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Erzgebirgischer Volksfreund : 13.01.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-01-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-192201134
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19220113
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19220113
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Erzgebirgischer Volksfreund
-
Jahr
1922
-
Monat
1922-01
- Tag 1922-01-13
-
Monat
1922-01
-
Jahr
1922
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 13.01.1922
- Autor
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i^WM^ c - -> . /.>< , " "" : KWUWUWM D«r »»kld'-lrgtlch« DvlNIreund- »pckeinl 1«»»» mtt Au»n°dm' der Tad' »ach Sonn- und ss-stt-nm »«tuadpr'ld E monalttch Aiara 10.— durch di, AuatrSger ms Kaus: durch die Pall bezogen atsrI'llLdrUch Mord 32 00, inonaMch Mork Iloo Au»ei,«upr«ld (,M!chUebl. PnzePcnüeuer): tm -UmUdNtt- d«jlr» dn Raum der Np. Lowneizett, 2.00 Md., auv wdN» 2.3? Md., im omilichenT^i ite daide ^,ii,8 — Md.. ouimSrl» 10.—Md., ttnNedlomeiett diePeklzettiS,—Md., auswdrl» S — Md. P»fti<d,a-«»N»»I L^pdd Nr. IS22S. « enihallend die amtlichen «»kanulmachunge« der Amkshauplmannschast und der Staaisdehörden in Schwarzenberg, oer Staals» u. städtischen Behörden m Schneeberg, Löbnitz, NeustSdtel, vrünhain, sowie der Finanzämter in Au« und Schwarzenberg. Ss werden auberdem verössentlicht: Die Bekanntmachungen der Stadtrate zu Au« und Schwarzenberg und des Amtsgericht» zu Aue. Verlag L. M. Gärtner, Aue, Srzgeb. -»rnsprech««- An« «1, Stpultz (Am« Au«) 44S, Schn««terg IS, Sch»ar»«v»«r» 1». Drahlanschrist- AoMfriunt Au,,rzg«b<rg«. An»«t»^>-A>>nadiu« «ür d>, am Nachmittag «rlchttnmd« Nummir di» oanniitag» S Uhr in d«n Naupia^chSit»- ft,ü«n. Lin, S«pidr Nir di« Nninahm, dn Anziiam IM oorg^chrttdrnrn Log, lowl, a>i d«siiminin Sun« wird «ich! ^g,lwn, auch »ich! ftir di« NichttadM dn durch Kn». Ipmchn ai>I,«e«d»nen Anzttgn. - Für Rückgad, uno«rlangi «in,Landin Schristftüch, Ldnnimmi dl, Schrtftwittm, d«in, vnantwortuna. - Unindrndung«, dn Drlchäst». dNri^in txgründn d^n« Nnlprüch«. Lii Iahiun^onz», und Kondur» o,Ii,n Rabatt« «I» aichi „rrinbari. ya«vl»<schaft»tt«Ur> i» «Uw, Wkattz, Schnndn, «d Schwarznbng. Nr. 11. Freilag» den 13. Januar 1922. 75. Jahrg. Die Maul- und Klauenseuche ist unter den Viehbeständen der Landwirte Albert Klötzer in Schönheide, Ortsl.-Nr. 149 und Emil Engelhardt in Bermsgrün, Ortsl.-Nr. 115 amtlich festgestellt war- den. Sperrbezirk in Schönheide: Gehöft 149. Beobachtungsgebiet: Oberschönheibe bis zur Bahnlinie. Sperrbezirk in Bermsgrün: Gehöft Nr. 11S. Beobachtungsgebiet: Bermsgrün. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie in den Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Schwarzenberg vom 28. Mai und 11. August 1920, die Maul- und Klauenseuche in Unterscheid« betr., abgedruckt in Nr. 123 und 186 des Erzgeb. Volkofreunds, auf die ausdrücklich hingewiesen wird. Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche unter dem Viehbestände von Hermann Junghanns, Vrtsl.