolgt für die bezirkshrüen Gemeinden durch die Kreishauptmannschaft, für die übri- w. nvcrvoucs ,,^rr crnni, darin dies« geheimnisvoll» Lchaffensmacht mit begrifflich«! und sinnlichen Deutungen zu umzirken sucht. Biele sind ihm darin Dor» ganger: Hebbel, Otto Ludwig, E. Th. A. Hoffmann, auch Goethe. Eie alle erfuhren das unheimliche Wunder, wie eine Sette ihre» Wesens sich von ihnen losend Doppelgängerschaft zum zweiten Ich sich schuf. Mehr verhüllend wie enträtselnd sprach Goethe von der DL» I OerNiche Angelesenhrtten. Der Gemein-everfassungsenlwurs. l Vas Ministerium de» Innern hat bekanntlich einen Entwurf Viner neuen DEndgoervrdnung ausgearbcltet, der zurzeit den In Frag« kämmenden Stellen zur Begutachtung vorliegt. Die Ange legenheit ist wichtig genug, »m auch In der breiten Öffentlichkeit Interesse zu erwecken, lieber den Inhalt diese» Entwürfe» wird «itgeteilt: Für da» Geinelndehaupt sicht der Entwurf die Bezeichnung „Bürgermeister* vor. Es wird also die Bezeichnung „Ge meindevorsteher* ebenso in Wegfall kommen, wie die Bezeichnung „Obsvbüogcrm-isirr*. Für di« Ratsvorsicmdr in den größeren S'äü- Icn, wo bereits Bürgermeister vorhanden sind, soll es kemen Ober- blirgerineister, sondern nur «Inen ,Ersten Bürgermeister* geben. Der Entwurf beseitigt in den Stödten di« seitlroriqs Rlaglstratvverfäs- sung und setzt an ihre Stelle die Dürg-rmeisterverfassung. Die Ge meindevertretung soll au» mindsien» acht und au» höchsten» achtzig Gemeind.Vertretern best-hen. Für di« Annahm« ge meindlicher Aemter sieht die Dorlaor einen Zwang vor. Ein solches Amt darf mir ablehnen, wer älter als 60 Jahre ist, wer wegen Gefundch'itsznstgndes an der dm vorn den Erfüllung du mit dam Amt verbundenen Verpflichtungen bolüwbwt, wer längere Zeit ortsab- wesend sein würde, wer durch di« AusiDung des Am««» in siiner Berufs- oder Erwevdstätiakut wesentlich gestört würde, wr «in öffentliches ?ünt bereits zwölf Jahre bekleidet hat cd« wer «in sol- che» Amt sechs Jahre tnnegehabt hat, für d« Dmwr der nächsten sechs Jahr« und schließlich auch, ,oer die politifchen »md wirischaitlicheu Ansichten der übrigen Angehörigen des Wghlvorschknaes nicht mehr »u teilen vermag. Wer sich weigert, ein solches Amt anzimehmen, rann auf die Dauer der ihm angesonncnen Verpflichtimg mit ein«r jährlichen Geldstrafe bi» zu 8000 Mark belogt werden. Für die Strafdauer ist dem Straffälligen das Stimmrecht zu entziehen. Di« Gemeindevertreter sollen t"r ihre Beschluss« nur Insoweit verantwortlich sein, al» sie damit ihr gesetzlichen Befugnisse überschreiten, ein Strafgesetz v rletzen oder wider besseres Wissen in Unredlicher Absicht handeln. Unter den Gomelndcoustchüssen ist ne ben einem Dermolkmas- und einem Finanzausschuß auch ein Aus schuß für Wohlfahrtspflege vorgesehen. Wählbar zum Dürgevm ist^r Ist fg>r Deutsche, der am Wahltage da« 28. Lebensjahr vollendet hat imd In du Gun^inde wohnt. Hnn- bett es sich :nn ti« Stell« eines berufsmäßigen Bürgermeisters, so ist auch «in auswärts wohnender wählbar. Durch Optsgesetz kmn für «men od-r mchrcre berufsmäßige Bürgermcister bin« besondere Befähigung gefordert werden. Die Stellung eines Dtadtverordnetenvorstehers k^-mnt ebenso in Wegfall, wie die Einrichtung des kollegialen "träte«. Der Bürgermeister htitet und« beaufsichtigt die l» mte Gemeindeverwaltung, er bereitet dl« Derhnndbunaen der Gemeindevertretung vor, beraumt ihre Satzungen an, führt In ihnen den Vorsitz und