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Sächsische Amts-, Anzeige- und Nnteehnltungsblatt für Schandau, Sebnitz und Hohnstein. LM" Durch alle Postanftalte» zu beziehen. PrämuneratiouöprciS vierteljährlich Itt Ngr. "VQ 49. Freitag, den 3. Pecember 1858. Wochenschau. Sachsen. Schandau, 2. Decbr. In Folge der seit einigen Tagen herrschenden milden Temperatur kam gestern in den NachmittagSstunden das auf der ober» Elbe sich befindende Eis zum Aufbruch und nahm bei mämgem Wasserstand einen ganz ruhigen Verlauf. Ganz erwünscht wird übrigens diese Witterung hauptsächlich für den Kohlentransport sein, indem die allzufrüh cingctretcnc Kälte sehr hemmend hierauf einwirkte. Pirna, 18. Novbr. (Pirn. Wchbl.) In der unter Vor sitz des Hrn. Gerichtörathö Schumann heute staltgefundcncn Sitzung des königl. Bezirksgerichts kam zuerst das Verbrechen der gewaltsamen Befreiung eines Gefangenen und der Wider setzlichkeit gegen einen Genöd'arm zur Haupivcrhandlung. Der Angeklagte in derselben, der 20jährige Steinbrecher Karl Sa muel Heinrich Hering aus Schandau, gestand theils zu, lhcils wurde er durch Zeugen überführt, am Abend des 1. Nov. d. I. vor einem Schänklocalc zu Schandau, als ein daselbst befind lich gewesener Soldat dcö in die Garnison Bautzen zurückkehren- dcn abgclöstcn Fcstungöcommando's, welches in Schandau über nachtet, vom Gcnödarm wegen Spcctakcls und ungebührlicher beleidigender Acußerungcn arretirt worden, auf den Genöd'arm losgegangcn zu sein, und den von demselben arreiirten und ge führten Soldaten, mit Gewalt sich zwischen deren beiderseitige Arme drängend, von Ersteres Seite so losgerifsen zu haben, daß der Gensd'arm ihn loslassen müssen, worauf der Soldat sofort die Flucht ergriffen hatte. Er war nun hierauf selbst vom Genöd'arm festgenommen worden, um nach dem Gerichtö- gesängnissc tranöportirt zu werden, hatte sich aber der Festnahme dadurch widersetzt, daß er den Genöd'arm von hinten anpackend, an die Wand schiebend und sich mit den Füßen einstemmend, seine Fortschaffung unmöglich zu machen gesucht, so daß diese nur mit Hülfe dritter Personen, welche aus den Hülfcruf des Gensd'arm herbeigeeilt, hatte bewerkstelligt werden können. Ob wohl etwas angetrunken, war er doch nicht im Zustande der Unzurechnungfähigkeit gewesen, so daß die Verlheidigung dcö Hrn. Adv. Hartwig sich hauptsächlich nur auf die Anführung der strafmindcrndcn und mildernden Umstände beschränken konnte. Hering wurde wegen der Befreiung des arretirten Soldaten nach Art. 154 Abth. 1 zu 5 Monaten, wegen der Widersetzlich keit nach Art. 142 M. 78 des Strafgesetzbuchs zu 1 Monat, zusammen also zu 6 Monaten Arbeitshaus verurtheilt. In der zweiten Hauptvcrhandlung sah man mit Bedauern ein unglückliches Opfer jugendlichen Leichtsinns und der Genuß sucht auf der Anklagebank, den erst I^Z-jährigen Ockonomie- Volontär Franz Louis Starke aus Niesa. Er legte daö offene Gcständniß ab, in der letzten Hälftf d. I. thcilö aus einer im Wirtschaftsgebäude dcö Rittergutes Rottwerndorf, wo er zu letzt alö Volontär gewesen, befindlichen Stube und zwar aus einem dem dasigcn Wirthschafts-Jnspcclorö gehörigen Tischkasten, theils aus einem Schreibsecretär in der Wohnung des Jnspee- torö, die er mit letzterem innegehabt, nachdem er mit den dazu gehörigen Schlüsseln die betreffenden Behältnisse geöffnet, zu verschiedenen Malen Summen von 1 bis höchstens 7 Thlr. auf einmal, überhaupt aber auf diese Weise mindestens 76 Thlr. entwendet und verthan zu haben. Der Hr. Staatsanwalt Ga reis beantragte die Bestrafung wegen einfachen Diebstahls nach Höhe von 76 Thlr. in Gemäßheit' der Bestimmungen dcö Art. 299 3 des Strafgesetzbuchs; der Verthcidiger, Hr. Adv. För ster, sprach gegen die Annahme, als liege ein fortgesetztes Ver brechen vor und wies auf die Mildcrungögründc hin, alö: die große Jugend, die Verwendung des Geldes zum Tractiren An derer, den jugendlichen Leichtsinn, die Versuchung, in welcher der Angeklagte sich befunden, und den vollständigen Ersatz. Un ter Berücksichtigung deö letzten, traf Starken eine Arbcüöhauö- strafe von 9 Monaten. Dresden. Daö „D. I." enthält die amtliche Nachricht von der definitiven Ernennung des Finanzministerö Behr zum Justizminister, sowie des Kreiödirectorö Staatöministcrs a. D. v. Friesen zum Finanzministcr und Minister in ovrmKoNois. Letzterer wird mit Beginn des JahreS 1859 die Leitung des Finanzdcpartements übernehmen. — Das k. Finanzministerium hat beschlossen, für den k. s. Postbczirk zum Zwecke der öftere» Bereisung der Postanstalten, mithin der persönlichen Beauffichtigung und Controlirung des PostdiensteS in allen seinen Theilen, vier Postinspectoreu und einen Posthaltcrei-Jnspector, mit dem Wohnsitze in Leipzig, an- zustcllen, deren Geschäfte vom 1. Deccmber d. I. ab bis auf Weiteres von geeigneten Postbeamten, in der Eigenschaft alö Postinjpectionö- und beziehentlich Posthaltcrci-JnspectionSver- wcser, vorläufig auftragswcise versehen werden sollen. Diese Inspektoren, rcsp. Jnspectionöverwcscr, sind instruetionömäßig angewiesen, auf ihreu Dienstreisen sowohl mündliche als schrift liche Beschwerden über Gegenstände deö Postdienstcö von Jeder mann anzunehmcn und solche sofort oder ehegelegcntlich zu er örtern und nach Befinden zu erledigen oder behufs der Abstell ung darüber Bericht an die kön. Obcrpostdirccuon zu erstatten. (D.J.) — Die mit der Umschrift: „Segen des Bergbaues" ver sehenen sächsischen Einthalerstücke haben insofern eine Abänderung erfahren, als statt der daö Wappenschild umgebenden Drapir- ung ein Berg- und ein Hüttcnmann als Schildhalter auf der selben angebracht sind. Bereits befinden sich dergleichen Thaler in Umlauf. — Die durch daö letzte Anschwellcn des Wassers beschä digten Elbfährcn bei Pillnitz unv Laubegast find seit eimgen Tagen dem Verkehr wieder übergeben. Dresden, 28. Nov. Die Bierfragc hat in der letz ten Zeit wieder die Gemüthcr auf'o lebhafteste beschäftigt. Ver anlassung dazu bot zunächst die Verschrotung der neuen Biere, sowie die Eröffnung der Restauration zum Felsenkeller und die Uebergabc der Feldschlößchen-Nistauralion an den neuen Wirth,