-Nr. 47 in Alberoda. Da» Gehöft kommt nunmehr zum Beobachtungsgebiete. Schwarzenberg, am 7. Januar 1922. Die Amtshauptmannschast. Auf Blatt 219 des hiesigen Handelsregisters, betr. die Firma A. H. Grunert, Zweigniederlassung der Ludwig Hupfeld Aktiengesellschaft in Johanngeorgenstadt, Zweigniederlassung der in Böhlitz-Ehren berg unter der Firma Ludwig Hupfeld Aktiengesellschaft bestehenden Aktiengesellschaft, ist heut« ein getragen worden: Die Generalversammlung vom 14. Dezember 1921 Kat die Erhöhung des Grundkapitals um Neben Millionen Mark, in siebentausend Aktien zu je eintausend Mark zerfallend, mithin auf zwanzig Millionen Mark, beschlossen. Die Erhöhung ist erfolgt. Der Gesellschaftsvertrag vom 23. Dezember 1904 ist durch den gleichen Beschluß laut Notariatsprotokolls vom 14. Dezember 1921 in den Paragraphen S, 6, 7, 8,11 und 12 abgeändert worden. Der Aufsichtsrat kann einzelnen Mitgliedern des Vorstandes die Befugnis erteilen, die Gesellschaft allein zu vertreten. Weiter wird bekanntgegeben: Von den neuen Akten sind 6750 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien und 250 Stück auf den Namen lautende Vorzugsaktien. Die Stammaktien werden zum Kurse von 200 Prozent, die Vorzugsaktien zum Nenn werts ausgegeben. Die neuen Vorzugsaktien werden den bestehenden Vorzugsaktien hinsichtlich ihrer Siechte und Einziehbarkeit gleichgestellt. Der Vorstand besteht je nach Bestimmung des Aufsichtsrate» aus einem Mitglied? oder aus mehreren Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder werden durch den Dor- sitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates bestellt, denen auch der Widerruf der Bestellung obliegt, lieber die Art der Zusammensetzung des Vorstandes und der Befugnisse der einzelnen Vorstandsmitglieder, sowie über die Bestellung von Stellvertretern von Vorstandsmitgliedern entscheidet der Vorsitzende des Aufsichtsrate» und dessen Stellvertreter. Amtsgericht Johanngeorgenstadt, am 10. Januar 1922. Körperschaslsfteuer und Kapilalerlragsleuer. Oeffentliche Aufforderung zur Anmeldung von für dl« Körperschaftssteuer wichtige« Vorgänge» und z»r Abgabe der KapitalertragseMSrung. Die körperschastssteuerpflichtigen Personenvereinigungen und Zweckvcrmögen, die im Bezirke des Finanzamts Aue den Ort der Leitung, oder, wenn der Ort der Leitung im Ausland liegt, ihren Sitz, einen nach 8 71 der Reichsabgabenordnung bestellten Vertreter oder den größten Teil ihres inländischen Vermögens haben, werden darauf hingewiesen, daß sie verpflichtet sind, folgende für die Steuerpflicht "wichÄAWrKnjzsKÄ'eils MnstestWtt WöMn nach'iyrem EMMt dem MkÄzelchtteMi'FinEW zeigen: a) ihre Gründung, sowie den Eintritt von Tatsachen, die ihre Steuerpflicht oder eine veränderte Steuerpflicht zur Folge haben, b) den Erwerb der Rechtsfähigkeit, den llebergang aus einer Rechtsform ober Gesellschaftsform in eine andere, sowie die Verschmelzung (Fusion) mit einer anderen Gesellschaft, H die Verlegung des Ortes der Leitung oder de» Sitzes in das Inland, sowie die Verlegung beider in das Ausland, d) die Beschlußfassung über die Auflösung oder den Eintritt der Auflösung aus anderen Gründen, e) die Beendigung der Vermögensauseinandersetzung (Liquidation) und die Löschung im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister. Die Pflicht zur Anzeige trifft die gesetzlichen Vertreter, Vorstände, Geschäftsführer oder, wo solch« bei Personenvereinigungen nicht vorhanden sind, die Mitglieder oder Beteiligten (88 84, 86 