sorgt für di« Nuslühruno dw aesnßien B ssch'ü'ü. Im Fall« der Stimmengleichheit entsche'dvt keine Stimme. Er ist für di« Gesetzmäßigkeit der Gemeind-ratsk-schlüsse v rantwortlich. tn- kolgodessen stebt ibm ein Eln'pnichsrccht wider Vsschlüfse zu. tt» er kür ungesetzlich hält, wie auch gegen solche, di« er für die Gem inde öffentlich nach^Iig ansicht. — In der Rvg-l muß in allen Gmunden mindsien» ein berufsmäßiger Beamter zur Besorgung des schriftlichen Dienst'» (Natsschrtiber) und des Kassen- und Rechnungswe sen» (Natskämmerer) vorhanden sein. Der Entwurf hat dl« Tendenz, die Bildrmq größerer gemeinig licher Derwaltungskörper durch Zusam-mschluß von Gemeinden, durch Bildung von Gefamtgemeindcn und Z w e ck v« rb ä n d e n zu üe- oünstlgen. Er behält deshalb mich km, Mimst rium rmter gewissen Klauseln das Nacht vor, eine zwangsweis« Vereinigung von Gemeinden anzuordncu. Zusammenlöegendo Gemeinden können sich zu einer bezirksfreien Deruvllunasavm-chnschaft (Gesmnt- gemeind.') zuswnmenschließen. Ggcn die Bildung von De- samtgemeinden von mindestens 25000 Einwohnern dürfen „Unrichtige Behauptungen". Die Nachrichtenstelle in der Staatskanzlei verbreitet folgende Mitteilung: In der Presse wird behauptet, Ober regierungssekretär Köthe sei unter Beförderung zum Der- waltungsinspektor als Bureauchef (nach anderer Meldung al» Kanzleivorstand) ins Ministerium berufen und der bisherige Bureauchef versetzt worden. Ls wird ferner behauptet, Köth« sei zum Leiter jener Kanzlei gemacht worden, in der die Personalsachen der mittleren und unteren Beamten bearbeitet würden, indes Dr. Lempe die Angelegenheiten der höheren Beamten bearbeitet. Sämtliche Behauptungen sind un richtig. Derwaltungsinspektor Köthe war bereits in Chemnitz vor sc'ner Versetzung nach Dresden, nämlich seit dem 30. September 1921, Derwaltungsinspektor, ist somit nicht aus Anlaß seiner Versetzung nach Dresden befördert worden, er ist auch weder Bureauchef uoch Kanzleivorstand, noch ist er bis herige Bureauchef (Kanzleivorstand) versetzt worden. Köthe lst überhaupt nicht in einer leitenden Stellung, ist auch nicht ins Personalamt und nicht als Referent, sondern als expe dierender Beamter in eine von mehreren Personalabteilungen des Ministeriums des Innern versetzt worden. Die An gelegenheiten der höheren Beamten werden ebenso wie die der mittleren und höheren Beamten nicht von Dr. Lempe, sondern nach wie vor seit Jahren von dem Ministertalrat Dr. Junck bearbeitet. Dazu schreibt der „Sächsische Zcitungsdienst*: Im Ministerium des Innern gibt es ein Pcrsonaiamt und eine Personalabteilung. Im Personalamt werden die allgemeinen Beamtenfragen bearbeitet und in der Personalabteilung, die früher von Ministerialdirektor Dr. Schmitt und jetzt von Ministerialrat Dr. Lempe geleitet wird, werden die per sönlichen Angelegenheiten (Berufungen, Versetzungen) der Beamten bearbeitet. Unter dem Leiter der Personalabteilung arbeitet Ministerialrat Dr. Junck. Diesem wieder sind zwei Kanzleien unterstellt, deren einer Negierungsamtmann Sauder Vorsicht, während der anderen, in der die Angelegenheiten der mittleren und älteren Beamten bearbeitet werden, bisher der Negierungsamtmann Effler vorstand. Dieser ist aus nichtigen Gründen veracht worden und an seine Stelle ist Derwaltungsinspektor Köthe als erster Beamter, d. h. als Leiter dieser Kanzlei, von Chemnitz nach Dresden berufen worden. Das sind unumstößliche Tatsachen, an denen das Dementi der Nachrichtenstelle glatt vorbciredet. In einem Punkte hat die Nachrichtenstelle recht, nämlich indem sie fest» stellt, daß Köthe schon vor seiner Berufung nach Dresden Ver- waltnngsinspektor war. Wenn sie aber sagt, daß sämtliche Behauptungen über den Fall Köthe unrichtig seien, so unter nimmt die Nachrichtenstelle hier glatt eine Irreführung der öffcnilichcn Meinung. Sie treibt eia Spiel mit Worten, in dem sie sich an die Bezeichnungen Bureauchef oder Kanzlei vorstand klammert. Beides sind nicht feststehende Dienst- bezeichnungen und wenn man einen Leiter einer Kanzlei wie den Derwaltungsinspektor Kölhe als Kanzlcivorstand oder Bureauchef bezeichnet, so ist das keine falsche Behauptung. An sich ist es auch ganz nebensächlich. Im Fall Köthe handelt es sich darum, daß wieder einmal ein bewährter Beamter von einer herausgehobenen Stelle ent fernt wurde nur zu dem Zwecke, Platz für einen Sozial demokraten zu schaffen. Das ist im Falle Effler—Köthe so tlar erwiesen, daß man an den Kopf greifen muß, wenn man lich fein, wie Martins selber di« Verknüpfung der Motive gerade zu dieser Echicksalsgestaltung in seinem Innern uns vorseziert. Rna aber geschieht da» unerhört Kühne: Der lebendig« Held, der vom Dichter unbewußt Nachgeschaffcne, tritt in den Krei» der „Schat ten , angesogen von der lebengcstaltenden Sphäre de» Dichters, hyp notisch sich ihm auf Tod und Leven hingegeben fühlend, und um nun dle vermeintliche Knechtschaft zu sprengen, beginnt zwischen des wei- terschasfenden Dichters Phantom und dem Lebendigen ein unheim licher Wettlauf. Der Dichter liegt. Scheinbar dessen Geschick» webrnd und doch nnr mittel» seiner intuitiven Kraft de» Menscheneikennen» den Lebenden durchschauend, registriert er dessen Lebenskurve, die er dann sogar — durch ein höchst einfache» Mittel — durch seinen Wil len zu Ende bringt. Beinahe der sinnlichen Deutung durch da» Wort widerstrebend ist die» Problem von Scholz auch nicht mit stein» klopscrhoftcr Derbheit behandelt worden. Mystisch, traumhaft dabei mit raffiniertester Gedankenverknüpfung Possscher Art bleibt da» Schauspiel fast nur Intuitiv «rfühlbar. Wohl gibt der Dichter d« Ariadnefaden zur Flucht aus dem Labyrinth — die Eh« mit die ser Frau — aber wir tasten ost genug im Dunkeln. Kristallklar herrlich war die Sprache, dem Dichter würdig, der vom Meister in diesem Material forderte, daß er mit dem Gefühl wett zurückgrtaucht sein müsse bi» zur sinnlichen Klanggcburt de» Worte» au» bin Din gen. Und unsere Künstler: Tony als Martin», Tonradl al» Frem der und Frl. Ohlrau al» Berta, spielten dies« dichterisch« Selbstent hülluna mit einer vollendet schönen Hingabe nur ganz dem Dicht»« dienend. Dankt Dr. Fröbe. Schwärzendem, 22. ffe-r. Organist Schiffner veranstaltet cm Sonntag, den 8. März, unter Mitwirkung d«» hier schon besten» be- kanmc» Siegenbochschen Leipziger Dokalguartett», da» sich draußen neben einer Nelke bedeutender Lhordirigrnten ganz bcsondcrv für dt» vokaUomposttionea Schiffner» «mfrtz^ toiura brüt»» O«g»Ulb«U-z Schwarzenberg, 28. Febr. StäLtebundtheatew 10. Vorstellana. Wilhelm von Scholz: „Der Wettlauf mit dem Schatten. Die Wirkung des Schauspiel» war verschieden. Und so werden auch die Meinungen über Wert, Sinn und Wollen de» Stücke» geteilt sein. Uns aber scheint eins unbestreitbar, daß Wilh, von Echoke» neuest» Bühnendichtung ein Versuch ist, das interessanteste Problem aller Dichtungsgcjchicht« einmal zu