der Reichsabgabenordnung). Die Unterlassung der Anzeige ist nach F 27 des Körperschaftssteuergcsetzes und 8 377 der Rcichs- obgabenordnung mit einer Ordnungsstrafe von 5—500 Mark bedroht. Sie kann eine Haftung für den Stcueranspruch zur Folge haben, (8 90 der Reichsabgabenordnung). Körperschaftssteuerpflichtig sind: 1) Die Erwerbsgesellschnften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Kolonialgesell schaften, bergbautreibende rechtsfähige Vereinigungen und nicht rechtsfähige Berggewerkschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sonstige Personenvereinigungen mit wirtschaftlichem Ge schäftsbetrieb, deren Zweck die Erzielung wirtschaftlicher Vorteile für sich oder ihre Mitglieder ist), 2) die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Dersicherungsverein« auf Gegenseitigkeit und die politischen Parteien und Vereine mit eigenem Gewerbebetriebe, 1) sonstige juristische Personen des bürgerlichen Rechtes, insbesondere eingetragene Vereine, rechts- fähige Anstalten und Stiftungen, t) juristische Personen des öffentlichen Rechtes, insbesondere kirchliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, 5) nichtrechtsfähige Personenvereinigungen und Zweckvermögcn mit Ausnahme der offenen Handels gesellschaften, der Kommanditgesellschaften und der sonstigen Erwerbsgesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen sind. Die Steuerpflichtigen werden ferner darauf hingewiesen, daß sie jeweils nach Ablauf ihres Ge- schäftsjahrs (Wirtschaftsjahrs) eine Steuererklärung abzugeben haben. Wenn ihnen eine besondere Auf forderung hierzu nicht zugeht, ist die Steuererklärung binnen der Frist von drei Monaten nach Ablauf des Tage» abzugeben, an dem das Iahresergebnis (der Jahresabschluß) von den zuständigen Organen festge-, stellt worden ist. Wer die Frist zur Abgabe der Steuererklärung versäumt, kann mit Ordnungsstrafe» zur Abgab« ungehalten, auch kann dem Steuerpflichtig«« ,i« Zuschlag bi» zu 10. v. H. der endgültig fest gesetzte« Steuer auferlegt werde«. Di« unter 1, 1, genannten Erwerbsgesellschaften haben ohne besonder« Aufforderung Kinn« einem Monat nach Feststellung der Bilan, oder de» sonstigen Abschlusse» durch di» zuständigen Organ« 1 10 v. H. de» Reingewinn» al, vorläufig« Zahlung auf di« Körperschastsste«« zu entrichten. Richt rechtzeitig» Entrichtung hat einen Zuschlag von zwanzig v. H. der endgültig festgesetzten Steuer zu Folg«. II . Die unter l, 1—ö, aufgeführten körperschaftssteuerpflichtigen Personrnvereinigungen und Zweck- vermögen werden aufgefordert, die durch 8 38 oer Ausführungsbestimmunge« zum Kapitalertrag»steu»r- gesetz vorgcschrieben» . „ , „ Kapitalertragrstenererklärung gleichzeitig mit der Körperschastssteuererklärung, und soweit ein« Verpflichtung zur Abgabe der Körpev- schaftssteuererklärung nicht besteht, in der Zeit vom 1. Februar bl» 1. Mär, 1922 bei dem unterzeichneten Finanzamt abzugeben. Gleichzeitig sind auf Grund des 8 34 der Ausführungsbestimmunge» zum Kapitalertragssteuev- gesetz zum Zwecke der Nachprüfung einer richtig vorgenommenen Besteuerung nach Maßgab« des Vor drucks die in der genannten Zeit gezahlten oder bezogenen Kapitalerträge anzugeben. Vordrucke für die Kapitalertragssteuererklärung können von dem unterzeichneten Finanzamt