durchleuchten: Das Problem der dich terischen Konzeption. Das Fremdwort ist unschön, wird aber schwer einwandfrei verdeutscht. Es bezeichnet jenes Rätsel, auf welch» Weis» dem Dichter sein« Gestalten lebendig werden, woher sie ihr Wesen Damit sind «'n» Neide wichtiger Vestlmnmnaen des nc:-n Ent wurfes Mi -derqeyüdcn morden. Es wind zu prüfen sei: «k» zweckmäßig erweist, all« Gemeinden des Landes so, u>.r r» Entwurf Vorsicht, in einen einzigen verfassunasmäßiaen Nahmen zu spannen nnd den Gemeinden Ü« B"rgvvm'istcr-Derfassung anssmr- kegen. Bekanntlich ist schon von vermiedenen Selten und nach ver- scbiekcncn Richtungen hin Widerspruch g-geu Einvlheüen de« Ent» wnfes erheben werden. Öl' daher d-r Entwurf allenthalben in der skizzierten Fassung an den Lairdtog kommt, bleibt abzuwartem gen Geme'ndcn durch die Ämtskauptmannschaft, d-« b's auf weiteres als Bezirksverbände beibrkalten rrc-.d-m sollen. Di« noch bestehenden selbständigen G u t s b e z i r k« haben sich nach dem Entwurf bis zum 31. Dezember 1922 mit benach barten Gemeinden zu vereinigen. Auf Verlangen des Gemeinderates Kat ein beim In- krafltwten des Gesetzes im Amte befindlicher Bürger meister sein Amt niederz ri legen. Dieses Verlangen kann erstmalig binnen sechs Monaten nach d-m Inkrafttreten des Gesetzes und später binnen sechs Monaten noch 'Ablauf einer seibsiädrlgen oder weiteren sechsjährigen Amtszeit gestellt werden. Geschieht dies, so ist dem Bürgermeister das letzte Dicnst'iukommen, falls er auf Le benszeit gewählt Ist, voll, sogst bis zum Minus seiner Dienst eit voll und von da ab zur Hälft« g!s jährliche Rente auf Lebenszeit zu ge währen Die bisherigen Inhaber besoldeter Stadtratost llcn scheiden binnen drei Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes cder im beiderseitigen Einverständnis früher ans den Diensten, wenn fk dies binnen ein m Monat erklären. Geben sie diele Erklärung nicht inner halb der vorgesehenen Frist ab, so gelten dimen'nen von ihnen als unkündbar angestellte Deamde, dm bis zum Inkrasttreten des Gesetzes zwei Jahre im Amte waren. Bei den übrigen kann dle Einstellung für den Zeitpunkt des Ablauf s ibrcr Wablroit widerrufen werden. Der Widerruf kann nur spätestens drei, früh sten- aber sechs Monate vor Ablauf der Wahlzelt ausgesprochen werden. Erfolgt kein Wider- kuf. so gelten sie vom Ablauf der Mahlzeit ob al» unkündbar ange- stellte Dmmte. Der Bezirkstag kann erstmal binnen sechs Monaten nach dem Inkmsttrchen des Gs-est's mit Mohrbeitsbeschluß Hel Anwsen- helt von zw'i Drittel der Mitglied r die Abl»ernfung des im Amte befindlichen Amt»k»»ptmann'S beim Mniste.ri-.un des Innern koan tragen, wenn Umstände Vorlagen, di« das Vertrauen der Deiirks- Vertretung zur Amtssühnma d-s Amtshauptmannes erschüttert haben. Sväter kann ein solch r Abbernfuuasnalraq nur jedesmal binnen sechs Monaten nach Miaus einer sechsjährigen Amtsrsst gestellt wer- veu. Sind Stellen eines Amtohaupimanues neu zu besetzen, so stebt dem V-zirlstage dar Recht zu, dem Gelambniinisterlum Personen vorzuschlagen. Die Gemeinden, die beim Inkoasttveten des Gesetzes keinem Be- -Irksverbande amgobören, blc-iben b zirlstrcl. — In dieser Mstlm- unmg liegt «Ine für ein« Reihe von kleineren Gemeinden, dle lebt bi« rwidicrte Städteordivng ono nommen hoben, bedeutsam« M- weichuna g genüber dem FMer'schm En Wurf. Erklärung abgab, an die Spitze gestellt wurde, daß di« Worts „ver anlaßt durch die Veränderungen in der Verfassung des Deutschen Reichs und des Frcisie.cts Sachsen* gestrichen wurden und der bis herige erste Satz znm dritten Sntz gemacht wurde. Die k? 1 bis 8 wurden ohne weitere Aussprache einstimmig in der Fassung erster Lesung angenommen, desgleichen 8 6, nachdem in namentlicher Ab stimmung niit 63 gegen 18 Stimmen die Ueberschrift: „Amt des Lnudesbischofs* beschlossen worden wnr, ferner 8 7, nachdem «in An- trag Dr. Hedrich, die Bezeichnung Lnndeskonsistorlum durch Landcs- kirchenamt und Landessyubde durch Kirchenlandtag zu ersetzen, abge- lchut worden war. Eiu.c ausführliche Aussprache rief 8 8 (3"sam- mcusetzung der Eonode) hervor, wobei insbesondere die F-age der Urwnhlcn nochmals eine Rolle spielte. Angenommen wurden dle Anträge Lindner (Streichung der vier von den Superintendenten an» ihrer Rütte zu wäbleuden Mitglieder) und Kummer (Erhöhung der Zahl der vom Londeskircheuausscbuß zn berufenden Mitglieder von neuem auf 13, dis in Mehrheit den geistlichen Ständen angehören sollen). 8 9 wurde mich Ablehnung eines Antrag, Hlckmgnn-Leivzig, die Verhältniswahl einzufiihren, mit großer Mehrheit in der Fassung der ersten Lesung angenommen, ebenso die 88 10—13 und 8 14, letzte rer mit der Abänderung, daß die Synode nicht zwaugsläusig, son dern „in der Siegel* jährlich zu einer ordentlichen Tagung zusammen- trctcn soll. * Neuanfordernngcn für die sächsischen Bahnen im Reichs- elscnßahnetat: 1. Herstellung einer vollspurigen Nebenbahn von Theuma nach Plauen 4 Büll.; 2. flweiglcisigcr Ausbau der Linie Schwarzenberg—Zwickau zwischen Hartenstein und Wiescnlmrg 3M'll.; 3. Ilmbau des Vnhnlwfs Glauchau 4 Mill.; 4. Anlage des Balm'-cns Plauen—Chrieschwitz 3 Mill.; si. Er- u ntcrung des Bahnhofs Zwickau 11 Mill.; 6. Erweiterung des oberen Bahnhofs Plauen 6 Mill.: 7. Erweiterung des Werk» stättenbahnhofs Zwickau 1 Mill. M) 000 Mark; 8. Erbauung einer Lokomotivbctriebswertstatt auf dem oberen Bahnhof Reichenbach und Erbauung einer Lokomotlvbrtricbswerkstatt auf Bahnstof Zwickau: 9. Beseitigung der Schienrnübergängo bei 1256-100, 1268-1-82 nnd 1263 !-68 in Flur Zwickau durch Herstellung pau WegunterfübrunüLv bei Stein 1258-i-L7H und monie seine» Schassens. Scholz sucht nun an einem dramatischen Experiment das fast krystallinische Fusgmmenschteßen von tausend Gedankenverbindungen zu dichterischer Gestaltung, zu Gestalt und Charakter, zu versinnbildlichen. Mit jener geistigen Kraft de» dich» terischen Heiischcrtmns begabt, schafft der Dichter Martin» ein Schick sal In einem Roman, da» einem erlebten auf» Haar gleicht. Unend- 12634-63,3 1 Mill.; 10. Erweiterung de, Werkstätten kn Chemnitz S Mill.; 11 Einführung de» Rollwagenverkehr» auf der Streck, Kirchberg—Saupersdorf de» Schmalspurllnt» Wilkau—Carlsfeld 400 000 Mark. Lößnitz, 23. Febr. Am Montag hielt der «Vrgerverek» seine Hauptversammlung im „Sächsischen Hof' bet gutem Ba- such« der Mitglieder ab. Der Vorsitzende Ernst Päßler er öffnete die Versammlung mit begrüßenden Worten. Unter den bekanntgegebenen Eingängen befand sich u. a. di« Mit teilung von einer weiteren Spende vom Ehrenmitglied Fabrik besitzer Emil Müller für fördernd» Zwecke. Den Jahres bericht erstattete Paul Ebert, den Kassenbericht Herm. Reuther. Der Bürgerfond» hat die Summ» von 63S107 Mark erreicht. Der Mitgliederbestand ist auf 70 gestiegen. Der Jahresbeitrag wurde auf 12 Mark und das Eintrittsgeld auf 3 Mark fest gesetzt. Die Vorstandswahlen fanden durch Wiederwahl