bezöge« werden. Die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung besteht auch bann, wenn «i» Vordruck nicht »ug»- sandt worden ist. Die in § 39 Abs. 1 Nr. 2 der Ansführungsbestimmungen zum Kapitalertragssteuergesetz aufge- führten Gläubiger Reich, Länder, Gemeinden, (Banken usw.), insoweit sie mit den im 8 35 dieser Äus- führungsbestimmungen bezeichneten Erträgen nach 8 3 des Kapitalcrtragssteuergesetzes von der Steuer befreit sind, sowie andere nach 8 3 dieses Gesetzes von der Steuer befreite Gläubiger, insoweit sie für die bezeichneten Erträge eine Freistellungsverfügung erwirkt haben, werden von der Abgabe der Kapital ertragssteuererklärung entbunden, unbeschadet des Rechts der Einforderung der Erklärung im Einzel falle. Im übrigen besteht die Verpflichtung zur Abgab« der Kapitalrrtragssteuererklärung ohne Rücksicht auf dis Höhe der Erträge. Finanzamt Aue, am 10. Januar 1922. ' Volksschule Meders chlema. Die Anmeldung der Neulinge soll Dienstag, den 17. Januar 1922, so« 2 Ll» 4 Ah^ im Amtszimmer des Unterzeichneten bewirkt werden. Schulpflichtig werden die Kinder, die bis zum 81. März d. I. das sechste Lebensjahr vollend««, doch können auch Kinder ausgenommen werden die bis zum 30. Juni d. I. sechs Jahre alt werden. Dor- zulegen ist für alle Kinder der Impfschein, für auswärts geborene außerdem die standesamtlich« Geburt»» urkund« (Stammbuch). Die Anmeldung hat durch di» Erziehungspflichtigen zu geschehen. ' ' NiederMema, den 11. Januar 1922. Ernst V. geil, Schuldirektor. Kolzoersleigerung. Anlonslhaler Slaalsforskeoier. Mittwoch, den 18. Januar 1922, vormittags N12 Uhr im Gasthof z»r Eisenhütte i« Erla. 7689 fi. Klötze, 7—15 cm Oberst., 3383 fi. Klötze 16—36 cm Oberst. 31! und 4,0 Mtr. lang, 01 fi. Derbstangen 13—14 cm Unterst., 3810 fi. Neisstangen 3—7 cm Unterst., 6 rm Nutzscheite und 15 rm Nutz» knüppel. Kahlschläge in den Abt. 18 und 42 Antonsthalcr Teil, Durchforstung. Abt. 28, 34, 38, 51—54 Lrandorfer Teil. Don nachmittag» 82 Uhr ad: 153 rm w. Brennscheite, Brennknüppel, Zacken, Aeste, 297 rm. w. Stöcke, 508 rm. fi. Streurelfig. Kahlschlag Abt. 18 und 42, Antonthaler Teil, Durchforstung. Abt. 28, 51—54, Lrandorfer Teil. Der Verkauf des Brennholzes erfolgt in kleinen Posten nur an Selbstverbraucher der näher«» Umgebung. Nähere Auskunft durch die Revterverwaltung. Forstrevlerverwaltung Antonsthal.Forstrentamt Schwarzenberg. Kolzverfleigerung. Raschauer u. Grünhainer Slaalssorsirevler. Freitag, den 20. Januar 1922, vorm. ^12 Uhr im Gasthos „Schweizerhos* t» Mittweida-Markersbach. a) Raschauer Forstrevier. 2574 fi. Klötze 10—15 cm Oberst., 5701 fi. Klötze, 16—52 cm Oberst., SD und 4 Mtr. lang, 4 rm fi. Nutzscheite, 130,5 rm w. Drennscheite, 104 rm w. Brennknllppel, 1 rm w. Zacken, 22 rm w. Aest», 1200 rm Streureisig. Aufbereitet im Kahlschlag in Abt. 64. b) Grünhainer Forstrevier. La. 1100 meist k. Klötze bis 36 cm Oberst., 31) und 4 Mtr. lang, 82,5 rm Brennholz, 85 rm Stöcke, 178 rm Brennreisig. Aufbereitet im Kahlschlag in Abt. 75 (Fürstenberg) Nähere Auskunft durch die Reviervcrwaltungen. Forstrevierverwaltungen Raschau und Grünhain.Forstrenamt Schwarzenberg, OesseuMche 1. Ratssitzung zu Aue am Montag, den 16. Januar 1922, nach«. >46 Ilhr, in dem Stadtverordnetensitzungssaa!. Tagesordnung: 1. Erstattung des Jahresberichts. 