der Herren Gustav Wagner, Richard Uhlmann und durch Neuwahl der Herren Ernst Päßler «nd Oskar Demmler al» Beisitzer ihre Erledigung. Nach Dankabstattung an den seitherigen Do» sitzenden Hrn. Ernst Päßler, welcher sein Amt niederlegt«, wurde Hr. Kaufmannn Herm. Tischendorf al» Dorsitzender ge wählt. Als Versammlungslokal wurde wieder der „Sächsische Hof* bestimmt. Grünhaln, 23. Febr. veffentlich, Stadtgemeinderat», sitzung am 16. Februar. Anwesend: Der Bürgermeister, vte» Stadträte, 11 Stadtverordnete. Kenntnt» wird genomm«» von der oberbehördlichen Bestätigung der Stadträte Wickidal und Starke als 1. und 2. Stellvertreter des Bürgermeister», von dem ablehnenden Bescheid der Lande»anstalt Ehemnid wogen Errichtung einer Jugendherberge im Fuchsturm uns vom Stande der Ortsklassenangelegenheit. Genehmigt wurde der 9. Nachtrag zur Gemeindesteuerordnung, Vergnügungs steuer betr., die neuaufgestellte Schornsteinfegertaxe, der Bei tritt zum Gcmeindeverband „Erzgebirgs-Verkehr*, der Aus- tausch von Grundstücksteilen zur Verlegung de» Moosbache», die Erhöhung des Gaspretse» auf 8,50 Mark für einen Kubik meter und des Kokspreise» auf 88 Mark für einen Zentner d'e lleberuahme des Gemeindeanteils an den Unterstützung»- betrögen für die Invaliden- und Altersrentner. Da» Orts-, gosetz über die Besoldung der Gemeindebeamten wird ge nehmigt. Der hierzu gehörige Besoldungsplan soll nochmal» in: Kassenausschuß unter Zuziehung des Deamtenau»schusse» beraten werden. Der Vereinigung der Kriegsbeschädigten wird die Eintrittskartensteuer anläßlich eines Unterhaltungsabend», dessen Reinertrag zu Wohltütigleltszwecken verwendet werd«» soll, erlassen. * Drohend« Paplerknapphett. Der Verband Deutsch« Druckpapier-Fabriken teilt mit, daß die in Sachsen gelegenen 16 Fabriken infolge de» Eisenbahnerstreiks und de» Streiks der böhmischen Grubenarbeiter starten Kohlen- und Zellstoff mangel haben. Es kann also sehr leicht der Fall eintreten, daß die Katastrophe bet den Zeitungen wegen ungenügende» Papierlieferung erst jetzt nach Beendigung des Eisenbahner» streik» eintritt, well Wochen vergehen werden, bevor aus reichende Kohlen» und Zellftoffmrngrn die Fabriken erreichen. Wenn auch alles geschehen wird, um diese Katastroph, abzu» wenden, so rät doch der Verein Deutscher Zeitungsverlea« den Zeitungen dringend, im Pavierverbrauch vorderhand dl» allergrößt« Eparsamk,it walten zu lassen. A Konzerte, Theater, Derg«Lgaazea.E Schneeberg, 23. Febr. Sonntag, den 12. März, nach«. 5 Uhr, findet tn der Seminaraula wieder eine Hausmusik stütz diesmal mit Werken von Schubert: Klavierkompositionen, Lieder für Sopran und Alt, Streichquartett «Der Tod und das Mädchen*. Der Eintritt ist frei, doch wird Gelegenheit gegeben, eine Gabe für di« IubUäumsstiftung zu spenden. »'denken weyen der Dcwcknrrzahl oder der LeisiiMlcsfäßivkolt pon Aten des Ministerium- nicht erdvbcn werden. Im ü^en ist zur !Lipinski^Ängriffe" gcgcl T^CchnM^riclM^ Dlldunq von GemmtciENnden di« Gcn-chminunq d-s Mimftormms > ß ,, ? " rnss. des Innern erforderlich. Der Bümevmnster ist zn^ich In allen in. 9^" den für die Per. onalpolitik verantwortlich.N der Defamtgen-eind« zusEmenaefaßten Or^choften Vorsitzender des -o^mlen. .uu übrigen hat doch Münster Lipinski auch den Ortsrates und übt als solcher die Vchian-ü« ans, die dem Dürrer- Aufgabcntrcis d-s Bcrwaltungsmspektcrs Kothe, nämlich dre
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)