2. Verpflichtung und Einweisung der wieder-, bezw. neugswählten Herren Ratsmitglieder. — Im Anschlusse an die Ratssitzung wird öffentlich« Sitzung der Stadtverordneten abgehaltcn. Tagesordnung: 1. Einweisung der neu ins Kollegium eintretenden Herren. 2. Erhöhung der Gewährssumme für die Kraftwagenlinie Aue—Schwarzenberg- Grllnhain. 8. Ausschußwahten. . Der „Erfolgs Man schreibt uns: Wenn inan den der Reichsrcgierung nahestehenden Blättern, allen ooran „Vorwäto", „Rassische Zeitung" und „Germania", Glauben schrillen darf, dann ist cs nur der häßliche Neid einer schnöden Mit welt, die Reichskanzler Dr. Wirth und seinem Schildknappen Dr. Rathenau die Anerkennmrg vorenthält für die großen Verdienste, die sie sich erworben haben, indem sie die Einladung Deutschlands nach Lannes durchsetzten. Heber das, was Dr. Rathenau mit seiner Abord nung von Lannes nach Haus« bringen wird, brauchen wir vorläufig nicht viel zu sprechen; dazu wird Gelegenheit genug vorhanden sein, wenn die Sache vorbei ist. Dor allen Dingen muß sich erst Herausstel len, ob wir eine Neuairflage von Spa und London erleiden werden, wo die Vertreter der deutschen Negierung nur kurz gehört, im übrigen aber lediglich zur Entgegennahme einer Anordnung zugelaffen worden waren. Wir fürchten leider sehr, daß man vielleicht in Lannes die äußere Form ein wenig besser wahren, in der Hauptsache über doch nicht mäers handeln wird, als früher. Etwa» anderes ist ed, wenn man die „Erleichterung", di« uns angeblich bereits gewährt worden ist, mit Posaunenstößen der Freud« begrüßt und zugleich diejenigen herab- setzt, di« sich genug nüchternes Urteil bewahrt haben, um sich erst ein, mal diese sogenannte Erleichterung kritisch onzufehen. Nach dein Londoner Ultimatum waren wir verpflichtet, dreieinhalb Milliarden Goldmark im Jahr zu zahlen. Nach den Bedingungen, aas di« sich Lloyd George und Briand unter, Zustimmung Belgiens und Italien» bereit» geeinigt haben, an denen formt schwerlich noch zu rüt teln sein wird, sollen wir im Jahve 1922 bar bezahlen 700 Millionen Goldmark und in Sachleistungen 1700, insgesamt also 2400 Millionen Goldmark. Datei möge bemerkt sein, daß ursprünglich unsere Barzah lung auf 500 Millionen festgesetzt, aber infolge des Jubels, der bei uns pb diel« ULrletchteruaa^ ausgtstoß« wurd», alsbald auf 700 Millio nen erhöht worden Ist. In dm beiden nächsten Jahren erhöhen sich die Sachleistungen um je 300 Millionen Mark. Wenn wir vorerst beim Jahve 1922 bleiben, hat die von uns zu erlegende Schuldsumme «inen Abstrich von 300 Millionen Goldmark erfahren. Das ist zwar immer noch nicht 70 v. H., wie sich gänzlich uuverstänülicherwcise der Demokra tische Aeitungsdienst ausdrückt, macht aber an sich einen günstigen Ein druck. Die Kernfrage ist nun, ob diejenigen nm Rathenau recht behal ten, die dn meinen, das Aufbringen der Sachleistungen werde sich ver hältnismäßig leicht ermöglichen lassen. Menn wir annehmen wollen, daß wir Devisen für 700 Millionen Goldmark im laufenden Jahr auf- zubringon vermögen, muß die Regierung außerdem auf irgend eine Weise die Sachleistungen, also Warrn für 1700 Millionen Mark, bezah len. Um diesen gewaltigen Teil des Ertrages deutscher Arb«it wird di« deutsche Industrie in ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf dem Welt markt verkürzt. Wenn "darauf hingewiesen wird, daß es Ler deutschen Industrie gleichgiltig sein könne, an wen sie liefere, wenn sie nur gut dabei verdiene, so ist dem Loch «ntgegenzuhalten, daß «s einen großen Untrrschiod ausnmcht, ob das Verdienst Ler deutschen Industrie von Lou ausländischen Kunden oder von Len deutschen Steuerzahleim getragen werden muß. Wir sollen unseren Haushalt mit hohen Steuern und durch Sparsamkeit in Ordnung bringen, was Luräfaus kein unbilliges Verlangen ist. Aber wir sollen zugleich die Tätigkeit der Notcnpreiw einstellen. Wenn es vielleicht mit gewaltigen Anfügungen angängig ist, Lie Fehlbeträge in den Reichsbetrieben und damit im Noichsbaus- halt zu beseitigen — was noch keineswegs sicher ist — dann bleibt immer noch Ler Ankauf von GoldLcvisen im Betrage von 700 Millio- nm und die Bezahlung von Sachleistungen im Betrage von 1700 Mil lionen Mark zu Lecken. Da Lie Regierung kein« anderen Eingling« zur Verfügung hat, muß si« auf dem Wege Le« Kredits, d. h. also Kirch Ausgabe von Papiergeld, Schuldscheinen, Darlehnskasscnicheimm oder sonstwie Lie nötigen Zahlungsmittel sich besorgen. Wir sind also wie- der im alten Kreislauf begriffen, aus Lem es keinen Ausweg gibt. Wie gleichzeitig Lem Derian gen b« Latent« Rechnung getragen wrvLen soll, Ler Tätigkeit der Notenpresse Einhalt zu gebieten, ist «in Rätsel, das vielleicht Li« Herren Wirth und Rathenau, nicht aber wir zu lös«» imstande sind. Dazu kommt ferner das Verlangen, Lie Kohlenpveis« Len.Welt marktpreisen glcichzusollen. Devade hierin zeigt sich das Bestrebe: Englands am deutlichsten, Lie Leistungsfähigkeit unserer Industri, möglichst zu beschränken, denn in dm billigen Kohlen lag bisher Lü Möglichkeit begründet, billig zu erzeugen und zu verkaufen. Die Er Höhung Ler Kohlenpveise setzt sich aber automatisch in «ine entsprechend« Erhöhung aller Preise im Inland, sowohl für Waren, wie für Lebens mittel und damit auch für Arbeitslöhne um. Das bedeutet «ine wei tere ungeheure Belastung Les deutschen Volkes. Unter Liesen Umstän« Len ist die Frage berechtigt, ob Lie Regierung imstande sein wird, im Jahre ^022 Li« Gesamtsumme von 2100 Millionen Goldmark in bar und Sachleistungen aufzubringm. Angesichts Ler Erfahrimgm, über Li« wir heut« verfügen, muß jod>er aufrechte und ehrliche Mensch Lies« Frage verneinen. Infolgedessen ist der groß« „Erfolg", der angebliH erzielt worden ist, nur ein Scheinerfolg, denn es macht gar keine» Unterschied, üb man von uns zweieinhalb oder dreieinhalb Milliarde» Goldnrark verlangt, wonn wir nicht imstande sind, auch nur zweiein halb irgendwie zu beschaffen. Der Reichsverband der dnüschm Industri« Wer E«m«. Berlin. 11. Jan. Dsr Vorstand des Re-chsvcMmdc« der Deut schen Industrie hat sich auch mit Len neuen Bedingungen befaßt, Vit von dec En tonte in Lannes ausgestellt worden sind. Im Gcoeusatz zi Lor offiziösen Beleuchtung betrachtet Li« Vertretung L«r deutsch«: In dustri« LI« Garantieforderungen Ler Lntent« al» gnan f» vernicht«! wie alle« das. was man im Londoner Ultimatum von uns verlangt» Di« Herabsetzung Ler Barzahlungen spiele nur eine gering, Rolle, die Entente selbst nicht mit einer völligen Begleich:«^ Ser London«
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